Beiträge von Achim Weiss

    Du bist für Deinen DVAG-Verkäufer ein wichtiger Mensch: Du bezahlst ihn nämlich.

    Das gilt aber für deinen Arzt, Bäcker, Zahnarzt und Installateur gleichermaßen. Hoffentlich denken die Kunden deines Arbeitgebers nicht genauso.

    Stimmt. Es stellt sich allerdings immer die Frage der Relation.

    Es gibt Dienstleister, die für ihre Leistung ein angemessenes Honorar verlangen und es gibt Dienstleister, die für ihre Leistung ein unangemessenes Honorar verlangen. Zu welcher Kategorie gehören die Finanzverkäufer der DVAG?

    Consors gibt nicht auf alle iShares den Kaufrabatt. Schließlich will man ja auch noch was verdienen, und rabattiert deshalb nur die weniger gefragten.

    Das wußte ich bereits. In Vorpostings klang es aber so, als ob der genannte Fonds (oder alle von iShares) bei Consors kostenfrei zu haben wäre.

    (Spoiler1: Kommt mir sehr gelegen, denn ich bin Anteilseigner bei BNP)

    Wer französische Aktien hält, deponiert sie sinnvollerweise bei der DKB. :)

    Ich nehme an, das wußtest Du bereits (Stichwort: Vorabreduzierung der französischen Quellensteuer).

    > Gibt es überhaupt noch physische Sparbücher?

    Habe noch eins bei der Post, was ganz praktisch ist, da man 6x im Jahr weltweit kostenlos Bargeld abheben kann. Zum reinen Sparen aber sicherlich nicht so geeignet.

    Bist Du Dir ganz sicher, daß diese Regelung noch gilt? Daß das Büchlein, was bei Dir noch herumliegt, noch gültig ist?

    Ich hatte mal vor vielen Jahren ein Postsparbuch aus genau diesem Grund. Schon anno 2012 war das eine Karte, mit der ich dann im fernen Ausland damals noch 12 Mal im Jahr sehr günstig Geld aus dem Automaten ziehen konnte. An diesen Urlaub erinnere ich mich genau. :)

    Vor langer Zeit war das ein richtiges Büchlein. Aber dann kam irgendwann mal ein Brief der Postbank mit einer Karte, in dem stand, das Büchlein sei nun ungültig, das Guthaben sei auf die Karte übertragen. Wann das genau gewesen ist, weiß ich aber nicht mehr.

    [Anlage für einen Über-90-Jährigen]

    > Tagesgeld beispielsweise wäre eine Option.

    Welches Tagesgeld hat dauerhaft 3,5 % Zinsen?

    Keine Ahnung. Wer von uns hat im Januar des Jahres überhaupt damit gerechnet, daß es dieses Jahr wieder Zinsen gibt? Ich jedenfalls nicht. Seitdem steigen die Zinsen vehement. Im Mai bot die ING 3% an ("Aber nur für 6 Monate!"). Jetzt gibt es schon 3,5%, und nach den 3% kräht kein Hahn mehr. Wenn die Zinsen nicht wesentlich weiter steigen, könnte es schon sein, daß uns das aktuelle Niveau des Tagesgeldes erhalten bleibt. Aber das ist natürlich eine Prognose, und wie das mit Prognosen so ist, ist ja allgemein bekannt.

    Bei einem alten Menschen steigt ja das Risiko, dass es irgendwann mit Kontoeröffnungen/Ident-Verfahren schwierig wird.

    Jou.

    Gestern hat mich eine hellwache 85jährige den ganzen Nachmittag geradezu gelöchert, wie sie neu Geld an der Börse anlegen könne. Sie wolle von ihren Union-Fonds weg. Nach gängigen Maßregeln würde man ihr sagen: "Laß die Finger davon! Kauf noch nicht einmal den hier vielempfohlenen ETF auf den MSCI World. Bleib bei Tagesgeld und Festgeld!" Wenn sie aber in ihren hohen Jahren aber doch partout nochmal Börse ausprobieren will? Kann sie nicht selber entscheiden, was sie mit ihrem Geld macht? Macht es finanziell einen Unterschied, ob sie zehn Mille in eine Kreuzfahrt steckt oder zehn Mille an der Börse verzockt?

    Ich glaube, Vollmacht für den Todesfall bzw. Vorsorgevollmacht gestatten die Kontoeröffnung durch Bevollmächtigte nicht. Oder gibt es da Lösungen?

    Man muß im Einzelfall sehen, was geht.

    Neulich mal hat einer hier gefragt, wie er ein Konto für einen Pflegebedürftigen eröffnen kann, der bisher noch nicht einmal ein Konto hatte. Die Pflegegeldstelle verlangte aber ein Konto auf dessen Namen. Das hat er letztlich auch geschafft. Wenn es mal so weit ist, beschränkt man sich aber sinnvollerweise auf das Allernotwendigste. Da spielt dann Geldanlage keine Rolle mehr.

    was passiert mit der Verzinsung eines Festgeldkontos, wenn der Sterbefall während der Laufzeit eintritt und die Erben den Vertrag auflösen?

    Nichts passiert. Der Vertrag läuft weiter, die Erben treten in den Vertrag ein.

    Ich bin kein Freund von Festgelder. Genau das, was Du schreibst, ist ein Grund dagegen. Hätte der Opa stattdessen eine normale Rente gekauft (also ein festverzinsliches Wertpapier), täten sich die Erben mit der Aufteilung leichter, denn die Rente läßt sich jederzeit verkaufen; auch hat sie einen definierten Wert, so daß ein Erbe sie in sein Depot übernehmen und die anderen Erben auszahlen könnte.

    Gibt es sonst sonst überhaupt sinnvolle Anlagemöglichkeiten für Über-90-Jährige?

    Das kommt halt immer darauf an, was mit der Anlage beabsichtigt und was sonst an Werten vorhanden ist.

    Vor einigen Jahren wurden ein paar unterirdische Fonds aufgequatscht (überwiegend Renten und Immobilien), die wahnsinnig schlecht performen, hohe Ausgabeaufschläge, laufende Kosten und Rücknahmegebühren haben, aus denen ich meinem Opa gerne zum Ausstieg raten würde.

    Die Ausgabeaufschläge sind ohnehin verloren, die Rücknahmegebühren fallen so oder so einmal an. Man müßte sich die Fonds mal genauer anschauen. Daß Rentenfonds, die man vor wenigen Jahren gekauft hat, nun unter Wasser sind, ist nachvollziehbar. In ihnen ist das Zinsniveau zum Kaufzeitpunkt eingefroren. Wenn in ihnen relativ kurzlaufende Renten drin sind, könnte man erwägen, sie zu lassen. Wenn man sie jetzt verkauft, realisiert man halt den Kursverlust. Ich hätte sowas vermutlich gleich überhaupt nicht gekauft.

    Aber mir fehlt neben der Idee, das Geld in Festgeldkonten aufzuteilen, ein Plan, was man stattdessen machen kann.

    Wenn Du glaubst, Du könntest mit einem Festgeld dem Kursrisiko entfliehen, denkst Du in die falsche Richtung.

    Hast Du eine 5jährige Rente zu 4% und der Zins steigt im nächsten Jahr auf 5%, so wird die Rente prinzipiell um 4% im Kurs nachgeben: 1% Zinsdifferenz für 4 Jahre. Du kannst die Rente dann verkaufen und realisierst den Verlust. Du kannst die Rente auch behalten. Sie wird bei unverändertem Zinsniveau dann pro Jahr im Kurs um 1% zulegen, bis sie zur Rückzahlung dann wieder bei 100% steht. Dafür hast Du aber auch 4 Jahre lang statt 5% Marktzins nur 4% kassiert. Aber immerhin hattest Du die Möglichkeit, das Papier zu verkaufen wenngleich mit Kusrverlust.

    Mit dem 5jährigen Festgeld zu 4% hast Du diese Möglichkeit nicht. Das kannst Du nicht "verkaufen", sondern mußt es behalten, wie das bei der Rente auch möglich ist. Einen Kurs hat das Festgeld nicht, Du merkst also nicht, daß es an Wert verliert, wenn der Marktzins auf 5% steigt. Aber auch hier bekommst Du 4 Jahre lang statt 5% Marktzins nur 4%.

    Bei sonst gleichen Parametern ist die Rente also besser als das Festgeld, weil Du bei ihr die Möglichkeit zum Ausstieg hast, die Du beim Festgeld nicht hast.

    Momentan gibt es für Tagesgeld bis zu 3,5% Zins. Das ist nicht so viel weniger als die 4%, die ein mehrjähriges Festgeld/eine mehrjährige Rente bringt.

    Das Tagesgeld beispielsweise wäre eine Option.

    Aber generell sind die Infos, die Du lieferst, zu spärlich, als daß man Dir gut raten könnte. Zumindest einen groben Überblick über die finanziellen Verhältnisse ist unabdingbar, wenn man einem Frager konkret raten wollte.

    Gibt es vielleicht nicht doch noch ein Argument pro Sparbuch? Ist es möglich mit einem Sparbuch Bargeld zu erlangen, wenn es einen länger anhaltenden Stromausfall gibt oder Computersysteme durch Hackerangriffe ausfallen? Buchungseinträge sind auf dem papierhaften Sparkassenbuch ja theoretisch auch ohne Strom möglich, oder :/ :?:

    Oder. Mein "Postsparbuch", auf dem noch 3,50 € herumdümpeln, ist längst kein Buch mehr, sondern eine Karte.

    Gibt es überhaupt irgendwo noch ein physisches Sparbuch? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen.

    Die Frage ist, ob die Pflichtzeiten für einen Anspruch aus der VBL Klassik voll werden. Ich würde mich aber diesbezüglich noch bei der VBL erkundigen.

    Man kann die Wartezeit in mehreren Arbeitsverhältnissen voll bekommen, wenn man beispielsweise zwei Arbeitsverhältnisse hat, die 1x zwei Jahre und 1× drei Jahre dauern. In dem Fall ist die Wartezeit erfüllt, aber die Unverfallbarkeit nur für das zweite Arbeitsverhältnis (ununterbrochen für drei Jahre).

    Ich finde die Vielgestaltigkeit des deutschen Sozialrechts immer wieder verblüffend. Als naiver Laie hätte ich ja angenommen, daß Ansprüche entstehen, sobald Beiträge bezahlt worden sind, und zwar unabhängig davon, ob diese Beiträge nun wirklich bis hin zur Rente geleistet sind. Aber damit habe ich das deutsche Sozialrecht wohl unterschätzt.

    Und ergänzend: Die VBL Klassik halte ich für empfehlenswert, weil es einen hohen Arbeitgeberanteil gibt.

    Im öffentlichen Dienst ist die VBL normalerweise eine Pflichtveranstaltung. Der Angestellte hat also üblicherweise keine Wahl, ob er das will oder nicht (Ausnahme: siehe oben).

    Der "hohe Arbeitgeberanteil" gilt wohl nur für den "Abrechnungsverbund West", aber auch hier wurde der Arbeitgeberanteil zum Jahr 2023 von 6,45% auf 5,49% zurückgenommen. Im Osten zahlt der Arbeitgeber deutlich weniger als der Arbeitnehmer, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Das dahinter stehende Punktesystem führt dazu, dass man in jungen Jahren mehr Punkte sammeln kann.

    Das ist wohl auch logisch, das entsprechende Geld liegt ja auch länger. Es ist in Alterssicherungssystemen allgemein üblich, daß ältere Einzahlungen mehr wert sind als jüngere.

    Die VBLextra bringt hingegen den Vorteil der sofortigen Unverfallbarkeit, aber bei dem derzeitigen Rechnungszins ist die Leistung nicht so profitabel.

    Ist sie denn bei der VBL classic profitabel? Spielt keine Rolle, die VBL ist in aller Regel ja Pflichtversicherung. :(

    lass dich nicht von den angeblichen Ausstiegskosten blenden sondern rechne emotionslos nach.

    Ein Detail verstehe ich nicht: Inwiefern hilft mir dieser Rechner die Ausstiegskosten zu greifen? Ich habe mir den mal angeschaut. Ich sehe, dass ich dort z.B. einen Endwert berechnen kann. Aber bzgl. der Ausstiegskosten finde ich dort nichts.

    Ich auch nicht. :(

    Du bist für Deinen DVAG-Verkäufer ein wichtiger Mensch: Du bezahlst ihn nämlich. Entsprechend wird er zu großer Form auflaufen, wenn Du signalisierst, daß Du gehen willst, und Dir alle Steine in den Weg legen, die er nur kann. Da gilt es dann, cool zu bleiben und im Bedarfsfall nachzurechnen.

    Halt die Ohren steif!

    Also ich habe bislang die Rente und auch die Hinterbliebenenrente nicht als Sozialleistung betrachtet.

    Man kann die Rente noch als Versicherungsleistung sehen, die gesetzliche Hinterbliebenenrente hingegen ist reine Sozialleistung, denn es stehen ihr keine Beiträge gegenüber.

    Bei Rürup, betrieblicher AV und auch den Versorgungswerken gibt es diese nämlich ebenfalls und zwar ohne diese (dämlichen) Einkommensanrechnungen.

    Bei einer Versorgungswerkrente ist das anders: Ein Verheirateter bekommt hier bei gleichen Beiträgen eine geringere Rente als ein Lediger (z.B. 10% oder 15% weniger), weil die Hinterbliebenenrente finanziert sein will.

    Wie das bei (der privat finanzierten) Rürup-Rente und einer betrieblichen Altersversorgung ist (auch privat finanziert), weiß ich nicht. Grundsätzlich ist eine Altersversorgung mit der Option der Hinterbliebenenoption teurer als eine ohne.

    Dafür hat man schließlich auch die Beiträge als Versicherungsleistung entrichtet, diese Beträge wurden auch für Hinterbliebenenleistungen entrichtet, ansonsten hätte man den Rentenbetrag nämlich auch höher setzen können.

    Wenn ein bestimmtes Kapital verrentet wird, muß die Rente mit Hinterbliebenenoption geringer sein als eine ohne, weil die Rente mit Hinterbliebenenoption im Durchschnitt länger läuft. Sollte dieser Umstand nicht berücksichtigt sein, ist also eine Rente mit Hinterbliebenenoption bei gleichen Beiträgen gleich hoch wie eine Rente ohne, so subventionieren ledige Mitglieder die verheirateten.

    Jedenfalls ist es so, dass man diese Anrechnungsregeln ganz leicht legal umgehen kann.

    In der GmbH zwingt einen niemanden, eine Dividende jeden Monat auszuschütten.

    Bekommt man jeden Monat 2.000 Euro Miete, verliert man z.B. 1.000 Euro Hinterbliebenenrente. Und das beispielweise 20 Jahre lang, also 240.000 Euro futsch.

    In der GmbH kann man sich alle 10 Jahre 120.000 Euro ausschütten, d.h. man bekommt nur 2 Jahre lang nichts und dafür 18 Jahre = 216 Monate lang 1.000 Euro mtl. Ein Gewinn von 216.000 Euro.

    Die Einkommensanrechnungen sind also ziemlich leicht zu umgehen und schaden letztendlich nur den kleinen Leuten mit Minijob, Einzelunternehmen und Immobilien im Privatvermögen, bevorzugt werden Menschen mit großen Vermögen und Kapitalgesellschaften, die ihre Einkünfte transformieren und steuern können. Aus meiner Sicht ziemlich bürgerfeindlich und dysfunktionale Gesetzgebung.

    D'accord. Der Durchschnittsrentner bekommt nicht mal eben nebenher 2.000 € monatlich Miete oder Kapitaleinkünfte. Eine Rendite von 3% unterstellt erhält man 24.000 € Kapitalertrag aus 800.000 € Kapital. Mit diesem Wert sind wir sicher schon im obersten Dezil der Vermögensverteilung in Deutschland.

    Eine GmbH zu gründen und zu unterhalten, gibts auch nicht kostenlos. Das kostet einige tausend Euro initial und vielleicht auch was Vierstelliges jährlich. Das hat Omma Kasulzke als Rentnerin nicht so eben mal übrig.

    Anders als Du bin ich auch der Auffassung, daß ein Hinterbliebener, der aus anderen Quellen einige tausend Euro monatliche Einkünfte hat, die Sozialleistung "Witwenrente" nicht braucht. Ich kann in der Einkommensanrechnung jedenfalls keinen sozialen Kahlschlag erkennen, ganz im Gegenteil: Man sollte sie nach meinem Dafürhalten sogar ausweiten und atypische Einkünfte, wie Du sie beschreibst, mit einbeziehen. Bei der Verbeitragung großer Einmalzahlungen geht das beispielsweise auch.

    Offensichtlich habe ich alles zufällig richtig gemacht.

    Ich habe als Selbständiger so lange meine gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig weiter bezahlt, bis ich einen Rentenanspruch hatte. ...

    Danach habe ich die Zahlung eingestellt und die Rentenversicherung ruhen lassen.

    Heute bekommen ich monatlich 700 Euro Rente.

    ... plus Krankenkassenzuschuß. :)

    Da der Fragesteller hier Handwerker ist, sollte er überlegen, ob er nicht den Immobilienweg geht. Das ist für Handwerker eine echte Alternative.

    Man kauft eine gebrauchte Eigentumswohnung mit ca. 20% Eigenkapital und finanziert die Rückzahlung über die Miete.

    Nach ca. 15 bis 25 Jahren ist die Wohnung abbezahlt, und man hat die Mieteinnahmen, ohne viel eigenes Geld aufgewendet zu haben.

    Warum eine gebrauchte Wohnung?

    Diese ist deutlich billiger als eine Neubauwohnung.

    ... und das Verhältnis Miete/Kaufpreis ist bei der älteren Wohnung besser.

    Noch besser ist das Verhältnis Miete/Kaufpreis übrigens bei Garagen. Mein Nachbar ist ein großer privater Wohnungvermieter, der nach diesem Motto investiert hat (ältere Wohnungen und Garagen). Neulich mal hat er mir gesagt, wenn er es nochmal zu tun hätte, würde er nur Garagen kaufen. :)

    Das macht nur für Handwerker einen Sinn, weil dies die Renovierung selbst in Eigenleistung machen können und so den Wert und auch die Miete im Laufe der Zeit steigern können.

    Wenn man das nicht selbst machen kann, lohnt es sich meist nicht, weil dann die Renovierungskosten zu hoch werden.

    Das kommt immer auf den Einzelfall an und den Umfang der Arbeiten. Im allgemeinen ist es wirtschaftlicher, gleich ein ganzes Mietshaus zu kaufen (mit z.B. 10 Wohnungen). Die renoviert auch ein guter Handwerker nicht mal so eben selbst.

    Das Thema kann man hier in diesem Forum nicht ausreichend behandeln ist aber extrem interessant weil man im Laufe der Jahre immer wieder eine weitere Wohnung dazu kaufen kann. Die Finanzierung bei Immoblien ist relativ leicht zu ereichen.

    Ich habe auf diese Weise eine zweistellige Zahl an Wohnungen erworben.

    Besonders interessant sind VERMIETETE Wohnuinen, weil es da wenig Käufer gibt und diese daher viel günstiger sind als LEERE Wohnungen.

    Eine einzelne Eigentumswohnung ist auch für Selbstnutzer interessant -> höhere Nachfrage, höhere Preise. Selbstnutzer kaufen eher kein ganzes Mietshaus -> niedrigere Nachfrage, niedrigere Preise.

    Einem Kapitalanleger ist es ganz recht, wenn das betreffende Objekt (möglichst gut) vermietet ist. Nichts anderes will er ja: Miete einnehmen. Ein Selbstnutzer hingegen will selber einziehen, der möchte lieber eine leere Wohnung.

    Immobilien haben aber halt den Nachteil, daß sie relativ teuer sind. Mit 70 € kann man einen ETF-Anteil kaufen, aber halt keine Eigentumswohnung. :)

    Wir haben unser Haus im vergangenen Jahr an unsere Kinder überschrieben und haben lebenslanges Wohnrecht. Wir haben vereinbart, dass wir alle laufenden Kosten und Investitionen weiterhin tragen. Da wir jetzt nicht mehr Eigentümer sind und die Eigentümer (unsere Kinder) das Haus nicht selbst bewohnen, sind wir von den Fördermaßnahmen wohl ausgeschlossen.

    Es hat ganz den Eindruck.

    Unter diesen Bedingungen werden wir auf eine energetische Sanierung wohl verzichten müssen, wenn die Regeln in diesem Punkt nicht verändert werden.

    Ich glaube nicht, daß die Regeln in diesem Punkt verändert werden.

    Immerhin habt Ihr wohl vorausschauend eine Menge Erbschaftsteuer gespart. Das ist ja auch schon etwas.

    PS: Dieses Forum ist nicht verantwortlich für eine eventuelle Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

    Ich nehme bei der ING-Bonusaktion teil, bei dem von 1.5. an ein halbes Jahr 3,0 % Zinsen gezahlt werden. Hierzu hatte ich "neues" Geld aufs Extra-Konto eingezahlt und auch die Bestätigung der ING erhalten.

    Wenn ich jetzt im Juli Geld vom Extra-Konto abziehe, um das bei der DKB-Aktion fürs Tagesgeld mit 3,5 % auf ein halbes Jahr zu nutzen. Wirkt sich dies dann bei der ING aus?

    Für dieses Geld bekommst Du dann bei der DKB 3,5% Zins p.a., dafür bei der ING nichts mehr.

    Gewinn für Dich: 0,5% mehr Zins bei der DKB, dazu läuft die Aktion dort noch einige Monate länger.

    Rechne das mal in absoluten Zahlen aus und entscheide dann, ob der Ertrag den Aufwand rechtfertigt.

    PS: Natürlich wirst Du in der Folge kein Geld von dem 3,5%-Konto der DKB auf das 3,0%-Konto der ING transferieren, obwohl das theoretisch natürlich geht.

    ich habe eine Depot bei smartbroker und bespare dort drei ausschüttende ETFs. Folgende Dokumente archiviere ich längerfristig auf einem USB-Stick (nicht im Bankingportal):

    Dokumente, die ich für wichtig halte, drucke ich mir sogar aus. Das sind im wesentlichen Quittungen von Käufen, dazu den jährlichen Depotauszug.

    Sicher ist sicher, ein Backup kann abstürzen oder unlesbar werden. Der tote Baum ist meines Erachtens sicherer als eine Festplatte oder ein USB-Stick (wo ich diese Dokumente natürlich auch noch einmal archiviere).

    Für die alte Generation [Heirat bis 2002] gilt: Erwerbseinkommen ... wird angerechnet und vermindert die Witwenrente. Mieteinkünfte und Kapitalerträge werden nicht angerechnet. Das heißt: Man kann trotz 5.000 Euro Mieteinkünfte mühelos die volle ... Witwenrente in Höhe von ca. 60% der Rente des verstorbenen Ehepartners kassieren, wie z.B. [meine] Tante.

    Nach dem neuen Recht für die jüngere Generation, mit Heirat ab 2002, gilt:

    [Erwerbseinkommen] mindert die Witwenrente. Mieteinkünfte und Kapitalerträge ebenfalls. Hat man Mieteinkünfte oder Kapitalerträge in einer Höhe von ein paar Tausend Euro mtl., dann wird die Witwenrente in meisten Fällen 0 Euro betragen.

    Dadurch entgehen Witwe/Witwer je nach Lebenssituation durchaus 6-stellige Beträge.

    Legt man Kapitalerträge/Mietimmobilien in eine GmbH rein, dann wird nichts angerechnet.

    Man könnte sich die Frage stellen, ob ein Hinterbliebener, der jeden Monaten ein paar tausend Euro Kapitalerträge oder Kapitalerträge einnimmt, die Sozialleistung "Hinterbliebenenrente" braucht und bekommen sollte.

    Und ja: Wer soviel Geld hat (Mieterträge und Kapitalerträge in der genannten Höhe sind ja Ergebnis eines entsprechenden Vermögens) hat sicherlich das Geld, das die Gründung und der Unterhalt einer Sparschwein-GmbH kostet.

    Fragt sich, ob ein so Reicher wirklich die Sozialleistung "Hinterbliebenenrente braucht und bekommen sollte. Hier besteht offensichtlich Regelungsbedarf.

    Mittlerweile werden niedrige Chargen kaum mehr verbeamtet.

    Doch, werden Sie. Tendenz zunehmend.

    Gibt es Zahlen dazu?

    Und eine ganz einfache Rechnung: Mittlerer Dienst, Eingangsamt A7, ohne Vorerfahrung, Dienstherr Bund. Brutto: 2614,79 €.

    Beitrag GKV mit der ersten Krankenkasse im Rechner (AOK [Baden-Württemberg]): 407,91 €

    Eine PKV mit soliden Leistungen kostet meines Wissens ca. 100 € weniger.

    ... für eine junge Einzelperson.

    Die GKV ist für die wenigsten Beamten eine Option

    Gäbe es keine entsprechende Nachfrage, hätten die Hamburger Behörden ... wohl kaum ein Verfahren eingeführt, das der Bezuschussungspraxis der Angestellten entsprichet.

    Zwischen 10 und 15% der Neuzugänge [entscheiden sich] für die pauschale Beihilfe. Ob man das als entsprechende Nachfrage deuten kann, sei dahingestellt.

    Das kann man wohl als "entsprechende Nachfrage" deuten.

    Bezogen auf meine Depotbank [consorsbank] empfiehlt Finanztip einige [ETFs], bei denen die Kosten 1,5% betragen (z.B. Ishares)

    In welchem Zeitraum sollen diese Kosten anfallen?

    daneben auch Xtrackers mit Kosten 0%. Wenn ich den Kaufauftrag vergeben will, kommt anliegende Kostenrechnung raus, die ich nicht verstehe. Ist zwar keine hohe Gebühr, aber ich möchte sie halt verstehen.

    0,3% oder etwa 30 € für den Kauf, das ist heute schon relativ viel. Für die Haltezeit etwa 0,2% pro Jahr, das steht (etwa) in den Factsheets auch.

    Wenn Du häufiger Einmalanlagen dieser Größenordnung tätigst, bist Du mit einer Bank mit einer festen Gebühr (etwa onvista) besser dran, wenngleich der Unterschied gering ist.

    Daneben die Frage: Ist Xtrackers zu empfehlen, soll ich lieber auf Ishares setzen, bei denen die Gebühren aber über 300 Euro liegen?

    Das dürfte egal sein. Ishares IE00B4L5Y983 ist mit 0,20% TER angeboten, die Kaufspesen der Consorsbank dürften gleich sein. Ich kann mit die angeblichen 300 € Kosten nicht erklären.

    Immerhin: Die Consorsbank spendiert Dir Neukunden bei einem Kauf von über 10.000 € einmalig 100 €. Auch schon etwas. :)

    Achim, was genau würde dich da interessieren? Bzw. wurde nicht verstanden?

    Ich habe es im Vorposting doch genau gekennzeichnet!

    Mit guter Planung und etwas Aufwand kann man die Einkommensrechnung bei Hinterbliebenenrenten verhindern. Gerade für die junge Generation gelten andere Regeln und da kann es je nach Lebensverlauf zu hohen Beträgen kommen, die einem bei schlechter Planung entgehen.

    Auch hier würde mich interessieren, was sich hinter diesen Worten verbirgt.

    Was ist "Einkommensrechnung bei Hinterbliebenenrenten"?

    Welche "anderen Regeln" gelten für die "junge Generation"?

    Was ist "die junge Generation" überhaupt?

    Welche "hohen Beträge" entgehen einem bei welcher schlechten Planung?

    Wie wäre es mit einem "nachziehenden" Stop-Loss von beispielsweise 10 - 15 %? Dadurch könntest du die Gewinne laufenlassen und hättest in jedem Fall 85 - 90 % Gewinn, ohne großes Verlustrisiko.

    Man denkt immer, wenn man ein Stop-Loss setze, daß man dadurch vor höherem Verlust gefeit sei. Das stimmt aber nicht. Wenn man das Stop-Loss im Kopf setzt, kommt man mit seiner Verkaufsorder regelmäßig zu spät, gerade dann, wenn es schnell abwärts geht.

    Wenn man aber einen echten Stop-Loss-Auftrag gibt, bedeutet der, daß beim Unterschreiten der Schwelle ein limitloser Verkaufsauftrag eingestellt wird. Das heißt dann nicht, daß zum Limit verkauft wird. Wenn es schnell abwärts geht, dürfte der tatsächliche Verkaufspreis auch in diesem Fall tiefer liegen als das Limit.