Lebensversicherungen weniger wert - Kündigung?
- Franziska
- Erledigt
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Sie schrieben:
Achtung, Vertragsende erst 2031 => da ist kaum eine gute Prognose möglich. Wenn Sie das Geld brauchen, evtl. Verkauf prüfen.
Das verunsichert mich ein wenig. Gerade weil der Check mit ihrem Rechner dieser Seite ergeben hat, dass eine Kündigung nicht unbedingt angeraten ist. Momentan brauche ich das Geld nicht, aber später möchte ich schon noch etwas davon haben. Gehen Sie von einer starken Abwertung der Versicherungssumme aus, oder gibt es einen anderen Grund warum ich die Versicherung jetzt noch auflösen sollte, obwohl ich das Geld augenblicklich nicht zwingend benötige?Lebensversicherungen haben naturgemäß doch oft diese langen Laufzeiten und ich habe meine Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen. Wäre der Nachteil bei einem heutigen Verkauf nicht größer als der Vorteil?Im Voraus vielen Dank für ihre Antwort.
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Hallo,
unsere Aussage war, dass die voraussichtlichen Werte der Lebensversicherung nur auf Sicht von wenigen Jahren (im letzten Viertel der Laufzeit) Aussagekraft haben. Bei einer Restlaufzeit von 17 Jahren kann meiner Ansicht nach überhaupt keine solide Aussage über die Überschussbeteiligung gemacht werden. Die Aussichten halte ich jedenfalls für nicht sehr gut.
Auf die Versicherungssumme = die garantierten Leistungen können Sie sich aber verlassen. Selbst bei einer Pleite des Lebensversicherers würde ich erwarten, dass die Auffanggesellschaft Protektor entsprechend vom Staat gestützt wird, wenn sie es nicht selbst schafft.Ein Verkauf käme nur In Frage, wenn Sie das Geld tatsächlich brauchen.
Beste Grüße
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Hallo Herti,
ich gebe Saidi Recht, eine Laufzeit von 17 Jahren ist sehr lang und die Bewertung der voraussichtlichen Überschüsse de facto nicht möglich.
Rechnen Sie doch mal mit den Garantiewerten und entscheiden Sie je nach Rendite, ob eine Weiterführung in Frage kommt oder nicht.
Als Alternative sollten Sie den Taschenrechner oder www.zinsen-berechnen.de bemühen, dann sehen Sie wie dieser garantierte Wert gegenüber einer Anlage (ohne Kosten) steht.
Sollten Sie Fragen haben, dann melden Sie sich gerne.
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Danke für die wertvollen Tipps.
Habe auch den Rat von Henning beherzigt und das ganze mit der garantierten Erlebensfallsumme durchgerechnet.
Anfangskapital = Rückkaufswert heute
Sparrate = monatlicher Beitrag (Sparintervall = monatlich; vorschüssig)
Ansparzeit = 17 Jahre (Restlaufzeit)
Endkapital = Garantierte Erlebensfallsumme inkl. Erlebensfallleistung aus bereits zugeteilten Zuschüssen
Wenn ich nichts falsch gemacht habe, komme ich für den Rest der Laufzeit immer noch auf einen Zins von 2,66 % p. a.
Wenn ich das mit der Sparrate über die gesamte Laufzeit rechne, ergibt das eine Rendite von 2,45 %.
Wenn ich dann noch berücksichtige, dass die LV auch noch eine Todesfallleistung bietet, finde ich das noch ganz in Ordnung. Die Inflation und der Euroverfall darf und kann ich nicht errechnen. -
Hallo zusammen,
ich habe mit Eurem Musterschreiben die fehlende/fehlerhafte Wiederspruchsbelehrung zu meiner fondsgebundenen Rentenversicherung bei meiner Vesicherung bemängelt und gem. dem BGH Urteil IV ZR 76/11 vom 07.Mai 2014 dem Vertrag wiedersprochen und um die Rückabwicklung des Vertrages gebeten.
Nun hat mir die Versicherung geantwortet, dass sich das BGH Urteil IV ZR 76/11 vom 07.Mai 2014 nur auf Versicherungsverträge bezieht, die nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossen wurde.
Ist dies korrekt ?
Mein Vertrag wurde angeblich nicht nach dem Policenmodell abgeschlossen.
Wie kann ich das überprüfen ? Anhand welcher Kriterien erkenne ich einen Policenvertrag ?Viele Grüße und herzlichen dank für die Antwort schon im Voraus !
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Verfahrensvariante beim Abschluss eines Versicherungsvertrags, die im Zuge der VVG-Reform
unzulässig wurde. Nach dem P. übermittelte das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen über die für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Rechte und Pflichten einschl. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erst zusammen mit dem Versicherungsschein (synonym: Versicherungspolice). Sodann galt der Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Police, der AVB und der Verbraucherinformationen als wirksam abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von
14 Tagen schriftlich widersprach. Die Aushändigung der AVB sowie der wesentlichen Informationen erfolgte beim P. also zeitgleich mit der Policenübermittlung. -
Hallo,
Danke für die Info zum Policen Modell, dann ist mein Vertrag wohl kein Policen Model.
Jetzt stellt sich immer noch die Frage, ob sich das BGH Urteil IV ZR 76/11 vom 07.Mai 2014 wirklich nur auf Policenverträge bezieht ?
Könnt Ihr mir das sagen ?
Viele Grüße und herzlichen dank für die Antwort schon im Voraus ! -
Wann wurde bei welcher Gesellschaft was wann und wie abgeschlossen. Vor allem über wen?
Da spielen viele Aspekte eine Rolle.
Und ja, das Urteil bezieht sich auf ein Policenmodell, also Versendung der Unterlagen mit der Police.
Da sollten sich betroffene Menschen fach- und sachkundigen Beistand holen, der das prüft und bewertet.
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Hallo ,
ich habe leider viel zu spät euren Artikel gelesen. ich habe mich allerdings schon länger mit dem Gedanken befasst meine LV zu kündigen.
Der Grund war Artikel bei der Wissenmanufaktur http://www.wissensmanufaktur.net/ .
Hier wurde das Gesetz VAG §85 beleuchtet und andere wirklich wichtige Dinge.
Jedenfalls habe ich meine LV nicht gekündig weil ich keine alternative gefunden hatte.So jetzt aber zu meinem eigentlichen Problem:
Ich habe eine LV bei der Debeka (VB 1995 ) jedes Jahr bekomme ich eine Wertmitteilung.
Die in euren Fragebogen abzufragenden Schlagwörter finde ich alle. Gebe ich diese allerdings in den Excel rechner kommen dort wahnsinns Summen zusammen.
Ein Screenshot würde helfen.
Welcher Wert kommt bei garantierter Wert hin ?? Die Versicherungssumme oder Seite 2 Mindestleistung ?
aktuell nicht garantierter Wert ? Rückkaufswert ?? Oder was soll das sein ?
zum Ablauf nicht garantierter Wert ? die Versicherungssumme?
Rückkaufswert gesamt ? garantierter Rückkaufswert ?
voraussichtliche Ablaufleistung gesamt ? keine Ahnung ?Gibt man die vermeindlich richtigen Zahlen in den Excel rechner , so hat dieser Rechenfelder.
Bei der Eingabe von garantierter Wert einschließlich Dynamik ( ich habe keine Dynamik) deswegen die Mindestleistung.
und zum Ablauf nicht garantierter Wert "mögliche Gesamtleistung" werden beide Zahlen zusammengerechnet und die voraussichtliche Ablaufleistung ist fast verdoppelt ??Kann das einer entwirren ?
Aggi
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Hallo @Achso
Unser Versicherungsexperte ist leider im Moment nicht da Kannst Du eine E-Mail an bewertungsreserven@finanztip.de schicken, mit diesen Angaben? Danke Dir!
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Hallo ,
ja das kann ich machen. -
Guten Tag, ich würde auch gern den Lebensversicherungs-Rechner auf meinem Mac benutzen - jedoch habe ich das Problem mit der Blattsperre und wenn ich beim Download auf "Download Mac-kompatibel" klicke, wird nichts heruntergeladen. Können Sie mir irgendwie die für Mac freigeschaltete Version zugänglich machen?
Vielen Dank im voraus, Lotenso -
Können Sie mir dazu eine E-Mail an community@finanztip.de schreiben? Ich kann Ihnen dann eine kompatible Version zuschicken. Danke!
Das Feedback zur Verlinkung gebe ich an den Kollegen weiter.
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ist es nicht vielmehr so mittlerweile dass - wenn man die Lebensversicherung kapitalsteuerfrei - zurückkaufen kann, und eine gute Verzinsung hatte, man das besser macht - bevor die niedrigzinspolitik es "ermöglicht" dass die Versicherer gar nicht mehr auszahlen können!! lieber geld jetzt und dann in fonds!?
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Das kommt wohl auf die Höhe der unverbindlichen Überschüsse an.
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Genau Henning! Daran kann man sich ja ausrechnen, ob es sich "rechnet" meist ist es doch besser die Füße still zu halten und noch abzuwarten - meiner Meinung nach jedenfalls!
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Die Ansicht trifft nicht immer zu, es kommt auf den Einzelfall drauf an.
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Hallo,
ich bin kürzlich durch den Finanztip auf den Excel-Rechner zur KLV (lohnt sich eine Kündigung?) gestossen.
Erst einmal vielen Dank für diesen Service.Auch wenn ich eigentlich eine Kündigung nicht in Erwägung gezogen habe (1993-2023 / 3,5%), war ich doch daran interessiert ob sich meine LV überhaupt "lohnt".
Beim Ausfüllen der Tabelle bin ich unerwartet auf Schwierigkeiten gestossen, wo die jeweiligen Angaben des Versicherers eingegeben werden müssen.
Konkret habe ich die Angaben des Versicherers wie folgt in den Excel-Rechner eingetragen.
Aktuelle Werte:
A --> Garantierte Leistung bei Tod
Leistung aus Überschussbeteiligung bei Tod (?!)
C --> akt. Wert Überschussbeteiligung
G --> akt. Bewertungsreserve
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Rückkaufswert gesamtMögliche Leistungen:
I --> garantierte Ablaufleistung
J --> Ablaufleist. aus laufenden-, plus Schlussüberschuss
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Gesamte mögliche AblaufleistungDas Ergebnis hat mich dann doch schockiert, da ich im ungünstigsten Fall fast 10,000€, im günstigsten Fall noch über 2,000€ Verlust mit der LV mache.
Dabei habe ich gedacht, noch eine attraktive LV zu besitzen (3,5%, steuerfrei), auch wenn die Gesamtverzinsung über die 8 Jahre Restlaufzeit sicherlich noch sinkt.
In meinem Fall beträgt sie 3,75% für 2014.Deshalb meine Frage, habe ich da was falsch eingetragen und wie ist das Ergebnis "Verlust" zu interpretieren, da die garantierte Ablaufleistung ja die eingezahlten Beiträge deutlich übersteigt.
Vielen Dank für eine Aufklärung.