Alles anzeigensind so manche politischen Einlassungen überhaupt erst zu verstehen, fallen diverse mediokere politische Entscheidungen, kommt es nicht selten zu hochkomplexen Regelungen, die noch dazu in sich - subtil formuliert - nicht ganz "widerspruchsfrei" (sprich nicht kohärent) sind etc. pp.
Das wäre aber ein eigenes und generelles Thema.
In aller Regel reagieren Menschen auf durch gesetzliche Regelungen geschaffene Anreize aber auch Fehlanreize. Von dem komplexen und verminten Terrain des deutschen Sozialstaats (samt Regelungen des SGB) verstehe ich zu wenig, um mich dazu en detail und zu Spezial-Fragen (Beispiel hier: KVdR) valide äußern zu können.
Ob es sich überhaupt um einen "künstlichen Unterschied" handelt, vermag ich auch nicht zu beurteilen.
Dabei käme vermutlich auch die Frage auf (insbesondere für die Betroffenen), warum sollte ein "wohlbetuchter" und "ordentlich bis gut verdienender" Selbständiger, Freiberufler, Klein-Unternehmer usw. überhaupt der GKV treu bleiben (trotz hoher Beiträge bei eher schwachem Angebot) und nicht gleich in die PKV wechseln - wenn er als Rentner dann nicht von dem Status KVdR profitiert ?
Die Voraussetzungen für diesen Status sind nämlich nach meinen (diesbezüglich extrem bescheidenen) Kenntnissen - neben dem Bezug einer gesetzlichen Rente (in welcher Höhe auch immer) - die Mitgliedschaft in der GKV während 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens, sei es als gesetzliche Pflichtversicherter oder als sog. freiwillig gesetzlich Krankenversicherter. Mithin ist also die langjährige Treue zur GKV die Voraussetzung, um den Status KVdR überhaupt zu erlangen ... ? Oder wie es mal ein Versicherungsmensch mir gegenüber als diesbezüglichem Laien formulierte: "Der Status KVdR ist eine Art Treuebonus für die langjährige GKV-Mitgliedschaft" ... Diesbezüglich Kundigere mögen das gerne korrigieren.
So ist es Sovereign. Man muss eben zum größten Teil schon immer in der GVK versichert gewesen sein, um den Status 'pflichtversichert' zu bekommen. Das ist der erste Grund.
Außerdem gibt es auch Personen, die dann aus der Pflichtversicherung 'rausfliegen und sich zwangsläufig freiwillig versichern müssen. Ich habe von einem Fall gelesen, wo ein selbstständiger arbeitender Rentner als Geschäftsführer für seine Firma 'nebenberuflich' arbeitete und monatlich entsprechend viel verdiente. Es wurde vom Status 'nebenberuflich' in den hauptberuflichen katapultiert und klagte. Prozess allerdings - gerechterweise - verloren. Für diesen Rentner galt genau einerseits der Kommentar von Achim und andererseits auch von dir lieber Sovereign: Warum ist so ein derartig gut betuchter Rentner noch in der gesetzlichen statt in der PKV????
Bei anderen Rentnern, wie z.B. armen selbstständigen Dozenten, ist es durchaus angebracht, in der Pflichtversicherung zu bleiben. Erstens muss dieser Personenkreis während seiner aktiven Arbeitsphase Rentenbeiträge zahlen und die nicht 'freiwillig'. Zweitens, wenn sie dann nach Renteneintritt weiter arbeiten (müssen) , weil die Rente schlichtweg nicht reicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist es nur recht und billig, dass sie nicht auch noch auf andere Einnahmen kv-beitragsverpflichtet werden.
Auch die KV hat nichts davon, diesen Personenkreis direkt in die Grundsicherung zu befördern, wo auch sie weniger Einnahmen hätte. Es ist also im Interesse der Krankenversichung selber, wenn dieser Personenkreis seinen Status behält. .