Sehr geehrter Herr xxxxx,
gute Nachrichten für alle Raisin Pension Riester Kunden: Die Sutor Bank gewährt allen Kunden mit einem Auszahlungsbeginn im 83. Lebensjahr per sofort und dauerhaft einen Rabatt in Höhe von 50 % auf die fixe Kontoführungs- und Depotgebühr. Dies ist unabhängig davon, ob Sie diesen Auszahlungsbeginn bereits festgelegt hatten oder auf diesen verschieben.
Die Möglichkeit, während der Ansparphase den Auszahlungsbeginn zu verschieben, wurde von der Sutor Bank in Ihrem Riester-Vertrag vereinfacht. Die Bedingungen für eine Verschiebung sind nun detailliert aufgeführt und somit für Sie einfacher nachzuvollziehen.
Hervorzuheben ist darüber hinaus, dass Sie auch bei einer Verschiebung des Auszahlungsbeginns auf das 83. Lebensjahr den bei Vertragsabschluss zugesagten garantierten Rentenfaktor nicht mehr verlieren, sondern dieser bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Gültigkeit behält. Eine vollständige Übersicht über die neuen Möglichkeiten finden Sie im Merkblatt der Sutor Bank im Anhang.
Durch das Hinausschieben des Auszahlungsbeginns auf das 83. Lebensjahr und der damit einhergehenden Verlängerung der Vertragslaufzeit kann sich der Anteil des in Aktienfonds investierten Kapitals erhöhen.
Mit dem Schnellrechner können Sie nachvollziehen, wie die Veränderung der Restlaufzeit auf Ihre aktuelle Ziel-Aktienquote wirkt und die Änderung beauftragen:
Ein garantierter Rentenfaktor und eine Hinterbliebenenabsicherung können bei Rentenbeginn mit 83 nicht vergeben werden, aber:
So können Sie Ihren aktuellen garantierten Rentenfaktor und die aktuelle Hinterbliebenenabsicherung bei Verschiebung des Rentenbeginns auf 83 behalten.
Verschieben Sie den Auszahlungsbeginn von 83 unter den unten aufgezeigten Bedingungen wieder auf den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn zurück (vorausgesetzt dieser liegt zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr), wird der dabei festgesetzte garantierte Rentenfaktor und die ggf. gewählte Hinterbliebenenabsicherung wieder aktiviert, vorausgesetzt, ein während der Vertragslaufzeit neu vereinbarter Auszahlungsbeginn liegt niemals vor dem Auszahlungsbeginn, der bei Vertragsschluss festgelegt wurde.
So funktioniert’s:
Sie haben beispielsweise bei Vertragsschluss den Rentenbeginn mit 65 vereinbart und erhöhen den Auszahlungsbeginn nun auf 83. Falls Sie den Rentenbeginn später wieder auf 65 zurücksetzen, bleibt Ihr bei Vertragsbeginn vergebener garantierter Rentenfaktor erhalten.
Beachten Sie bitte, dass für das spätere Vorziehen des Rentenbeginns wegen der gesetzlichen Riester-Beitragsgarantie folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
- Der neue Auszahlungszeitpunkt liegt weiterhin nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres
- Die Mindestlaufzeit von 12 Jahren seit Vertragsbeginn in der Ansparphase ist weiterhin erfüllt.
- Das Depotvolumen zum Zeitpunkt des Eingangs des Änderungsauftrages bei der Sutor Bank liegt mehr als 2 % über der Summe der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (eigene Beiträge und Zulagen), einschließlich Zusatzzahlungen und Eingänge aus Kapitalübertragungen.
- Das Depotvolumen zum Zeitpunkt des Eingangs des Änderungsauftrages bei der Sutor Bank beträgt mindestens 10.000 EUR.
- Die Beantragung erfolgt a) zwischen dem 13. und 24. Monat vor dem neuen Auszahlungsbeginn oder b) mindestens fünf Jahre vor dem neuen Auszahlungsbeginn.
Beispiel 1: Sie möchten mit 59 Jahren Ihren Auszahlungsbeginn von 83 auf den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn mit 65 zurücksetzen. Ihr garantiertes Guthaben beträgt 80.000 EUR, der aktuelle Vertragswert beträgt 90.000 EUR. Das Vorziehen ist möglich, da Ihr Vertragswert mehr als 2 % über dem garantierten Guthaben liegt und der Zeitraum bis zum Beginn der Auszahlungsphase bei 5 Jahren liegt.
Beispiel 2: Sie möchten mit 64 Jahren Ihren Rentenbeginn von 83 auf 65 zurücksetzen. Ihr garantiertes Guthaben beträgt 80.000 EUR, der aktuelle Vertragswert beträgt 81.500 EUR. Das Vorziehen ist nicht möglich, da Ihr Vertragswert weniger als 2 % über dem garantierten Guthaben liegt. Außerdem liegt der Zeitraum bis zu Beginn des neuen Auszahlungsbeginns bei weniger als 13 Monaten.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Laufzeitänderung die gesetzliche Riester-Beitragsgarantie zum neu festgelegten Rentenbeginn greift.
Die Laufzeitänderung und die Auswirkungen auf die Ziel-Aktienquote werden wenige Tagen nach Beauftragung gültig. Eine Bestätigung der Sutor Bank erfolgt im Cockpit unter „Dokumente“. Die Depotzusammensetzung und das Anlagemodell werden im Rahmen der Vermögensverwaltung vom Anlageausschuss der Sutor Bank überwacht und gegebenenfalls angepasst. Zukünftige Änderungen sind nicht ausgeschlossen.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie direkt auf diese E-Mail antworten oder anrufen unter 030 770 191 294.
Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.
Freundliche Grüße
Ihr Raisin Pension Team