Beiträge von Muenchner

    Ich bin eigentlich kein großer Freund von Fondspolicen, würde hier aber trotzdem den "Vermögensaufbau4Kids" der Nürnberger für jedes der Kinder wärmstens empfehlen. Nicht wegen der Fondpolice (mehr als der Mindestsatz von 25€/Monat sollte da nicht reingespart werden), sondern wegen der EKS Option! Aus dem Vertrag lässt sich ohne weitere Gesundheitsprüfung zunächst eine Schulunfähigkeits und später auch eine vollwertige Berufsunfähigketisversicherung ableiten.

    Kindervorsorge mit Vermögensaufbau4Kids | NÜRNBERGER Versicherung

    Bei den Bierls gibts auch Infos dazu: Die BU-Option der Nürnberger Kindervorsorge Im Test - Finanzberatung Bierl

    Also mir ist das Früher auch aufgefallen, dass man da im Laufe der Jahre mehr bezahlt als bei der gleichen Gesellschaft im Neuabschluss (damals VHV).

    Bin jetzt schon seit einigen Jahren bei der WGV und zahle da immer genau den Betrag den auch ein Neuabschluss zahlen würde. Seit 2024 wurde der Beitrag auch nicht erhöht. Liege bei ~73€ pro Jahr für die ganze Familie im Plus Tarif (100 Mio, Drohnen bis 5kg, Deliktunfähige Kinder, Ausfalldeckung und Best-Leistungs-Garantie)

    Versuch es mal bei der BBBank, die haben noch alternative TAN Verfahren ohne Smartphone. Kosten 2,95 im Monat.

    TAN-Verfahren - BBBank

    Lauter performante PCs (CPU/Motherboard) laufen nicht mehr mit Windows 11.

    In meiner Familie und meinem Bekanntenkreis müssen einige Leute gut funktionierende Hardware ersetzen.

    Wenn's um die Ankurbelung des Verkaufs geht, dann ist die Umwelt offensichtlich nicht ganz so wichtig(?)

    Ich finds auch richtig k**** von MS dass hier diese Hardwarebeschränkung eingebaut wurde. Habe aber keinerlei Hardware im Bekanntenkreis ausgetauscht, da laufen noch zwei Top Haswell PCs (auf Haswell ist Win11 normal nicht installierbar, obwohl Leistung reichlichst vorhanden) dank workaround schon seit über einem Jahr problemlos mit Win11, blos die großen Jahresupdates installieren sich dann halt nicht automatisch...

    Das größte Problem ist nicht TPM 2.0, sondern die CPU Begrenzung auf Genertion 7+

    corsa genau diese Dokumente lassen sich nicht (mehr) öffnen. Lösch mal Deinen Cache und klicke drauf und leiste dann Abbitte.


    Edit: man kann die Vorschau noch öffnen. Es handelt sich hier wohl um Heizkosten und Wasserabrechnungen. Die werden vom Dienstleister oft tatsächlich geteilt. Die Gesamtabrechnung darf aber eigentlich nicht geteilt werden und muss beide Heizkostenabrechnungen enthalten.

    corsa ich finde die Dokumente hier im Thread nicht mehr. Welcher Beitrag soll das bitte sein?

    Ganz einfach, weil aus Sicht der WEG nur eine Abrechnung zu erstellen ist, ob das in Deinen Kopf reingeht oder nicht ist unerheblich. Die WEG interessiert theoretisch nicht wie viele Eigentümerwechsel es da gab, das Wohneigentum selbst schuldet das Hausgeld und das Wohneigentum selbst schuldet auch immer die Abrechnungsspitze. Sprich für die WEG ist ausschließlich derjenige Adressat, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch steht und sonst niemand! Das laufende Hausgeld schuldet theoretisch auch nur immer derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht.

    Das ist die Theorie, dass es Hausverwaltungen gibt, die in der Praxis zwei Abrechnungen erstellen kann schon sein, aber richtig ist es nicht. Mit solchen Hausverwaltungen würde ich auch nicht zusammenarbeiten wollen, wer weiß was da sonst noch so alles schief läuft.

    corsa ich hab mir zugegeben nicht mehr alles neu gepostete zu Gemüte geführt. Der Satz die Abrechnung hat ja zwei Teile ist mir halt einfach aufgefallen, weil eine Hausgeldabrechnung korrekterweise eben nicht zwei Teile hat. Die Heizkostenabrechnung INNERHALB der Hausgeldabrechnung kann natürlich vom Versorger als Service aufgeteilt worden sein. Diese sind dann jedoch addiert in die Gesamtabrechnung einzustellen.

    McProfit es sind aber 1300 Euro für ein halbes Jahr... Die Abrechnung hat ja zwei Teile. Einmal von 01.01 bis 31.05.06 (Voreigentümer) und einmal 01.06 bis 31.12. (Freundin des TE): Gesamt 2592 Euro

    Ist das so? Korrekt aus WEG ist, dass das gesamte Wirtschaftsjahr abgerechnet wird, Schuldner der Abrechnugsspitze ist der Eigentümer der bei Beschlussfasung im Grundbuch steht.

    Anteilige Aufteilungen sind Sache der Vertragspartner untereinander.

    Das Hausgeld schuldet quasi die Wohnung und nicht der jeweilige Eigentümer. Wenn Unterjährigen Abrechnungen erstellt werden ist das Service der Verwaltung aber eigentlich rechtlich nicht korrekt.

    Leider werden Sie an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen dürfen.

    Wer an der ETV teilnehmen darf, steht in aller Regel in der Teilungserklärung. Teilweise sind Vollmachten auf Familienmitglieder, den Verwalter und Miteigentümer beschränkt. Leider jedes Jahr aufs neue ein Aufregerthema... Bei einer Vollmacht darf dann nur der Bevollmächtigte teilnehmen, bzw ist die Vollmacht ungültig (falls an Miteigentümer oder Verwalter erteilt. Dabei hilft Lesen (in diesem Fall der Teilungserklärung) doch bei der Rechtsfindung...

    Vormieter, Voreigentümer... sorry, wenn selbst das vom Fragesteller nicht korrekt mitgeteilt wird, wie soll dann ein Forum helfen können?

    Bin selbst Mitglied im Verwaltungsbeirat unserer Eigentümergemeinschaft und möchte mal eine Lanze für corsa brechen. Alles fundiert und richtig geschrieben :thumbup:

    Ich bin auch Beirat in usnerer WEG und genau diese Art Eigentümer, die von allem GARKEINE Ahnung, aber eine Meinung haben sind mir am liebsten...

    Soweit ich mich in der Thematik auskenne muss Dich die Barmenia im Rahmen der öffnungsaktion nicht mehr nehmen, da Du ja bereits ein Angebot eines anderen Versicherers hast. Vermutlich wird es also auf die Debeka oder GKV rauslaufen, wobei ohne Beihilfeergänzugstarif tatsächlich zu überlegen ist ob es nciht klüger ist in der GKV zu bleiben.

    Da hat wohl endlich mal die richtige Kategorie Vermieter (die Vermieter in Verruf bringt) die richtige Kategorie Mieter bekommen. Tja Karma eben ;-)!

    Mal davon abgesehen, dass Mietwucher natürlich ein no go ist, frage ich mich trotzdem warum man als Mieter eine solche Wohnung dann überhaupt erst anmietet.

    Zum Sachverhalt nochmal: Es handelt sich um eine stundenweise Wassersperrung, sowas kommt vor, da stellt man sich 2-3 Eimer Wasser bereit und gut ist. Da muss kein Fass aufgemacht werden, vorallem dann nicht wenn man ohnehin eine korrekte Miete bezahlt (da eingeklagt).