Hallo Augustine, Ihre Situation ist wirklich nicht einfach.
Ob eine Unfallversicherung für Sie noch sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von zwei Punkten ab:
1. Mitwirkung von Krankheiten
Viele ältere Tarife kürzen oder verweigern Leistungen, wenn Krankheiten am Unfall mitgewirkt haben (z. B. ab 25 % oder 50 %). Bei bestehenden schweren Einschränkungen führt das schnell zu Diskussionen. Gute moderne Tarife verzichten jedoch komplett auf die Mitwirkungsanrechnung – dann wäre es unerheblich, ob Ihre Vorerkrankung den Sturz begünstigt hat.
2. Vorinvalidität
Entschädigt wird nur die zusätzliche unfallbedingte Verschlechterung. Bestehende Einschränkungen werden abgezogen. Entscheidend ist also, ob durch einen Unfall überhaupt noch eine relevante zusätzliche Invalidität erreicht werden kann (z.B. 50 % in Ihrem Vertrag).
Fazit
Mit einem älteren Tarif mit Mitwirkungsregel und hoher Einstiegsschwelle sehe ich die Leistungswahrscheinlichkeit eher kritisch. In einem modernen Tarif ohne Mitwirkungsanrechnung kann eine Unfallversicherung dagegen durchaus noch sinnvoll sein – vorausgesetzt, Beitrag und mögliche Leistung stehen in einem vernünftigen Verhältnis.
Hilft das?