Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kündigen Warum Du Deine BU besser nicht kündigst

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) solltest Du nur in Ausnahmefällen kündigen. Vorher solltest Du prüfen, ob Du zu einer anderen BU wechseln kannst. 
  • Wann Du kündigen kannst, hängt von Deiner Zahlweise ab. Zahlst Du die Beiträge monatlich, kannst Du auch monatlich kündigen. Die Kündigung muss aber ein bis drei Monate vor diesem Termin bei der Ver­si­che­rung eingehen. Die genaue Frist steht in Deinem Vertrag.
  • Beantrage eine Stundung bei Deiner Ver­si­che­rung, wenn Du einen finanziellen Engpass überbrücken musst. Dann zahlst Du mehrere Monate keine Beiträge, musst die Beiträge aber später auf einen Schlag zurückzahlen.

So gehst Du vor

  • Geh zu einem Ver­si­che­rungsmakler oder einer Ver­si­che­rungsmaklerin, wenn Dir Deine BU dauerhaft zu teuer ist. Lass Dich dort zu einer neuen BU beraten.
  • Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsvermittler ausgesucht und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie Protego.
  • Erst wenn Du die neue BU abgeschlossen hast, kündigst Du die alte Ver­si­che­rung. Nutze dafür unser Mus­ter­schrei­ben.

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Du solltest Deine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) nur im absoluten Notfall kündigen. Also wenn Du Dir die Beiträge wirklich und dauerhaft nicht mehr leisten kannst. Wechselst Du zu einer anderen Ver­si­che­rung, solltest Du erst dann kündigen, wenn Du einen besseren Vertrag in den Händen hältst. Denn die BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Ver­si­che­rungen: Sie garantiert Deinen Lebensunterhalt, wenn Du krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst. 

Wann solltest Du eine BU-Versicherung kündigen?

Die Kündigung Deiner BU-Versicherung solltest Du Dir gut überlegen. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung rettet Dich im Notfall vor der finanziellen Pleite, wenn Du zu krank zum Arbeiten bist. Wirst Du ohne BU-Versicherung dauerhaft arbeitsunfähig, bist Du möglicherweise nicht ausreichend finanziell abgesichert. Kündigen solltest Du die BU daher nur in absoluten Ausnahmefällen

Wieso eine Kündigung meist keine gute Idee ist 

Zwar gibt es in Deutschland finanzielle Hilfen für Menschen ohne BU-Versicherung. Diese reichen allerdings meist nicht aus, um Deinen gewohnten Lebensstandard zu decken. Wenn Du erkrankst, erhältst Du zunächst eine sechswöchige Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach gibt es von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se Krankengeld, das 70 Prozent Deines letztens Bruttoeinkommens beträgt – allerdings für höchstens 72 Wochen (§ 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) 5). 

Bist Du erwerbsunfähig, kannst Du zwar eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te beantragen. Die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst Du aber erst dann, wenn Du täglich weniger als drei Stunden lang irgendeiner Arbeit nachgehen kannst (§ 43 SGB 5). Zum Vergleich: Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente bekommst Du bereits, wenn Du die Hälfte Deiner Arbeitskraft verloren hast. Arbeitest Du 40 Stunden in der Woche, würde das bedeuten, dass Du eine BU-Rente bekommst, wenn Du nur noch 20 Stunden arbeiten kannst. Für eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te würde das aber noch nicht ausreichen.

Die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te ist außerdem in der Regel deutlich niedriger als Dein Einkommen. 2022 lag sie laut der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung im Schnitt bei gerade einmal 950 Euro im Monat. Das dürfte den Wenigsten ausreichen, um damit ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Du siehst: Eine BU-Versicherung ist durch staatliche Hilfen nicht zu ersetzen. Wir raten Dir daher dringend, die BU-Versicherung nur in Ausnahmefällen zu kündigen. 

Wann ist eine Kündigung ausnahmsweise sinnvoll?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Du über eine Kündigung Deiner BU nachdenken kannst. Vor allem dann, wenn Du in einem schlechten oder überteuerten Tarif steckst. Dann solltest Du aber nicht einfach kündigen, sondern zu einem besseren Tarif wechseln. Wie der Wechsel funktioniert, liest Du in Kapitel drei.

Besserer Tarif: Bei einem deutlich günstigeren oder leistungsstärkeren BU-Tarif kann ein Wechsel sinnvoll sein. Du solltest allerdings erst prüfen, ob Du wechseln kannst. Kündige den alten Vertrag erst dann, wenn Du den neuen Vertrag abgeschlossen hast. 

Schlechte Tarifbedingungen: Wenn Dein Vertrag wichtige Krankheiten ausschließt oder Klauseln wie eine sogenannte abstrakte Verweisung enthält, solltest Du ebenfalls in einen besseren Tarif wechseln. Bei so einer Klausel könnte Dich die Ver­si­che­rung im Falle einer Be­rufs­un­fä­hig­keit auf einen anderen Beruf verweisen, den Du noch ausüben kannst. 

Berufswechsel: Bei einem Berufswechsel kann es sinnvoll sein, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Du aus einem risikoreichen Beruf, etwa als Dachdecker, in einen risikoärmeren Beruf, zum Beispiel als Büroangestellter, wechselst. Durch den Wechsel zu einer anderen Ver­si­che­rung kannst Du möglicherweise viel Geld sparen. Vorher solltest Du aber bei der Ver­si­che­rung nachfragen, ob sie Dir durch den Berufswechsel günstigere Beiträge für Deine Ver­si­che­rung anbieten kann. 

Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit: Kannst Du Dir die Beiträge für Deine BU-Versicherung dauerhaft nicht mehr leisten, kommst Du manchmal um eine Kündigung der BU nicht herum. Prüfe aber zuerst, ob Du Dir stattdessen eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung leisten kannst. Diese Alternativen sind oft günstiger als eine BU. 

Wichtig: Kündigst Du jetzt Deine BU-Versicherung und schließt eine neue BU-Versicherung ab, musst Du oft höhere Beiträge zahlen. Warst Du in der Zwischenzeit krank oder hast beispielsweise eine Psychotherapie begonnen, kann es außerdem schwierig werden, überhaupt eine neue BU-Versicherung zu bekommen.  

Bei einer vorübergehenden finanziellen Klemme gibt es daher andere Möglichkeiten, die BU-Kosten zeitweise zu verringern, zum Beispiel durch eine Stundung der Beiträge. Wie Du sonst noch bei Deiner BU sparen kannst, erfährst Du im vierten Kapitel.

Wie kündigst Du die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Zahlst Du die Beiträge zur BU monatlich, viertel- oder halbjährlich, kannst Du zu dem jeweiligen Zahlungstermin kündigen. Zahlst Du Deine Beiträge einmal im Jahr, kannst Du Deine BU zum Ende des Ver­si­che­rungsjahres kündigen. 

Achtung: Kündige erst, wenn Du bereits eine neue BU abgeschlossen hast. Die BU rettet Dich vor der finanziellen Pleite, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Auf diesen Schutz solltest Du nicht verzichten. 

Du musst außerdem die Kündigungsfrist einhalten. Je nach Vertrag muss die Kündigung ein bis drei Monate vor dem Kündigungsdatum bei der Ver­si­che­rung sein (§ 11 Abs. 3 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (VVG)). Die genaue Frist findest Du in Deinem Vertrag. Als Beispiel: Jessica zahlt ihre Beiträge monatlich. Sie möchte daher ihre BU zum 30. April kündigen. Ihre Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung muss daher spätestens am 31. März bei der Ver­si­che­rung eingehen. 

Wichtig: Die Kündigung muss nachweisbar beim Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men eingehen. Nutze dazu unser Mus­ter­schrei­ben und schicke die Kündigung als Einwurf-Einschreiben an Dein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. 

Mus­ter­schrei­ben BU kündigen

Nutze unser Mus­ter­schrei­ben, um Deine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu kündigen.

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Wie kannst Du zu einer anderen BU wechseln?

Bevor Du Deine BU kündigst, solltest Du Dich um eine neue BU kümmern. Wende Dich dazu zunächst an einen spezialisierten BU-Makler oder eine spezialisierte BU-Maklerin und lass Dich zu einer neuen BU-Versicherung beraten. Möglicherweise kannst Du auch bei der Ver­si­che­rung bleiben und in einen anderen Tarif wechseln. Das solltest Du alles mit Deinem Makler oder Deiner Maklerin besprechen. Wir raten Dir aber davon ab, eigenständig die Ver­si­che­rung zu wechseln. Das Risiko ist zu hoch, dass Du später in einem schlechteren Tarif steckst. Worauf Du sonst noch bei einem Wechsel achten musst und wie Du dabei vorgehst, liest Du in unserem Ratgeber zum BU-Wechsel.

Ist Dir die das neue Angebot immer noch zu teuer, gibt es ein paar Tricks, wie Du die Kosten senken kannst. Du kannst zum Beispiel im neuen Vertrag die Ver­si­che­rungslaufzeit kürzen. Dann endet Dein Vertrag schon ein paar Jahre, bevor Du in Rente gehst. Oder Du verzichtest auf eine garantierte Rentensteigerung. Dann bleibt während einer Be­rufs­un­fä­hig­keit die Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente immer gleich hoch. Das bedeutet aber, dass Deine BU-Rente durch die Inflation mit den Jahren an Wert verliert. Wie Du sonst noch bei einer neuen BU Geld sparen kann, erklären wir Dir im Ratgeber zu BU-Kosten.

Was kannst Du noch tun, wenn die BU zu teuer ist?

Wenn Du einen finanziellen Engpass hast, musst Du Deine BU nicht sofort kündigen. Es gibt Möglichkeiten, bei Deiner aktuellen BU zu sparen: Du kannst Deinen Vertrag anpassen und so Geld sparen. Als Übergangslösungen eignen sich auch eine Beitragsfreistellung und eine Beitragsstundung. 

Willst Du bei der BU-Versicherung sparen, weil Du allgemein in Geldnöten bist, solltest Du vorher noch andere Möglichkeiten überprüfen. Oft kannst Du bei anderen Ver­si­che­rungen und im Alltag an anderen Stellen Geld sparen: Passende Ratgeber findest Du auf unserer Themenseite Sparen im Alltag.

Deine akuelle BU anpassen 

Möchtest Du bei Deiner aktuellen Ver­si­che­rung bleiben, kannst Du Deinen Vertrag auch anpassen. So kannst Du etwa die Beitragsdynamik mehrmals pausieren. Die Beitragsdynamik ist ein monatlicher Aufschlag auf Deine Beiträge von 3 Prozent oder mehr. Du kannst Dich jedes Ver­si­che­rungsjahr neu entscheiden, ob Du diese Beitragsdynamik für das kommende Jahr mitnimmst oder nicht. Einmal im Jahr schickt Dir die Ver­si­che­rung eine Information über die anstehende Dynamik. Du kannst dieser Dynamik widersprechen. Dann wird die Dynamik im darauffolgenden Ver­si­che­rungsjahr nicht erhoben. Schau in Deinen Vertrag, wie lange Du Zeit hast für einen Widerspruch. In der Regel reicht der Ver­si­che­rung eine kurze Mitteilung per E-Mail, dass Du auf Deine Beitragsdynamik im neuen Ver­si­che­rungsjahr verzichtest. 

Schau auch in Deinem Vertrag, wie oft Du die Dynamik pausieren kannst. Viele Versicherer regeln, dass nach der dritten Pausierung keine Dynamik mehr erhoben werden kann. 

Zur Not kannst Du auch die Höhe der BU-Rente herabsetzen, um bei den Beiträgen zu sparen. Dadurch erhältst Du im Falle einer Be­rufs­un­fä­hig­keit aber entsprechend weniger Geld. Daher ist das nur eine absolute Notfalllösung. 

Wie kannst Du Beiträge bei der BU stunden?

Bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass kannst Du Beiträge auch zinslos stunden. Das bedeutet, dass Du die Zahlung der Beiträge für eine bestimmte Zeit aussetzen kannst, ohne dass Zinsen anfallen. Meistens handelt es sich dabei um einen Zeitraum von zwölf bis 18 Monaten. Dein Ver­si­che­rungs­schutz läuft in dieser Zeit weiter. Die ausgesetzten Beiträge musst Du nach Ablauf der Stundungszeit auf einen Schlag zurückzahlen.  

Indem Du die aufgestauten Beiträge wieder zurückzahlst, bekommst Du in der Regel auch wieder den Ver­si­che­rungs­schutz in voller Höhe. Deine vereinbarte Rentenhöhe bleibt also gleich hoch. 

Wichtig: Wirst Du während der Stundung berufsunfähig, erhältst Du nur eine stark reduzierte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente. Möchtest Du die volle BU-Rente erhalten, solltest Du die aufgestauten Beiträge schnellstmöglich an den Versicherer zurückzahlen. 

Wie kannst Du die BU-Versicherung beitragsfrei stellen?

Als absolute Notlösung bietet sich noch die sogenannte Beitragsfreistellung an. Du zahlst dann vorerst keine Beiträge mehr. Die Beiträge musst Du anders als bei einer Stundung auch nicht zurückzahlen. Je nach Ver­si­che­rung ist das für einen Zeitraum von sechs bis 18 Monate möglich. Schau dazu einfach in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen Deines Vertrags oder frage direkt bei der Ver­si­che­rung nach. Meist reicht es, wenn Du dazu ein formloses Schreiben an die Ver­si­che­rung schickst und mitteilst, für welchen Zeitraum Du eine Beitragsfreistellung wünschst.  

Achtung: Wirst Du nach der Beitragsfreistellung berufsunfähig, erhältst Du ebenfalls nur eine stark verringerte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente. Frag daher vorher bei Deinem Versicherer nach, wie hoch Deine BU-Rente nach der Beitragsfreistellung  ausfällt. 

Frage auch nach, was im Falle einer Beitragsfreistellung mit dem Vertrag passiert. Wenn du Deine BU-Versicherung beitragsfrei stellst, kann die versicherte BU-Rente nämlich unter einen bestimmten Mindestbetrag fallen. Der kann sich von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unterscheiden. Passieren kann Dir das vor allem dann, wenn Du noch nicht lange in den Vertrag eingezahlt hast. Unterschreitest Du diesen Mindestbetrag, kann die Ver­si­che­rung den Vertrag komplett auflösen. Du verlierst dann Deinen gesamten Ver­si­che­rungs­schutz und hast keine BU-Absicherung mehr.

Lass Dir von Deinem Versicherer schriftlich bestätigen, dass er auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn der Vertrag wieder normal weiterläuft. Solltest Du in der Zwischenzeit erkranken, könnte eine erneute Gesundheitsprüfung unter Umständen zu höheren Beiträgen führen. 

Hast Du Deine BU-Versicherung beitragsfrei gestellt und willst sie wieder aufnehmen, bieten die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men in der Regel zwei Optionen an: Entweder wird die versicherte Rente wegen der fehlenden Beiträge gesenkt oder Du zahlst künftig höhere Beiträge, um weiter auf dem ursprünglich vereinbarten Niveau abgesichert zu sein.

Ist die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als Zusatz an eine Renten- oder Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung gekoppelt, solltest Du den Anbieter fragen, ob Du statt der BU-Zusatzversicherung auch die Hauptversicherung beitragsfrei stellen kannst. So bleibt der BU-Schutz erhalten, der Beitrag verringert sich aber deutlich. Generell empfehlen wir Dir aber, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung unabhängig von einer Renten- oder Le­bens­ver­si­che­rung abzuschließen. Denn möchtest Du irgendwann die Le­bens­ver­si­che­rung kündigen, musst Du Dich meist auch von der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung verabschieden.

Wann kannst Du den Vertrag widerrufen?

Wenn Du den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen hast, kannst Du möglicherweise noch widerrufen. Nach Vertragsschluss kannst Du den Vertrag innerhalb von 30 Tagen widerrufen (§ 152 Abs. 1 VVG) Die Frist beginnt, wenn der Versicherer Dir alle notwendigen Unterlagen übergeben hat. Dazu gehören der Ver­si­che­rungsschein, die Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen, das Produktinformationsblatt und die Widerrufsbelehrung. Du musst bei Deinem Widerruf keine Gründe angeben.

Gibt es bei einer Kündigung der BU-Versicherung Geld zurück?

Im Normalfall bekommst Du kein Geld zurück, wenn Du eine BU kündigst. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist wie die Haft­pflicht­ver­si­che­rung eine reine Risikoversicherung. Du sparst also kein Geld an, sondern sicherst Dich nur gegen das Risiko der Be­rufs­un­fä­hig­keit ab.

Geld zurück gibt es oftmals, wenn Du eine private Ren­ten­ver­si­che­rung oder einer Riester-Rente kündigst. Du bekommst dann den sogenannten Rückkaufswert bezahlt. Dieser Wert steht auf der jährlichen Standmitteilung der privaten Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung. Bei der BU-Versicherung gibt es dagegen keinen Rückkaufswert, wenn Du sie kündigst. 

Anders ist es, wenn Du die BU-Versicherung als kombinierte Ver­si­che­rung abgeschlossen hast – beispielsweise zusammen mit einer privaten Ren­ten­ver­si­che­rung. In dem Fall bekommst Du bei Deiner Kündigung auch den Rückkaufswert der Ren­ten­ver­si­che­rung zurück. 

Aber: Bei einer Kombination aus BU-Versicherung und Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung gibt es wiederum keine Auszahlung bei Kündigung. Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist wie die BU-Versicherung eine Risikoversicherung und hat keinen Rückkaufswert. 

Auf einen Rückkaufswert kommt es bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aber auch nicht an. Den wirklichen Wert dieser Ver­si­che­rung stellst Du dann fest, wenn Du mal berufsunfähig bist. Dann ist diese Ver­si­che­rung durch nichts zu ersetzen.

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