Beiträge von Galileo

    Hier gibt es eine Beispielrechnung:

    Betriebliche Altersversorgung (bAV) - Staatlicher Verrat an Arbeitgebern und Arbeitnehmern - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Die große Mehrheit der Verträge zur betrieblichen Altersverrsorgung bAV ist fehlerhaft gestaltet , selbst wenn sie die Namen renommierter…
    hartmutwalz.de

    Die Details lassen sich schwer sicher abschätzen, weil sich die Rechtslage ja auch ändern kann. Aber die Tatsache, dass es bereits jetzt häufig zu einer doppelten Verbeitragung kommt, bAV-Verträge notorisch kostenintensiv sind und bAV-Zahlungen zu einer niedrigeren gesetzlichen Rente führen, sollte bei eigenen Zahlungen zur Vorsicht mahnen.

    Die Prämisse "versichert als freiwilliges Mitglied = Papierkrieg" kam nicht von mir.

    Aber von mir: Weil dann nämlich die Krankenkasse den Steuerbescheid anfordert, und mit Vorauszahlungen und Rückrechnungen arbeitet. Jeder, der wirtschaftlich denkt, weiß, dass auch solche Arbeitszeit Geld kostet. Auf beiden Seiten.

    Und warum Herr Benko hier im Kontext von Handwerkern genannt wird, erschließt sich wiederum mir nicht. Es ist eher Symptom dafür, dass man Selbstständige mit Kriminellen wenn nicht gleich setzt, dann doch in die gleiche Ecke drängt.

    Das alles hat sehr wohl mit dem Thema dieses Fadens zu tun: Die Tatsache, dass nämlich normale Bürger, die gutes Geld verdienen und damit den Staat finanzieren wie der Themenöffner, von dessen komplizierten Regeln (und der sprachlich ungeschickten Darstellung, siehe obiger Post zu den verschiedenen Bedeutungen von "freiwillig versichert") stark verunsichert sind, kommt nämlich gerade davon, dass wir keine einfachen und allgemeinveständlichen Regelungen einführen. Stattdessen sind sie komplex und es lauern Fallstricke. Und die Regeln, wie man hier sieht, haben einen Bias in Richtung: Soll doch lieber jeder Angestellter sein. Das ist ein Problem, das diesem Staat noch auf die Füße fallen wird. Weil damit nämlich eine Mentalität einhergeht. Und damit sind wir beim Ansehen: Wenn es nicht angesehen ist, Unternehmer zu sein, werden es bald nicht mehr viele machen wollen. Nur von nur Beamten und Angestellten lässt sich ein Land nicht am Laufen halten.

    Der Handwerker fängt lieber bei seinem Altgesellen (und nachfolgenden Firmeninhaber) auf Stundenbasis in einem Angestelltenverhältnis an, das wäre wahrscheinlich einfacher zu handhaben.

    Soll heißen, die Regeln sind so, dass der Selbstständige besser Arbeitnehmer werden soll. Und der Bürger soll sich besser den Regeln des Staats anpassen um Nachteile zu vermeiden als dass der Staat die Regeln passend und für alle Tätigkeitsformen fair macht. Haben wir in Deutschland etwas gegen Unternehmertum? In den USA steht man im Ansehen zu Recht hoch im Kurs, wenn man selbstständig tätig ist (ganz gleich ob man einen Altgesellen hat oder nicht), und hier trifft man aufgrund der Regelungswut dauernd solche Fallstricke.

    "Hauptberufliche selbständige Tätigkeit" ist entscheidend. Die paar Stunden pro Woche müssen nicht schädlich sein.

    OK. Aber es gibt für Handwerker (vulgo Selbstständige) mehr Einschränkungen als für Arbeitnehmer, da es bei letzteren keine Verdienstgrenze mehr gibt. Um "hauptberuflich" Rentner und nicht selbstständig zu sein, muss er durch die Rente mehr Einnahmen haben? Oder nur maximal 20 Stunden die Woche dafür arbeiten?

    Habe es gefunden:

    https://rentenbescheid24.de/keine-kvdr-wegen-hauptberuflich-selbststaendiger-taetigkeit/

    Ist hier ja off-topic, aber zeigt, dass in diesem Zusammenhang immer wieder Überraschungen kommen und in Deutschland alles geregelt ist.

    Das ist so nicht richtig formuliert. ("Ist", nicht "war".)

    Der Handwerker, der die letzten 30 Jahre vor der Rente freiwilliges Mitglied in der IKK war und Rente beantragt, der wird dem Grunde nach die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, jedoch solange er die Selbständigkeit während des Rentenbezuges fortführt, wird er weiterhin als freiwilliges Mitglied krankenversichert sein. Wenn die Selbständigkeit beendet wird, dann greift die Pflichtversicherung über die KVdR.

    Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer, die eine gesetzliche Rente beziehen, durch Weiterarbeit in ihrem Angestellten-Job gut etwas hinzuverdienen können und damit den bekannten Fachkräftemangel lindern können.

    Wenn der Handwerker allerdings während der Rente weiterhin als Selbstständiger tätig ist, und sei es auch nur mit ein paar Stunden in der Woche, dann ist die Konsequenz, dass er auf alle Kapitalerträge und Vermietungseinnahmen Krankenkassenbeiträge zahlen muss und er zusätzlichen Papierkrieg zu führen hat.

    Bei solchen Regelungen wird klar, warum manche unserer Problem selbstverschuldet sind und warum komplexe Regelungen, die Einzelfallgerechtigkeit zum Ziel haben, öfter genau das Gegenteil davon erreichen.

    Da der KvdR-Status in der gesetzlichen Krankenversicherung ja voraussichtlich erreicht wird, gilt bzgl der Frage, worauf Beiträge anfallen, Folgendes:

    Woraus muss ich in der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? | Die Techniker
    Sie zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente. Außerdem zahlen Sie Beiträge aus folgenden weiteren Einnahmen.
    www.tk.de

    Einnahmen des Ehepartners zählen nicht (weder in der KvdR noch in der freiwilligen Versicherung). Daher ist es auch unerheblich, ob man steuerlich getrennt oder gemeinsam veranlagt wird. Im Steuerbescheid werden die meisten Einnahmen (z.B. Miete, Rente, Kapitalerträge, etc) ja immer genau einer Person zugeordnet. Und wenn doch Anteile auf beide entfallen (z.B. vermietete Wohnung, die im gemeinsamen Besitz ist), wird eine %uale Aufteilung verlangt.

    Verwirrung gelöst?

    Und bzgl der Angst, wegen des Falls aus der Verwandschaft: Ich würde dazu raten, mal bzgl. dieser "seltsamen Konstellation" genau nachzufragen. Dann weißt Du, was dort das Problem war, und kannst es vermeiden.

    Fassen wir mal kurz zusammen: Dein Partner geht in die Privatinsolvenz, so dass seine Gläubiger Geld verlieren. Anstatt Anstrengungen zu unternehmen, diesen ihr Geld zurückzuzahlen, springst Du als Strohmann bzw. Strohfrau ein und meldest ein Einzelgewerbe auf Deinen Namen an, das aber effektiv on Deinem Partner betrieben wird. Und jetzt, wo die Privatinsolvenz abgeschlossen ist, soll das Gewerbe wieder auf Deinen Partner übergehen. Euer Steuerberater (dem die Problematik schon des aktuellen Status klar sein sollte) klärt euch über Risiken des aktuellen Plans auf. Und weil ihr davon nichts gehört habt, soll euch nun eine Internetforum dabei helfen, den problematischen Plan umzusetzen. Ist das korrekt zusammengefasst? Falls ja: Mit dem Ideal des ehrbaren Kaufmanns im Einzelgewerbe hat das alles reichlich wenig zu tun.

    da der Bescheid der Agentur für Arbeit nur bis 30.10.2023 ausgestellt ist (das ist lt. AA so üblich), wurde die Berechnung für den 31.10.2023 erstellt, was vermutlich auch korrekt ist, da der Status für diesen einen Tag "Rentenantragstellerin" war.

    Dass Menschen von einer Arbeitslosigkeit direkt in die Rente übergehen, ist doch ein Standardfall und kommt monatlich genau so Zig-Tausende Mal vor. Warum erstellt die Agentur für Arbeit dann den Bescheid nur bis zum 30.10., generiert dadurch eine Lücke von genau dem einen Tag (31.10.), an dem sich hier alles aufhängt? Es ist doch komplett widersinnig, hier Ressourcen von Seiten der Krankenkasse für eine inhaltlich korrekte Beitragsberechnung für einen Versicherungsstatus durchzuführen, der nur einen Tag besteht. Da sollte man schon fordern dürfen, dass die relevanten Stellen hier umsichtiger sind und besser zusammenarbeiten.

    Die Rechtsbasis wird Dir das Finanztamt nennen können, aber ein anderer Punkt fällt mir auf:

    Willst Du uns wirklich sagen, dass Du in all den Jahren, in denen die Pendlerpauschale galt, immer 78 km mehr Autobahn gefahren bist und im letzten Jahr, als die Einzelwertberechnung galt, Du dann plötzlich immer die kürzere Strecke, die aber länger dauert, gefahren bist? Also Hand aufs Herz: Welche Strecke bist Du wirklich gefahren und ist das eine andere als das Finanzamt annimmt?

    Ansonsten gilt: Um schriftliche Begründung bitten oder Einspruch einlegen. Wie glaubhaft das aber ist, dass man mit Wechsel der Besteuerungsart auch gleichzeitig die Strecke ändert, sei mal dahin gestellt.

    Hallo tt1100

    ich glaube, wir haben noch ein Missverständnis: Wenn Dein Plan ist (hypothetisch), in den kommenden 30 Jahren jeweils 70% Deines Vermögens in einen weltweit streuenden Aktien-ETF zu investieren, dann ist das ein sinnvoller Plan. Und wenn Du dann in 3-5 Jahren beim Auswandern die in Deutschland gekauften ETFs verkaufst, das Geld in die USA überweist, und dort wieder in US-kompatible, weltweit streuende Aktien-ETFs investierst, dann ist das vollkommen OK und entspricht eben Deinem Plan.

    Der Plan lautet ja nicht: Ich will 30 Jahre genau diesen ETF in diesem Depot haben. Wenn zwischendurch der Neobroker dicht macht, oder der ETF-Anbieter gekauft wird oder er Deinen Fonds steuerschädlich zwangsfusioniert (schöne Grüße an Amundi an dieser Stelle), dann ist es gut möglich, dass der Plan nicht aufgeht und Du zwischendurch eben auf die angefallenen Gewinne Steuern zahlst und das ist außerhalb Deiner Kontrolle.

    Ich würde mich auf nicht an den Steuern aufhängen: Die entstehen bei Gewinn, können begrenzt gestaltet werden und sind generell ein Luxusproblem. Im Gegenteil ist der oben skizzierte Plan, 2-3 Jahre nicht zu investieren, keine gute Idee, weil Du dann eben zu Beginn nur auf 2 Jahre investierst. Und das Geld für 6 Jahre auf dem Tagesgeldkonto zu parken, um es zu haben, wenn Du vom Auswandern zurückkommst (wenn, überhaupt), ist auch nicht sinnvoll, weil Dir Investmentzeit verloren geht und Du mit dem Tagesgeldkonto oder auch einem Geldmarkt-ETF unter der Inflation liegen wirst.

    Was Saidi mit den 10 Jahren Haltedauer meint, ist weniger das Halten, als die Verwendung. Daher ist das skizzierte verkaufen und im Ausland wieder kaufen auch kein Zocken. Beispiel: Wenn Du weißt, dass Du zum Auswandern in zwei Jahren ein Wohnmobil brauchst und das dafür angesparte Geld in einen Aktien-ETF investierst, damit da ggfs ein Wohnmobil mit goldenen Wasserhähnen rauskommt, dann ist das Zocken. Weil Du das Geld in zwei Jahren garantiert aus Aktien in etwas anderes überführst. Das kann gut gehen, aber im schlechtesten Fall musst Du mit einem Fiat Punto auf Weltreise. Daher ist umgekehrt auch das Umschichten (von 10 verschiedenen, über die Jahre zusammen gesparten MSCI-World-ETF, die verkauft werden, in einen neuen, der dann gesammelt gekauft wird) kein Zocken. Streng genommen ist man ein paar Tage nicht investiert, aber das kann man immer noch staffeln, und bei bewegtem Markt pausieren, sprich reagieren. Und das ist nichts im Vergleich zum Risiko, überhaupt nicht investiert zu sein, weil man auf ein zeitlich und sachlich unsicheres Ereignis (Rückkehr vom Auswandern) wartet.

    Sind die Gedankengänge klar geworden?

    Ich würde Euch dringend raten Euch bereits jetzt selbst einen Betreuer zu suchen! Kann ja auch ein Kind eines befreundeten Paares sein. Oder Neffe, Cousine, usw. Wichtig ist einzig, dass Ihr der betreffenden Person vertraut die sich später einmal um Euch kümmern soll!

    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehören zeitnah geklärt!

    So ist es. Oder eben einen professionellen Betreuer beauftragen. Sollte sich (toi toi toi, dass nicht) doch Demenz entwickeln, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man sich das selbst zunächst nicht eingesteht, und dann kann es schon zu spät sein für eine wirksame Vollmacht, weil dann die Geschäftsfähigkeit weg ist. Das kann gerade als Ehepaar problematisch sein, wenn der gerichtliche Betreuer wäre dann nur dem zu betreuenden, nicht jedoch dessen Ehepartner, verpflichtet. Da entstehen dann die Konstellationen, die man in der Presse hin und wieder liest, bei denen dann gegen den Willen des Ehepartners das gemeinsame Haus verkauft werden muss.

    Ich schließe mich daher dem Rat an, sich da jetzt zeitnah zu kümmern. Ansonsten herzlichen Glückwunsch: Ihr schein finanziell ja vieles richtig gemacht zu haben!

    Naja, es findet ein Datenaustausch mit dem Finanzamt statt, also ist die Mitwirkung nicht in jedem Fall erforderlich.

    https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvR…06_p_0097a.html

    Nur dass der Datenaustausch ins Leere läuft, weil das Finanzamt die Kapitalerträge ja auch nicht kennt, wenn man sie dort nicht angibt. Die bekommen zwar ausländische Erträgen (also in D nicht versteuerte) über einen weltweiten Datenaustausch gemeldet, aber in Deutschland abgeltend besteuerte fehlen. Ich kann also (rechtswidrig!) Grundrente beziehen und gleichzeitig bei der lokalen Sparkasse hohe Kapitalerträge haben. Das bekommt die Rentenversicherung nicht mit. Ja, ich habe ggfs einen Nachteil, wenn ich diese in der Einkommensteuererklärung nicht für die Günstigerprüfung angebe, aber ich wollte mit dem Beispiel nur klar machen, dass wir weit davon entfernt sind, dass hier richtig "geprüft" wird. Es wird überprüft, ob die Ehrlichen sachlich richtig Angaben getätigt haben, aber diejenigen, die es mit Sachkenntnis darauf anlegen zu betrügen, die werden ganz leicht gerade nicht gefunden.

    Der Jugendsparvertrag ergibt 500/15000 = ca. 3.3% Bonus + Guthabenzinsen pro Jahr. Die Bausparer mit 1% deutlich weniger. Sprich letztere rechnen sich nur über einen niedrigeren Darlehenszins, wenn man das Spiel mit Sparen, Zuteilung, Abrufen etc zeitlich passend und ohne Formfehler spielt. Ist denn beabsichtigt, in 12 Jahren darüber einen Kredit abzurufen? Falls nein, oder unsicher, wäre mein Rat: Weg mit den Bausparern, die rentieren sich idR ohnehin nicht bzw sind zu kompliziert. Viel Erfolg!

    "Gerade die Vorgaben zur Anrechnung von Kapitaleinkünften sind unnötig kompliziert geraten und erfordern einen hohen Prüfaufwand, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht“, so Piel.

    Hinzu kommt, dass weder die Rentenversicherung noch irgendeine Krankenkasse Kapitaleinkünfte effektiv prüfen können, sondern auf vollständige Mitwirkung der Rentner angewiesen sind ("Eigenmeldung"). Da sind die Ehrlichen die Dummen.

    Die meisten ETF die wir hier haben sind in der USA z.B nicht mal zugelassen.

    Bzw noch schlimmer: Die in Europa gängingen ETFs werden in dern USA als PFIC "strafbesteuert".

    Ich würde raten, die jetzige Geldanlage nicht davon abhängig zu machen, ob man in 2-3 Jahren auswandert oder nicht. Setz einen Plan auf, der auf 30 Jahre abzielt. Ggfs wirst Du zwischendurch in einem Land verkaufen und im anderen neu anlegen müssen. Die Steuern, die dann ggfs zu zahlen sind, fallen nur bei Gewinnen und sind nichts im Vergleich zum reelen Verlust, den Du erleidest, indem Du an der Seitenlinie stehst und nicht anlegst. Das hat nichts mit Zocken zu tun.

    Zwei Hinweise noch zur steuerlichen Seite:

    1. Ob man in Deutschland mit einem melderechtlichen Wohnsitz gemeldet ist, hat per se nichts damit zu tun, ob man hier einen steuerlichen Wohnsitz hat. Das sind zwei Paar Schuhe. Für Details fragen und ggfs frühzeitig beraten lassen, da gibt es im Internet viel falsches Halbwissen und es lauern viele Fallstricke.

    2. So ein Landeswechsel mit aufgelaufenen Wertpapiergewinnen kann auch recht attraktiv sein, beispielsweise, wenn man in ein Land zieht, in dem Kursgewinne niedriger besteuert werden oder größere Freibeträge existieren (UK und Australien wären Beispiele). Die deutschen Banken stoppen nämlich nach Mitteilung des Wohnsitzwechsels die Versteuerung.

    Viel Erfolg bei der weiteren Planung!