Hallo Forum,
meine Tochter möchte studieren, sie will Bafög beantragen. Nun wird meines Wissens eigenes Vermögen (des Kindes) angerechnet. Sie hat von ihrer Großtante ungefähr 25000 € bekommen. Ein Teil liegt in Form von Geld, der andere Teil in Form von Wertpapieren (Aktien, ETF) vor. Es gilt, dass sie einen anrechnungsfreien Freibetrag von 15000 € haben darf. Den Rest muss sie erst einmal verbrauchen, bevor Bafög Leistungen gezahlt werden.
-Aber was ist nun mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027?
-Werden zu dem Freibetrag von 15000 € ein weiterer zusätzlicher Betrag von x € erlaubt (also 15000 € + Wert des Altersvorsorgedepot)?
-Kann ihr in Wertpapieren vorliegendes Vermögen in das Altersvorsorgedepot umgeschichtet werden?
-Oder muss dieses Vermögen erst einmal aufgebraucht werden und es wird das Altersvorsorgedepot sukzessive neu aufgebaut?
Ich freue mich auf eure Antworten,
Viele Grüße, Walther