Bafög 2024 Geldgeschenk vom Staat für Studenten, Azubis und Schüler

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Bafög fördert der Staat junge Menschen, die wenig Geld haben, während ihrer Ausbildung.
  • Studierende bekommen bis zu 934 Euro im Monat, Azubis und Schülerinnen und Schüler etwas weniger. Du bekommst kein oder weniger Bafög, wenn Du, Deine Eltern oder Dein Lebenspartner gut verdienen.
  • Neu: Ab dem Wintersemester 2024 soll es eine Studienstarthilfe von 1.000 für Erstsemester aus Familien geben, die Bürgergeld, Wohngeld oder andere Sozialleistungen beziehen.

So gehst Du vor

  • Überprüfe anhand unserer Checkliste, ob Du Bafög bekommen kannst.

    Checkliste Bafög
  • Reiche Deinen Antrag spätestens im ersten Monat Deiner Ausbildung oder Deines Studiums ein.
  • Wenn Du Bafög-berechtigt bist, solltest Du die Förderung immer in Anspruch nehmen, da Du höchstens die Hälfte zurückzahlen musst ‒ oft sogar weniger.

Willst Du studieren oder eine Ausbildung machen, weißt aber nicht, ob Du Dir das leisten kannst? Die gute Nachricht: Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und Studierende können eine Förderung vom Staat bekommen, wenn sie nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung haben. Denn in Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren vom Staat eine Berufsausbildungsförderung – besser bekannt als Bafög.

2022 wurden 630.000 Menschen durch Bafög unterstützt. Damit bekam jeder sechste Studierende Bafög von durchschnittlich 611 Euro im Monat. Im Jahr 2022 wurden 3 Milliarden an Bafög-Förderung ausgegeben.

Neu: Laut Haushaltsentwurf 2024 sollen die Mittel für das Bafög um 650 Millionen Euro sinken. Das Bildungsministerium betont, dass es keine Kürzungen bei den Bafög-Sätzen geben werde. Nach einer aktuellen Bedarfsprognose werden wahrscheinlich weniger Menschen gefördert. Zum Wintersemester 2024/25 soll das 29. Bafög-Änderungsgesetz in Kraft treten; bisher liegt nur der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss.

Wer kann Bafög bekommen?

Du hast einen Rechtsanspruch auf Bafög, wenn Du nicht genug Geld für Wohnung, Leben und Deine Ausbildung oder Dein Studium hast (§ 1 BaföG). Die erste große Hürde, die Du meistern musst, ist herauszufinden, ob Du überhaupt Bafög-berechtigt bist. Der Staat springt nämlich nur ein, wenn Du oder Deine Familie die Kosten der Studien- oder Lehrzeit nicht selbst stemmen können. Wieviel Deine Eltern oder Du selbst verdienen dürfen, um noch Bafög zu bekommen, erklären wir ausführlich weiter unten. Erfüllst Du die Voraussetzungen, sollte Bafög ein fester Bestandteil sein, um Dein Studium oder die Ausbildung zu finanzieren. Denn mindestens die Hälfte bekommst Du geschenkt.

Ob Deine Berufsausbildung, Deine Schulausbildung oder Dein Studium durch Bafög gefördert werden kann, hängt von Deiner Ausbildungsstätte ab.

Diese Ausbildungsstätten werden gefördert

 Ausbildungsstätte
StudiumUniversitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien
AusbildungBerufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs
Schulealle anerkannten Schulen von Gymnasien über Gesamtschulen bis Hauptschulen, zweiter Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs

Quelle: § 2 BAföG (Stand: März 2024) 

Für Studierende gilt: Es wird grundsätzlich nur ein Vollzeitstudium gefördert. Auch bekommst Du die Förderung nur für das erste Studium; für ein Zweitstudium nur dann, wenn es direkt auf dem Erststudium aufbaut. Das ist etwa der Fall bei einem Bachelorstudium mit anschließendem Masterstudium. Dasselbe Prinzip gilt für Erst- und Zweitausbildungen. Willst Du an einer privaten Hochschule studieren und Bafög beantragen, solltest Du Dich bei Deiner Hochschule erkundigen, ob sie staatlich anerkannt und als Ausbildungsstätte förderfähig ist.

Für Schülerinnen und Schüler gilt: Du kannst erst ab der zehnten Klasse Bafög bekommen und auch nur dann, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, weil die Schule zu weit entfernt ist, Du verheiratet bist, mit einem Kind zusammenlebst oder aus sozialen Gründen, wenn es in der Wohnung Deiner Eltern zu eng ist (§ 2 Abs. 1a BaföG).

Zusätzlich musst Du zwei grundsätzliche Voraussetzungen für Bafög erfüllen (§§ 8-10 BAföG):

  1. Staatsangehörigkeit: Du musst grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit haben, um Bafög bekommen zu können. Ohne deutschen Pass kannst Du die staatlichen Zuschüsse erhalten, wenn Du auch nach der Ausbildungszeit voraussichtlich langfristig in Deutschland bleiben wirst. Gerade unter den Menschen aus anderen EU-Ländern gibt es viele, für die ein solcher dauerhafter Aufenthalt infrage kommt. Erkundige Dich beim Auslandsamt Deiner Hochschule, ob Du eine Chance auf Bafög hast.
  2. Alter: Bei Beginn der Ausbildung oder des Studiums darfst Du höchstens 45 Jahre alt sein (§ 10 BAföG).

Übrigens: Mit dem sogenannten Auslands-Bafög kannst Du Dir auch eine Ausbildung im Ausland oder ein Auslandssemester während des Studiums fördern lassen (§§ 2-7 BaföG).

Für einen kurzen Überblick haben wir die wichtigsten Punkte zum Bafög in einer Checkliste als Download für Dich zusammengefasst.

Checkliste Bafög

Mit wie viel Bafög kannst Du rechnen?

Falls Du den Bafög-Höchstsatz bekommst, kannst Du mit 934 Euro pro Monat rechnen. Das reicht oftmals gerade so aus für Wohnung, Essen und Lernmaterial  (§§ 11-14 BAföG). Von dem Geld musst Du außerdem Deine Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlen, wenn Du bei Deinen Eltern nicht mehr gesetzlich familienversichert bist. Das geht bis zu Deinem 25. Lebensjahr.

Vom Bafög-Amt gibt es nur pauschale Förderungen – egal, wie viel Du zum Beispiel für Deine Wohnung ausgeben musst, Du bekommst immer nur 360 Euro für Miete und Nebenkosten (§ 13 BAföG).

Für Azubis und Schülerinnen und Schüler gibt es weniger Bafög als für Studierende. Sie bekommen das Bafög vollständig als staatliche Förderung und müssen nichts zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn sie eine Klasse wiederholen müssen.

Bei Studierenden sieht das etwas anders aus. Die Hälfte des Bafögs besteht aus der geschenkten Förderung und die andere aus einem langfristigen Darlehen. Die Konditionen des Darlehens sind günstig, sodass gilt: Wenn Du Bafög-berechtigt bist, solltest Du die Förderung auf jeden Fall in Anspruch nehmen. In der nachfolgenden Übersicht kannst Du ablesen, wieviel Förderung Du bekommen kannst.

Wie viel Bafög kannst Du bekommen?

 bei den Eltern zuhauseeigene Wohnung

Universitäten, Höhere Fachschulen etc.

511 €781 €

Abendgymnasien, weiterführende

Fachschulklassen nach Berufsausbildung

480 €781 €

Abendhaupt- und Abendrealschulen,

weiterführende Fachoberschulen etc.

474 €736 €
Berufsfachschulen ohne Berufsausbildung262 €632 €

Schüler im ersten Bildungsweg,

Fachschulen etc.

-632 €
Zuschlag für Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung1+ 122 €+ 122 €

pro eigenes Kind

+160 €+ 160 €

1 Bei Studierenden, die nicht mehr gesetzlich familienversichert sind, in der Regel ab dem 25. Lebensjahr, wird ein Zuschuss zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung gezahlt. Ab dem 31. Lebensjahr steigt der Betrag auf 205 Euro. Neu: Der Zuschuss soll sich ab dem Wintersemester 2024/25 auf 130 Euro erhöhen.
Quelle: §§ 12, 13, 13a BAföG (Stand: März 2024)

Neu: Ab dem Wintersemester 2024/25 sollen Erstsemester vor Studienbeginn eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro bekommen, wenn sie oder ihre Eltern vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bekommen haben (§ 56 BaföG-neu). Das Geld müssen sie nicht zurückzahlen. Laut Ministerium für Bildung und Wissenschaft sollen von der Studienstarthilfe jedes Jahr etwa 15.000 Studienanfängerinnen und -anfänger profitieren.

Wieviel dürfen Deine Eltern verdienen, um Bafög zu bekommen?

Bafög ist für alle gedacht, die ihre Ausbildung nicht selbst finanzieren können. Eltern sind grundsätzlich ihren Kindern während der ersten Ausbildung gegenüber unterhaltspflichtig, auch wenn diese schon volljährig sind und aus dem Elternhaus ausgezogen sind. Ähnliches gilt für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Verdienen diese zu viel, bekommen studierende Partner keine oder weniger Förderung.

Daher musst Du beim Bafög-Antrag auch die Einkünfte Deiner Eltern und Deines Ehepartners offenlegen und dazu dem Bafög-Amt den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres einreichen.

Tipp: Verdienen Deine Eltern im aktuellen Jahr voraussichtlich weniger Geld, kannst Du auch das angeben. So erhältst Du unter Umständen mehr Bafög. Das empfiehlt sich vor allem, wenn ein Elternteil in Rente geht oder nur noch in Teilzeit arbeitet.

Wie hoch sind die Freibeträge für das Einkommen?

Das Bafög-Amt berücksichtigt bestimmte Freibeträge für das Einkommen der Eltern. Sind die Eltern miteinander verheiratet, gilt ein Freibetrag für beide gemeinsam. Sind die Eltern getrennt, wird für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag berücksichtigt. Auch mit jedem unterhaltsberechtigten Kind, das von Deinem Ehepartner oder Deinen Eltern versorgt werden muss, steigt der jeweilige Freibetrag.

Monatliche Freibeträge für Eltern und Ehepartner

 Freibetragab 2024/25

verheiratete Eltern

2.415 €2.535 €

alleinstehender Elternteil

1.605 €1.685 €

Ehepartner

1.605 €1.685 €

Stiefelternteil

805 €845 €

pro Kind (unterhaltsberechtigt)

736 €765 €

Quelle: § 25 BAföG, 29. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: März 2024) 

Wir empfehlen Dir, vor dem Antrag einmal durchzurechnen, ob das Einkommen Deiner Eltern über den in der Tabelle genannten Bafög-Freibeträgen liegt. Einen Online-Rechner findest Du zum Beispiel auf bafoeg-rechner.de.

Lass Dich von den Einkommensgrenzen nicht zu schnell entmutigen. Denn bei der Rechnung vom Bafög-Amt wirken sich zahlreiche Faktoren zu Deinen Gunsten aus – wie Sozialabgaben, Werbungskosten oder Riester-Beiträge.

Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein?

Sind Deine Eltern verheiratet, musst Du ab einem Bruttoeinkommen von 44.000 Euro im Jahr mit den ersten Einbußen beim Bafög rechnen (Arbeitnehmer, keine weiteren Kinder). Oft kannst Du aber auch noch eine Teilförderung erhalten, wenn Deine Eltern über 50.000 Euro verdienen. Ab einem gemeinsamen Gehalt der Eltern von 70.000 Euro im Jahr ist die staatliche Förderung eher unwahrscheinlich.

Auf dem Infoportal des Familienministeriums bafög.de findest Du konkrete Beispiele, wann es wie viel Förderung gibt. Im Gegensatz zum Einkommen spielt das Vermögen Deiner Eltern keine Rolle; die Einkünfte, die sie aus dem Vermögen erzielen, hingegen schon, denn Mieten und Kapitalerträge gelten als Einnahmen.

Beispiel: Anton ist 19 Jahre alt, studiert im ersten Semester Politikwissenschaft und wohnt bei seinen Eltern. Er ist bei seinen Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung mitversichert. Antons Vater hatte vor zwei Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro; seine Mutter ist selbstständig und hatte Einkünfte in Höhe von 29.000 Euro.

Berechnung Einkommen Vater

Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 20222.291,67 €
- Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2022- 100,00 €
- Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1.258,33 € monatlich- 473,40 €
- tatsächlich geleistete Steuern, Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse IV- 221,16 €
Einkommen von Antons Vater im Sinne des Bafög1.497,21


Berechnung Einkommen Mutter

Bruttoeinkommen selbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 20222.416,67 €
- Sozialpauschale 38 %, Höchstbetrag 2.266,67 € monatlich- 918,33 €
- tatsächlich geleistete Steuern, Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse IV- 249,33 €
Einkommen von Antons Mutter im Sinne des Bafög1.249,01 €


Einkommen der Eltern

Einkommen der Eltern gesamt2.746,22 €
- Grundfreibetrag- 2.415,00 €
Bafög-Einkommen Eltern331,22 €
Zusatzfreibetrag: 50 % für die Eltern- 165,61 €
Anrechnungsbetrag165,61 €


Berechnung Bafög für Anton

Grundbedarf Student ohne eigene Wohnung511,00 €
- Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen- 165,61 €
Bafög-Förderung gerundet345 €


Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen der Eltern von 56.500 Euro hat Anton einen Anspruch auf 345 Euro Bafög im Monat.

Was darfst Du gespart haben oder verdienen?

Das angesparte Vermögen der Eltern wird bei der Bafög-Berechnung nicht berücksichtigt, Deine eigenen Ersparnisse hingegen schon. Bist Du jünger als 30 Jahre alt und hast Du einiges angespart, musst Du zuerst Deine Ersparnisse bis zu einem Betrag von 15.000 Euro aufbrauchen. Mit Lebenspartner und Kindern darfst Du mehr Geld auf der hohen Kante haben, pro Person im Haushalt erhöht sich Dein Freibetrag um weitere 2.300 Euro. Bist Du älter als 30 Jahre alt, darfst Du bis zu 45.000 Euro Ersparnisse haben (§ 29 BAföG).

Verdienst Du selbst genug, um Dir Dein Studium zu finanzieren oder wirst Du in der Ausbildung bezahlt, bekommst Du kein Bafög. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Minijobs. Hier gibt es Freibeträge, die Dir geringe Einnahmen ohne Anrechnung auf das Bafög erlauben.

Auf die Freibeträge schlägt das Bafög-Amt noch Kosten für Sozialabgaben und die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le obendrauf. Der grundsätzliche Freibetrag für eigenes Einkommen von 330 Euro im Monat erhöht sich damit pauschal auf 520 Euro. Das gilt für den gesamten Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Ein Nebenjob in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit darf also auch mal mehr einbringen, solange Du insgesamt weniger als 6.240 Euro im Jahr verdienst. Verdienst Du etwas in einem Pflichtpraktikum, wird die Vergütung voll angerechnet, ohne dass Du davon den monatlichen Freibetrag abziehen darfst.

Falls Du eine Waisenrente oder ein Stipendium bekommst, musst Du diese erst bei höheren Summen auf Dein Bafög anrechnen lassen. Ist das Geld aus dem Stipendium zweckgebunden, wie zum Beispiel eine Bücherpauschale, zählt es nicht und Du darfst deshalb auch mehr als den Freibetrag für Stipendien in Höhe von 300 Euro behalten.

Monatliche Freibeträge für eigenes Einkommen

 Freibetragab WS 2024/25

Grundfreibetrag

330 €353 €

mit Ehepartner

+ 805 €+ 845 €

pro Kind

+ 730 €+ 765 €

Waisenrente/Waisengeld

+ 255 €+ 270 €
Ausbildungsvergütung+ 180 €+ 190 €

Stipendium

+ 300 € 

Härtefälle1

+ 370 €+ 390 €

1 Falls eine private Einrichtung Schulgeld oder Studiengebühren verlangt, gilt das als Härtefall. Semesterbeiträge von staatlichen Hochschulen zählen nicht dazu.
Quelle: § 23 BAföG, 29. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: März 2024)

Wenn Du Bafög beziehst, kannst Du grundsätzlich keine anderen Sozialleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld bekommen. Denn in der Ausbildungsförderung ist bereits eine Wohnpauschale enthalten.

Was ist elternunabhängiges Bafög?

In einigen Fällen bekommst Du auch Bafög, obwohl Deine Eltern eigentlich ausreichend verdienen, um Dich während der Ausbildung zu unterstützen (§ 11 BAföG). Elternunabhängiges Bafög ist zum Beispiel in folgenden vier Situationen möglich:

  1. Eltern verweigern den Unterhalt
    Wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, springt das Bafög-Amt ein. Du bekommst dann Bafög ausgezahlt, überträgst aber im Gegenzug dem Amt Deine Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern.
  2. Abitur auf dem zweiten Bildungsweg
    Besuchst Du ein Abendgymnasium oder ein Kolleg, brauchst Du dem Bafög-Amt keine Angaben über die Einkünfte Deiner Eltern zu machen.
  3. Ausbildung beginnt nach dem 30. Lebensjahr
    Falls Du aufgrund einer Ausnahme nach Deinem 29. Geburtstag Bafög bekommst, musst Du Dir um das Einkommen Deiner Eltern keine Gedanken machen.
  4. Schon fünf Jahre gearbeitet
    Wenn Du Dich nach dem Berufseinstieg entscheidest, doch noch zu studieren, bekommst Du elternunabhängiges Bafög. Allerdings musst Du dazu mindestens fünf Jahre gearbeitet haben, seitdem Du volljährig bist, beziehungsweise sechs Jahre, wenn dazu eine Ausbildung gehörte.

Wie beantragst Du Bafög?

Erfüllst Du alle Voraussetzungen, geht es an den eigentlichen Antrag. Dabei solltest Du vor allem die Fülle der Unterlagen nicht unterschätzen, die Du für Deinen Antrag zusammensammeln musst.

Kümmere Dich daher so früh wie möglich um alle Unterlagen. Wenn Du direkt zum Ausbildungs- oder Studienbeginn auf die Förderung angewiesen bist, solltest Du schon vor Ausbildungsstart alles parat haben.

Lade Dir die Bafög-Digital-App herunter, damit Du Unterlagen auch vom Tablet oder Mobiltelefon übermitteln kannst. Du kannst über die Bafög-App auch den Bearbeitungsstand Deines Antrags verfolgen.

Wann ist der beste Zeit­punkt für den Bafög-Antrag?

Bafög kannst Du erst beantragen, wenn Du weißt, wo Du studierst oder Deine Ausbildung machst. Wenn Du bereits zuvor abschätzen kannst, wo Du am Ende landen wirst, lohnt es sich, den Antrag schon vor der Zusage einzureichen und den Beleg für Deine Einschreibung später zu übermitteln.

Allerspätestens im Monat des Ausbildungs- oder Studienbeginns solltest Du den Antrag auf den Weg bringen; Bafög gibt es nämlich nicht rückwirkend. Für das Wintersemester an der Uni reicht dazu auch noch der 31. Oktober.

Gerade bei Studien- oder Ausbildungsbeginn häufen sich die Kosten. Fällt es Dir schwer, ein oder zwei Monate finanziell zu überbrücken, bis das Bafög gezahlt wird, wende Dich an Deinen Sachbearbeiter. Häufig haben die Mitarbeiter im Bafög-Amt Verständnis für schwierige Übergangsphasen und bearbeiten dringende Fälle schneller. Für die Übergangszeit kannst Du Bürgergeld beantragen.

Wo kannst Du Bafög beantragen?

In welchem Bafög-Amt Du Deinen Antrag einreichen musst, hängt von der Art und dem Ort Deiner Ausbildungsstätte ab (§ 45 BAföG):

  • Studierende reichen ihren Bafög-Antrag im Studierendenwerk ihrer Hochschule ein.
  • Für höhere Fachschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Akademien ist das Bafög-Amt im Bezirk der Ausbildungsstätte zuständig.
  • Alle anderen Schüler müssen sich an das Bafög-Amt am Wohnort der Eltern wenden.

Auf bafög.de findest Du eine Liste der Ämter. Du kannst den Bafög-Antrag auch digital abgeben unter bafoeg-digital.de.

Welche Unterlagen brauchst Du für den Bafög-Antrag?

Der Antrag besteht aus verschiedenen Formblättern, die Du ausgefüllt beim Bafög-Amt einreichen musst. Du kannst diese auch elektronisch ausfüllen und einschicken. Normalerweise kommen noch Einkommensbelege von Dir und Deinen Eltern obendrauf, sowie ein Nachweis über Deine Vermögensverhältnisse und die Zulassung der Ausbildungsstätte.

Wie oft musst Du Bafög beantragen?

Das Bafög-Amt gewährt die Förderung in der Regel immer nur für zwölf Monate. Nach Ende des sogenannten Bewilligungszeitraums musst Du erneut Dokumente für das Folgejahr einreichen, bis Du die Förderungshöchstdauer erreicht hast. Das ist immer die Regelstudienzeit. Die ergibt sich aus den Prüfungsordnungen der Hochschule. Für den Bachelor beträgt die Regelstudienzeit durchschnittlich sechs Semester und für den Master liegt sie zwischen zwei und vier Semestern. Mit der Zeit bekommst Du darin Routine. Folgendes solltest Du über die Jahre beachten (§§ 15-17 BAföG):

Leistungsnachweis - Zum fünften Semester müssen Studierende nachweisen, dass sie genügend Kurse oder Seminare besucht und die notwendigen Zwischenprüfungen bestanden haben, um das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Du darfst Dein Studium also nicht schleifen lassen.

Fachwechsel - Im Bachelorstudium dürfen Studierende sich bis zum vierten Semester für ein anderes Studienfach entscheiden. Mit dem Wechsel startet die Regelstudienzeit und damit auch die Bafög-Bezugsdauer von neuem.

Neu: Ab dem Wintersemester 2024/25 sollst Du bis zum fünften Semester wechseln können.

Hilfe beim Studienabschluss - Fehlen nach der Regelstudienzeit noch einige Monate zum Studienabschluss, können Studierende ein besonders gefördertes Bankdarlehen beantragen, den sogenannten Bildungskredit. Den kannst Du beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Die Auszahlung erfolgt über die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser Bildungskredit ist günstiger als ein gewöhnlicher KfW-Studienkredit.

Neu: Mit der 29. Bafög-Reform wird ein flexibles Semester eingeführt. Alle Studierende sollen dann einmalig die Möglichkeit haben, über die Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester Bafög zu bekommen.

Wie lässt sich die Förderdauer verlängern?

Dem Statistischen Bundesamt zufolge schafften 2021 nur etwa 30 Prozent der Absolventen ihr Studium in der Regelstudienzeit. Auch das Bafög-Amt weiß, dass es triftige Gründe gibt, warum das Studium länger dauern kann.

Das kann zum Beispiel ein Auslandssemester sein. Es zählt nicht zur Regelstudienzeit, selbst wenn es durch Auslands-Bafög gefördert wird. Gerade in Kombination mit dem Erasmus-Austausch-Programm kannst Du also den einen oder anderen Schein an einer ausländischen Uni machen, ohne dabei in zeitliche Bedrängnis zu geraten. Darüber hinaus verlängern folgende Ausnahmen die Förderdauer (§ 15 Abs. 3 BAföG):

Krankheit - Eine schwerwiegende oder langwierige Krankheit hindert Dich daran, an einer wichtigen Prüfung teilzunehmen.

Chaos an der Hochschule - In der Planung der Hochschule läuft etwas schief, und Dir ist es gar nicht möglich, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen.

Hochschulgremium - Du bist mindestens ein Semester lang Mitglied in einem Hochschulgremium, wie Asta oder Studienparlament.

Prüfung misslungen - Auch der beste Student kann durch eine Prüfung fallen. Falls Du für einen Schein einen zweiten Versuch brauchen, erhältst Du ein halbes Jahr länger Bafög – auch wenn der Fehlversuch gar nicht für das Abschlusszeugnis gewertet wird.

Behinderung - Fällt es Dir wegen einer Behinderung schwerer, das Studium zu meistern, ist auch das ein Grund, länger Bafög zu bekommen.

Schwangerschaft/Kindererziehung - Bekommst Du Nachwuchs, versteht auch das Bafög-Amt, dass ein Studium nicht einfach so weiterläuft wie bisher und gewährt längere Förderzeiten.

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Wie viel Bafög musst Du zurückzahlen?

Du bekommst mindestens die Hälfte der Bafög-Förderung geschenkt. Außerdem musst Du nie mehr als 10.010 Euro zurückzahlen, egal wie viel Bafög Du über die Jahre bekommen hast. Neu: Ab dem Wintersemester 2024/25 musst Du etwas mehr zurückzahlen. Erst nach Rückzahlung von 11.550 Euro, wird Dir der Rest erlassen.

Fünf Jahre nach dem Ende des Studiums musst Du mit der Rückzahlung beginnen, in der Regel zahlst Du 130 Euro pro Monat. Die Rate wird im Dreimonatsrhythmus fällig, also viermal im Jahr 390 Euro. Dieses zinslose Staatsdarlehen musst Du jedoch nur tilgen, wenn Du monatlich mehr als die Freibeträge verdienst. Dein persönlicher Freibetrag liegt derzeit bei 1.605 Euro. 

Neu: Die Rückzahlungsrate wird ab dem Wintersemester 2024/25 auf 150 Euro erhöht. Du musst dann viermal im Jahr 450 Euro zahlen.

Wie bekommst Du beim Bafög einen Rabatt?

Oft lohnt es sich, in den ersten fünf Berufsjahren das Geld für das Bafög-Darlehen anzusparen und die gesamte Summe auf einmal abzuzahlen. In diesem Fall gewährt der Staat erhebliche Rabatte (§§ 18-20 BAföG).

Wer höhere Bafög-Schulden hat, bekommt 2.100 Euro erlassen, wenn er die Summe auf einmal zurückzahlt. Musst Du weniger zurückzahlen, schrumpft die Ersparnis bei einer Einmalrückzahlung entsprechend einer Nachlasstabelle.

Vergünstigungen bei Einmalrückzahlung

Bafög-Summe3.000 €20.000 €32.000 €
Darlehen1.500 €10.000 €16.000 €
Rückzahlung1.395 €7.900 €11.360 €
Vergünstigung7 %21 %29 %

Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: März 2024)

Beispiel: Bettina hat während ihres Studiums insgesamt 20.000 Euro Bafög erhalten. Die Hälfte davon muss sie als Darlehen zurückzahlen – also 10.000 Euro. Mit dem Rabatt für die Einmalrückzahlung in Höhe von 21 Prozent zahlt Bettina nur 7.900 Euro zurück. Sie spart somit 2.100 Euro.

Gibt es einen Bafög-Nachlass bei guten Noten?

Bis 2012 war es möglich, die Summe des Darlehens zu verringern, indem Du vor der Regelstudienzeit fertig wurdest oder zu den besten 30 Prozent Deines Jahrgangs gehörtest.

Wer ab September 2019 zum ersten Mal Bafög bekommen hat, muss das Darlehen nicht länger als 20 Jahre abzahlen, egal ob er seine Schulden in der Zeit begleichen konnte oder nicht. Wer zum Beispiel über viele Jahre nicht genügend verdient hat, braucht sich irgendwann keine Gedanken mehr um seine Restschulden zu machen.

Was sind Alternativen zum Bafög?

Wenn Du kein Bafög bekommst, muss das noch lange nicht das Ende Deiner Studienpläne bedeuten. Zu den Alternativen zählen Stipendien oder ein studentischer Nebenjob. Vielleicht brauchst Du etwas länger, wenn Du jobbst, so kannst Du aber auch direkt Berufserfahrung sammeln. Ähnlich sieht es bei einem dualen Studium aus.

Falls Dein Bafög-Antrag wegen des Einkommens Deiner Eltern abgelehnt wird, hast Du ein Recht auf UnterhaltStudienkredite sollten immer der letzte Ausweg sein, da Dich diese finanziell nachhaltig belasten. Das gilt auch für den staatlich geförderten KfW-Studienkredit. Der Zinssatz für Studienkredite für Neuverträge hat sich innerhalb kurzer Zeit mehr als verdoppelt. Im Oktober 2021 lag er noch bei 3,76 Prozent, im März 2024 bereits bei 9,01 Prozent effektivem Jahreszins.

Autoren
Arne Düsterhöft

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