Beiträge von madize

    Den Abgang mit 63 Jahre will und muss man sich leisten können. Es sind, wie oben beschrieben, schon erhebliche Abschläge, die man natürlich im Falle einer Abfindung durch Kauf von Rentepunkten abmildern kann (ich sage bewusst "abmildern", weil ja immer noch die fehlenden 4 Jahre Zahlung von Rentenbeiträgen zur Reduktion der zu erwartenden Rente führen).

    Die Pharmaindustrie bezahlt erfahrungsgemäß sehr ordentliche Löhne, das erklärt sicher die niedrige Zahl derer, die bis zur regulären Rentengrenze bleiben wollen. Wenn man die Umfrage im Friseurhandwerk durchführen würde, sähe das Ergebnis sicher anders aus (wobei es da auch noch die Option der Schwarzarbeit gäbe, sehr ungebräuchlich in der Pharmaindustrie - Breaking Bad lässt grüßen :S).

    Dass die beschlossene Aktivrente Empfänger von hohen Einkünften zur längeren Arbeit motiviert, sehe ich ebenfalls als zweifelhaft an. Da ist dann der "Gap" zwischen 63 und 67 doch zu hoch. Aber für geringer verdienende (bitte kommt mir jetzt nicht wieder mit dem Dachdecker) ist das eine tolle Option, sein Gehalt steuerfrei aufpimpen zu können...könnte helfen, die Altersarmut zu reduzieren. Mal sehen, wie es angenommen werden wird.

    Ich verstehe: die Fünftelregelung macht den Unterschied...wenn Du ansonsten nichts verdienst und auch das Gehalt Deiner Frau recht gering ist, dann schlägt die (die Fünftelregelung, nicht die Frau :D) natürlich voll zu Buche...das ist ein valider Punkt, muss ich mir mal durchrechnen.

    Allerdings musst Du in diesem Jahr natürlich dann von ALG 1 plus vermutlich Teile Deiner Abfindung leben, während mir diese - ordentliches Gehalt vorausgesetzt - erhalten bleiben würde...

    Ein paar weitere Bemerkungen: mit einem Jahresbrutto von 60 k und eine Abfindung von 300 k hast Du aber extremst gut verhandelt...das sieht bei mir etwas anders aus...

    Ist natürlich auch eine Frage, wie Dein Marktwert nach einem Jahr der Untätigkeit aussieht. Mit meinen 57 Jahren hoffe ich, aktuell noch gut vermittelbar zu sein (mit dem Spezialwissen, welches ich mitbringe) - offiziell bin ich ja auch noch angestellt, bewerbe mich also aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus...

    Aber wie man's macht, macht man's verkehrt...

    Danke für Dein Feedback!

    Danke, Referat Janders , das ist glaube ich genau die Aussage, nach der ich gesucht habe...

    Patrick44 möchtest Du mir sagen, dass nach Auszahlung einer hohen Abfindung das dann noch zusätzlich verdiente Gehalt mit 96 % durch Steuern und Abgaben belastet wurde? Ich glaube kaum, dass dies noch verfassungsrechtlich durchginge - oder habe ich Dich falsch verstanden?

    Abfindungen wegen eines Arbeitsplatzverlusts sind ja bekanntlich nicht sozialversicherungspflichtig, müssen allerdings versteuert werden. D. h. die Sozialversicherungspflicht auf Dein Arbeitseinkommen besteht ja so, als ob Du keine Abfindung bekommen würdest. Zusätzlich kommt die Steuerbelastung hinzu, die maximal bei 42 % liegt - wenn Du superhohe Einkommen hast (oder mit der Abfindung zusammen über die magische Grenze von 250 k kommst), dann sind's halt 45 %. Wie soll ich da auf eine Reduktion auf 4 % kommen?

    scheers erstaunliche Reaktion, aber bedenkenswert. Ich stimme Dir zu, dass gesamtgesellschaftlich das Rentenalter steigen muss, wenn die Rentenzeiten selbst immer höher werden und die einzahlende Generation kleiner wird (vorausgesetzt die Produktivität steigt nicht erheblich).

    Allerdings gibt es abseits des Schaums vorm Mund einige Dinge zu bedenken:

    • Es ist selbst bei gutem Willen nicht immer ganz einfach, auch jenseits der 50 oder gar der 60 noch eine Arbeitstelle zu finden.
    • Es sollte, wie monstermania richtig erwähnte, nicht vom Staat vorgeschrieben werden, wie lange jemand arbeitet, sondern jedem einzelnen obliegen, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten, diese Entscheidung selbst zu treffen. Es mag den ein oder anderen geben, der angesichts von hohen zu erwartenden Renten ein gewisses Maß an Neid entwickelt, in meinem Fall ist es allerdings so, dass meine Arbeitgeber und ich zusammen bis Ende letzten Jahre auch bereits 360.000 € in die Rentenkasse einbezahlt und damit eben den Anspruch auf die oben erwähnten Rentenpunkte erworben haben. Ich kann mich nicht daran erinnnern, dass sich in der Einzahlphase jemals jemand gemeldet hätte, um sich zu beschweren, dass diese Summe zu hoch gewesen wäre...
    • Die zu erwartende gesetzliche Rente ist in einer Höhe, dass ich vermutlich älter als 80 Jahre werden müsste, nur um die eingezahlten Beiträge wiederzubekommen. Auch hier wird sich vermutlich niemand beschweren, sollte ich vor diesem Alter ableben und die Restsumme dann der Allgemeinheit der Rentenempfänger zur Verfügung gestellt würde. Ich kann hier kein Ausnutzen oder gar Ausbeutung der Allgemeinheit erkennen.
    • Wenn jemand mit 67 oder auch mit 63 Jahren aufhört zu arbeiten, dann heißt das ja nicht, dass er nur noch auf seiner Privatyacht der Dekadenz frönt, es gibt durchaus sinnvollere Methoden, diese Zeit zu gestalten. Dazu könnte auch gehören, pflegebedürftige Eltern zu unterstützen respektive pflegen oder aber vielleicht auch sich um Enkel zu kümmern, damit die Kinder möglichst unbeschwert ihrem beruflichen Werdegang nachkommen können...

    Ist es eine Alternative, dass du dir bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter eine Arbeitsstelle suchst?

    Absolut, das war ja der ursprüngliche Gedanke. Als ich dann aber die Option eines vorzeitig Renteneintritts angefangen habe zu durchdenken, fand ich diese Möglichkeit attraktiv (vor allem angesicht der immensen Steuern, die dadurch zu sparen wären). Aktuell denke ich, dass ich mir dem Kauf von Rentenpunkten mir die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben steuergünstig erhalten könnte, ich mir aber auch durchaus die Option offenhalte, bis zur Regelaltergrenze zu arbeiten...

    Eines noch: die 4 Jahre früherer Eintritt würden auch den Anteil der später zu versteuernden Rente verringern (macht ca. 2 % aus).

    Vielen Dank Euch allen für Eure Mühe...lasst mich mal auf einzelne der Aspekte eingehen. Fangen wir an mit sam51 : der Drops ist schon gelutscht. Es war in der Tat kein Auflösungsvertrag, der mir angeboten wurde, sondern eine betriebsbedingte Kündigung plus eine Abwicklungsvereinbarung. Ich habe mich sofort mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung gesetzt, dieser empfahl mir, auf jeden Fall das Jahresgehalt, welches der Abfindungssumme zugrunde liegt, nicht nur auf das Basisgehalt, sondern auch auf den Bonus und die jährlich freiwerdenden Aktien (RSUs) zu beziehen. Zähneknirschend hat sich der Arbeitgeber mit ein paar Hin- und Herschiebetricks drauf eingelassen. Um einer Sperre durch das Amt zuvorzukommen, haben wir eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben und dort einen Vergleich mit dem Arbeitgeber erzielt - basierend auf den von mir beschriebenen Forderungen. Zusätzlich zur Abfindung muss der Arbeitgeber mir auch meine Kündigungsfrist von 7 Monaten noch bezahlen, wobei ich in dieser Zeit freigestellt bin - sehr praktisch für die Suche nach einer neuen Anstellung. Zusätzliches Goodie: ich kann mit Monatsfrist aus diesen 7 Monaten ausscheiden, wenn ich eine neue Aufgabe gefunden habe, bekomme die Restzeit aber noch zu 75 % ausbezahlt. Von daher alles in Ordnung.

    Auch meintest Du, ich solle doch lieber keine Abschläge in Kauf nehmen, sondern stattdessen das Geld gewinnbringend anlegen. Ich habe schon relativ viele ETF-, Aktien- und Fondsanlagen. Auch sind die Abschläge in absoluten Zahlen relativ hoch. Die zu erwartende Rente, würde ich bis 67 Jahre weiterarbeiten, liegt bei über 3000 €, d. h. ein Abschlag würde da schon über 400 € ausmachen - und das mein ganzes Leben lang...

    Ich bin kein Steuerspar-Fanatiker, aber ich habe mir mal durchgerechnet, dass die Einzahlung in Rentenpunkte ich in dem Jahr irgendwas zwischen 20 und 30.000 € sparen würde. Klar müssen beim Rentenbezug höhere Steuern bezahlt werden, nur sind dann die Einkünfte auch deutlich niedriger.

    Fred_ ich hatte schon mal mit einer Beraterin von der Rentenversicherung gesprochen. Mein Rentenverlauf ist komplett geklärt, irgendwie wollte sie mir aber nur ein Beispiel rechnen, als ob ich bis 63 erst ALG 1 und dann nichts mehr bekommen würde. Ich sehe mich aber durchaus in der Lage, auch ist die Lage am Arbeitsmarkt nicht so schlecht, dass ich in Kürze wieder eine qualifizierte Arbeit aufnehmen kann, wo ich dann vermutlich wieder eine Summe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung realisieren kann. Ich werde jetzt mal das Formular V0210 ausfüllen (ohne Formulare geht im öffentlichen Dienst nichts... ;-)), um mir ein Angebot der Rentenversicherung zum Kauf von Rentenpunkten erstellen zu lassen.

    Achim Weiss danke auch für Deinen Beitrag und Deine Bemerkungen. Einige Deiner Punkte habe ich oben schon adressiert. Nur zwei Dinge noch: die Sache mit den Punkten auf der Rückseite der Renteninformation war mir bekannt. Ich stand Ende letzten Jahres bei etwas mehr als 56 Punkten. Ich weiß, dass das verglichen mit den allermeisten hier im Land sehr komfortabel ist, trotzdem wird natürlich die Lücke zwischen meinem heutigen Netto und der künftigen Rentenhöhe dramatisch, und diese Rente muss ja noch versteuert und mit Sozialabgaben belastet werden...aus diesem Grund gibt's da natürlich auch noch ein ETF-, Aktien- und Fondsdept..ergänzt durch ein paar Edelmetalle. Damit fühle ich mich halbwegs safe...

    Der Grund, warum ich das sage ist, dass ich gerne auf mehreren Beinen stehe. Ein Teil der Abfindung würde dann z. B. noch ins Depot gehen, ich sehe aber durchaus auch einen Wert für eine vernünftig hohe Rente (wenn man auch nicht weiß, ob eine künftige Regierung nicht doch noch meint, die ach so bösen besser gestellten Rentner schröpfen zu müssen, um denen etwas abzugeben, die entweder gar nichts oder sehr wenig ins System einbezahlt haben).

    Danke Euch allen für Eure Hilfe!

    Nachdem es mich nun im September getroffen hat und mir meine Firma nach 24 Jahren - je nach Sichtweise - den Tritt in den Hintern oder aber den goldenen Handschlag gegeben hat, erwarte ich nun Anfang nächsten Jahres eine Abfindung von knapp einer viertel Million.

    Nun kam mir der Gedanke, ob ich ein Teil dieser Abfindung nicht zur Vermeidung von Abschlägen in Form von Rentenpunkten investieren sollte - es kam mir dadurch erstmalig der Gedanke der Option eines frühzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben mit 63 (aktuell bin ich 57 Jahre alt). Die Voraussetzungen wären erfüllt in Bezug auf die hierfür nötigen 35 rentenrelevanten Jahre, die nächste Stufe des besonders langjährigen Versicherten ist für mich nicht erreichbar (45 Jahre).

    Nun ist es ja so, dass auf der Renteninformation 3 Zahlen stehen: einmal die zu erwartende Rente bei voller Erwerbsminderung, dann die bisher erreichte Rentenanwartschaft und zu erwatende Rente mit 67, sollte ich weiterhin so einzahlen wie wärend der letzten 5 Jahre.

    Mir ist bewusst, dass ich bei vorzeitigem Renteneintritt 2 verschiedene Abschläge in Kauf nehmen müsste, einmal den, der dadurch entsteht, dass ich die letzten 4 Jahre nicht mehr einzahle, und dann noch den, der dadurch entsteht, dass ich länger eine Rentenzahlung erhalten werde als ursprünglich vorgesehen. Den ersten Abschlag kann ich kaum kompensieren, den letzten (0,3 % pro Monat, macht 14,4 % über 4 Jahre) kann ich ja durch den bereits erwähnten Kauf von Rentenpunkte ausgleichen.

    Dieser Kauf von Rentenpunktion funktioniert ja so, dass ich die mit 63 Jahren zu erwartende Rente mal 14,4 % nehme, das wäre dann die Summe, die ich dauerhaft als Abschlag hinnehmen müsste. Um diese zu kompensieren, müsste ich diese Summe durch den aktuellen Rentenwert (40,79 €) teilen. Diese Zahl müsste ich dann mit dem Preis pro Punkt (9392 €) multipliziert gibt dann die einzuzahlende Summe... (https://www.finanztip.de/gesetzliche-re…npunkte-kaufen/)

    Die Frage, die sich mir nun stellt ist die folgende: als Ausgangspunkt dieser Berechnung bräuchte ich ja die abschlagsfreie Rentenhöhe mit 63 Jahre...die steht aber nirgendwo drauf, soweit ich dies sehen kann. Auch kann das vermutlich niemand prognostizieren, da ja niemand weiß, wie viel ich die nächsten Jahre bis 63 noch verdienen oder auch einzahlen werde...wie ist die zu beurteilen? Kann einem die Rentenversicherung da weiterhelfen?

    Eher umgekehrt - wenn Du 100 Dollar bezahlst (Euro werden in den Staaten nicht akzeptiert... =O), bekommt der Waiter nur 98, der Rest geht an die Kreditkartengesellschaft...dafür zahlst Du dann dort aber auch Monster-Trinkgelder von 20 % und mehr...:cursing:

    Hatte ja weiter oben schon beschrieben, dass bei der DKB tatsächlich der vollständige Name des empfängers vorgeschlagen wird, wenn man diesen halbwegs plausibel "trifft". Deshalb wundert es micht, dass es bei deiner Bank anders zu sein scheint.

    Bist Du sicher? Ich habe auch ein Konto bei der DKB, habe eben mal versucht, auf das Konto meiner Frau Stefanie oder auch Stephanie zu überweisen...dies ist für die Software wohl gut genug, ich kann in beiden Fällen meine Überweisung ohne "Meckern" durchführen. Wenn ich jedoch einen komplett anderen Namen angebe, kommt das hier - ebenso wie bei der Sparkasse oder auch der Consorsbank:

    Nun ja, andere Regierungen hätten ja seither mehr als genug Möglichkeiten gehabt das Gesetz wieder abzuschaffen.
    Immerhin gibt es ja seit einigen Jahren eine Freigrenze. Nur blöd für diejenigen die seit 2005 volle Beiträge zur KV/PV zahlen mussten.

    Wie oben schon geschrieben "Was man hat, das hat man" - so auch abzulesen bei der Schaumweinsteuer, eingeführt 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte und bis heute gültig. Zwar wurde diese Steuer einmal in 1933 zur Belebung der wirtschaftlichen Lage ausgesetzt, dann aber 1939 wieder eingeführt, in diesem Fall zu Entwicklung der U-Boot-Flotte. Interessant in diesem Zusammenhang auch, dass in der DDR trotz Rotkäppchensekts diese Steuer nicht erhoben wurde - vermutlich ist der finanzielle Niedergang dieser sozialistischen Republik darauf zurückzuführen... =O

    Die von Dir erwähnte Freigrenze bei der Auszahlung der Betrieblichen Altersversorgung liegt derzeit übrigens bei 187,25 € pro Monat - nicht wirklich geeignet, um über den Schmerz einer nachträglich erhobenen Abgabe hinwegzukommen (auch die Tatsache, dass privat versicherte hiervon verschont bleiben, ist nicht geeignet meine Stimmung darüber aufzuhellen).

    Scheint aktuell ein allgemeines Problem zu sein. Gestern Abend überwies meine Frau mir von ihrem Konto bei der Sparkasse einen Betrag auf mein Konto bei der Consorsbank. Der Name meines Kontos lautet auf Vorname Nachname...wir haben das genau so eingegeben, trotzdem kam die Fehlermeldung. Wir haben es komplett mit großen und auch kleinen Buchstaben probiert - gleiches Ergebnis...

    Wenn mir nun die Bank den bei ihr hinterlegten Namen anzeigen würde, wäre das ein Plus, weil ich dann entscheiden könnte, ob es sich hier um das richtige Konto handelt, nur legt uns hier vermutlich der Datenschutz einen Stein in den Weg.

    Ich habe mal die KI gefragt, wie wahrscheinlich es ist, aufgrund der Redundanzprüfung der IBAN zufällig eine falsche und trotzdem funktionierende IBAN einzugeben, die Chance liegt wohl bei 1 zu einige Millionen. Es liegt der Prüfung wohl ein Modulo 97 Algorithmus zugrunde, der theoretisch in 1 von 97 Fällen eine zufällig erzeugte IBAN als gültig erkennen würde. Da es aber eine Reihe von weiteren Randbedingungen gibt (IBAN muss zur Struktur des jeweiligen Landes passen in Bezug auf Länge und Format, es muss eine existierende Bankleitzahl enthalten sein, sie muss eine gültige Kontonummer haben, die zur jeweiligen Bank passt), ist die Wahrscheinlichkeit einer zufällig falsch erzeugten aber als korrekt erkannten IBAN extrem gering.

    Und angesichts dieser extrem geringen Fehlerwahrscheinlichkeit müssen nun alle Bankkunden mit schlechtem Gewissen den "Tue, was ich Dir sage und nicht das, was Du für richtig hältst" Button drücken...

    Sehr komplexes Thema mit der Steuerfreiheit bei verrenteter Auszahlung. Hier gibt's die Beschreibung, dass es in 2021 mal ein BFH-Urteil gab, welches aus Gleichheitsgründen mit der Kapitalauszahlung die Besteuerung der Verrentung stoppte.

    Diese Entscheidung hat den Finanzämtern offenbar nicht geschmeckt, daher haben sie in einem Erlass festgelegt, dass diese Rechtslage ignoriert wird. Dies wurde im Jahressteuergesetz 2024 wohl dann auch in Stein gemeißelt. Fortan sind Gewinne aus solchen verrenteten Direktversicherungen den sonstigen Einkünften zuzuordnen und werden daher mit ihrem Ertragsanteil versteuert...

    Also die oben erwähnte Direktversicherung werde ich definitiv in 2033 als Kapitalauszahlung in Empfang nehmen (was man hat, das hat man) und dann brav meine 10 Jahre Sozialbeiträge abführen - ebenfalls eine nachträglich eingeführt Abgabe, initiiert von einer Partei, die ich nicht gewählt habe.

    monstermania da tun sich Wissenslücken auf... 8)

    Auch betrieblich abgeschlossene Direktversicherungen sind unter folgenden Umständen bei der Auszahlung steuerfrei:

    • Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005: Der Vertrag muss eindeutig als Altvertrag gelten
    • Mindestlaufzeit von 12 Jahren: Die Versicherung muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben
    • Laufende Beitragszahlung über mindestens 5 Jahre: Es dürfen keine Einmalzahlungen sein
    • Todesfallschutz von mindestens 60 % der Beitragssumme: Der Vertrag muss einen Mindestschutz enthalten
    • Keine steuerschädliche Verwendung: Der Vertrag darf nicht zur Finanzierung (z. B. Beleihung) genutzt worden sein

    Das alles gilt übrigens nur bei Auszahlung als Einmalbetrag, bei Verrentung wird häufig ein Ertragsanteil versteuert.

    Zum Beleg hab' ich hier mal die Auskunft meiner eigenen vor 2005 abgeschlossenen Direktversicherung vom Portal rentenübersicht.de beigefügt:

    Jetzt mal im Ernst (sorry, den Wortwitz konnte ich mir nicht verkneifen): man mag einem Shitstorm ausgesetzt sein, wenn man hier auf Rechtschreibfehler hinweist, aber was Du, ernst88, hier ablieferst zeugt von wenig Respekt vor den Leuten, von den Du Dir Hilfe erhoffst.

    Auf das Ursprungsposting mit all den Inkonsistenzen möchte ich jetzt gar nicht eingehen, aber wenn Du eine Antwort von Achim Weiss erhältst, wo schon anhand der Länge und auch des Inhalts klar ist, dass sich dieser viel Mühe und Zeit für Dich genommen hat, und ihn dann mit "Hallo ernst" anzusprechen, da fehlt mir jedes Verständnis.

    Groß- und Kleinschreibung - geschenkt! Grammatik - überbewertet!

    Was um Himmels Willen sind "arbeitslosen Gendarmen"?

    Es macht wenig Spaß, auf solche Beiträge zu antworten, wenn man sich permanent im Ratemodus befindet. Mein Vorschlag: versetze Dich mal in die Lage eines Forenteilenhmers, der Dich nicht kennt, der Dir zwar gerne helfen möchte, dieses aber nun kann, wenn er ein halbwegs klares Bild Deiner Situation hat...das könnte helfen.

    Ein Tipp noch (auch wenn ich angesichts des Faktendschungels ebenso ratlos dastehe wie meine Vorredner): wenn eine Firma Dir eine Abfindung anbietet, ist dies primär fair für die Firma. Ein Anwalt kann Dir helfen, eine für Dich faire Lösung herauszuhandeln. Gehe aber bitte zu einem renommierten Fachanwalt für Arbeitsrecht, alles andere taugt nichts.

    Wenn ich zwischen einer Kreditkarte, die mich zwingt, ein Konto zu eröffnen, und einer, die mir hohe Gebühren auferlegt, wählen müsste, wäre meine Entscheidung klar...

    Ach ja, das Consors-Girokonto hat definitiv einen Vorteil gegenüber Deinem bisherigen Konto: Es bietet Dir eine voll ausgestattete Kreditkarte ohne Wucherzinsen – sonst wärst Du wahrscheinlich nicht hier, oder?

    Have keinerlei Infos auf der Website gefunden wie man diese erhalten Kann.


    Wohl ausschließlich Girokonten Inhabern vorbehalten und damit im keinster Weise ein Ersatz für die Barclays die ohne Zwangs giro auskommt.

    Zwangsgiro klingt so negativ, irgendein Girkonto wirst auch Du brauchen. Was, wenn dieses nun bei der Consorsbank liegt. Nicht nur, aber vielleicht auch wegen einer kostenfreien Kreditkarte, die im Gegensatz zu Karten wir der Baclayskarte komplett frei konfigurierbar ist in Bezug auf Verfügungsrahmen, die einmal ihm Monat den in Anspruch genommenen Kreditrahmen von eben diesem Girokonto abbucht, ohne irgendwelche wucherähnlichen Zinsen...also für mich ist die Entscheidung diesbezüglich eindeutig ausgefallen (wobei ich die kostenpflichtige Goldkarte gewählt habe, die zwar Geld kostet, deren Versicherungsleistungen für mich aber einen echten Mehrwert darstellen).