Beiträge von Muenchner
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Ich bin eigentlich kein großer Freund von Fondspolicen, würde hier aber trotzdem den "Vermögensaufbau4Kids" der Nürnberger für jedes der Kinder wärmstens empfehlen. Nicht wegen der Fondpolice (mehr als der Mindestsatz von 25€/Monat sollte da nicht reingespart werden), sondern wegen der EKS Option! Aus dem Vertrag lässt sich ohne weitere Gesundheitsprüfung zunächst eine Schulunfähigkeits und später auch eine vollwertige Berufsunfähigketisversicherung ableiten.
Kindervorsorge mit Vermögensaufbau4Kids | NÜRNBERGER Versicherung
Bei den Bierls gibts auch Infos dazu: Die BU-Option der Nürnberger Kindervorsorge Im Test - Finanzberatung Bierl
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Also mir ist das Früher auch aufgefallen, dass man da im Laufe der Jahre mehr bezahlt als bei der gleichen Gesellschaft im Neuabschluss (damals VHV).
Bin jetzt schon seit einigen Jahren bei der WGV und zahle da immer genau den Betrag den auch ein Neuabschluss zahlen würde. Seit 2024 wurde der Beitrag auch nicht erhöht. Liege bei ~73€ pro Jahr für die ganze Familie im Plus Tarif (100 Mio, Drohnen bis 5kg, Deliktunfähige Kinder, Ausfalldeckung und Best-Leistungs-Garantie)
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Vielleicht hat die Welt gelogen. Lächerlich, diesen Begriff hier einzuführen. Jede Firma kann doch machen, was sie will. Wenns nicht passt, zur Alternative gehen.
Nein die Welt hat nicht gelogen, der reudige Lügenbold war hier ganz klar Microsoft:
Windows 10 vor dem Aus: Hat Microsoft sein Versprechen wirklich gebrochen?
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Windows 11 ist denn jetzt aber wirklich das aller-allerletzte Windows - grosses Indianerehrenwort, Dein Satya Nadella
Die letzte Windows Lüge hat MS doch schon bei Win10 erzählt: Offiziell: Windows 10 ist die letzte Windows-Version - PC-WELT
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Hallo,
bin auf der Suche nach einem Online-Girokonto, das auch ohne Smartphone bedienbar ist. Ich habe weder einen Account bei Google noch bei Apple und habe auch nicht vor, einen zu eröffnen, um irgend eine App herunterzuladen.
Außerdem lehne ich es ab, meine Bankgeschäfte über ein Smartphone zu tätigen.
Bin der Empfehlung von Finanztip gefolgt und habe versucht, bei der Norisbank ein Konto zu eröffnen, erhielt jedoch nach Post-Ident und schriftlichem Antrag 14 Tage lang keine Antwort. Dann habe ich versucht, bei C24 ein Konto zu eröffnen, bin jedoch direkt zu Download einer App geleitet worden.
Mir scheint, heutzutage führt der Weg zum Onlinebanking nur noch über die teuren Vorort-Banken wie KSK und Voba oder nur noch übers Smartphone. Ich habe zwar ein Smartphone - aber ohne Google-Account - zum Telefonieren und SMS empfangen oder senden. Mehr möchte ich mit diesem Gerät nicht anfangen.
Gibt es denn überhaupt noch so ein Konto? Kontogebühren könnte ich akzeptieren, solange sie im Rahmen bleiben, also ca. 5 € im Monat.
Gruß KarldG
Versuch es mal bei der BBBank, die haben noch alternative TAN Verfahren ohne Smartphone. Kosten 2,95 im Monat.
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Buhl Data Tax 20xx. Ich würde eine lokale Installation bevorzugen, die meine Daten aus dem Vorjahr übernimmt.
Buhl hat doch inzwischen alle Anwendungen auch als Web Anwendungen am Start. Habe die Programmversion von WISO Steuer schon seit Jahrend deinstalliert und arbeite nur noch mit der web version im Browser. Schau mal ob das mit Deiner Software auch geht.
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Lauter performante PCs (CPU/Motherboard) laufen nicht mehr mit Windows 11.
In meiner Familie und meinem Bekanntenkreis müssen einige Leute gut funktionierende Hardware ersetzen.
Wenn's um die Ankurbelung des Verkaufs geht, dann ist die Umwelt offensichtlich nicht ganz so wichtig(?)
Ich finds auch richtig k**** von MS dass hier diese Hardwarebeschränkung eingebaut wurde. Habe aber keinerlei Hardware im Bekanntenkreis ausgetauscht, da laufen noch zwei Top Haswell PCs (auf Haswell ist Win11 normal nicht installierbar, obwohl Leistung reichlichst vorhanden) dank workaround schon seit über einem Jahr problemlos mit Win11, blos die großen Jahresupdates installieren sich dann halt nicht automatisch...
Das größte Problem ist nicht TPM 2.0, sondern die CPU Begrenzung auf Genertion 7+
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corsa genau diese Dokumente lassen sich nicht (mehr) öffnen. Lösch mal Deinen Cache und klicke drauf und leiste dann Abbitte.
Edit: man kann die Vorschau noch öffnen. Es handelt sich hier wohl um Heizkosten und Wasserabrechnungen. Die werden vom Dienstleister oft tatsächlich geteilt. Die Gesamtabrechnung darf aber eigentlich nicht geteilt werden und muss beide Heizkostenabrechnungen enthalten.
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corsa ich finde die Dokumente hier im Thread nicht mehr. Welcher Beitrag soll das bitte sein?
Ganz einfach, weil aus Sicht der WEG nur eine Abrechnung zu erstellen ist, ob das in Deinen Kopf reingeht oder nicht ist unerheblich. Die WEG interessiert theoretisch nicht wie viele Eigentümerwechsel es da gab, das Wohneigentum selbst schuldet das Hausgeld und das Wohneigentum selbst schuldet auch immer die Abrechnungsspitze. Sprich für die WEG ist ausschließlich derjenige Adressat, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch steht und sonst niemand! Das laufende Hausgeld schuldet theoretisch auch nur immer derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht.
Das ist die Theorie, dass es Hausverwaltungen gibt, die in der Praxis zwei Abrechnungen erstellen kann schon sein, aber richtig ist es nicht. Mit solchen Hausverwaltungen würde ich auch nicht zusammenarbeiten wollen, wer weiß was da sonst noch so alles schief läuft.
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corsa ich hab mir zugegeben nicht mehr alles neu gepostete zu Gemüte geführt. Der Satz die Abrechnung hat ja zwei Teile ist mir halt einfach aufgefallen, weil eine Hausgeldabrechnung korrekterweise eben nicht zwei Teile hat. Die Heizkostenabrechnung INNERHALB der Hausgeldabrechnung kann natürlich vom Versorger als Service aufgeteilt worden sein. Diese sind dann jedoch addiert in die Gesamtabrechnung einzustellen.
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McProfit es sind aber 1300 Euro für ein halbes Jahr... Die Abrechnung hat ja zwei Teile. Einmal von 01.01 bis 31.05.06 (Voreigentümer) und einmal 01.06 bis 31.12. (Freundin des TE): Gesamt 2592 Euro
Ist das so? Korrekt aus WEG ist, dass das gesamte Wirtschaftsjahr abgerechnet wird, Schuldner der Abrechnugsspitze ist der Eigentümer der bei Beschlussfasung im Grundbuch steht.
Anteilige Aufteilungen sind Sache der Vertragspartner untereinander.
Das Hausgeld schuldet quasi die Wohnung und nicht der jeweilige Eigentümer. Wenn Unterjährigen Abrechnungen erstellt werden ist das Service der Verwaltung aber eigentlich rechtlich nicht korrekt.
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Leider werden Sie an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen dürfen.
Wer an der ETV teilnehmen darf, steht in aller Regel in der Teilungserklärung. Teilweise sind Vollmachten auf Familienmitglieder, den Verwalter und Miteigentümer beschränkt. Leider jedes Jahr aufs neue ein Aufregerthema... Bei einer Vollmacht darf dann nur der Bevollmächtigte teilnehmen, bzw ist die Vollmacht ungültig (falls an Miteigentümer oder Verwalter erteilt. Dabei hilft Lesen (in diesem Fall der Teilungserklärung) doch bei der Rechtsfindung...
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Also jetzt artets aus. Kann geschlossen werden. Ist ja furchtbar hier 😂
Q.E.D.
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Vormieter, Voreigentümer... sorry, wenn selbst das vom Fragesteller nicht korrekt mitgeteilt wird, wie soll dann ein Forum helfen können?
Bin selbst Mitglied im Verwaltungsbeirat unserer Eigentümergemeinschaft und möchte mal eine Lanze für corsa brechen. Alles fundiert und richtig geschrieben
Ich bin auch Beirat in usnerer WEG und genau diese Art Eigentümer, die von allem GARKEINE Ahnung, aber eine Meinung haben sind mir am liebsten...
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Zieht sich der hohe Verbrauch schon länger oder ist das neu aufgetreten?
Das ist die wichtigste Frage hier. Wenn das schon seit Jahren so ist, können kaputte Röhrchen fast ausgeschlossen werden.
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Soweit ich mich in der Thematik auskenne muss Dich die Barmenia im Rahmen der öffnungsaktion nicht mehr nehmen, da Du ja bereits ein Angebot eines anderen Versicherers hast. Vermutlich wird es also auf die Debeka oder GKV rauslaufen, wobei ohne Beihilfeergänzugstarif tatsächlich zu überlegen ist ob es nciht klüger ist in der GKV zu bleiben.
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Lese ich das richtig dass dieses Cashback bei 250€ Umsatz im Monat gedeckelt ist? Sprich jeden Monat bekommt man max 7,50€?
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Guten Morgen,
wie immer - vielen Dank für die interessanten und auch ausführlichen Beiträge zu meiner Frage.Allg. Definition :
Peinlich beschreibt eine Situation oder ein Verhalten, das bei einem selbst oder anderen Scham oder Unbehagen hervorruft.Meinem Vermieter war es gar nicht peinlich, diese Wohnung mit einer Wuchermiete zu vermieten. Erst die Entscheidung eines Amtsgericht bewegte den Vermieter diese an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Der Vermieter hatte falsche Angaben zum Zustand der Wohnung bei Neuvermietung gemacht hat. Und das ganze ohne das der Vermieter für sein vorsätzlich kriminelles Tun sanktioniert wird.
Es ihm auch nicht peinlich jedes Jahr aufs neue NK Abrechnungen zu verschicken, die jedes Jahr die gleichen falschen Positionen beim Mieter abrechnen möchten und jedes Jahr mit anwaltlicher Hilfe abgewehrt werden müssen.
Also ich sitze hier im Home Office und muss auch aufs Klo gehen. Völlig normal, oder ?
Oder sollte ich deswegen ein schlechtes Gewissen haben, um mal bei den moralischen Kategorien zu bleiben.Ich werde mal mit dem Vermieter zu kommunizieren und ihn um alternative Klomöglichkeiten und Mietminderung "anfragen".
Beste Grüße
ikopiDa hat wohl endlich mal die richtige Kategorie Vermieter (die Vermieter in Verruf bringt) die richtige Kategorie Mieter bekommen. Tja Karma eben ;-)!
Mal davon abgesehen, dass Mietwucher natürlich ein no go ist, frage ich mich trotzdem warum man als Mieter eine solche Wohnung dann überhaupt erst anmietet.
Zum Sachverhalt nochmal: Es handelt sich um eine stundenweise Wassersperrung, sowas kommt vor, da stellt man sich 2-3 Eimer Wasser bereit und gut ist. Da muss kein Fass aufgemacht werden, vorallem dann nicht wenn man ohnehin eine korrekte Miete bezahlt (da eingeklagt).
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Es steht doch dabei, dass das ganze nur 12 Monate gilt, ob sich der Aufwand dafür lohnt muss jeder selbst entscheiden.