Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • @ "ChrNie"



    ich hatte meine Bank um ein neues Angebot gebeten (freundlich, ohne Anwalt), als Antwort gabs ein Schreiben dass Verträge ohne wenn und aber einzuhalten sind und wenn ich daran denke dass diese Bank mir einen günstigen KfW Modernisierunsgkredit verweigert hat ( angeblich mangelnde Bonität, nur um mir ein einen 4fach teures eigenes Angebot zu unterbreiten, KFW riet mir nur eine andere Bank zu nehmen, andere Banken haben mich aber abgelehnt da dass Geschäft bzgl Immobilie ja schon durch war) dann hält sich mein Mitgefühl sehr in Grenzen denn es reicht nur ein neuer Vorstand/GF der jeden Anstand fallen lässt und eine mitleidlose kalte Unternehmsstrategie vorgibt, ohne einen Kunden oder Angestellten zu fragen. . Da habe ich wohl die falsche Bank erwischt?! Es würde mich inzwischen nicht wundern wenn meine Bank jetzt behaupten würde dass mein Wideruf-per-Einwurfschreiben zu spät angekommen ist und das Fax im Nirvana landete...'Vertrauen auf Banken? Wird gerade massiv zerstört durch Banken! Das ist auch ein Beispiel aus der Praxis,

  • Nachtrag zu 'ChrNie' (1.013)


    Und wenn sie dann wegen ihrer unwirksamen Widerrufsbelehrungen zur Verantwortung gezogen werden, "weinen" sie uns und den Gerichten etwas vor von Rechtmissbrauch und Verwirkung!

    Bitte lesen Sie meinen Beitrag richtig. Ein Gerichtsprozess ist ausgeschlossen. Wenn ein Kunde einen Rechtsanspruch wegen eines fehlerhaften Widerrufsrechtes anmeldet, dann willigen wir in diesen sofort ein. Sollte er im Vorfeld das Gespräch suchen, bieten wir eine unkomplizierte Rückabwicklung mit neuem Zinssatz auf Marktniveau an. Sollte er einen Brief schreiben ohne das Gespräch zu suchen, wird dem Kundenwunsch entsprochen und das Darlehen fällig gestellt. Das sowas Gift für das Anwaltshonorar ist, kann ich mir vorstellen ;)

  • Nun kann die Bank auch nicht verlangen, dass ich „Rücksicht“ nehme und auf meine Ansprüche (teils) verzichte. Schließlich hat sie beim Vertrag einen Fehler gemacht hat und selbst nicht einmal ein "klärendes Gespräch“ gesucht. Im Gegenteil, die Banken haben vom Gesetzgeber Unterstützung in nie dagewesener Weise erhalten, der heimlich, still und leise ein Gesetz erlässt, und das Recht zig-tauender Bankkunden pauschal beschneidet. Jede Bank hatte über Jahre die Möglichkeit, ihren Kunden neue, gesetzeskonforme Widerrufsbelehrungen zuzusenden, vielleicht sogar mit einer netten Entschuldigung, evtl. verbunden mit einer kleinen Zinssenkung und der ganze Hype um Widerrufs-Jocker und so hätte es gar nicht gegeben.

    Möglicherweise habe ich mich hier missverständlich ausgedrückt. Sollte eine Zinssatzanpassung vorgenommen werden, muss der Kunde nicht auf seine Ansprüche aus einer Rückabwicklung verzichten.

  • @ "ChrNie"



    ich hatte meine Bank um ein neues Angebot gebeten (freundlich, ohne Anwalt), als Antwort gabs ein Schreiben dass Verträge ohne wenn und aber einzuhalten sind und wenn ich daran denke dass diese Bank mir einen günstigen KfW Modernisierunsgkredit verweigert hat ( angeblich mangelnde Bonität, nur um mir ein einen 4fach teures eigenes Angebot zu unterbreiten, KFW riet mir nur eine andere Bank zu nehmen, andere Banken haben mich aber abgelehnt da dass Geschäft bzgl Immobilie ja schon durch war) dann hält sich mein Mitgefühl sehr in Grenzen denn es reicht nur ein neuer Vorstand/GF der jeden Anstand fallen lässt und eine mitleidlose kalte Unternehmsstrategie vorgibt, ohne einen Kunden oder Angestellten zu fragen. . Da habe ich wohl die falsche Bank erwischt?! Es würde mich inzwischen nicht wundern wenn meine Bank jetzt behaupten würde dass mein Wideruf-per-Einwurfschreiben zu spät angekommen ist und das Fax im Nirvana landete...'Vertrauen auf Banken? Wird gerade massiv zerstört durch Banken! Das ist auch ein Beispiel aus der Praxis,

    Das ist in sofern kurios, als dass bei KfW-Darlehen und hauseigene Darlehen die Haftungsfrage die selbe ist. Daher kann ich das nicht nachvollziehen. Womöglich hat Ihre Bank darauf spekuliert, dass Sie aufgrund der eingetragenen Sicherheiten keine Bank findet, die sich nachrangig ins Grundbuch "klemmt" und Ihnen aufgrund dessen den Kredit verwährt. Denn: KfW-Darlehen werden immer niedriger verprovisioniert als man Zinsmarge aus einem eigenen Darlehen ziehen kann.

  • Womöglich hat Ihre Bank darauf spekuliert, dass Sie aufgrund der eingetragenen Sicherheiten keine Bank findet, die sich nachrangig ins Grundbuch "klemmt"


    Ja, das war es wohl auch. die wollten eine Zwangslage eiskalt ausnutzen.

  • Guten Tag zusammen,


    mir raucht gerade der Kopf. Bin normalerweise mathematisch nicht unbegabt, aber stehe gerade auf der Leitung.


    Angenommen ich habe 2006 ein Darlehen über 50.000 aufgenommen und nach 6 Monaten planmäßig abgelöst und in der Zeit 1000 Euro Zinsen gezahlt.


    Was rechne ich bei einer Rückabwicklung?


    2,5 % über Zinssatz auf die 1.000 Euro oder auf die 50.000 ?


    Variante B würde mich echt aus den Socken hauen!


    Habe auch schon den Rechner der VBZ genutzt. Aber das kann doch nicht, oder?


    Bitte, holt mich wieder auf den Teppich!!!

  • So wie Verbraucherschützer häufig rechnen: Ab Rückführung auf die 50.000,- Euro plus Zinsleistung, davor auf die Zins- und Tilgungsleistung. Das ist allerdings nicht unbestritten. Problematisch sind zudem die genauen Modalitäten: Es ergibt eigentlich keinen Sinn, dass auf die 50.000,- Euro plus Zinsleistung Nutzungsersatz unabhängig von der Tilgung bis zum Widerruf gezahlt wird, während die Bank lediglich Zinsen für den noch offenen Darlehensbetrag in Höhe des üblichen Zinssatzes, höchstens jedoch in Höhe des vertraglich vereinbarten Zinssatzes, erhalten soll. Diese doch recht grotesk anmutende Rechnung - die von Verbraucherschützern regelmäßig bei zurückgeführten Darlehen angewendet wird - würde dazu führen, dass die Bank ab dem Zeitpunkt der Rückführung keinen weiteren Zins erhält, während der Darlehensnehmer praktisch Geld geschenkt bekommt (Obwohl der Verbraucher ihr die ihr ohnehin zustehenden 50.000,- Euro zurückgezahlt hat und praktisch nur die Zinsleistung zusätzlich finanzieren musste). Eigentlich müsste die vertraglich vereinbarte Tilgungsleistung zumindest auch in Richtung des Verbrauchers berücksichtigt werden, wenn sie andererseits in Richtung der Bank berücksichtigt wird. Die meiner Ansicht nach richtige Rechnung könnte allenfalls so aussehen, dass Tilgungsleistungen bei der Nutzungsersatzberechnung vollkommen außen vor bleiben oder alternativ die Bank Nutzungsersatz für sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen erbringen muss, der Verbraucher dafür im Umkehrschluss aber auch den vollen Darlehensbetrag bis zum Widerruf verzinsen muss.


    Ich wäre bei so einem Fall allerdings nicht sehr optimistisch, was die Erfolgsaussichten angeht: Das Darlehen wurde selbst im besten Fall (Aufnahme: Dezember 2006) vor über 9 Jahren vollständig zurückgeführt. Ob Gerichte in so einem Fall immer noch den Widerruf zulassen, halte ich für sehr fragwürdig. Es kommt im Detail natürlich auf die Umstände im Einzelfall an (bei einer Umschuldung sind die Aussichten zum Beispiel etwas besser), aber ich wäre sehr vorsichtig, hier voreilig in ein teures Klageverfahren zu gehen.


  • Den Kunden, die im Vorfeld ein sachliches Gespräch mit der Bank suchen, bieten wir eine Herabsetzung des Zinses auf Marktniveau an.


    Was ich damit sagen will ist: herrische Briefe zu schreiben ist das eine, im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu suchen das andere.

    das habe ich auch getan nachdem mir ein interhyp Berater dazu geraten hat und die gladbacher Bank hat innerhalb 14 Tagen den Zins angepasst. Ersparnis € 8000 für die Restlaufzeit

  • das habe ich auch getan nachdem mir ein interhyp Berater dazu geraten hat und die gladbacher Bank hat innerhalb 14 Tagen den Zins angepasst. Ersparnis € 8000 für die Restlaufzeit

    Das hört sich doch nach einer guten Lösung an. Es ist eben nicht immer der Königsweg, sich auf kostspielige (und oftmals) fachferne Anwälte oder auf freche Schreiben der Verbraucherzentrale einzulassen. Oftmals genügt einfach ein klärendes, sachliches Gespräch. Das freut mich für Sie :)

  • Was ich damit sagen will ist: herrische Briefe zu schreiben ist das eine, im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu suchen das andere.


    Würden Sie mir bitte erklären,


    1. ob ein förmliches Widerrufsschreiben mit förmlichen Willenserklärungen und ggf. ebensolchen Fristsetzungen für Sie bereits ein "herrischer Brief" ist, weil in ihm ein tatsächlich bestehender oder ggf. auch nur vermeintlicher Rechtsanspruch geltend gemacht wird, und


    2. was es Ihrer Meinung nach "im Vorfeld", also doch wohl vor Ausspruch der Widerrufserklärung für den Kunden mit der Bank im Gespräch zu klären gibt.


    Sollte eine Bank ihrem Kunden nicht auch nach Ihrer Auffassung "auf Augenhöhe" begegnen, und sollte es deshalb nicht dem Kunden gestattet sein, Vertragserklärungen ohne ein vorheriges "klärendes" Gespräch, abzugeben, also ohne vorher die Bank um Erlaubnis zu bitten?

  • Das hört sich doch nach einer guten Lösung an. Es ist eben nicht immer der Königsweg, sich auf kostspielige (und oftmals) fachferne Anwälte oder auf freche Schreiben der Verbraucherzentrale einzulassen. Oftmals genügt einfach ein klärendes, sachliches Gespräch. Das freut mich für Sie :)

    Das ist in der Tat das erste Mal das ich soetwas höre. Meine Erkenntnis, die ich aus meinen Widerrufsabenteuer bisher ziehen konnte ist sich auf die Hinhaltetaktik der Banken nicht einzulassen. Entweder sofort klagen oder es ganz sein lassen. Ich habe es anfangs auf die nette Tour mit der Bank versucht. Leider vergeblich, daraufhin ab zum Fachanwalt und RSV eingeschaltet. Das Ganze läuft jetzt seit einem Jahr. Gerichtstermin wurde jetzt auf Okt. 2016 gelegt. Ein Angebot über einen besseren Zins hätte mir damals gereicht. Jetzt muss ich es auf die harte Tour versuchen. Wenn es mir gelingt die Rückabwicklung durchzuboxen brauche ich eine Anschlussfinanzierung. So ich das hier lese ist es nicht mehr so einfach eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Das Ganze ist ein Armutszeugnis seitens der Banken. Wie so oft in D werden Banken/Versicherungen/Firmen von der Politik beschützt. Der Kunde ist immer der Dumme. Ich habe keine Angst gegenüber den Banken. Nur Mut, so eine Chance gibt es nur einmal im Leben.

  • Frische Erfahrungen von der Widerrufsfront: bei einem Baukredit (eine Versicherung) wurde der Widerruf anstandslos akzeptiert, wenn auch nur mit 2,5% Verzinsung rückabgewickelt. Bei einem nachrangigen Bankkredit (es handelte sich um einen Vertrag mit zwei widersprüchlichen Belehrungen und Frist zum Auswählen, wurde schon mehrfach gerichtlich gekippt) kam postwendend ein Schreiben, man gehe davon aus, wir wollten nur von den gesunkenen Zinsen profitieren, das entspreche nach Wertung des Gesetzgebers und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dem Sinn und Zweck des Widerrufsrechtes. Im übrigen sei die Belehrung ordnungsgemäß gewesen und man berufe sich vorsorglich auf den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung. Sollten wir weiterhin Interesse an einer vorzeitigen Rückzahlung haben, könnten wir dies gegen Vorfälligkeitsentschädigung tun. Mit anderen Worten, ein kläglicher Versuch.


    Jetzt habe ich folgende Möglichkeiten:


    1. Mit der Bank verhandeln (warte dazu noch auf Rückruf).
    2. Habe günstiges Angebote von anderen Banken und könnte nur für den akzeptierten Widerruf und ein kündbares Förderdarlehen einen neuen Vertrag abschließen. Dann könnte ich mit Hilfe eines Anwalts der uneinsichtigen Bank zu Leibe rücken, bekomme dann aber wahrscheinlich nicht mehr so günstige Konditionen, wenn ich später 50 T€ nachfinanzieren muss.
    3. Ich könnte jetzt einen neuen Vertrag über alles abschließen(wäre nochmals fast 0,1% günstiger) und hätte noch 6 - 12 Monate bereitsstellungszinsfreier Zeit, um den anderen Widerruf zum Abschluß zu bringen. Wenn alles nichts bringt, kann ich dann Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und versuchen, die wieder einzuklagen.


    Wenn 1. nichts wird, wäre 2. oder 3. schlauer?

  • Die Bank begegnet dem Kunden doch auf Augenhöhe. Wenn der Kunde den Widerruf erklärt, gibt er eine vertragsgestaltende Willenserklärung ab. Die Bank muss dann prüfen, ob diese Erklärung so überhaupt berechtigt ist. Natürlich können dazu unterschiedliche Ansichten bestehen. Wenn divergierende Auffassungen über die Zulässigkeit des Widerrufs bestehen, die Bank den Widerruf also zurückweist, bleibt es dem Kunden unbelassen, die Wirksamkeit des Widerrufs in einem Klageverfahren zu klären.


    Im Übrigen: Vor Erklärung des Widerrufs kann man sich ggf. noch über die Konditionen eines Vertrags unterhalten und einen Kompromiss finden und vertraglich regeln, dass der Widerruf aufgrund des Kompromisses nicht erklärt wird. Nach Erklärung des Widerrufs gibt es eigentlich für die Bank nichts mehr zu klären. Denn ist der Widerruf erst einmal in der Welt, wirkt sich dies - vorausgesetzt, er ist berechtigt - unmittelbar auf den Vertrag aus. Ein Widerruf kann nicht "zurückgenommen" werden. Jedes Gespräch und jede Einigung nach Erklärung des Widerrufs birgt für die Bank hohe rechtliche Risiken.

  • 'Jedes Gespräch und jede Einigung nach Erklärung des Widerrufs birgt für die Bank hohe rechtliche Risiken.'


    Wenn Gespräche/Einigungen, nach Erklärung des Widersruchs, nur mit hohen rechtlichen Risiken für die Banken versehen sind, wie kommt es dann zu den zahlreichen (aussergerichtlichen) Vergleichen nach den ersten gerichtlichen Terminen? Müssten denn dann nicht die Banken bis zum BGH klagen wollen bzw die LG/OLG Richterurteile akzeptieren um Rechtssicherheit zu bekommen?

    Wollten nicht die Banken mit Fristsetzung 21.6.2016 eben jede 'Augenhöhe' mit den Kunden verhindern? Zumindest in meinem Fall hat die Bank jedes Entgegenkommen nach meiner Gesprächsbereitsschaft abgelehnt.

  • Im Übrigen: Vor Erklärung des Widerrufs kann man sich ggf. noch über die Konditionen eines Vertrags unterhalten und einen Kompromiss finden und vertraglich regeln, dass der Widerruf aufgrund des Kompromisses nicht erklärt wird.

    alpenveilchen, sagst du das aus Überzeugung?
    Also, Daumen hoch für deinen Arbeitgeber.
    Wie mir bekannt ist (das behaupte ich aus eigener Erfahrung) sind die Banken für solche Einigung, neue Konditionen oder Kompromisse leider nicht bereit und verhindern jegliche Gespräche auf Augenhöhe mit abschmetternden Schreiben.

  • Weil Banken das Risiko in Kauf genommen haben, sofern sie nicht ohnehin Widerrufe kategorisch abgelehnt haben, weil die Einigung möglicherweise ein ebenfalls riskantes Gerichtsverfahren verhindert. Wenn ein Kunde den Widerruf erklärt, kann die Bank natürlich den Vertrag theoretisch mit veränderten Konditionen mit Zustimmung des Kunden fortführen. In einem Großteil der Fälle sind alle glücklich, es kommt nie zu einem Gerichtsverfahren, die Sache ist damit aus der Welt. Das bietet sich besonders bei Banken an, die noch ein relativ enges Verhältnis zum Kunden haben, etwa bei ländlich geprägten, kleinen Sparkassen, bei denen der Kunde mit dem Berater per Du ist. Sollte es allerdings trotz des Vergleichs zum Verfahren kommen (etwa weil der Kunde merkt, dass er mit einer vollständigen Rückabwicklung noch einmal deutlich mehr Geld rausholen könnte), wird es äußerst problematisch. Dann wird nämlich die Frage im Raum stehen, ob der Vertrag widerrufbar war (vermutlich, wenn die Bank sich auf Gespräche eingelassen hat; bei sicheren Verträgen passiert das eher nicht) und welche Folgen der Widerruf ausgelöst hat.
    Ich hätte als Jurist vor Ablauf der Widerrufsfrist jeder Bank tunlichst von so einer Einigung abgeraten. Das gilt besonders deswegen, weil nach meinen Erfahrungen die Kunden in den letzten anderthalb Jahren deutlich klagefreudiger als in der Zeit davor geworden sind.


    Zur "Augenhöhe": Die meisten Banken dürften tatsächlich davon überzeugt sein, dass ein Widerruf der Verträge zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht mehr möglich ist, die entgegenstehenden Obergerichtlichen Urteile zum Widerruf rechtlich also falsch sind. Man muss immer bedenken: Auch wenn an den OLGs und am BGH nicht die schlechtesten Juristen Recht sprechen, vertreten sie im Regelfall nur eine von mehreren vertretbaren Meinungen. Zum Teil sind die Urteilsbegründungen rechtlich auch völlig hanebüchen (beispielsweise bei dem Urteil zur Verjährungsfrist von Bearbeitungsgebühren). Insofern kann man meiner Ansicht nach nicht davon sprechen, dass Banken Kunden nicht auf Augenhöhe begegnen würden: Wenn der Kunde meint, dass er versuchen muss, durch vermeintliche Formfehler geldwerte Vorteile zu ziehen, ist es das Recht der Bank, sich rechtlich gegen vermeintliche Ansprüche des Kunden zu wehren.

  • alpenveilchen, sagst du das aus Überzeugung?Also, Daumen hoch für deinen Arbeitgeber.
    Wie mir bekannt ist (das behaupte ich aus eigener Erfahrung) sind die Banken für solche Einigung, neue Konditionen oder Kompromisse leider nicht bereit und verhindern jegliche Gespräche auf Augenhöhe mit abschmetternden Schreiben.

    Ich bin tatsächlich davon überzeugt, dass die Rechtsprechung zum Widerruf in weiten Teilen unsinnig ist, zumal man die Rolle des Gesetzgebers und des Verordnungsgebers beachten muss: Für Banken war lange Zeit schlicht nicht klar, wie Widerrufsbelehrungen rechtssicher ausgestaltet werden können.


    Meinem Arbeitgeber sind meine Überzeugungen in Bezug auf das Widerrufsrecht übrigens relativ egal. Ich arbeite zwar weiterhin im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, seit einiger Zeit aber nicht mehr im Widerrufsbereich. Inzwischen verfolge ich die Debatten hierum nur noch aus persönlichem Interesse

  • ich bin tatsächlich davon überzeugt, dass die Rechtsprechung zum Widerruf in weiten Teilen unsinnig ist, zumal man die Rolle des Gesetzgebers und des Verordnungsgebers beachten muss: Für Banken war lange Zeit schlicht nicht klar, wie Widerrufsbelehrungen rechtssicher ausgestaltet werden können.


    Liebes alpenveilchen,


    das klingt mir doch alles sehr nach Umkehr vor Ursache und Wirkung. Ja, es hat bei den Banken Unklarheiten über die rechtssichere Ausgestaltung der Widerrufsbelehrungen gegeben. Aber haben sich denn die meisten Banken wirklich ernsthaft darum bemüht, diesen Mangel zu heilen? Rechtskonforme Widerrufsbelehrungen gibt es nicht erst seit 1-2 Jahren, wo das Thema in der Öffentlichkeit wirklich wahrgenommen wird.


    Jede Bank hatte über Jahre hinweg die Möglichkeit, ihren Kunden neue, rechtskonforme Widerrufsbelehrungen zuzusenden, vielleicht sogar mit einer netten Entschuldigung, evtl. verbunden mit einer kleinen Zinssenkung und den ganze Hype um den "Widerrufs-Jocker" hätte es so gar nicht geben können. 99% der Kunden wären m. E. nie auf die Idee des Widerrufs gekommen. Im Gegenteil, sie hätte dies als ein kundenorientiertes Verhalten / begegnen auf Augenhöhe empfunden.


    Ob aus Gleichgültigkeit, Überheblichkeit oder Zockermentalität, für alle Folgen aus dem Nichthandeln ist einzig und allein jede einzelne Bank für sich selbst verantwortlich. Nachdem schon der Gesetzgeber vereinnahmt wurde, um die Versäumnisse der Banken für die Zukunft pauschal rechtsfolgenfrei zu stellen, ist es ein Unding, jetzt auch noch die unabhängige Rechtsprechung zu diskreditieren, anstatt zu Fehlern und Versäumnissen zu stehen.

  • Hallo liebe Forums-Gemeinde,
    wollte mal Positives berichten: Habe im Jahr 2004 bei der BSQ einen Darlehensvertrag für einen Wohnhausneubau abgeschlossen. Dieser wurde im Jahr 2012 von mir vollständig abgelöst und etwas mehr als 3 Jahre später im Jahr 2015 widerrufen.
    Nachdem sich die BSQ nicht vergleichsbereit zeigte, habe ich (bzw. mein Anwalt) Klage eingereicht und im Rahmen einer Güteverhandlung einen Vergleich abgeschlossen.
    Der rechnerische Vorteil lag bei ca. 40.000 € bei 2,5 % iger Verzinsung (die Forderung nach 5%iger Verzinsung wurde vom Richter als wenig aussichtsreich beschrieben), die erzielte Vergleichssumme bei 32.500,-€.


    Die Vergleichsvereinbarung sieht erstaunlicherweise kein Stillschweigen vor.


    Insofern möchte ich allen Mut zusprechen, nicht aufzugeben.

  • Wenn Sie das für eine Verdrehung von Ursache und Wirkung halten, liegen Sie falsch. Ursache für die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ist nicht die fehlende Nachbelehrung (die zahlreiche Probleme aufgeworfen hätte, zumal die Rechtsprechung teilweise noch nicht abschließend geklärt hat, ob bestimmte Widerrufsbelehrungen tatsächlich derart fehlerhaft sind, dass die entsprechenden Verträge widerrufbar sein, eine Nachbelehrung bei massiv gesunkenen Zinsen zu enormen Risiken in den Bankenbilanzen geführt hätte und auch völlig unklar ist, wie eine Nachbelehrung rechtssicher hätte ausgestaltet werden können). Ursache für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist ein Gesetz, das die konkreten Pflichten der Banken in keiner Weise erkennen ließ, gepaart mit völlig unzureichenden Musterwiderrufsbelehrungen, von denen unklar war, ob sie in der Form überhaupt eine Regelungswirkung entfalten können.


    Letztendlich bleibt dann die Frage, wen die Folgen eines Versagens des Gesetzgebers treffen sollen: Verbraucher oder Banken. Wenn man sich aber den Schutzzweck der Widerrufsbelehrungen anguckt - nämlich den Schutz des Verbrauchers vor übereilten Entscheidungen - ist es völlig irrational, bei einer (ursächlich auf den Gesetzgeber zurückzuführenden) fehlerhaft erteilten Widerrufsbelehrung dem Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht zu gewähren. Man muss sich immer klar machen: Das Widerrufsrecht hat nicht den Sinn, das Zinsänderungsrisiko auf die Bank zu überwälzen. Dazu wurde das Widerrufsrecht aber in den letzten Jahren genutzt: Die Verbraucher sind durch Verträge mit langer Zinsbindung eine Zinswette eingegangen, die sie verloren haben. Nun merken die Verbraucher, dass sie mit der Festzinsbindung aufgrund des fallenden Zinsniveaus die falsche Entscheidung getroffen haben und verlangen über den Widerruf von den Banken, dass diese die Kosten ihrer Fehlentscheidung treffen.


    Aus Verbrauchersicht kann ich das Verhalten aufgrund der hohen Geldbeträge, um die es geht, verstehen. Dass etliche Gerichte dieses Spiel mitspielen, ist ein Armutszeugnis, zumal es rechtliche Argumentationsmuster gäbe, eine Widerrufsmöglichkeit abzulehnen. Konsequenterweise hat deswegen der Gesetzgeber eingegriffen: Nicht, weil die böse, böse Bankenlobby die Parlamentarier in der Hand hat, wie man bei vielen Verbraucherschützern und Verbrauchern zumindest zwischen den Zeilen liest, sondern weil die Beschränkung der Widerrufsmöglichkeit konsequent ist, um weiteren Missbrauch auszuschließen.