Achim Weiss
Sorry dass ich so verkürzt und auch irreführend gepostet habe, Wohnriester ist hier nämlich der falsche Begriff, von klassischem Wohnriester sollte man die Finger lassen.
Natürlich braucht man IN DIESEM ZUSAMMENHANG keinen Anbieterwechsel. Da aber Riester ansich aufgrund der Garantie ohnehin keine Traumrenditen einfährt ist ein Vertrag mit möglichst niedrigen Kosten notwendig. Die WWK gehört da leider nicht dazu.
Auch ist ein klassischer Wonriester (Also das Riesterdarlehen) im Prinzip niemals wirklich empfehlenswert. Der sinnvollste Weg ist es meiner Meinung nach in so einer Konstellation (Kinder und selbstgenutztes Wohneigentum) einen klassisch angesparten Riester letztlich für wohnwirtschaftliche Zwecke zu verwenden um eine Verrentung zu vermeiden. Dieses in meinen Augen mächtige Schwert ergibt sich aus §92a EStG
Der klassische Wohnriester ist hingegen ein Darlehensvertrag bei dem die Beiträge und Zulagen zur Tilgung benutzt werden. Es wird bei wohnwirtschaftlicher Verwendung eines Riesters, sei es klassischer Wohnriester, oder Verwendung nach 92a EStG bei der ZfA ein sog. fiktives Wohnförderkonto gebildet auf dem alle Beiträge und Förderungen fiktiv eingezahlt und jährlich mit 2% verzinst werden. An Ende der Wohnriesterlaufzeit wird dieses Wohnförderkonto dann fiktiv aufgelöst und der dort aufgelaufene Betrag muss versteuert werden. Ein klassischer Wohnriester ist daher nicht besonders erstrebenswert, da lange Zeit das Wohnförderkonto mit 2% verzinst wird, wodurch im Laufe der Zeit eine höhere Steuerlast aufläuft.
Sinnvoller ist es in meinen Augen einen normalen ETF Ansparriester als Nettopolice zu machen, aus dem man vor Renteintritt einfach das komplette bis dahin entstandene Guthaben förderunschädlich entnimmt. Ich hab meinen bei der Condor und der performt garnicht mal so schlecht. Aus dem Riester Frust den ich früher mal hatte ist zwar keine Riester Lust geworden, aber ich kann mit dem Vertrag inzwischen gut leben (hatte die Entwicklung der letzten Jahre hier auch mal irgendwo gepostet).
Wenn man nun also einen sehr günstigen Anspar Riester kurz vor der Rentenphase zu einem in §92a genannten Zweck nutzt, vermeidet man die Verrentung und es wird "nur" das entnommene Gesamtguthaben versteuert (ohne jährlich fiktiv um 2% erhöht worden zu sein). Wenn man sich das leisten kann, sollte man zudem auch noch den 30% Rabatt mitnehmen, dann kann da bei zwei Kindern und wenn die ETFs halbwegs gelaufen sind ein gutes Geschäft daraus werden.
Mit Riesterinfizierung meine ich die Voraussetzungen die erfüllt sein müssen um den Riester förderunschädlich wohnwirtschaftlich verwenden zu dürfen. Man muss die Immobilie bis zum Renteneintritt selbst bewohnen. (Teil)Vermietung, oder Verkauf ist nicht möglich. Bei Verstoss droht rückwirkender Wegfall der Förderung und Rückforderung, deshalb sollte das beachtet werden.
Ich hoffe dass es jetzt etwas verständlicher war und ich nichts vergessen habe.