Krankenversichert in der Rente

  • Hallo zusammen,


    je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich.

    Mir geht es um das Thema der Krankenversicherung in der Rente.


    Für mich persönlich ist der Fall klar: ich bin privat Krankenversichert und werde es deswegen auch im Alter bleiben. Mit allen Vor- und Nachteilen...


    Für meinen Ehepartner ist es mir nicht ganz so klar.


    Auf der offiziellen Website der Deutschen Rentenversicherung steht:

    Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.


    Auf der selben Seite heißt es aber auch:

    Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen.


    Zur Situation:

    Er ist angestellt, verdient sehr gut, ist in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Voraussichtlich wird es auch so bleiben, Selbstständigkeit ist nicht geplant.

    Neben der gesetzlichen Rente wird er noch eine Betriebsrente und eine Riesterrente bekommen. Verschiedene Sparpläne in Aktien laufen. Auch gibt es Mieteinnahmen von einer Wohnung.


    Wie sieht die Welt nach aktueller Gesetzeslage für uns aus?

    - hat mein Partner die Chance später in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner versichert zu sein, bei der, soweit ich verstanden habe, nur Einkommen aus der GRV, Betriebsrente und Riester berücksichtigt werden?

    - wenn nein, würden dann die Ausschüttungen /Dividenden / Entnahmen vom Depot und Mieteinnahmen mit einberechnet?

    - Was zählt denn dann überhaupt als Einkommen?

    - hat mein Einkommen und haben die Quellen meines Einkommens Auswirkung auf die Beitragshöhe meines Mannes? Ich Frage, weil ich an einer Firma beteiligt bin.

    - macht es bei der Frage des Krankenversicherungsbeitrags im Alter einen Unterschied, ob wir steuerlich zusammen oder getrennt veranlagt sind?


    Sorry, in der Verwandtschaft wurde wegen einer seltsamen Konstellation, obwohl die letzten 30 Jahre vor der Rente durchgängig in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt wurde, der Status zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner nicht anerkannt und das wurde zum massiven Problem, weil die Krankenkasse ein anderes Einkommen errechnet hat, als das, was tatsächlich liquide auf dem Konto gelandet ist.

    Ich habe einfach nur Angst, dass sich die Situation wiederholen könnte!


    Grüße

    DerDenker

  • Hallo.


    Wenn der Partner aktuell gesetzlich krankenversichert ist und aktiv nichts daran ändert, dann wir er auch im Rentenbezug gesetzlich krankenversichert sein, bei der bisherigen Schilderung höchstwahrscheinlich sogar als Pflichtversicherter.


    Die DRV hält den Vordruck R0815 bereit, der eine recht umfassende Beschreibung des Themenkomplexes "Krankenversicherung der Rentner" liefert.


    Verkürzte Zusammenfassung:

    Wer die letzten grob 25 Jahre vor Rentenbeginn gesetzlich krankenversichert war, wird die Voraussetzungen für die KVdR dem Grunde nach erfüllen. Wenn dann keine vorrangige Versicherung als freiwilliges Mitglied besteht (hauptberufliche Selbständigkeit oder aufgrund der Verdiensthöhe), wird man pflichtversichert sein.


    Wenn man Sachverhalte vergleicht, ist es wichtig sämtliche wesentlichen Informationen zu haben und vergleichen zu können, ansonsten entstehen schiefe Bilder. Die Zugangsvoraussetzungen zur KVdR wurden in der Vergangenheit mehrfach geändert, wichtig wird das Recht sein, welches zum Zeitpunkt des Rentenbeginns Gültigkeit hat.

  • Hallo, das ist ein interessantes Thema. Die Unklarkeit kommt meines Erachtens daher, dass sich der Kontext von „freiwillig versichert“ vor und nach der Rente ändert. So habe ich das verstanden:

    - vor der Rente kann man in der GKV freiwillig versichert sein, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

    - wenn man während des Arbeitslebens durchgängig in der GKV versichert war, bekommt als Renter den Status eines Pflichtversicherten. Freiwillig Versicherte sind dann diejenigen, welche die Voraussetzungen für den Status des Pflichtversicherten nicht erfüllen, also z.B. weil man selbständig war. Zu den Voraussetzungen gibt es z.B. mehr Informationen:

    - Im Ruhestand günstig krankenversichert

    - Krankenversicherung der Rentner


    Bei Finanztip wird das mit den relevanten Einkommen übersichtlich dargestellt.

    Zu den den beiden Fragen wegen der Veranlagung bin ich auch etwas unschlüssig.Bin gespannt auf die weiteren Antworten.

  • Da der KvdR-Status in der gesetzlichen Krankenversicherung ja voraussichtlich erreicht wird, gilt bzgl der Frage, worauf Beiträge anfallen, Folgendes:

    Woraus muss ich in der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? | Die Techniker
    Sie zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente. Außerdem zahlen Sie Beiträge aus folgenden weiteren Einnahmen.
    www.tk.de


    Einnahmen des Ehepartners zählen nicht (weder in der KvdR noch in der freiwilligen Versicherung). Daher ist es auch unerheblich, ob man steuerlich getrennt oder gemeinsam veranlagt wird. Im Steuerbescheid werden die meisten Einnahmen (z.B. Miete, Rente, Kapitalerträge, etc) ja immer genau einer Person zugeordnet. Und wenn doch Anteile auf beide entfallen (z.B. vermietete Wohnung, die im gemeinsamen Besitz ist), wird eine %uale Aufteilung verlangt.


    Verwirrung gelöst?


    Und bzgl der Angst, wegen des Falls aus der Verwandschaft: Ich würde dazu raten, mal bzgl. dieser "seltsamen Konstellation" genau nachzufragen. Dann weißt Du, was dort das Problem war, und kannst es vermeiden.

  • Freiwillig Versicherte sind dann diejenigen, welche die Voraussetzungen für den Status des Pflichtversicherten nicht erfüllen, also z.B. weil man selbständig war.

    Das ist so nicht richtig formuliert. ("Ist", nicht "war".)


    Der Handwerker, der die letzten 30 Jahre vor der Rente freiwilliges Mitglied in der IKK war und Rente beantragt, der wird dem Grunde nach die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, jedoch solange er die Selbständigkeit während des Rentenbezuges fortführt, wird er weiterhin als freiwilliges Mitglied krankenversichert sein. Wenn die Selbständigkeit beendet wird, dann greift die Pflichtversicherung über die KVdR.

  • Das ist so nicht richtig formuliert. ("Ist", nicht "war".)


    Der Handwerker, der die letzten 30 Jahre vor der Rente freiwilliges Mitglied in der IKK war und Rente beantragt, der wird dem Grunde nach die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, jedoch solange er die Selbständigkeit während des Rentenbezuges fortführt, wird er weiterhin als freiwilliges Mitglied krankenversichert sein. Wenn die Selbständigkeit beendet wird, dann greift die Pflichtversicherung über die KVdR.

    Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer, die eine gesetzliche Rente beziehen, durch Weiterarbeit in ihrem Angestellten-Job gut etwas hinzuverdienen können und damit den bekannten Fachkräftemangel lindern können.


    Wenn der Handwerker allerdings während der Rente weiterhin als Selbstständiger tätig ist, und sei es auch nur mit ein paar Stunden in der Woche, dann ist die Konsequenz, dass er auf alle Kapitalerträge und Vermietungseinnahmen Krankenkassenbeiträge zahlen muss und er zusätzlichen Papierkrieg zu führen hat.


    Bei solchen Regelungen wird klar, warum manche unserer Problem selbstverschuldet sind und warum komplexe Regelungen, die Einzelfallgerechtigkeit zum Ziel haben, öfter genau das Gegenteil davon erreichen.

  • Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer, die eine gesetzliche Rente beziehen, durch Weiterarbeit in ihrem Angestellten-Job gut etwas hinzuverdienen können und dem bekannten Fachkräftemangel abhelfen können.


    Wenn der Handwerker allerdings während der Rente weiterhin als Selbstständiger tätig ist, und sei es auch nur mit ein paar Stunden in der Woche, dann ist die Konsequenz, dass er auf alle Kapitalerträge und Vermietungseinnahmen Krankenkassenbeiträge zahlen muss und er zusätzlichen Papierkrieg zu führen hat.


    Bei solchen Regelungen wird klar, warum manche unserer Problem selbstverschuldet sind und warum komplexe Regelungen, die Einzelfallgerechtigkeit zum Ziel haben, öfter genau das Gegenteil davon erreichen.

    "Hauptberufliche selbständige Tätigkeit" ist entscheidend. Die paar Stunden pro Woche müssen nicht schädlich sein.

  • "Hauptberufliche selbständige Tätigkeit" ist entscheidend. Die paar Stunden pro Woche müssen nicht schädlich sein.

    OK. Aber es gibt für Handwerker (vulgo Selbstständige) mehr Einschränkungen als für Arbeitnehmer, da es bei letzteren keine Verdienstgrenze mehr gibt. Um "hauptberuflich" Rentner und nicht selbstständig zu sein, muss er durch die Rente mehr Einnahmen haben? Oder nur maximal 20 Stunden die Woche dafür arbeiten?

    Habe es gefunden:

    https://rentenbescheid24.de/keine-kvdr-wegen-hauptberuflich-selbststaendiger-taetigkeit/

    Ist hier ja off-topic, aber zeigt, dass in diesem Zusammenhang immer wieder Überraschungen kommen und in Deutschland alles geregelt ist.

  • OK. Aber es gibt für Handwerker (vulgo Selbstständige) mehr Einschränkungen als für Arbeitnehmer, da es bei letzteren keine Verdienstgrenze mehr gibt. Um "hauptberuflich" Rentner und nicht selbstständig zu sein, muss er durch die Rente mehr Einnahmen haben? Oder nur maximal 20 Stunden die Woche dafür arbeiten?

    Der Handwerker fängt lieber bei seinem Altgesellen (und nachfolgenden Firmeninhaber) auf Stundenbasis in einem Angestelltenverhältnis an, das wäre wahrscheinlich einfacher zu handhaben.

  • Der Handwerker fängt lieber bei seinem Altgesellen (und nachfolgenden Firmeninhaber) auf Stundenbasis in einem Angestelltenverhältnis an, das wäre wahrscheinlich einfacher zu handhaben.

    Soll heißen, die Regeln sind so, dass der Selbstständige besser Arbeitnehmer werden soll. Und der Bürger soll sich besser den Regeln des Staats anpassen um Nachteile zu vermeiden als dass der Staat die Regeln passend und für alle Tätigkeitsformen fair macht. Haben wir in Deutschland etwas gegen Unternehmertum? In den USA steht man im Ansehen zu Recht hoch im Kurs, wenn man selbstständig tätig ist (ganz gleich ob man einen Altgesellen hat oder nicht), und hier trifft man aufgrund der Regelungswut dauernd solche Fallstricke.

  • Die Prämisse "versichert als freiwilliges Mitglied = Papierkrieg" kam nicht von mir.


    Und inwiefern das etwas mit Ansehen zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht direkt.



    Ich überspitze hier einmal ein wenig:


    Wenn jemand Zugriff auf so große Summen Geld hat, dass er in Immobilien und eine Kaufhauskette investieren kann, dann sollten wir schon aus Respekt vor dieser unternehmerischen Leistung nicht so genau hinschauen. ... Oh, Moment...

  • Die Prämisse "versichert als freiwilliges Mitglied = Papierkrieg" kam nicht von mir.

    Aber von mir: Weil dann nämlich die Krankenkasse den Steuerbescheid anfordert, und mit Vorauszahlungen und Rückrechnungen arbeitet. Jeder, der wirtschaftlich denkt, weiß, dass auch solche Arbeitszeit Geld kostet. Auf beiden Seiten.


    Und warum Herr Benko hier im Kontext von Handwerkern genannt wird, erschließt sich wiederum mir nicht. Es ist eher Symptom dafür, dass man Selbstständige mit Kriminellen wenn nicht gleich setzt, dann doch in die gleiche Ecke drängt.


    Das alles hat sehr wohl mit dem Thema dieses Fadens zu tun: Die Tatsache, dass nämlich normale Bürger, die gutes Geld verdienen und damit den Staat finanzieren wie der Themenöffner, von dessen komplizierten Regeln (und der sprachlich ungeschickten Darstellung, siehe obiger Post zu den verschiedenen Bedeutungen von "freiwillig versichert") stark verunsichert sind, kommt nämlich gerade davon, dass wir keine einfachen und allgemeinveständlichen Regelungen einführen. Stattdessen sind sie komplex und es lauern Fallstricke. Und die Regeln, wie man hier sieht, haben einen Bias in Richtung: Soll doch lieber jeder Angestellter sein. Das ist ein Problem, das diesem Staat noch auf die Füße fallen wird. Weil damit nämlich eine Mentalität einhergeht. Und damit sind wir beim Ansehen: Wenn es nicht angesehen ist, Unternehmer zu sein, werden es bald nicht mehr viele machen wollen. Nur von nur Beamten und Angestellten lässt sich ein Land nicht am Laufen halten.

  • Der Handwerker, der die letzten 30 Jahre vor der Rente freiwilliges Mitglied in der IKK war und Rente beantragt, der wird dem Grunde nach die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, jedoch solange er die Selbständigkeit während des Rentenbezuges fortführt, wird er weiterhin als freiwilliges Mitglied krankenversichert sein. Wenn die Selbständigkeit beendet wird, dann greift die Pflichtversicherung über die KVdR.

    Ah, jetzt wird es klarer....

    Da gab es noch eine "teilstillgelegte" Firma im Hintergrund.

    In jungen Jahren selbstständig, beschlossen Vollzeit in eine abhängige Beschäftigung zu gehen, laufendes Haupteinkommen (zumindest das gefühlte, liquide) über diese abhängige Beschäftigung bezogen...

    ABER: die Firma wurde nicht richtig aufgegeben bzw. abgewickelt.

    Vielleicht wurde deswegen eine Selbstständigkeit unterstellt?


    Na ja, ist Schnee von gestern, kann nicht mehr geändert werden und hat außer meinen Horrorvorstellungen wie blöd es einer Familie im Alter gehen kann, keine direkte Auswirkung auf die Zukunft meiner Familie.


    Ich habe durch Eure Antworten den Sachverhalt besser verstanden, bin beruhigt und danke Euch allen recht herzlich dafür.


    Liebe Grüße,

    DerDenker