Hallo zusammen,
je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich.
Mir geht es um das Thema der Krankenversicherung in der Rente.
Für mich persönlich ist der Fall klar: ich bin privat Krankenversichert und werde es deswegen auch im Alter bleiben. Mit allen Vor- und Nachteilen...
Für meinen Ehepartner ist es mir nicht ganz so klar.
Auf der offiziellen Website der Deutschen Rentenversicherung steht:
Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.
Auf der selben Seite heißt es aber auch:
Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen.
Zur Situation:
Er ist angestellt, verdient sehr gut, ist in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Voraussichtlich wird es auch so bleiben, Selbstständigkeit ist nicht geplant.
Neben der gesetzlichen Rente wird er noch eine Betriebsrente und eine Riesterrente bekommen. Verschiedene Sparpläne in Aktien laufen. Auch gibt es Mieteinnahmen von einer Wohnung.
Wie sieht die Welt nach aktueller Gesetzeslage für uns aus?
- hat mein Partner die Chance später in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner versichert zu sein, bei der, soweit ich verstanden habe, nur Einkommen aus der GRV, Betriebsrente und Riester berücksichtigt werden?
- wenn nein, würden dann die Ausschüttungen /Dividenden / Entnahmen vom Depot und Mieteinnahmen mit einberechnet?
- Was zählt denn dann überhaupt als Einkommen?
- hat mein Einkommen und haben die Quellen meines Einkommens Auswirkung auf die Beitragshöhe meines Mannes? Ich Frage, weil ich an einer Firma beteiligt bin.
- macht es bei der Frage des Krankenversicherungsbeitrags im Alter einen Unterschied, ob wir steuerlich zusammen oder getrennt veranlagt sind?
Sorry, in der Verwandtschaft wurde wegen einer seltsamen Konstellation, obwohl die letzten 30 Jahre vor der Rente durchgängig in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt wurde, der Status zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner nicht anerkannt und das wurde zum massiven Problem, weil die Krankenkasse ein anderes Einkommen errechnet hat, als das, was tatsächlich liquide auf dem Konto gelandet ist.
Ich habe einfach nur Angst, dass sich die Situation wiederholen könnte!
Grüße
DerDenker