Kündigung bzw. Beitragsfreistellung von BU-Versicherung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine reine BU-Versicherung, die ich eigentlich nicht mehr brauche, da ich mittlerweile anderweitig eine Absicherung habe.


    1a) Online über Kündigung von BU-Versicherungen lese ich immer, dass es bei einer Kündigung kein Geld zurückgibt, weil es eine reine Risikoversicherung ist.

    In meinem jährlichen Informationsblatt steht aber, dass wenn man den Vertrag kündigt, dass dann eine einmalige Leistung über einen bestimmten Geldbetrag erfolgt.

    Weiß dazu jemand mehr oder hat Erfahrung diesbezüglich?


    1b) Wenn eine Geldzahlung erfolgen sollte, muss diese dann versteuert werden und falls ja, wo trägt man dies in die Steuererklärung ein?


    2) Falls es kein Geld zurückgibt, überlege ich mir, anstelle direkt zu kündigen, die BU-Versicherung beitragsfrei zu stellen. Dann habe ich keine Kosten mehr damit, aber noch die reduzierte BU-Absicherung basierend auf den bisherigen Beiträgen. Auf diese Weise lasse ich sie dann "auslaufen", da wie geschrieben die Absicherung anderweitig erreicht ist. Oder macht das keinen Sinn?


    Im Voraus vielen Dank für Anmerkungen!

  • meinem jährlichen Informationsblatt steht aber, dass wenn man den Vertrag kündigt, dass dann eine einmalige Leistung über einen bestimmten Geldbetrag erfolgt.

    Dann teile doch mal dieses Blatt. Dann würde sich ja die zweite Frage erübrigen. Wir wissen ja nicht, welche BU du aktuell hast.

  • 1a) Online über Kündigung von BU-Versicherungen lese ich immer, dass es bei einer Kündigung kein Geld zurückgibt, weil es eine reine Risikoversicherung ist.

    In meinem jährlichen Informationsblatt steht aber, dass wenn man den Vertrag kündigt, dass dann eine einmalige Leistung über einen bestimmten Geldbetrag erfolgt.

    Dein Vertrag gilt und keine, zu (mit Glück) 90% korrekte Antwort auf irgendeiner Seite im Netz.

    Wenn in der jährlichen Mitteilung z.B. steht "Leistung bei einer Kündigug zum XX.XX.XXXX" dann wirst Du auch etwas erhalten. Ähnliches wird auch im Vertrag stehen.

    Ich schreibe hier mit Absicht "etwas".

    Meine BU (von 1999) legt meine Überschussanteile in einem Fonds an. Ich kenne die ISIN und die Anzahl an Anteilen zum Zeitpunkt der Mitteilung. Was die Anteile heute wert sind, kann ich noch ganz grob ermitteln (vermutlich zählt aber nicht der Tag des Kündigungseingangs sondern Kündigungstag, bei mir 3 Monate zum Monatsende).

    Da in der Mitteilung "Leistung bei einer Kündigug" steht, könnte ich davon ausgehen, dass dies der an mich ausgezahlte Betrag zum XX.XX.XXXX gewesen wäre. Ob das so ist oder ob die Versicherung noch eine Bearbeitungsgebühr abzieht, werde ich dann sehen. Ich bin zu faul, dafür die Vertragsbediungen zu lesen.

    1b) Wenn eine Geldzahlung erfolgen sollte, muss diese dann versteuert werden und falls ja, wo trägt man dies in die Steuererklärung ein?

    Das wird Dir verbindlich nur Deine Steuerberater oder der Lohnsteiuerhilfeverein beantworten dürfen (mit Kenntnis des konkreten BU-Vertrages).

    Ich bin für mich (BU von der Nürnberger, abgeschlossen 1999, Anlage der Überschussanteile in einem Fonds) auf folgendes gekommen:

    https://www.finanzberatung-bierl.de/leistungen/ber…u-geld-zurueck/
    (keine Werbung, es geht nur um die steuerliche Einschätzung, die selbstverständlich keine rechtsverbindlichen Charakter hat).

    Danach sollte der Betrag bei mir (reiner Überschussanteil, der geringer ist wie meine Beiträge, siehe "Warum ist die Auszahlung bei der Fonds-Variante steuerfrei?") steuerfrei sein.

    Oder macht das keinen Sinn?

    Das musst Du wohl selber entscheiden. Rückerstattung + Anlage in ETFs bis zur Rente vs. mögliche, beitragsfreie BU-Rente.

    Für mich und meine BU macht es keinen Sinn mehr. Dabei ist es völlig egal, ob ich den ausgezahlten Betrag versteuern müsste oder nicht. Ich werde keinen BU-Fall mehr erreichen und die beitragsfreie BU-Rente ist sehr gering. Ich habe auch nichts davon, weiterhin an den Überschüssen der Nürnberger zu partizipieren und auf eine Überrendite zu hoffen.

  • Vielen Dank für die beiden Antworten und vielen Dank für den Link!


    Es scheint, dass bei mir noch ein Altvertrag vorliegt, der tatsächlich noch eine Auszahlung eines Rückkaufwerts vorsieht.

    Wie es dann mit der Besteuerung aussieht muss ich noch abklären.

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