Beiträge von harwi

    Du könntest dich an deinen Bundestagsabgeordneten wenden. Der oder sein Vorgänger hat diese Gesetzgebung beschlossen und als mündiger Abgeordner, dem der eigene Wahlkreis am Herzen liegt, hat sich sicher sorgfältig überlegt, welche Folgen sein Abstimmungsverhalten in dieser Thematik hat.

    (SCNR)

    Das ist die bisher beste Idee. Bin allerdings direkt einen Schritt weiter gegangen. Am nächsten Mittwoch habe ich schon einen Termin mit dem Bundeskanzler und dem eigentlich zuständigen Finanzminister. Ober der Wirtschaftsminister noch dazu stösst, wird noch geklärt. Das wird ein ganz großes Ding! Danke für die Anregung.

    Bei jemandem, der einen Fahrradladen hatte und im Nachgang diverse Räder verkauft, liegt es möglicherweise für das Finanzamt näher, eine Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten als beim Verkauf eines Sammelsuriums diverser unterschiedlicher gebrauchter Gegenstände aus einem einzelnen Nachlass.

    Ja, das mag sein. Und im Steuerrecht gibt es im Gegensatz zum Strafrecht keine Unschuldsvermutung. Als Steuerzahler bist du beweispflichtig.

    Das Thema liegt in der Vergangenheit. Der Drops ist gelutscht. Ich wundere mich nun eher über die Verweigerung des Finanzamtes, mir klare Fakten für die Zukunft an die Hand zu geben. 30 Artikel und 2000 € heißt es immer, aber es wird "flexibel" gehandhabt.

    Die Regelungen sind mir zu unklar.

    Du kannst in WISO auf die Formularansicht umschalten, dann siehst die die Zeilen. Möglicher Weise musst du das entsprechende Formular auch erst noch hinzufügen, wofür es auch verschiedene Wege gibt (Assistent, Navigationsbaum -> "Weitere Einkünfte").

    Du hast mich freundlicherweise auf die Formularansicht in WISO hingewiesen. Habe ich auch gefunden. Aber der Tipp eines anderen Forumteilnehmers war, dass eBay-Verkäufe in Zeile 40 ff. eingetragen werden sollen. Dort stehen allerdings Grundstücke! Kann es sein, dass private eBay-Verkäufe in den Zeilen 48-53 eingetragen werden können? Danke!!!

    Das Problem mit dem Gewinn ist, dass belegt werden muss, wenn es kein Gewinn ist.

    Wenn ich z. B. ein Fahrrad für 1000 € verkaufe, aber keinen Nachweis darüber habe, dass es 2000 € gekostet hat, habe ich die A...-Karte. Und hier ist man wieder beim Ermessensspielraum. Wenn der Sachbearbeiter beim FA wohlwollend ist, lässt er es durchrutschen, wenn nicht,...

    Mir hat das FA wegen fehlender Einkaufsbelege über 5 Jahre unterstellt, dass mein Umsatz = Gewinn ist. Aber die entsprechenden Gesetze oder Verordnungen, die das wirklich im Detail regeln, konnten oder wollten sie mir nicht zeigen und konnten keine Quellen nennen. Ich möchte mich ja rechtskonform verhalten, aber wenn man mir nicht sagt, wie und wenn es zusätzlich Ermessensspielräume gibt, bin ich hilflos.

    Hallo, danke für die rege Beteiligung. Die eigentliche Frage von mir lautete, an welcher Stelle ich diese (meiner Meinung nach privaten) Erträge bei WISO eintragen kann/muss. Bei WISO gibt es leider keine Zeilen 40 ff.

    Oder übersehe ich da was?

    Über die Frage, ob es sich um gewerbliche oder private Verkäufe handelt, lässt es sich trefflich streiten, auch mit dem Finanzamt. Ich war bis vor 7 Jahren Fahrradhändler und seit 45 Jahren bin ich Fahrradfreak (Spinner!). Mein Keller ist ein Fahrradmuseum. Alles, was ich dort habe, habe ich nicht mit Gewinnerzielungsabsicht angehäuft, sondern aus Liebhaberei. Nun bin ich in einem Alter, dass ich ans Ableben denken muss, und möchte ich den Keller aufgeräumt übergeben.

    Mir war nicht klar, dass ich meine in der Regel teurer gekauften als verkauften Sachen, versteuern muss.

    Auch das Finanzamt kann mir nicht erklären, wie es gehen kann, also wo EXAKT die Grenze zwischen privat und gewerblich ist. Ich soll ein Gewerbe anmelden. Das zieht allerdings einen finanziellen Rattenschwanz nach sich (Krankenkasse will dann auch was!...). Nebenbei ist es für den Staat ungünstiger, wenn ich ein Gewerbe anmelde. Ich mache dann z. B. Kosten geltend, was ich als Privater nicht machen kann.

    So, gibt es noch Ideen zu den Zeilen 40 ff..?

    Hallo, ich habe das Problem, dass ich meine Erlöse, die ich bei eBay in 2024 hatte, in meiner Einkommensteuererklärung angeben möchte. Ich finde um's Verrecken keine Stelle in den Formularen, wo ich das eingeben kann.

    Wer weiß das? Danke!

    Auf dem falschen Dampfer ist nicht Referat Janders, sondern du, harwi.

    Er hat dich sehr wohl verstanden und dir noch kostenlos einen guten Rat gegeben, den du befolgen kannst, aber natürlich nicht befolgen musst.

    Das wiederum hast du nicht verstanden. Naja, vermutlich nicht verstehen wollen.

    Capisce?

    Bist du immer so unfreundlich? Warum, frage ich mich. Wenn ich möglicherweise einen Sachverhalt nicht verstehe, braucht du mich nicht so anzufahren. Bitte unterlasse das.

    Außerdem sind die Tipps hier immer kostenlos, aber manchmal auch umsonst, so wie deiner.

    Wenn freiwilliges Mitglied, dann greift die Beitragsberechnung insgesamt, inklusive "Auffüllungsbetrag" zur Mindestbemessungsgrundlage.

    Wahrscheinlich wäre der Hinzuverdienst im Minijob deutlich unproblematischer.

    Ich kann mit einer angestrebten selbstständigen Tätigkeit keinen Minijob machen, oder hast du schon einmal von einem selbstständigen Minijob gehört? Meine Frage war aber eine ganz andere. Und "freiwilliges Mitglied" bin ich auch nicht. Ich bin Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner! Das hast du alles falsch verstanden, aber danke für deine Mühe.

    Tatsächlich ist es so, (Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben).

    Bei der Berechnung werden die Einnahmen zugrunde gelegt.

    Das geht sogar soweit, dass bei Vermietungen die erhaltene Miete des Mieters als Einnahmen zählen. Dass ein Teil davon vom Mieter zu tragende Nebenkosten sind und ein anderer Koisten in Form von Hausgeld, interessiert nicht.

    Ich habe gekündigt.

    Vor allem fand ich nervig, dass es nicht transparent ist.

    Danke Euch!

    Leider verstehe ich deine Berechnung nicht. 9.243 € sind aus Kapitalvermögen brutto. 1.917 € aus Vermietung brutto. Im Post erwähnte Zahlen sind ALLE brutto. Alles Jahreswerte.

    Nochmal im einzelnen:

    1.779 € aus unselbständiger Arbeit

    9.243 € aus Kap-Vermögen

    1.917 € aus Vermietung

    6.067 € Lohnersatz

    alles brutto vor Steuern

    Hallo, ich habe mir von dem Steuerhilfeverein "Steuerring" meine Einkommensteuererklärung machen lassen. Die Beitragskosten (entscheidend sind die Jahreseinnahmen), die ich im Vorfeld aus einer Beitragstabelle ermittelt hatte, stellten sich im Nachhinein als falsch heraus. Unter dieser Tabelle gab es nämlich das "Kleingedruckte". Z. B. werden Einnahmen aus Kapitalvermögen bzw. aus Vermietungen mit dem Faktor 2,5 multipliziert. (scheint böses strafbares Einkommen zu sein?). Obwohl ich effektiv nur ein Einkommen von unter 20.000 € hatte, wurde ich auf 50.000 € hochgestuft.
    Details:
    Einkommen unselbständig: 1.779,00 €, aus Kap-Vermögen: 9.243,00 €, aus Vermietung 1.917 €, Lohnersatz 6.067,00 €. Nach meiner Berechnung sind das 1.779 + 2,5 x (9.243+1.917) + 6.067 = 35.746 €.

    Hat jemand eine Idee, wie der Verein auf 50.000 € kommen kann?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Harald

    Danke für die Ideen. Ich bin jetzt soweit vorgedrungen, dass es wohl so ist, dass man für Lohnersatzleistungen (hier Krankengeld der Krankenkasse) nachträglich Steuern zahlen muss. Diese Einkünfte scheinen nicht auf dem Steuerbescheid zu stehen. Diese stehen unter sog. Progressionsvorbehalt. In Gänze habe ich das nicht verstanden, es scheint aber richtig zu sein.