Beiträge von erdnuss

    Die Grundschuld ist unabhängig von einem Bankwechsel und muss daher nicht zwingend auf eine andere Bank übertragen werden.

    Angesichts des Ablaufs würde ich vermuten, dass die Anschlussfinanzierung entweder ohne Grundschuld erfolgt ist, oder die Grundschuld abgetreten wurde. Da würde ich genauer in den Grundbuchauszug schauen und/oder die Unterlagen zur Folgefinanzierung.

    Der Erwerb des Anteils der Tochter muss über einen Notar gelaufen sein.

    Zu den bestehenden Schulden und den weiteren Rechte/Pflichten müsste etwas im Notarvertrag stehen, woraus sich explizit oder implizit ergibt, ob die Tochter weiterhin verpflichtet ist die Lebensversicherung fortzuführen.

    Wenn man freundlich beim Notar nachfragt, bekommt man einzelne Fragen normalerweise beantwortet, vielleicht auch in diesem Fall.

    Die Bank hat einen Darlehnsvertrag mit der Tochter (oder mit beiden?) abgeschlossen, und die Bank ist meines Wissens nicht verpflichtet, die Tochter aus dem Vertrag herauszulassen.

    Mit dem Grundbuch dürfte das nichts mehr zu tun haben, Grundschulden werden zugunsten eines Gläubigers eingetragen (ohne Angabe von Schuldnern).

    Je nach Alter der Kinder würde ich auch einen Anteil Tagesgeld o.ä. behalten, falls das Kind einen Betrag beispielsweise für ein Studium zeitnah benötigt. Dann ist das Kind von den Schwankungen des ETFs unabhängig. Die von Finanztip empfohlene Haltedauer für ETFs sind fünfzehn Jahre.

    Für die Schulden des Elternteils muss das Kind meines Wissens grundsätzlich nicht haften. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wenn ein volljähriges Kind z.B. als Bürge eingesetzt ist. Dann hat das volljährige Kind aber die Bürgschaft unterschrieben und muss deswegen für die Schuld einstehen.

    Ansonsten gibt es noch den Elternunterhalt. Damit werden aber meines Wissens nicht die Kredite des Elternteils bezahlt, sondern das Pflegeheim.

    Die Kinder können im Todesfall allerdings die Schulden des Elternteils erben. Das ist dann aber eine andere Situation, da muss man über die Ausschlagung des Erbes nachdenken.

    Wenn man für ein langes Koma oder ähnliches vorsorgen möchte, dann empfielt sich über eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung o.ä. nachzudenken. Dann kann sich jemand um die Zahlungsverpflichtungen kümmern und evtl. sinnvoll handeln (um Zahlungsaufschub bitten, Reserven auflösen usw).

    Die Steuerklasse 6 gilt, wenn man Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhält.

    Weil die Steuerklasse mindestens den kompletten Monat lang gelten, hattest Du im Oktober tatsächlich mehrere Arbeitgeber. Meines Wissens nach ist das gesetzlich so vorgesehen.

    Du kannst eventuell zu viel gezahlte Steuern aber über die Einkommensteuererklärung zurück holen. :)

    Hinweis: Hier diskutieren interessierte Laien, für eine konkrete Rechtsberatung bitte einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    Zum Vertrag schrieb Thebat bereits etwas.

    Ob die Eltern für einen Schaden haftbar gemacht werden können, hängt meines Wissens davon ab, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da kommt es auf die genaueren Umstände an. In dem Zusammenhang wird wohl auch die "Gegenfrage" gestellt werden, ob der Schaden hätte vermieden werden können - also ob man das Alter/das Geburtsdatum hätte erkennen müssen.

    Wenn ein Personalausweis verfälscht wird, um z.B. einen Vertragsabschluss zu erreichen, werden auch strafrechliche Tatbestände erfüllt sein - in Deutschland ist man ab 14 Jahren strafmündig. Da wird allerdings die Frage sein, ob die Verfälschung noch nachweisbar ist oder ob es Zeugen gibt.

    Meines Wissens kann auch die minderjährige Person in diesem Zusammenhang auch schadenersatzplichtig sein.

    Ein Besuch beim Rechtsanwalt wäre aufgrund der vielen Details (z.B. Aufsichtspflicht, Beweislage) gewiss empfehlenswert, wenn es um relevante Beträge geht. Eine gütliche Einigung jenseits der Paragraphen ist dadurch ja nicht ausgeschlossen, jedenfalls was den eigenen Schaden betrifft.

    Evtl. kannst du mir noch paar Tipps geben, was ich noch anschaffen könnte

    Am Besten etwas, was Deiner Tätigkeit nützen wird. Genauer kann ich nicht werden, ich kenne ja Deinen Bedarf nicht... Und als Dein eigener Chef musst Du wissen, was Du brauchst. :)
    Vielleicht kannst Du auch eine Fortbildung buchen und bezahlen.

    Im Endeffekt wirst Du aber nur Ausgaben verschoben haben, die Du sonst im 2022 hättest als Ausgaben geltend machen können.

    Ob die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen wird oder nicht, das ist für den Werbungskostenabzug in diesem Fall egal, weil der Preis <= 800 Euro ist.

    Solange Du die Grenze bis 800 Euro einhältst, kannst Du den Gesamtbetrag noch als GWG geltend machen (übrige Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein). Und mit 950 Euro inklusive Umsatzsteuer wärst Du bei knapp unter 800 Euro netto. Betragsmäßig wäre das noch okay.

    Vermutlich wird der Händler die Differenzbesteuerung anwenden, wenn er eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellt - da darf er scheinbar wählen, das war mir vorher nicht bekannt. Den höheren Nettopreis bei offenem Ausweis der Umsatzsteuer (fast 800 Euro netto statt 750 Euro) kann ich nicht erklären, soll jetzt aber auch egal sein.

    Nachträglicher Hinweis: Nicht jeder Unternehmer darf die Differenzbesteuerung anwenden. Den Verzicht auf den Umsatzsteuerausweis kann man also nicht bei jeder Preisverhandlung als Argument heranziehen.

    Kostet ein GWG nicht mehr als 800 Euro ohne oder 952 Euro mit Umsatzsteuer, kannst Du es als Werbungskosten geltend machen und auf einen Schlag direkt von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen – egal, ob Du Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist.

    Als GWG abschreiben ist für alle Angebote zulässig. Da Du nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt bist, kannst Du auch den Betrag mit Umsatzsteuer abziehen.

    Finanziell günstiger ist in den meisten Fällen der niedigere Anschaffungspreis.

    PS: Warum Händler 2 wahlweise mit oder ohne Umsatzsteuer verkauft (bzw. verkaufen kann), das ist mir spontan zwar nicht ganz klar. Ist für die Frage aber nicht relevant.

    Hinweis: Im Forum erfolgt keine Steuerberatung

    Wie wäre es, wenn Du für den Job als IT-Berater steuerlich wirksame Anschaffungen in 2021 vorziehst? Da kennst Du Dich (unterstelle ich) aus, auch was die steuerlichen Regelungen betrifft und wann sich welche Anschaffungen in welcher Höhe auswirken.

    Dann musst Du nichts "übers Knie brechen" und kannst Dich 2022 für Deinen Handel in Ruhe vorbereiten, was zu welchem Zeitpunkt gewinnwirksam wird. Und welche weiteren Pflichten ggf. auf Dich warten, wenn Du Handel betreibst - meines Wissens wärst Du buchführungs- und bilanzierungspflichtig, um konkrete Beispiele zu nennen.

    Falls Du ab 2022 beiden Tätigkeiten parallel nachgehen möchtest, wärst Du gut vorbereitet.

    Ist der Verlusttopf denn bei der gleichen Bank oder im Steuerbescheid festgestellt bzw. hast Du eine Verlustbescheinigung?

    M.W. bleibt der Verlusttopf bei der depotführenden Bank, es sei denn man beantragt eine Verlustbescheinigung. Kann relevant sein, wenn man mehrere Depots hat.

    Vielen Dank für die Erläuterung. :)

    Ich kenne keine Gründe, weswegen man das nicht machen könnte. Aber das ist natürlich nur meine Laienmeinung. Vielleicht rufst Du beim Finanzamt an oder Du teilst mit den Steuererklärungen mit, dass die Vorjahre noch nachgereicht werden?

    Einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe kannst du natürlich auch fragen, wenn Du sicher gehen willst.

    Moin,

    nach meiner (laienhaften) Kenntnis müssen Einkommensteuererklärungen nicht zwingend chonologisch abgegeben werden. Die Chronologie ergibt sich eher aus der Erklärungsfrist, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist.

    Wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst Du in beliebiger Reihenfolge abgeben und einzelne Jahre sogar ganz weglassen. Du musst nur die Festsetzungsfrist von vier Jahren einhalten, sonst kann kein Steuerbescheid mehr erlassen werden:

    https://www.finanztip.de/steuererklaeru…aerung-pflicht/

    Ich frage mich nur grade, ob das nicht-chronologische Abgeben einen Vorteil bringen soll? Mir fällt keiner ein.

    Eine App die beim "Geld-nicht-ausgeben" helfen soll, aber fürs "Geld-ausgeben" einen Cashback als Anreiz bietet, ist für mich ein Widerspruch in sich. Mit den Daten zum Cashback lässt sich auch wunderbar zielgerichtete Werbung kreieren um möglichst viele weitere Käufe über die App zu generieren und mit der App ordentlich zu verdienen.

    PS: Warum wurde der Link zur App hier eigentlich gelöscht und in RE: Hat jemand Erfahrung mit Finanzapps und kann welche empfehlen? nicht? Xenia ?