THG Prämie

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  • Ich habe in Finanztip sowohl gefunden, dass die THG Prämie für Privatleute steuerfrei ist als auch nach § 22 Abs. 3 für den 256 € übersteigenden Anteil zu versteuern ist.

    Was ist jetzt richtig und warum?

    Das Bundesfinanzministerium hat am 16.05.2022 offiziell klargestellt, dass die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote im privaten Bereich keiner Einkunftsart zuzuordnen sind. Damit ist für Privatpersonen die THG-Prämie steuerfrei und muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung unter "sonstige Einkünfte" angegeben werden.
    Mit dem Vorgang hatte sich im Frühjahr 2022 zunächst das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz beschäftigt und später dann das Bundesfinanzministerium.

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