Einkommensteuererklärung und eBay

  • Das Thema liegt in der Vergangenheit. Der Drops ist gelutscht. Ich wundere mich nun eher über die Verweigerung des Finanzamtes, mir klare Fakten für die Zukunft an die Hand zu geben. 30 Artikel und 2000 € heißt es immer, aber es wird "flexibel" gehandhabt.

    Die Regelungen sind mir zu unklar.

    Du könntest dich an deinen Bundestagsabgeordneten wenden. Der oder sein Vorgänger hat diese Gesetzgebung beschlossen und als mündiger Abgeordner, dem der eigene Wahlkreis am Herzen liegt, hat sich sicher sorgfältig überlegt, welche Folgen sein Abstimmungsverhalten in dieser Thematik hat.

    (SCNR)

  • 1½ Jahre nach dem Tod meiner Mutter 12/22 ist auch mein Paps 06/24 gegangen.

    Meine Schwester und Ihr Mann haben sich um den physischen Nachlass gekümmert.

    Egal ob ein Radl für 150,-, drei Dupont Zigarrenschneider à 240,- Montblanc Gürtel für 500,- und das Meißen 'Gelbe Rose - blaue Vergissmeinnicht' für über 5000,-

    Alles verkauft ohne jegliche Rückfrage von seiten eBay oder dem Finanzamt.

    Ich habe es nicht genau im Kopf, würde die Verkäufe aber auf ca. 24-30.000 schätzen.

    Sollte es jemals zu Rückfragen kommen, stelle ich sie hier bei Euch ein, versprochen.

  • In welchem Zeitraum verkauft? Einkommenssteuer für diese Jahre bereits abgegeben?

  • Bei jemandem, der einen Fahrradladen hatte und im Nachgang diverse Räder verkauft, liegt es möglicherweise für das Finanzamt näher, eine Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten als beim Verkauf eines Sammelsuriums diverser unterschiedlicher gebrauchter Gegenstände aus einem einzelnen Nachlass.

  • Bei jemandem, der einen Fahrradladen hatte und im Nachgang diverse Räder verkauft, liegt es möglicherweise für das Finanzamt näher, eine Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten als beim Verkauf eines Sammelsuriums diverser unterschiedlicher gebrauchter Gegenstände aus einem einzelnen Nachlass.

    Ja, das mag sein. Und im Steuerrecht gibt es im Gegensatz zum Strafrecht keine Unschuldsvermutung. Als Steuerzahler bist du beweispflichtig.

  • Du könntest dich an deinen Bundestagsabgeordneten wenden. Der oder sein Vorgänger hat diese Gesetzgebung beschlossen und als mündiger Abgeordner, dem der eigene Wahlkreis am Herzen liegt, hat sich sicher sorgfältig überlegt, welche Folgen sein Abstimmungsverhalten in dieser Thematik hat.

    (SCNR)

    Das ist die bisher beste Idee. Bin allerdings direkt einen Schritt weiter gegangen. Am nächsten Mittwoch habe ich schon einen Termin mit dem Bundeskanzler und dem eigentlich zuständigen Finanzminister. Ober der Wirtschaftsminister noch dazu stösst, wird noch geklärt. Das wird ein ganz großes Ding! Danke für die Anregung.