Bafög + Altersvorsorgedepot: Freibeträge??

  • Hallo Forum,

    meine Tochter möchte studieren, sie will Bafög beantragen. Nun wird meines Wissens eigenes Vermögen (des Kindes) angerechnet. Sie hat von ihrer Großtante ungefähr 25000 € bekommen. Ein Teil liegt in Form von Geld, der andere Teil in Form von Wertpapieren (Aktien, ETF) vor. Es gilt, dass sie einen anrechnungsfreien Freibetrag von 15000 € haben darf. Den Rest muss sie erst einmal verbrauchen, bevor Bafög Leistungen gezahlt werden.

    -Aber was ist nun mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027?

    -Werden zu dem Freibetrag von 15000 € ein weiterer zusätzlicher Betrag von x € erlaubt (also 15000 € + Wert des Altersvorsorgedepot)?

    -Kann ihr in Wertpapieren vorliegendes Vermögen in das Altersvorsorgedepot umgeschichtet werden?

    -Oder muss dieses Vermögen erst einmal aufgebraucht werden und es wird das Altersvorsorgedepot sukzessive neu aufgebaut?

    Ich freue mich auf eure Antworten,

    Viele Grüße, Walther

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    03.09.2026 - Depot im Alter

  • Kater.Ka 8. Juni 2026 um 10:13

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sie hat von ihrer Großtante ungefähr 25000 € bekommen.

    Unabhängig vom Thema AVD auf die Schnelle. Diese Summe übersteigt den Freibetrag (20.000€, gilt alle zehn Jahre neu). Habt ihr das entsprechend beim FA gemeldet? Nicht, dass es hier nachher Schwierigkeiten/Stolpersteine gibt.

  • -Kann ihr in Wertpapieren vorliegendes Vermögen in das Altersvorsorgedepot umgeschichtet werden?

    -Oder muss dieses Vermögen erst einmal aufgebraucht werden und es wird das Altersvorsorgedepot sukzessive neu aufgebaut?

    Das in Wertpapieren vorliegende Vermögen kann nur umgeschichtet werden, indem ihr die Wertpapiere verkauft und den Erlös einzahlt. In das Altersvorsorgedepot kann man nur a) direkt einzahlen oder b) das Vermögen aus einem Riestervertrag transferieren.

  • Es dreht sich hier ja um Kern um die Frage ob das Guthaben eines Altersvorsogedepots eine Art "Schonvermögen" im Sinne des Bafög ist. Bei Riester ist das weitgehend so, zumindest in Höhe der geförderten Altersvorsorgeaufwendungen sowie der Erträge daraus.

    Siehe Bafög - Freibeträge vom Vermögen

    Ob dem beim AVD auch so ist kann ich nicht sagen, es ist aber sehr wahrscheinlich dass diese Regelung übernommen wird.

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