Bafög 2024/2025 Ab dem Wintersemester 2024 gibt's mehr Geld für Studenten
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So gehst Du vor
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Willst Du studieren oder eine Ausbildung machen, weißt aber nicht, ob Du Dir das leisten kannst? Die gute Nachricht: Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und Studierende können eine Förderung vom Staat bekommen. Denn in Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren vom Staat eine Berufsausbildungsförderung – besser bekannt als Bafög.
2023 wurden 635.000 Menschen durch Bafög unterstützt. Damit bekam jeder sechste Studierende Bafög von durchschnittlich 640 Euro im Monat. Dafür wurden 3,4 Milliarden an Bafög-Förderung ausgegeben.
Zum Wintersemester 2024/25 trat das 29. Bafög-Änderungsgesetz in Kraft. Nach dieser Bafög-Reform steigen die Bafög-Sätze um 5 Prozent.
Du hast einen Rechtsanspruch auf Bafög, wenn Du nicht genug Geld für Wohnung, Leben und Deine Ausbildung oder Dein Studium hast (§ 1 BAföG). Die erste große Hürde, die Du meistern musst, ist herauszufinden, ob Du überhaupt Bafög-berechtigt bist. Der Staat springt nämlich nur ein, wenn Du oder Deine Familie die Kosten der Studien- oder Lehrzeit nicht selbst stemmen können. Wie viel Deine Eltern oder Du selbst verdienen dürfen, um noch Bafög zu bekommen, erklären wir ausführlich weiter unten. Erfüllst Du die Voraussetzungen, sollte Bafög ein fester Bestandteil sein, um Dein Studium oder die Ausbildung zu finanzieren. Denn mindestens die Hälfte bekommst Du geschenkt.
Ob Deine Berufsausbildung, Deine Schulausbildung oder Dein Studium durch Bafög gefördert werden kann, hängt von Deiner Ausbildungsstätte ab.
Ausbildungsstätte | |
---|---|
Studium | Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien |
Ausbildung | Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs |
Schule | alle anerkannten Schulen von Gymnasien über Gesamtschulen bis Hauptschulen, zweiter Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs |
Quelle: § 2 BAföG (Stand: September 2024)
Für Studierende gilt: Es wird grundsätzlich nur ein Vollzeitstudium gefördert. Auch bekommst Du die Förderung nur für das erste Studium; für ein Zweitstudium nur dann, wenn es direkt auf dem Erststudium aufbaut. Das ist etwa der Fall bei einem Bachelorstudium mit anschließendem Masterstudium. Für Dein Masterstudium kannst Du also weiter Bafög bekommen. Dasselbe Prinzip gilt für Erst- und Zweitausbildungen. Willst Du an einer privaten Hochschule studieren und Bafög beantragen, solltest Du Dich bei Deiner Hochschule erkundigen, ob sie staatlich anerkannt und als Ausbildungsstätte förderfähig ist.
Für Schülerinnen und Schüler gilt: Du kannst erst ab der zehnten Klasse Bafög bekommen und auch nur dann, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, weil die Schule zu weit entfernt ist, Du verheiratet bist, mit einem Kind zusammenlebst oder aus sozialen Gründen, wenn es in der Wohnung Deiner Eltern zu eng ist (§ 2 Abs. 1a BAföG).
Zusätzlich musst Du zwei grundsätzliche Voraussetzungen für Bafög erfüllen (§§ 8-10 BAföG):
Übrigens: Mit dem sogenannten Auslands-Bafög kannst Du Dir auch eine Ausbildung im Ausland oder ein Auslandssemester während des Studiums fördern lassen (§§ 2-7 BAföG). Ein solcher Antrag kann sich auch lohnen, wenn Du für Dein Studium in Deutschland kein Bafög bekommen würdest. Denn es gibt Auslandszuschläge.
Für einen kurzen Überblick haben wir die wichtigsten Punkte zum Bafög in einer Checkliste als Download für Dich zusammengefasst.
Falls Du den Bafög-Höchstsatz bekommst, kannst Du ab Wintersemester 24/25 immerhin mit 992 Euro pro Monat rechnen (§§ 11-14 BAföG). Von dem Geld musst Du nicht nur Deine Wohnung und Lebensmittel zahlen, sondern auch Deine Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Du bei Deinen Eltern nicht mehr gesetzlich familienversichert bist. Das geht bis zu Deinem 25. Lebensjahr.
Bist Du familienversichert, kannst Du den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro bekommen. Vom Bafög-Amt gibt es nur pauschale Förderungen – egal, wie viel Du zum Beispiel für Deine Wohnung ausgeben musst, Du bekommst immer nur 380 Euro für Miete und Nebenkosten (§ 13 BAföG).
Für Azubis und Schülerinnen und Schüler gibt es weniger Bafög als für Studierende. Sie bekommen das Bafög vollständig als staatliche Förderung und müssen nichts zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn sie eine Klasse wiederholen müssen.
Bei Studierenden sieht das etwas anders aus. Die Hälfte des Bafögs besteht aus der geschenkten Förderung und die andere aus einem langfristigen Darlehen. Die Konditionen des Darlehens sind günstig, sodass gilt: Wenn Du Bafög-berechtigt bist, solltest Du die Förderung auf jeden Fall in Anspruch nehmen. In der nachfolgenden Übersicht kannst Du ablesen, wie viel Förderung Du bekommen kannst.
bei den Eltern zuhause | eigene Wohnung | |||
---|---|---|---|---|
bis SS 2024 | ab WS 24/25 | bis SS 2024 | ab WS 24/25 | |
Universitäten, Höhere Fachschulen etc. | 511 € | 534 € | 812 € | 855 € |
Abendgymnasien, weiterführende Fachschulklassen nach Berufs-ausbildung | 480 € | 501 € | 781 € | 822 € |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, weiterführende Fachoberschulen etc. | 474 € | 498 € | 736 € | 775 € |
Berufsfachschulen ohne Berufs-ausbildung | 262 € | 276 € | 632 € | 666 € |
Schüler im ersten Bildungsweg, Fachschulen etc. | - | - | 632 € | 666 € |
Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung1 | + 122 € | + 137 € | + 122 € | + 137 € |
pro eigenes Kind | +160 € | + 160 € | + 160 € | + 160 € |
1 Bei Studierenden, die nicht mehr gesetzlich familienversichert sind, in der Regel ab dem 25. Lebensjahr, wird ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Ab dem 31. Lebensjahr steigt der Betrag auf 205 Euro.
Quelle: §§ 12, 13, 13a, 14b BAföG, 29. BafögÄndG (Stand: September 2024)
Ab dem Wintersemester 2024/25 kannst Du als Erstsemester vor Studienbeginn eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro bekommen, wenn Du oder Deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bekommen haben (§ 56 BAföG). Das Geld musst Du nicht zurückzahlen.
Es soll Dich bei Ausgaben unterstützen, die mit dem Studienstart verbunden sind, beispielsweise Laptop, Tablet, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution und Co. Das Geld gibt es unabhängig vom späteren Bafög, es wird Dir davon nicht abgezogen.
Frist beachten: Du kannst die Studienstarthilfe ab sofort online über das Portal Bafög-digital beantragen. Beachte dabei, dass Du den Antrag nur bis zum Ende des Monats stellen kannst, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. Startet Dein erstes Semester am 1. Oktober, hast Du bis zum 30. November 2024 Zeit. Als Unterlagen brauchst Du nur den Nachweis über eine Sozialleistung und Deine Immatrikulationsbescheinigung. Auch wichtig: Du brauchst eine Bund-ID, um den Antrag online stellen zu können.
Bafög ist für alle gedacht, die ihre Ausbildung nicht selbst finanzieren können. Eltern sind grundsätzlich ihren Kindern während der ersten Ausbildung gegenüber unterhaltspflichtig, auch wenn diese schon volljährig sind und aus dem Elternhaus ausgezogen sind. Ähnliches gilt für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Verdienen diese zu viel, bekommen studierende Partner keine oder weniger Förderung.
Daher musst Du beim Bafög-Antrag auch die Einkünfte Deiner Eltern und Deines Ehepartners offenlegen und dazu dem Bafög-Amt den Steuerbescheid Deiner Eltern für das vorletzte Kalenderjahr einreichen.
Tipp: Verdienen Deine Eltern im aktuellen Jahr voraussichtlich weniger Geld, kannst Du auch das angeben. So erhältst Du unter Umständen mehr Bafög. Das empfiehlt sich vor allem, wenn ein Elternteil in Rente geht oder nur noch in Teilzeit arbeitet.
Das Bafög-Amt berücksichtigt bestimmte Freibeträge für das Einkommen Deiner Eltern. Sind Deine Eltern miteinander verheiratet, gilt ein Freibetrag für beide gemeinsam. Leben Deine Eltern getrennt, wird für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag berücksichtigt. Auch mit jedem unterhaltsberechtigten Kind, das von Deinem Ehepartner oder Deinen Eltern versorgt werden muss, steigt der jeweilige Freibetrag. Ab Wintersemester 2024/25 sind die Freibeträge um 5,25 Prozent gestiegen.
Freibetrag für | bis SS 24 | ab 2024/25 |
---|---|---|
verheiratete Eltern | 2.415 € | 2.540 € |
alleinstehender Elternteil | 1.605 € | 1.690 € |
Ehepartner | 1.605 € | 1.690 € |
Stiefelternteil | 805 € | 850 € |
pro Kind (unterhaltsberechtigt) | 736 € | 770 € |
Quelle: § 25 BAföG, 29. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: September 2024)
Wir empfehlen Dir, einmal durchzurechnen, ob das Einkommen Deiner Eltern über den in der Tabelle genannten Bafög-Freibeträgen liegt. Einen Online-Rechner findest Du zum Beispiel auf der Seite des Bildungsministeriums BAföGdigital oder auf bafoeg-rechner.de.
Wichtig: Lass Dich von den Einkommensgrenzen nicht zu schnell entmutigen. Denn bei der Rechnung vom Bafög-Amt wirken sich viele Faktoren zu Deinen Gunsten aus – wie Sozialabgaben, Werbungskosten oder Beiträge zu Riester-Versicherungen.
Sind Deine Eltern verheiratet, musst Du nach unserer Berechnung ab einem Bruttoeinkommen von etwa 42.500 Euro im Jahr mit den ersten Einbußen beim Bafög rechnen. Dabei haben wir unterstellt, dass Deine Eltern als Arbeitnehmende angestellt sind und Du keine Geschwister hast. Oft kannst Du aber auch noch eine Teilförderung erhalten, wenn Deine Eltern über 60.000 Euro verdienen. Ab einem gemeinsamen Gehalt der Eltern von etwa 80.000 Euro im Jahr ist die staatliche Förderung eher unwahrscheinlich. Wir sind bei der Berechnung davon ausgegangen, dass beide Eltern gleich viel verdienen und keine Riester-Verträge besparen. Auf dem Infoportal des Familienministeriums bafög.de findest Du konkrete Beispiele, wann es wie viel Förderung gibt.
Im Gegensatz zum Einkommen spielt das Vermögen Deiner Eltern keine Rolle; die Einkünfte, die sie aus dem Vermögen erzielen, hingegen schon, denn Mieten und Kapitalerträge gelten als Einnahmen.
Beispiel: Anton ist 19 Jahre alt, studiert im ersten Semester Politikwissenschaft in Göttingen und wohnt bei seinen Eltern. Er ist bei seinen Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Antons Vater hatte vor zwei Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro; seine Mutter ist selbstständig und hatte Einkünfte in Höhe von 29.000 Euro.
Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 2022 | 2.291,67 € |
- Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2022 | - 100,00 € |
- Sozialpauschale 22,3 % | - 488,74 € |
- tatsächlich geleistete Steuern, Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse IV | - 221,79 € |
Einkommen von Antons Vater im Sinne des Bafög | 1.481,14 € |
Bruttoeinkommen selbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 2022 | 2.416,67 € |
- Sozialpauschale 38 % | - 937,67 € |
- tatsächlich geleistete Steuern, Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse IV | - 270,75 € |
Einkommen von Antons Mutter im Sinne des Bafög | 1.208,25 € |
Einkommen der Eltern gesamt | 2.689,39 € |
- Grundfreibetrag | - 2.540,00 € |
Bafög-Einkommen Eltern | 149,39 € |
Zusatzfreibetrag: 50 % für die Eltern | - 74,70 € |
Anrechnungsbetrag | 74,70 € |
Grundbedarf Student ohne eigene Wohnung | 534,00 € |
- Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | - 74,70 € |
Bafög-Förderung gerundet | 459 € |
Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen der Eltern von 56.500 Euro hat Anton einen Anspruch auf 345 Euro Bafög im Monat. Das sind über 100 Euro mehr als im vergangenen Semester.
Das Vermögen Deiner Eltern wird bei der Bafög-Berechnung nicht berücksichtigt, Deine eigenen Ersparnisse hingegen schon. Bist Du jünger als 30 Jahre alt und hast Du einiges angespart, musst Du zuerst Deine Ersparnisse bis zu einem Betrag von 15.000 Euro aufbrauchen. Mit Lebenspartner und Kindern darfst Du mehr Geld auf der hohen Kante haben, pro Person im Haushalt erhöht sich Dein Freibetrag um weitere 2.300 Euro. Bist Du älter als 30 Jahre alt, darfst Du bis zu 45.000 Euro Ersparnisse haben (§ 29 BAföG).
Wichtig: Dein Bafög Anspruch verfällt nicht, wenn Du mehr als den Freibetrag auf der hohen Kante hast. Das, was über 15.000 Euro an Vermögen da ist, wird auf Deinen Bedarf angerechnet (§ 30 BAföG).
Beispiel: Betty studiert in Tübingen und bekommt den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro. Sie hat 20.000 Euro gespart. Davon werden 5.000 Euro angerechnet, die über dem Freibetrag liegen. Im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten sind das monatlich 417 Euro. Sie bekommt deshalb wegen ihrer Ersparnisse monatlich immerhin noch 438 Euro.
Verdienst Du selbst genug, um Dir Dein Studium zu finanzieren oder wirst Du in der Ausbildung bezahlt, bekommst Du kein Bafög. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Minijobs. Hier gibt es Freibeträge, die Dir geringe Einnahmen ohne Anrechnung auf das Bafög erlauben.
Auf die Freibeträge schlägt das Bafög-Amt noch Kosten für Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale obendrauf. Der grundsätzliche Freibetrag für eigenes Einkommen von 353 Euro im Monat erhöht sich damit pauschal auf 520 Euro. Das gilt für den gesamten Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Ein Nebenjob in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit darf also auch mal mehr einbringen, solange Du insgesamt weniger als 6.240 Euro im Jahr verdienst. Verdienst Du etwas in einem Pflichtpraktikum, wird die Vergütung voll angerechnet, ohne dass Du davon den monatlichen Freibetrag abziehen darfst.
Falls Du eine Waisenrente oder ein Stipendium bekommst, musst Du diese erst bei höheren Summen auf Dein Bafög anrechnen lassen. Ist das Geld aus dem Stipendium zweckgebunden, wie zum Beispiel eine Bücherpauschale, zählt es nicht und Du darfst deshalb auch mehr als den Freibetrag für Stipendien in Höhe von 300 Euro behalten.
Freibetrag | bis SS 24 | ab WS 2024/25 |
---|---|---|
Grundfreibetrag | 330 € | 353 € |
mit Ehepartner | + 805 € | + 850 € |
pro Kind | + 730 € | + 770 € |
Waisenrente/Waisengeld | + 255 € | + 270 € |
Ausbildungsvergütung | + 180 € | + 190 € |
Stipendium | + 300 € | |
Härtefälle1 | + 370 € | + 390 € |
1 Falls eine private Einrichtung Schulgeld oder Studiengebühren verlangt, gilt das als Härtefall. Semesterbeiträge von staatlichen Hochschulen zählen nicht dazu.
Quelle: § 23 BAföG, 29. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: September 2024)
Wenn Du Bafög beziehst, kannst Du grundsätzlich keine anderen Sozialleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld bekommen. Denn in der Ausbildungsförderung ist bereits eine Wohnpauschale enthalten.
In einigen Fällen bekommst Du auch Bafög, obwohl Deine Eltern eigentlich ausreichend verdienen, um Dich während der Ausbildung zu unterstützen (§ 11 BAföG). Elternunabhängiges Bafög ist zum Beispiel in folgenden vier Situationen möglich:
Erfüllst Du alle Voraussetzungen, geht es an den eigentlichen Antrag. Dabei solltest Du vor allem die Menge der Unterlagen nicht unterschätzen, die Du für Deinen Antrag zusammensammeln musst.
Kümmere Dich daher so früh wie möglich um alle Dokumente. Wenn Du direkt zum Ausbildungs- oder Studienbeginn auf die Förderung angewiesen bist, solltest Du schon vor Ausbildungsstart alles parat haben.
Lade Dir die Bafög-Digital-App herunter, damit Du Unterlagen auch vom Tablet oder Mobiltelefon übermitteln kannst. Du kannst über die Bafög-App auch den Bearbeitungsstand Deines Antrags verfolgen.
Bafög kannst Du erst beantragen, wenn Du weißt, wo Du studierst oder Deine Ausbildung machst. Wenn Du bereits zuvor abschätzen kannst, wo Du am Ende landen wirst, lohnt es sich, den Antrag schon vor der Zusage einzureichen und den Beleg für Deine Einschreibung später zu übermitteln.
Allerspätestens im Monat des Ausbildungs- oder Studienbeginns solltest Du den Antrag auf den Weg bringen; Bafög gibt es nämlich nicht rückwirkend. Für das Wintersemester an der Uni reicht dazu noch der 31. Oktober.
Gerade bei Studien- oder Ausbildungsbeginn häufen sich die Kosten. Fällt es Dir schwer, ein oder zwei Monate finanziell zu überbrücken, bis das Bafög gezahlt wird, wende Dich an Deinen Sachbearbeiter. Häufig haben die Mitarbeiter im Bafög-Amt Verständnis für schwierige Übergangsphasen und bearbeiten dringende Fälle schneller. Für die Übergangszeit kannst Du Bürgergeld beantragen.
In welchem Bafög-Amt Du Deinen Antrag einreichen musst, hängt von der Art und dem Ort Deiner Ausbildungsstätte ab (§ 45 BAföG):
Auf bafög.de findest Du eine Liste der Ämter. Du kannst den Bafög-Antrag auch digital abgeben unter bafoeg-digital.de.
Der Antrag besteht aus verschiedenen Formblättern, die Du ausgefüllt beim Bafög-Amt einreichen musst. Du kannst diese auch elektronisch ausfüllen und einschicken. Normalerweise kommen noch Einkommensbelege von Dir und Deinen Eltern obendrauf, sowie ein Nachweis über Deine Vermögensverhältnisse und die Zulassung der Ausbildungsstätte.
Das Bafög-Amt gewährt die Förderung in der Regel immer nur für zwölf Monate. Nach Ende des sogenannten Bewilligungszeitraums musst Du erneut Dokumente für das Folgejahr einreichen, bis Du die Förderungshöchstdauer erreicht hast. Das ist immer die Regelstudienzeit. Die ergibt sich aus den Prüfungsordnungen der Hochschule. Für den Bachelor beträgt die Regelstudienzeit durchschnittlich sechs Semester und für den Master liegt sie zwischen zwei und vier Semestern. Mit der Zeit bekommst Du darin Routine. Folgendes solltest Du über die Jahre beachten (§§ 15-17 BAföG):
Leistungsnachweis - Zum fünften Semester musst Du nachweisen, dass Du genügend Kurse oder Seminare besucht und die notwendigen Zwischenprüfungen bestanden hast, um das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Du darfst Dein Studium also nicht schleifen lassen.
Fachwechsel - Im Bachelorstudium darfst Du seit Wintersemester 24/25 bis zum fünften Semester das Studienfach wechseln. Mit dem Wechsel startet die Regelstudienzeit neu und damit auch die Bafög-Bezugsdauer (§ 7 Abs. 3 BAföG).
Hilfe beim Studienabschluss - Fehlen nach der Regelstudienzeit noch einige Monate zum Studienabschluss, können Studierende ein besonders gefördertes Bankdarlehen beantragen, den sogenannten Bildungskredit. Den kannst Du beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Die Auszahlung erfolgt über die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser Bildungskredit ist günstiger als ein gewöhnlicher KfW-Studienkredit.
Neu: Mit der 29. Bafög-Reform wird ein flexibles Semester eingeführt. Alle Studierenden haben dann einmalig die Möglichkeit, über die Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester Bafög zu bekommen (§ 15 Abs. 4 BAföG).
Dem Statistischen Bundesamt zufolge schafften 2021 nur etwa 30 Prozent der Absolventen ihr Studium in der Regelstudienzeit. Auch das Bafög-Amt weiß, dass es triftige Gründe gibt, warum das Studium länger dauern kann.
Das kann zum Beispiel ein Auslandssemester sein. Es zählt nicht zur Regelstudienzeit, selbst wenn es durch Auslands-Bafög gefördert wird. Gerade in Kombination mit dem Erasmus-Austausch-Programm kannst Du also den einen oder anderen Schein an einer ausländischen Uni machen, ohne dabei in zeitliche Bedrängnis zu geraten. Darüber hinaus verlängern folgende Ausnahmen die Förderdauer (§ 15 Abs. 3 BAföG):
Krankheit - Eine schwerwiegende oder langwierige Krankheit hindert Dich daran, an einer wichtigen Prüfung teilzunehmen.
Chaos an der Hochschule - In der Planung der Hochschule läuft etwas schief, und Dir ist es gar nicht möglich, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen.
Hochschulgremium - Du bist mindestens ein Semester lang Mitglied in einem Hochschulgremium, wie Asta oder Studienparlament.
Prüfung misslungen - Auch der beste Student kann durch eine Prüfung fallen. Falls Du für einen Schein einen zweiten Versuch brauchen, erhältst Du ein halbes Jahr länger Bafög – auch wenn der Fehlversuch gar nicht für das Abschlusszeugnis gewertet wird.
Behinderung - Fällt es Dir wegen einer Behinderung schwerer, das Studium zu meistern, ist auch das ein Grund, länger Bafög zu bekommen.
Schwangerschaft/Kindererziehung - Bekommst Du Nachwuchs, versteht auch das Bafög-Amt, dass ein Studium nicht einfach so weiterläuft wie bisher und gewährt längere Förderzeiten.
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Du bekommst mindestens die Hälfte der Bafög-Förderung geschenkt. Außerdem musst Du nie mehr als 10.010 Euro zurückzahlen, egal wie viel Bafög Du über die Jahre bekommen hast.
Fünf Jahre nach dem Ende des Studiums musst Du mit der Rückzahlung beginnen, in der Regel zahlst Du 130 Euro pro Monat. Die Rate wird im Dreimonatsrhythmus fällig, also viermal im Jahr 390 Euro. Dieses zinslose Staatsdarlehen musst Du jedoch nur tilgen, wenn Du monatlich mehr als die Freibeträge verdienst. Dein persönlicher Freibetrag liegt seit dem Wintersemester bei 1.690 Euro (§ 18a BAföG).
Oft lohnt es sich, in den ersten fünf Berufsjahren das Geld für das Bafög-Darlehen anzusparen und die gesamte Summe auf einmal abzuzahlen. In diesem Fall gewährt der Staat erhebliche Rabatte (§§ 18-20 BAföG).
Wer höhere Bafög-Schulden hat, bekommt 2.100 Euro erlassen, wenn er die Summe auf einmal zurückzahlt. Musst Du weniger zurückzahlen, schrumpft die Ersparnis bei einer Einmalrückzahlung entsprechend einer Nachlasstabelle.
Bafög-Summe | 3.000 € | 20.000 € | 32.000 € |
---|---|---|---|
Darlehen | 1.500 € | 10.000 € | 16.000 € |
Rückzahlung | 1.395 € | 7.900 € | 11.360 € |
Vergünstigung | 7 % | 21 % | 29 % |
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: September 2024)
Beispiel: Christopher hat während seines Studiums insgesamt 20.000 Euro Bafög erhalten. Die Hälfte davon muss sie als Darlehen zurückzahlen – also 10.000 Euro. Mit dem Rabatt für die Einmalrückzahlung in Höhe von 21 Prozent zahlt Bettina nur 7.900 Euro zurück. Sie spart somit 2.100 Euro.
Bis 2012 war es möglich, die Summe des Darlehens zu verringern, indem Du vor der Regelstudienzeit fertig wurdest oder zu den besten 30 Prozent Deines Jahrgangs gehörtest.
Wer ab September 2019 zum ersten Mal Bafög bekommen hat, muss das Darlehen nicht länger als 20 Jahre abzahlen, egal ob er seine Schulden in der Zeit begleichen konnte oder nicht. Wer zum Beispiel über viele Jahre nicht genügend verdient hat, braucht sich irgendwann keine Gedanken mehr um seine Restschulden zu machen.
Wenn Du kein Bafög bekommst, muss das noch lange nicht das Ende Deiner Studienpläne bedeuten. Zu den Alternativen zählen Stipendien oder ein studentischer Nebenjob. Vielleicht brauchst Du etwas länger, wenn Du jobbst, so kannst Du aber auch direkt Berufserfahrung sammeln. Ähnlich sieht es bei einem dualen Studium aus.
Falls Dein Bafög-Antrag wegen des Einkommens Deiner Eltern abgelehnt wird, hast Du ein Recht auf Unterhalt. Studienkredite sollten immer der letzte Ausweg sein, da Dich diese finanziell nachhaltig belasten. Das gilt auch für den staatlich geförderten KfW-Studienkredit. Der Zinssatz für Studienkredite für Neuverträge hat sich innerhalb kurzer Zeit mehr als verdoppelt. Im Oktober 2021 lag er noch bei 3,76 Prozent, im September 2024 bei 7,51 Prozent effektivem Jahreszins.
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