Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Kündige nur im Notfall

Finanztip-Expertin für Recht
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) solltest Du nur im absoluten Notfall kündigen – oder wenn Du bereits einen besseren Vertrag in den Händen hältst. Denn die BU gehört zu den wichtigsten Versicherungen: Sie sichert Deinen Lebensunterhalt, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Je älter Du bist, desto schwieriger wird es, nochmal eine gute und bezahlbare Absicherung zu bekommen.
Die Kündigung einer BU sollest Du Dir gut überlegen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung rettet Dich im Notfall vor der finanziellen Pleite, wenn Du zu krank zum Arbeiten bist.
Schließt Du zu einem späteren Zeitpunkt nochmal eine neue BU ab, musst Du vielleicht bei den Beiträgen tiefer in die Tasche greifen. Wirst Du in der Zwischenzeit krank, kann es außerdem schwierig werden, eine neue BU zu bekommen.
Bei einer vorübergehenden finanziellen Klemme gibt es daher Möglichkeiten, die BU-Kosten zeitweise zu verringern, entweder durch Stundung oder Beitragsfreistellung.
Kündigen solltest Du nur, wenn Du die Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen kannst oder wenn Du einen falschen Tarif gewählt hast. Hast Du beispielsweise einen Tarif mit einer abstrakten Verweisung gewählt, solltest Du über einen Wechsel in eine andere Versicherung nachdenken. In diesem Fall würde Dich der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen, wenn Du in Deinem jetzigen Job nicht mehr arbeiten kannst. Daher raten wir dazu, einen Vertrag ohne abstrakte Verweisung zu wählen.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast jeden sinnvoll.
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Wenn Dir kurz nach der Unterschrift unter den Vertrag klar wird, dass die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung doch nicht passt, hast Du eine Widerrufsfrist. Bis 30 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins kannst Du die Versicherung ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Die Kündigungsfrist für Deine BU findest Du in Deinem Versicherungsvertrag. Das Gesetz regelt in Paragraf 11 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien gleich lang sein und zwischen einem und drei Monaten liegen muss.
Läuft Dein Vertrag auf unbestimmte Zeit, darfst Du ihn meist zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, also zu dem Datum, an dem Du die Versicherung abgeschlossen hast. Zahlst Du die Beiträge nicht jährlich, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich, kannst Du in der Regel zum nächsten Zahlungstermin kündigen.
Die Kündigung muss rechtzeitig und nachweisbar beim Versicherer eingehen. Nutze dazu einfach unser Musterschreiben. Schicke die Kündigung dann als Einwurf-Einschreiben an Deinen Versicherer.
Nutze unser Musterschreiben, um Deine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
Du kannst Deine BU beitragsfrei stellen, wenn Du in Zahlungsschwierigkeiten kommen solltest. Das bedeutet, Du zahlst keine Beiträge mehr, entweder nur für eine Zeit lang oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Dafür erhältst Du aber auch nur eine stark verringerte Berufsunfähigkeitsrente, wenn Du in dieser Zeit berufsunfähig wirst.
Unterschreitet die Rente einen bestimmten Mindestbetrag, etwa weil Du noch nicht genug in den Vertrag eingezahlt hast, kann es passieren, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung komplett erlischt. Frage deshalb bei Deinem Versicherer nach, was im Falle einer Beitragsfreistellung mit dem Vertrag passieren würde.
Achte darauf, dass Dein Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn der Vertrag wieder normal weiterläuft. Solltest Du in der Zwischenzeit erkranken, könnte eine erneute Gesundheitsprüfung unter Umständen zu höheren Beiträgen führen.
Ob Dein Versicherer eine Gesundheitsprüfung fordert, kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Im Zweifel solltest Du Deinen Versicherer fragen.
Willst Du die BU-Versicherung wieder aufnehmen, bieten die Versicherer in der Regel zwei Optionen an: Entweder wird die versicherte Rente wegen der fehlenden Beiträge gesenkt oder Du zahlst künftig höhere Beiträge, um weiter auf dem ursprünglich vereinbarten Niveau abgesichert zu sein.
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz an eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gekoppelt, solltest Du den Anbieter fragen, ob Du die Hauptversicherung beitragsfrei stellen kannst. So bleibt der BU-Schutz erhalten, der Beitrag verringert sich aber deutlich.
Möglich ist auch, einzelne Vertragsbestandteile der Versicherung zu kündigen. So kannst Du etwa die Beitragsdynamik oder eine Unfalltodversicherung streichen. Notfalls lässt sich auch die Höhe der BU-Rente reduzieren, um bei den Beiträgen zu sparen.
Bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass kannst Du Beiträge auch zinslos stunden – meist für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten. In dieser Zeit zahlst Du keine Beiträge, Dein Versicherungsschutz läuft aber weiter.
Endet die Stundung, musst Du alle aufgestauten Beiträge nachzahlen. Das ist aber auch gleichzeitig ein Vorteil gegenüber der Beitragsfreistellung: Indem Du die aufgestauten Beiträge wieder zurückzahlst, bekommst Du in der Regel auch wieder den Versicherungsschutz in voller Höhe. Deine vereinbarte Rentenhöhe bleibt also gleich hoch.
Wirst Du allerdings während der Stundung berufsunfähig, erhältst Du nur eine stark reduzierte Berufsunfähigkeitsrente. Möchtest Du dennoch die volle BU-Rente erhalten, dann solltest Du die aufgestauten Beiträge schnellstmöglich an den Anbieter zurückzahlen.
Im Normalfall bekommst Du kein Geld zurück, wenn Du eine BU kündigst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wie die Haftpflichtversicherung eine reine Risikoversicherung. Du sparst also kein Geld an, sondern sicherst Dich nur gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Daher hat eine BU in der Regel auch keinen Rückkaufswert, wenn Du sie kündigst. Einen Rückkaufswert gibt es nur bei Vorsorgeversicherungen, wie einer privaten Rentenversicherung oder einer Riester-Rente.
Hast Du die BU allerdings als kombinierte Versicherung abgeschlossen, beispielsweise zusammen mit einer Lebensversicherung, dann bekommst Du bei Kündigung auch den Rückkaufswert der Versicherung zurück. Den Rückkaufswert findest Du im jährlichen Kontoauszug.
Bei einer Kombi aus BU und Risikolebensversicherung gibt es wiederum keine Auszahlung bei Kündigung. Die Risikolebensversicherung ist wie die BU eine Risikoversicherung und hat damit ebenfalls keinen Rückkaufswert.
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