Restschuldversicherung zurückfordern


  • Also spontan würde ich sagen und so habe ich es für mich berechnet (und auch im Artikel den ich gelesen habe, verstanden):

    • Grundlage sind die von der RSV gezahlten Beiträge von Beginn des Kredites bis z.B. zur Ablösung. Wenn man den Kredit über die komplette Laufzeit abgezahlt hat, dann den gesamten RSV-Betrag.
    • Auf die RSV-Beträge werden die Kreditzinsen berechnet.
    • Theoretisch kommen hier bei bereits erledigten Verträgen noch Zinsen für Nutzungsentschädigung. Da muss ich mich aber noch schlau machen.

    Auch theoretisch würde ich sagen, dass bei noch laufenden Krediten die Raten und Gesamtsumme neu berechnet werden müssten. Ich weiss aber nicht ob es sinnvoll ist dies zu verlangen, nicht dass am Ende der Kredit gekündigt wird. Da man ja hier bisher keine Verjährung befürchten muss, würde ich da besser erst einmal vorsichtig sein.



    Das heißt dann aber, wenn ich es jetzt wieder richtig verstanden habe ;) , dass ich nicht die RSV-Gebühr zurückbekomme, sondern "nur" die Kredit-Zinsen ?


    Aber wenn dem so ist, weshalb kommen dann teilweise so wahnsinnig hohe Erstattungen zu Stande ? Ich lese im Netz von teilweise bis zu € 8.000 Erstattung bei normalen Verbraucherkrediten.


    Sorry Leute, seit stark, irgendwann versteh ich es auch noch, aber im Moment sind das noch "Böhmische Dörfer" für mich. :whistling:

  • Und was mich noch besonders beschäftigt ist, dass ja quasi alle Kreditnehmer Ihre damaligen Verträge "NEU" berechnen lassen könnten.


    Was ist bei der CITI / TARGO aber zusätzlich "schief" gelaufen ? Diese kleine Klausel im Vertrag hat wohl nicht auf gekoppelte Verträge hingeweisen, oder sowas ? Fragen über Fragen !!! :D

  • Das heißt dann aber, wenn ich es jetzt wieder richtig verstanden habe ;) , dass ich nicht die RSV-Gebühr zurückbekomme, sondern "nur" die Kredit-Zinsen ?


    Aber wenn dem so ist, weshalb kommen dann teilweise so wahnsinnig hohe Erstattungen zu Stande ? Ich lese im Netz von teilweise bis zu € 8.000 Erstattung bei normalen Verbraucherkrediten.


    Sorry Leute, seit stark, irgendwann versteh ich es auch noch, aber im Moment sind das noch "Böhmische Dörfer" für mich. :whistling:


    Doch es sind die RSV-Beträge, entweder anteilig bei abgelösten oder komplett bei bereits getilgten Krediten. Du nimmst den RSV-Betrag, teilst ihn durch die Gesamtmonatsraten und das Ergebnis multiplizierst Du mit der Zahl der Monate, die Du an Raten inkl. der RSV gezahlt hast = Erstattungsbetrag. Darauf musst Du noch z.B. 11% (Effektivzins) rechnen, da die RSV-Beträge ja mit in Gesamtfinanzierungsumme eingerechnet wurde und dementsprechend die Zinsbelastung höher ausgefallen ist.

  • Ich habe oben bereits einen Link zur Verbraucherzentrale HH eingestellt. Wenn es euch der Mühe zu viel ist, dem Link zu folgen und euch mal kurz das dort beschriebene Wissen anzueignen, dann weiß ich auch nicht mehr. Es geht darum, dass der gesamte Kredit rückabgewickelt wird und lediglich noch mit einem marktüblichen Zins zurück gezahlt werden muss. Läuft der Kredit noch, und man hat das Geld für die Rückabeicklung nicht auf der hohen Kante, sollte man sich m.E. davor hüten, eine Neuberechnung des Kredites zu fordern.


    Ist der Kredit bereits getilgt, sollte da nix passieren können. Neu-hier fordert lediglich die Summe der Restschuldversicherung nebst Zinsen zurück. Ich habe, wie oben bereits ausführlich beschrieben, damals eine Rückforderung von ca 12.000€ gegenüber der Bank geltend gemacht. Die Kreditsummen beliefen sich damals auf insgesamt ca. 24.000€, diese hohe Summe ergiebt sich aus der RÜCKABWICKLUNG, nicht aus der Forderung, die RV nebst Zinsen zu erstatten. Das hätte ndann ja nie einen so hohen Betrag ergeben.


    Ich halte es für schlichtweg falsch, nur die RV + Zinsen zu fordern, da, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist, wesentlich mehr zu fordern ist. Ihr verzichtet da auf viele tausend Euro. Aber wer es nicht haben will!...

  • Ich kann doch nicht etwas zurückfordern, was ich bereits zurück erhalten habe? Wenn ich einen Kredit ablöse und man schreibt mir bei der Ablösung im Normalfall die nicht genutzten RSV-Beiträge gut, wo ist da die Basis für die Rückforderung des Gesamtbetrages?


    Ich schrieb bereits oben, dass bei Zahlung der kompletten Gebühr diese zurückgefordert werden kann.


    Hier in dem Link ist es ganz gut dargestellt: http://www.vertragswertcheck.de/index.php/rsv-widerruf

  • Und was mich noch besonders beschäftigt ist, dass ja quasi alle Kreditnehmer Ihre damaligen Verträge "NEU" berechnen lassen könnten.


    Was ist bei der CITI / TARGO aber zusätzlich "schief" gelaufen ? Diese kleine Klausel im Vertrag hat wohl nicht auf gekoppelte Verträge hingeweisen, oder sowas ? Fragen über Fragen !!! :D


    Ja, ich fürchte das ist ein sehr komplexes Thema ?( Und deswegen wollte ich mich ja eigentlich erst im neuen Jahr damit beschäftigen :whistling:
    Bei der ganzen Rechnerei wird man ja total meschugge...

  • Und was mich noch besonders beschäftigt ist, dass ja quasi alle Kreditnehmer Ihre damaligen Verträge "NEU" berechnen lassen könnten.


    Was ist bei der CITI / TARGO aber zusätzlich "schief" gelaufen ? Diese kleine Klausel im Vertrag hat wohl nicht auf gekoppelte Verträge hingeweisen, oder sowas ? Fragen über Fragen !!! :D


    ^^ glaube es, oder nicht.. ich wolle eben dies schreiben.. du wirst mir langsam unheimlich :whistling:

  • Ich habe oben bereits einen Link zur Verbraucherzentrale HH eingestellt. Wenn es euch der Mühe zu viel ist, dem Link zu folgen und euch mal kurz das dort beschriebene Wissen anzueignen, dann weiß ich auch nicht mehr. Es geht darum, dass der gesamte Kredit rückabgewickelt wird und lediglich noch mit einem marktüblichen Zins zurück gezahlt werden muss. Läuft der Kredit noch, und man hat das Geld für die Rückabeicklung nicht auf der hohen Kante, sollte man sich m.E. davor hüten, eine Neuberechnung des Kredites zu fordern.


    Ist der Kredit bereits getilgt, sollte da nix passieren können. Neu-hier fordert lediglich die Summe der Restschuldversicherung nebst Zinsen zurück. Ich habe, wie oben bereits ausführlich beschrieben, damals eine Rückforderung von ca 12.000€ gegenüber der Bank geltend gemacht. Die Kreditsummen beliefen sich damals auf insgesamt ca. 24.000€, diese hohe Summe ergiebt sich aus der RÜCKABWICKLUNG, nicht aus der Forderung, die RV nebst Zinsen zu erstatten. Das hätte ndann ja nie einen so hohen Betrag ergeben.


    Ich halte es für schlichtweg falsch, nur die RV + Zinsen zu fordern, da, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist, wesentlich mehr zu fordern ist. Ihr verzichtet da auf viele tausend Euro. Aber wer es nicht haben will!...



    Es ist schön das Du so ausführlich aufklärst, aber Dein Ton paßt mir definitiv nicht !!!

  • Hallo.auf der Seite von vertragswertcheck steht ganz unten das diese die Verträge kostenlos anschauen. Hat schon jemand Erfahrungen damit?weil ich denke selber kann man es ja kaum ausrechnen und ich habe keine Ahnung was man schreiben sollte.mein mann War auch mal guter Kunde bei der targobank. Von 2005-2009.vier aufstockungen.er ist kein Kunde mehr dort,deshalb auf sie.

  • Also ich habe das jetzt mal so gerechnet wie oben geschrieben. Versicherungssumme/Monatsraten ×die tatsächlich bezahlten Monate ×effektivzins.ist das so richtig? Da kommen aber nur kleine Beträge raus.kann das?

  • So prüft Ihr eure Forderung.
    Im Vertrag ist die netto Darlehensumme, der Beitrag für die RSV und der Betrag für die Gebüren separet angegeben.
    Mit Hilfe von "Zinsen berechnen" in der EDV unter "Kreditrechner" gibt Ihr den netto Darlehensbetrag, dann den damalls marküblichen Zins ( im Jahr 2008 5,3%), die Höhe der Monatsraten und die Laufzeit (am besten in Monaten) an. Rechts neben den Eingaben das Häckchen auf Restschuld berechnen setzen.
    Es kommt am Ende für die die bereits zurückgezahlt haben immer ein positives Ergebnis, dass heisst die Bank schuldet euch den Betrag und ihr könnt ihn zurück fordern.
    Für die die noch zurückzahlen, je nachdem, ein Positives oder ein Negatives aber viel niedrigeres als man laut dem Rückzahlungsplan der Bank wirklich schuldet.
    Allerdings muss unterscheidet werden ob jemand die Bearbeitungsgebühren bereits zurückgezahlt bekommen hat.
    Der jenige muss die Bearbeitungsgebühren der netto Summe dazurechnen.
    Außerdem habt Ihr noch das Recht auf Zinsgutschrift, weil die Bank mit diesem Geld gewirtschaftet hat.
    Das nennt sich Rückabwicklung.
    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrück hatte und wünsche viel Spass und auch Erfolg.
    Über jegliche Rückmeldung werde ich mich freuen.

  • Ohje,schonmal Danke für deine Antwort. Gerade habe ich gedacht laut deiner Beschreibung habe ich es verstanden. Aber jetzt wieder nicht da,da ich gar nicht weiß mit welchem Betrag ich das jetzt rechnen soll.mein mann hatte vier mal Aufgestockt.


  • Hallo kannst du mir helfen: Bsp.
    - ich gebe in den Kreditrechner meine Darlehensbetrag von 14540,- ein + 751,- RSV + 535,19 Bearbeitungsgebühr und die 336,79 Zinsen ???????? = Gesamtdarlehen19202,98 - lasse ich die Bearbeitungsgebühr weg, weil ich die schon zurückbekommen habe??? und die die o.g. Zinsen???? gebe ich in den Rechner den eff. Jahreszins 6,49 oder den Nominalzins 6,03 an???? was müßte ich zurückfordern???