... wobei dann gleichzeitig auch der Bescheid aus 2020 geändert würde, weil die 500 Euro ja dann dort nicht mehr anzugeben sind? Es gibt nur einen Weg, herauszufinden, was passiert. Mach es, und berichte hier gerne.
Beiträge von Galileo
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Was hier geschrieben wird, stimmt von den Regelungen her und entspricht auch meiner Meinung, dass die ALGI-Zeit nämlich für Bewerbungen genutzt werden sollte. Allerdings entspricht das meiner Erfahrung nach überhaupt nicht der Praxis. Die Arbeitsämter haben keine Ressourcen oder Berechtigungen, Ortsabwesenheit in der Breite der ALGI-Empfänger effektiv festzustellen (obwohl das gerade bei Fernreisen ja leicht möglich wäre). Der Ehrliche, der seine Reisen anmeldet und ggfs Leistungen gekürzt bekommt, ist der Dumme. Zumal Ortsabwesenheit ja "Abwesenheit vom Wohnort" bedeutet und noch nichtmal Ausland sein muss.
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Das klingt so, als müsste hier mal ein etwas gepfefferter Brief folgen, ggfs mit Vorstandsbeschwerde, Fristsetzung von 1 Woche, und dann Androhung rechtlicher Schritte (Anwalt/Ombudsmann/Klage etc). Es klingt ja so als sei die Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragt worden, dementsprechend muss diese dann auch ausgestellt werden, ggfs in Korrektur zur jetzigen Bescheinigung.
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Meine Steuerberaterin ist aber der Meinung, vielleicht weil sie es noch nicht besser weiß, mich steuerlich für 2024 in die Steuerklasse 6 zu stecken, was m.E. aber falsch wäre und ich dadurch zu viel Abzüge hätte!
Wie so häufig: Die Steuerklasse bestimmt ja nur die Abzüge unterhalb des Jahres. Bei solchen Konstellationen besteht ohnehin die Pflicht zur Veranlagung (sprich Abgabe einer Einkommensteuererklärung) und dort wird dann wieder alles glatt gezogen. Insofern würde ich mich an den Steuerklassen nicht aufhängen.
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Riester lohnt sich generell nur für Menschen mit vielen Kindern und niedrigem Einkommen. Da gibt es hier sehr viele Beispiele im Forum. Die Suche hilft weiter. Ein paar Stichworte: Unterschied nominelle und reele Rendite, Beitragsgarantie (höhrt sich gut an, ist aber schlecht), "Steuervorteile", ...
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Leider gibt es sehr viele Altherren hier - die dürfen nicht deine Zielgruppe sein - versuche junge Menschen und Frauen zu erreichen.
Ist das das Gegenteil von frauenfeindlich? Und falls ja: Wie nennt man das? Nur so aus Interesse.
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Bei der Allianz und der Versicherungskammer Bayern reicht anscheinend die Steuerbescheinigung laut dem Infotext auf deren Schreiben. Hier ist auch der Verlust deutlich ausgewiesen.
Eine separate Verlustbescheinigung gibt es nicht. Sofern eine Verlustbescheinigung angefordert wird, werden die Verluste in der normalen Steuerbescheinigung ausgewiesen (die dann quasi beides zusammen ist). Nur zur Info.
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Sollte HL für Heidelberger Leben stehen, würde ich ausführliches Googlen zum Thema "Heidelberger Leben Widerruf" empfehlen. Das könnte lukrativer sein als sich mit der aktuellen Änderung zu befassen.
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Wie kann man das den machen? Soweit ich weiß kann man die Bescheinigung nur für den kompletten Topf beantragen.
Ja, das ist korrekt für eine Bank. Hier liegen aber mehrere Banken/Versicherungen vor, und dann kann man für jede einzelne Bank/Versicherung entscheiden, was man macht.
Zudem könnte man Fondsanteile vor einem Verkauf auf ein Zweitdepot einer anderen Bank übertragen, damit gestaffelt Verluste generieren bzw. bescheinigen lassen, und damit vollkommen legal gestalten. Damit kann man auch das FiFo-Prinzip aushebeln, das gilt nämlich nur für eine Bank, nicht aber Bank-übergreifend.
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Ja, fast, denn in 2022 haben sich die Zeilennummern geändert: Die 840 Euro kommen in Zeile 21. Der steuerfreie Anteil muss zusätzlich in Zeile 27 erklärt werden, auch wenn er steuerfrei bleibt.
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Das hängt am jeweiligen Sachbearbeiter. Ich würde versuchen, den Sachbearbeiter anzurufen und die Sachlage zu schildern. Du kannst in Aussicht stellen, dass Du dem Finanzamt schriftlich mit Unterschrift versicherst, dass die Arbeiten am Arbeitsort angefallen sind, und Du ein paar Details zu den Arbeiten ergänzst. Wenn er sich darauf einlässt, schicke das ab. Wenn er auf einer geänderten Rechnung besteht wird es sicherlich schneller sein, die über den Bauunternehmer beizubringen als hier eine Klage zu starten. Rechnungsänderungen kommen ja laufend vor. Bitte halte die Einspruchsfrist (4 Wochen nach Eingang des Bescheid!) im Auge, damit der Bescheid nicht bestandskräftig wird. Viel Erfolg!
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Die Verlustbescheinigungen wurde schriftlich (Santander schriftlich und mündlich) vor dem 15.12.23 beantragt.
Es sieht für mich so aus als ob Santander nur eine normale Steuerbescheinigung, nicht aber eine Verlustbescheinigung ausgegeben hätte und die Verluste damit bankseitig verbleiben (für die Verrechnung ab 2024, oder eben durch Verlustbescheinigung in 2024 an das Finanzamt übertragen werden können). Aus Dokument 3 geht ja hervor, dass ca. 4800 bankseitig im Verrechnungstopf "Sonstige Ertäge" (sprich so gut wie alles außer Aktienkursgewinnen) verbleiben. Hier würde ich bei der Bank nachfragen bzw. um Korrektur bitten. "Mündlich" zählt nicht, nur schriftlich.
Es kann sinnvoll sein, nicht alle Verluste gleichzeitig ans Finanzamt zu übertragen, wenn nicht auch zeitgleich hohe Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Fondskursgewinne) vorhanden sind. Das liegt daran, dass das Finanzamt stets zuerst Kursverluste aufbraucht und erst danach den Sparerpauschbetrag verrechnet. Bei Verlusten, die die Gewinne übersteigen, verfällt der Sparerpauschbetrag. Das kann man durch gestaffeltes Übertragen der Verluste ans Finanzamt etwas steuern. Vielleicht ist das Ergebnis also nicht ganz so schlecht wie erwartet.
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Mal ehrlich, wer von uns legt sein Geld so an, wie die Eltern?
Ich
Wobei man richtigerweise sagen müsste, dass umgekehrt meine Eltern (eigenständig!) ihr Geld so wie ich anlegen. 
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Wer kostenlos im Haus anderer Leute wohnen will, hat meiner Meinung nach sein Recht auf Nettigkeiten verwirkt. Familie hin oder her, nach Familienfrieden hört sich das für mich nciht an
So sehe ich das auch. Die Miete muss ja nicht unbedingt marktgerecht sein, sondern kann etwas niedriger angesetzt sein, aber ein Beitrag sollte schon geleistet werden. Mit der Eigentümerschaft gehen ja unter Umständen auch Verpflichtungen einher, in Bezug auf Renovierung, energetische Sanierung, Haftungsrisiken aufgrund von Dach/Bäumen/etc.
Zur Wahrung des Familienfriends würde ich raten, das auch so offen zu kommunizieren, damit jeder sieht, dass die uneinsichtige Person die Möglichkeit hatte, einer Teilungsversteiegerung aus dem Weg zu gehen.
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Siehe https://www.accountable.de/blog/ehrenamt-steuererklaerung/
Dort:"
Arbeitnehmer:in: Deine Aufwandsentschädigung für dein ehrenamtliches Engagement bis höchstens 840 Euro trägst du in Anlage N in Zeile 27 ein. Übersteigen deine Einnahmen den Ehrenamtsfreibetrag, wird die Differenz als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N eingetragen. Die Aufwendungen bzw. Werbungskosten deines Ehrenamts kannst du in deiner Steuererklärung in den Zeilen 31 bis 87 vermerken."
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erst in einer Niedrigzinsphase auf eine ewige Rente zu gehen?
Ich glaube, hier liegt ein Denkfehler vor, denn in der Niedrigzinsphase sind die Angebote tendentiell noch schlechter (da die Versicherung ja hauptsächlich in sichere, verzinste Anlagen investiert).
Ich glaube, die Komfort-Lösung, die hier gesucht wird, die gibt es nicht, und die Person muss sich entweder doch etwas selbst damit befassen oder eben in Kauf nehmen, dass ein größerer Teil des angespartern Vermögens unnötigerweise für Versicherungskosten drauf geht.
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Beratung für eine PKV-Versicherung durch einen unabhängigen Makler kostet nichts extra, daher würde ich die wahrnehmen. Sicherlich wird man da auch bei den guten etwas in Richtung Abschluss gedrängt, so dass man da ggfs sehr offen sagen muss, was man möchte und was nicht, aber die professionelle Beratung würde ich (bzw. auch: habe ich) einer Sammlung von Anekdoten im Netz vorziehen (vorgezogen).
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Die Berücksichtigung eines Freistellungsauftrags ist an das Vorliegen eines steuerlichen Wohnsitzes im Inland gekoppelt. Gut möglich, dass das der Grund der Bank ist.
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OK - Nießbrauch ist in der Tat mehr als ein bloßes Wohnrecht, aber wenn die Erträge (= Mieten) aus dem Haus so hoch sind, dass sie die Pflege finanzieren können, droht sowieso kein Zwangsverkauf. Es wäre dann für eine Vermietung auch weder eine Übertragung des Hauses noch eine Rückübertrag des Nießbrauchs notwendig. Allen Seiten bliebe viel Arbeit erspart und man müsste nicht einmal einen Notar dafür bezahlen.
Wenn die Eltern das Haus behalten, können sie es einfach selbst vermieten (lassen) oder verkaufen, je nachdem, was gerade praktischer ist. Auch das Geld aus dem Verkauf kann man vererben (und macht weniger Arbeit als ein halb geschenktes, halb mit Nießbrauch belastetes Haus).
Der entscheidende Punkt bei der Lösung Schenkung inkl Nießbrauch ist aus meiner Sicht, dass nicht nur kein Zwangsverkauf droht, sondern dieser ausgeschlossen ist. Es gibt leider genug Fälle, in denen der gerichtlich bestellte Betreuer gegen den Willen der Familie und zum Teil sogar gegen den Willen des weiterhin darin wohnenenden Ehepartners das Haus der betreuten Person veräußert. Zum einen, weil dann auf jeden Fall genügend Geld vorhanden ist, es pflegeleichter ist als eine Mietsituation, etc. Im Normalfall ist vieles kein Problem, aber durch die vorzeitige Übertragung entsteht Sicherheit auch für den Nicht-Normalfall.
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Vielen Dank für Euer Feedback – insbesondere für die sehr differenzierte Sichtweise von Hornie. Obwohl oder gerade weil ich tatsächlich derzeit vom Gefühl her am liebsten nach dem Prinzip „alles Mist, alles raus“ reagieren würde – irgendwo habe ich gelesen, man sollte nur Sachen im Depot haben, die man selber auch versteht - und das tue ich leider nicht wirklich. Das ich mir den Kram gekauft habe, war ein schwerer Fehler - das ist klar. Unklar ist mir, wie ich das Zeug am besten wieder loswerde oder ob es in einigen Fällen sogar sinnvoller ist, manches trotzdem (vorerst?) zu behalten.
Die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.
Eine Verständnisfrage: Ich muss also davon ausgehen, dass wenn ich jetzt die Wertpapiere einfach verkaufe, ich noch zusätzlich zu der bereits bezahlten Provision in jedem Fall noch zusätzlich einen Verlust in Form des „Fair Value Gaps“ zu tragen habe? Weiß jemand, wie man diesen herausbekommen kann, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben?
Die Zertifikate sind ja alle börsennotiert, sprich Du kennst den aktuellen Kurs und kannst im Vergleich mit dem Einstandskurs (+AA) berechnen, was Du bei einem zeitnahen Verkauf ungefähr heraus bekommst.
Wichtig dabei: Lies Dich etwas in die Sunk Cost Fallacy ein. Mit dem Wissen wird das "Verkaufen trotz Verlust" deutlich leichter. Zusätzlich wäre es noch gut, sich die zu erwartenden Renditen eines weltweit gestreuten Aktienportfolios in Erinnerung zu rufen und die eigene Risikoklasse zu bestimmen (sprich wie viel Aktien bzw wie viel festverzinsliche Anlagen möchte man)