Ich habe letztens für ein von uns für Deubner gehaltenes Webinar zum Thema Investment und Altersvorsorge für Rechtsanwälte mal die Rendite meiner eigenen Einzahlungen ins Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande NRW nachgerechnet. Sage und schreibe 0,9% p.a.! Also noch mal in Worten: Null komma neun Prozent!
Und für den AN entscheidet der AG über den Vertrag. Aber der AN darf dafür einen steuerwerten Vorteil versteuern.