Alles anzeigenAsna hat geschrieben:
Das ist doch Unsinn, was Du hier schreibst.
Dann müsste der Eigentümer einer 100 qm-ETW 4.800,- € nur für Instandhaltung/Rücklage an die Hausverwaltung pro Jahr bezahlen, entsprechend beschlossenem Wirtschaftsplan.
Das mag es in absoluten Ausnahmefällen geben (ich wüsste aber nicht, wo).
Die Regel liegt eher bei einem Zehntel Deiner Angabe.
Mit einem Zehntel kommt man definitiv nicht hin, bei einem mittelalten Gebäude (70er, 80er, 90er). Unsere WEG (Erbaut Ende der 70er) hat ca. 15.500m² Wohnfläche und führt jährlich 250.000€ der Erhaltungsrücklage zu. Das ist auch notwendig, wenn man eine gepflegte und stetig modernisierte Wohnumgebung erwartet. Für Vermieter, denen egal ist in welchem Zustand die Anlage ist in der sich ihre Wohnung befindet mag auch weniger ausreichend sein, bei uns gibts da aber keine Diskussionen.