liki90, unterschiedliche Meinungen beleben ja durchaus die Unterhaltung, sofern die Meinungen zu dem Thema passen, über das sich unterhalten wird.
Es mag Ihr Weltbild erschüttern, aber wir haben ausreichend Kunden, die von uns beraten werden möchten. Wir "suchen" deshalb nicht, lassen uns aber von den "Richtigen", d.h. von anspruchsvollen Kunden, die unsere Beratung zu schätzen wissen, gerne finden.
Beim Thema Versicherungsmakler und Unabhängigkeit geht Ihre Wahrnehmung etwas an den rechtlichen Rahmenbedingungen vorbei. Als Einstiegslektüre hier der Wikipedia Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/…rungsmakler_(Deutschland):
"Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite."
"Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse."
"Der Makler, auch als Broker bezeichnet, ist an kein Versicherungsunternehmen gebunden. Er erhält vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag. Seine Loyalität besteht in erster Linie dem Kunden bzw. Mandanten gegenüber."
"Gemäß dem Urteil des BGH vom 22. Mai 1985, Az.: IVa ZR 190/83 ist der Makler ein sogenannter Sachwalter des Kunden und hat damit im Bereich der Finanzdienstleistung, also der Tätigkeit als unabhängiger Finanzberater und freier Versicherungsmakler, eine ähnliche Stellung wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Er hat die Interessen seines Kunden zu vertreten, einen ausreichenden Marktüberblick zu gewährleisten, diesen nachzuweisen und kann vom Kunden haftbar gemacht werden."
Vielleicht hatten Sie aber auch Versicherungsvertreter vor Augen? Da wären solche Sorgen berechtigt, siehe "Der Versicherungsvertreter ist, anders als der Versicherungsmakler, Geschäftsbesorger des Versicherungsunternehmens und vertritt damit in erster Linie dessen Interessen. Fehler des Versicherungsvertreters werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Andere Bezeichnungen für den Versicherungsvertreter sind Agent, Exklusivvertrieb, Agenturvertrieb, Ausschließlichkeitsagent, Außendienst der Versicherungsgesellschaft, Tied Agent. Ebenfalls zu den Versicherungsvertretern gehören Mehrfachagenten, welche für mehrere Versicherungsunternehmen Geschäfte anbahnen."
Aber genug dazu, das wäre thematisch auch wieder ein anderer Thread.