Handwerkerleistungen Sichtschutzzaun

  • An unserer Terasse wurde ein 30 Jahre alter Sichtschutzzaun ersetzt. Können die Arbeitskosten für das Aufstellen dieses Zaunes hier vor Ort (nicht Vorarbeiten beim Hersteller) steuerlich geltend gemacht werden?

  • Das dürfte überhaupt kein Problem sein, wenn die Regeln eingehalten werden.

    Due Arbeitskosten für den Zaun-Ersatz sind absetzbar, wenn es ein Ersatz (keine Neuanlage) ist, eine Rechnung mit getrennten Arbeitskosten vorliegt und du per Überweisung zahlst.

    20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr gehen dann.

    Schreibe das nächstes Jahr einfach bei Elster in deine Steuererklärung rein, Vermerk im Kommentarfeld z.B. Erhaltungsaufwand Zaun und schicke KEINE Belege mit.

    Wenn die Belege wollen, setzen Sie sich mit dir in Verbindung.

  • Das dürfte überhaupt kein Problem sein, wenn die Regeln eingehalten werden.

    Due Arbeitskosten für den Zaun-Ersatz sind absetzbar, wenn es ein Ersatz (keine Neuanlage) ist, eine Rechnung mit getrennten Arbeitskosten vorliegt und du per Überweisung zahlst.

    20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr gehen dann.

    Das geht bei privaten Haushalten immer, es muss nicht unbedingt ein Ersatz sein. Bei Modernisierung (Maler-Fliesenleger-Installateur etc.), Austausch, aber auch bei Reparaturen können die Lohnkosten abgesetzt werden. Die jährliche Überprüfung der Heizungsanlage und die Schornsteinfegerkosten gehören ebenfalls dazu. Aber wie Tomarcy richtig schreibt, du brauchst eine Rechnung, in der diese (Lohn-)Kosten separat ausgewiesen werden und du darfst die Rechnung nicht bar begleichen.
    Ausgeschlossen sind Handwerkerleistungen bei z.B. Neubau, Ausbau, Erweiterung (z.B. Schaffung neuen Wohnraums).

  • Nicht nur die Lohnkosten, sondern auch Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Die Handwerker weisen leider meistens nur die Lohnkosten gesondert aus.

    Entsorgungskisten sind ebenfalls absetzbar. Hatte hier in einem anderen Threads schon einmal auf ein Schreiben zu Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen von Finanzministerium an die Finanzämter hingewiesen (finde auf die Schnelle nicht den Link). Da wird ziemlich viel geregelt und das Schreiben kann auch gut bei Diskussionen mit dem Finanzamt genutzt werden, da die Vorgaben für die FAs verbindlich sind.

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