Riester-Rente

  • Ich bespare seit 2005 die SpardaProfiRente mit Fonds von Union Investment. Aktuell bin ich zu 100 % in Aktien investiert. Der frühestmögliche Auszahlungsbeginn, mein 60. Lebensjahr, ist im Juni 2028.

    Um die erzielten Gewinne zu sichern, bin ich am überlegen, Aktienanteile durch einen entsprechenden Auftrag in den Sicherheitsbaustein, den Rentenfonds UniEuroRenta, umzuschichten.

    Alternativ zu eigenen Umschichtungsaufträgen wird in den Vertragsbedingungen noch die "Optionale Sicherungsphase" angeboten, während der durch Union Investment bis 12 Monate vor Beginn der Auszahlphase, also bis Juni 2027, monatlich eine gleich bleibende Zahl von Anteilen aus dem UniGlobalVorsorge in Anteile des Rentenfonds UniEuroRenta umgeschichtet würden. Diese Variante würde ich aber für mich ausschließen, weil damit dann lt. Vertragsbedingungen eigene Umschichtungen nicht mehr möglich sind.

    Mich würde interessieren, ob es für die von mir geplanten Umschichtungsaufträge (ich gehe davon aus, dass diese mehrfach erteilt werden können) etwas zu beachten gilt bzw. es Empfehlungen zur Vorgehensweise gibt oder ob ich letztendlich "nur" auf mein Sicherheitsbedürfnis und meine Einschätzung der Kursentwicklungen in den nächsten beiden Jahren abstellen kann.

    Vielen Dank!

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  • Hallo Bouganvillea ,
    meiner Erfahrung nach gibt es da nichts weiter zu beachten. Ich hab bei meinem Vertrag bisher auch zweimal umgeschichtet, allerdings bisher innerhalb der Aktiensphäre (von Fonds zu Fonds zu ETF). Ging jeweils problemlos und einfach, wenn auch mit ein paar Wochen Bearbeitungsdauer. Und ja, die "Motivation" für eine derartige Umschichtung ist einzig deine Risikotragfähigkeit.

    Hast du dich schon mal mit dem Szenario "Riestervertrag ins Altersvorsorgedepot überführen" beschäftigt?
    Die zwei wesentlichen Vorteile wären, dass du a) im AVD sehr einfach und schnell umschichten kannst und b) der Riester-Zwangsverrentung (lebenslange Rente) entkommst und auch einen Auszahlplan wählen könntest.
    Die Kosten des AVD dürften auch unter denen des Riester-Vertrages liegen.


    Größter Nachteil wäre, dass die Auszahlungsphase frühestens mit 65 beginnt. Ausnahme: man bezieht eine gesetzliche Rente schon vorher. Dann darf man auch früher die Auszahlung aus dem AVD beginnen.

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