Beiträge von Muenchner

    Hallo zusammen,


    hat hier jemand die Blaue Karte von American Express im Einsatz und kann von deren Akzeptanz (in Deutschland, der EU, international) berichten?


    Danke & Grüße

    Ich habe schon seit einigen Jahren (Seitdem es die alte Amazon Visa Karte der LBB nicht mehr gibt) die Payback American Express Karte. Ich kann die Karte wirklich nur empfehlen. Wie Wanderslust hatte auch ich bisher keine Probleme auch mit größeren Ausgaben. In der EU, also auch in Deutschland, sollte man aber unbedingt auch noch eine Visa oder Mastercard als Alterantive haben, weil insbesondere kleinere Geschäfte/Bäckereien, etc. die AMEX oft nicht akzeptieren.

    Die App und auch Homepage von American Express wirken allerdings schon ein wenig aus der Zeit gefallen (wenngleich sie natürlich zweckmäßig sind), so sahen Kreditkartenzugänge in den 2000ern aus...

    Man kann das Kapital eines Riestervertrags vorzeitig zum Teil oder komplett für Immobilienzwecke entnehmen, das ist der sog. "Wohn-Riester".

    Ich würde hier den Begriff "Wohnriester" vermeiden, damit wird fast immer ein Riester Darlehen assoziiert.

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    Man entnimmt also Kapital, das sich in einem üblichen, also schwachen Riestervertrag mit vielleicht 1,5% verzinst, und steckt das Geld ins Haus, muß also beispielsweise 20.000 € weniger Darlehen aufnehmen als ohne das. Das spart dem Häuslebauer 20 T€ * Darlehenszins an Zinszahlung. Ein Darlehen könnte aktuell 3,5% kosten. Das ist für den Anleger also ein positives Zinsdifferenzgeschäft.

    Da ist sie die Sache mit den Annahmen: Wenn sofort eine Immobilienfinanzierung ansteht ist Dein Szenario zutreffend. Das ist aber in den seltensten Fällen der Fall. Eher ist es ja so, dass eine Immobilie bereits finanziert ist und es irgendwann um eine Anschlussfinanzierung geht, bis zu der man einen Riester ansparen kann. Ich rate in jedem meiner Postings in diesem Zusammenhang zu einer ETF Nettopolice, da kommt dann mit Zulagen vermutlich etwas anderes heraus als bei 1,5%.

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    Jetzt ist ein Riestervertrag aber ein Sparvertrag mit nachgelagerter Besteuerung: Die Sparraten kann man von der Steuer absetzen, dafür versteuert man später die Auszahlungen. So weit, so logisch.

    Hat man aber zwischendurch das Kapital entnommen und in ein Haus gesteckt, gibt es später keine Auszahlungen, die der Staat besteuern kann. Also werden die Auszahlungen simuliert: Es wird ein fiktives Konto angelegt, das sog. "Wohnförderkonto", das fiktiv mit 2% verzinst wird. Das ist für den Anleger immer noch ein gutes Geschäft: Er spart die 3,5% Darlehenszins, seine Steuerbasis erhöht sich aber nur um 2%, nicht um 3,5%. Im Ruhestand versteuert er den Stand dieses Wohnförderkontos dann (Details lasse ich hier weg).

    Diese Versteuerung ist Dir aber ein Dorn im Auge.

    ich denke niemand zahlt gerne unnötig Steuern. ich zeige daher regelmäßig auf, wie sich die Steuerlast minimieren lässt, dazu gehe ich aber von anderen Annahmen aus.


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    Du schlägst daher vor, der Häuslebauer soll die 20 T€ nicht aus dem Riestervertrag entnehmen, sondern denselben weiterführen. Der Häuslebauer soll weiter die 1,5% Riesterzins kassieren und für die z.B. 20 T€, die er so mehr als Hausdarlehen aufnehmen soll, 3,5% Zinsen zahlen.

    Das ist eine glatte Lüge. ich schlage regelmäßig vor, aufgrund der Kosten in einen ETF Riester als Nettopolice zu wechseln und das Guthaben für eine Anschlussfinanzierung zu verwenden. Wenn es von den Zinsen her Sinn macht möglichst nah an der Rentenphase um die 2% Verzinsung so gering wie möglich zu halten. Meine Annahme dazu: Wohneigentum ist bereits vorhanden und finanziert.

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    Erst unmittelbar vor dem Beginn der Leistungsphase soll er nach Deiner Lesart das Kapital entnehmen und es z.B. als Sondertilgung in das Immobiliendarlehen stecken. Dann wird zwar auch ein Wohnförderkonto angelegt, aber Dein Anleger spart so die Versteuerung der fiktiven Zinsen. Auch kann man (mit Steuerrabatt) das Wohnförderkonto mit einem Schlag ablösen. Darum geht es Dir.

    Wenn man nachrechnet, stellt man allerdings fest, daß Deine Variante für den Anleger dennoch teurer ist.

    Dann rechne mal unter meinen Annahmen vor und nicht unter Deinen.

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    Ich halte das Einbeziehen eines schlecht verzinsten Riestervertrags in eine Immobilienfinanzierung für einen ziemlich eleganten Weg, diesen schlecht verzinsten Riestervertrag sinnvoll zu verwenden.

    bei Deiner Annahme (festverzinster Riester wird beibehalten und es steht aktuell eine Finanzierung an) mag das die sinnvollere Variante sein

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    Es mag anders sein, wenn der Riestervertrag auf Aktien basiert, weil man von denen erwartet, daß sie sich besser rentieren als Renten (und auch mehr Rendite erwirtschaften, als ein Immobiliendarlehen kostet). Kann man machen, das ist aber halt Spekulation, die für den deutschen Sicherheitsanleger nichts ist. Wenn die Börsen genau zu dem Zeitpunkt gecrasht sind, an dem Dein Anleger den "Joker" ziehen will, schaut er in die Röhre. Die Beitrags- und Zulagengarantie gilt ja erst zum Beginn der Leistungsphase.

    Natürlich sieht es mit einem Aktienbasierten Produkt anders aus, jedoch bei weitem nicht so gut wie mit einem reinen ETF Depot (allerdings federn die Zulagen bei mehreren Kindern die fehltende Rendite mehr oder weniger ab), bei dem man genau das gleiche Problem haben kann wie mit dem Riester, nämlich dass es, wenn es benötigt wird gerade schlecht steht. Der Rieter hat hier den "Vorteil" der Beitragsgarantie, das heisst kurz vor Rentenphase wird ein sehr großer Teil des Guthabens bereits im Sicherungsstock, und Wertsicherungsfond stecken (wenigstens in der Höhe der eingezahlten Beiträge + Zulagen), der Verlust sollte im Verlgeich zu einem ETF Depot minimal sein (Dafür verliert man über die Jahre ja schon Rendite an die Beitragsgarantie und den Versicherugnsmantel).

    Ich gehe immer davon aus, was vorgegeben wird. Das ist regelmäßig zu wenig für eine stabile Kalkulation, also kommt keiner umhin (auch ich nicht), für die nicht bekanntgegebenen Informationen Annahmen zu treffen.

    Ja das ist nunmal so und bei unterschiedlichen Annahmen kommt man zu unterschiedlichen Ergebnissen.

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    Das ist allerdings völlig unabhängig von dem nur von Dir immer wieder angeführten "Joker" nach §92a EStG.

    Was willst Du mir damit sagen? Ich sehe den 92a tatsächlich als Joker, weil er erst nachträglich eingeführt wurde (ganz am Anfang von Riester ging das nämlich noch nicht) und sich damit eine (fast immer) unvorteilhafte Verrentung komplett vermeiden lässt (und ein nicht vorhandener oder unvorteilhafter Rentenfaktor damit keine Rolle mehr spielt). Natürlich ist ein Joker nicht für jeden geeignet, aber der für den er geeignet ist freut sich u.U., wenn er darauf hingewiesen wird.

    Weil man Gleiches mit Gleichem vergleichen muß.

    Ein Darlehen ist festverzinslich, also sollte man etwas Festverzinsliches dagegensetzen, damit nicht ein zusätzliches spekulatives Element in die Rechnung kommt.

    Das steht doch ausser Frage. Ich will wissen warum Du immer davon ausgehst, dass das Darlehen immer zum Zeitpunkt der Threaderstellung aufgenommen wird?

    Das Darlehen kann doch auch schon vor einigen Jahren zu 0, oder 1, Zins aufgenommen sein und erst in x jahren zur Prolongation anstehen (dann erst kommt ja der Riester ins Spiel).

    Hört sich spannend an. Wenn ich kurz vor 67 eine Immobilie kaufe und dafür das Riesterguthaben entnehme, komme ich doch auf einen guten Schnitt.

    Entweder versuchst Du es gerade (aus welchem Grund auch immer) ins Lächerliche zu ziehen, oder verstehst es nicht ganz (als Beamter solltest Du den 92a EStG eigentlich subsumiert bekommen). Für Leute die ihr Leben lang zur Miete wohnen, kommen die dort genannten Möglichkeiten natürlich eher nicht in Frage.

    Du schlägst daher vor, der Häuslebauer soll die 20 T€ nicht aus dem Riestervertrag entnehmen, sondern denselben weiterführen. Der Häuslebauer soll weiter die 1,5% Riesterzins kassieren und für die z.B. 20 T€, die er so mehr als Hausdarlehen aufnehmen soll, 3,5% Zinsen zahlen.

    Wieso gehst Du jedes mal davon aus, dass das "Vergleichsdarlehen" immer genau jetzt im aktuellen Zinsumfeld bei 3,5% aufgenommen wird und dass der Riester ein 1,5% festverzinster Riester ist, obwohl ich jedes mal dazu schreibe, dass eine ETF Nettopolice am sinnvollsten ist?

    Man kann hier genauso auch von einer 20 jährigen Finanzierung ausgehen, die bereits seit 2018 oder 2019 zu 1,% läuft. Oder man nutzt das Guthaben vor Renteneintritt dann dafür, dass man seine Wohnung/Haus barrierefrei umbaut und spart sich dafür dann das Darlehen zu diesem Zweck.

    Tomarcy Ich verstehe ehrlich gesagt die unterschwellige Kritik hier nicht, dieses Forum ist doch zur Verbraucheraufklärung da. Was also spricht dagegen den Verbraucher darüber aufzuklären, was er mit seinem Riester alles machen kann? In Anlagethreads kommen ja auch immer wieder die gleichen Tipps...

    Das habe ich auch mehrfach gehört, daher fragte ich, ob es sinnvoll sein kann. Das Auszahlungsalter hoch zu setzen, damit die Umschichtung erst so spät wie möglich beginnt.

    Einen Riestervertrag verrenten zu lassen macht in keinem Fall Sinn. Du musst während der Ansparphase schon die Garantie Kröte schlucken, die Rendite kostet. Die Rentenphase ist immer so gerechnet dass die Gesellschaft gewinnt.

    In meinen Augen sollte man Riester nur mit Kindern und als Nettofondpolice machen und man sollte vor Verrentung den §92a EStG Joker ziehen damit es erst garnicht zur Verrentung kommt.

    Mich würde ja mal interessieren, wie hoch der Anteil ist, der tatsächlich in ETF investiert wird?
    Ich erinnere mich noch gut an das Desaster mit fairr und deren ETF-Riesterverträgen.
    Auch DWS und Union haben mit Ihren Fondsriestern schon herbe Verluste eingefahren.

    Klar, man kann Glück haben, aber wenn es blöd läuft kommt nachher kaum mehr als die Beitragsgarantie dabei heraus.

    Das kommt wohl stark auf den Anbieter und die verbleibende Laufzeit an.

    Endlich mal einer mit einem vernünftigen Riestervertrag (wenn auch leider nicht der Honorartarif)! Die Frage ist was Du damit willst. Wenn keine Kinder, oder nur eins geplant sind und der Vertrag verrentet werden soll (wenn also eine Verwendung nach §92a EStG ausscheidet) ist das Geld in einem einfachen ETF Depot vermutlich deutlich besser angelegt.

    DonKanaille bei der Privatrente solltest Du auf jedenfall mal den Rückkaufswert anfragen. Eine Kündigung wird aber in den meisten Fällen sinnvoll sein.

    mit dem Riester ist es nicht ganz so trivial, weil Du da bei Kündigung alle Förderungen zurückzahlen müsstest. Ein Einbringendes Riesterguthabens in die anstehende Baufinanzierung würde ich persönlich nicht machen.

    Entweder Du kündigst den Vertrag mit der Konsequenz dass die Abschlusskosten verloren sind und die Zulagen zurückzuzahlen sind, oder Du überträgst das Guthaben auf einen deutlich kostengünstigeren Vertrag, den Du einfach weiterhin besparst und irgendwewann nahe der Rente das komplette Guthaben für die (Teil)tilgung der Restschuld auf die selbstgenutzte Immobilie, oder für eine Modernisierung dieser.

    Bei Kinderwunsch und günstigem Vertrag kann eine Fortführung durchaus Sinn machen. Beispiel: pro Kind gibt es eine Zulage von 300€ pro Jahr. Zusammen also 475€ jährlich, sofern 1625€ Eigenanteil eingezahlt werden. Es werden also jährlich 2100€ investiert, von denen Du aber nur 1625€ selbst tragen musst, ab zwei Kindern wird es dann richtig interessant. Sobald die Kinderzulagen wegfallen kann der Vertrag bis zur Verwendung beitragsfrei gestellt werden.

    Eine Verrentung eines Riestervertrags solltest Du aber in jedem Fall vermeiden, Du verlierst durch die Garantie bereits Rendite in der Ansparphase und die Rentenzeit ist so gerechnet, dass am Ende fast immer die Gesellschaft profitiert.

    Der TE hat Geld in einem in meinen Augen ungünstigen, nämlich wenig rentablen Riestervertrag. Er überlegt sich, ob er diesen Vertrag kündigen sollte. Ich halte es in dieser Situation für eine elegante Lösung, das Geld aus dem Vertrag herauszuholen (wo es mit 1,x% verzinst wird) und in eine Immofinanzierung zu stecken, für die er sonst 3,x% Zins zahlt. In meinen Augen ist das ein vorteilhaftes Zinsdifferenzgeschäft (trotz "Wohnförderkonto"). Auch kann er seine weiteren Riesterbeiträge so steuerbegünstigt zur Reduktion seiner Immobilienschuld einsetzen.

    Ich glaube Du hast da was flaschverstanden. Welche weiteren Rieserbeiträge? Wenn dem Vertrag das Geld nach §92a entnommen und mit in die anstehende Immobilienfinanzierung eingebracht wird um den Darlehensbetrag entsprechend zu senken, gibt es meines Wissens keine weiteren Riesterbeiträge mehr. Der Riestervertag ist dann erstmal beendet (es ploppt dann nur zu Renteneintritt die Besteuerung dieses eingebrachten und mit bis dahin 2% verzinsten Betrags nochmal auf. Nachteil des ganzen ist die geringe Flexibilität, da bis zum eit entfernt liegenden Renteneintritt die Wohnung selbst bewohnt werden muss. Teilvermietung kann auch hscon problematisch sein, Verkauf sowieso. Man nimmt sich hier über einen sehr langen Zeitraum einiges an Flexibilität, ohne weiter von der Förderung zu profitieren.

    Etwas anderes ist ein richtiger Wohnriester, also der Riester als gefördertes Darlehen, aber dazu muss das Produkt gewechselt werden. Da ist es dann aber schon so, dass es auf die Tilgung jeweils die Förderung gibt. Das Konstrukt ist insofern möglicherweise (kommt auf den Darlehenszins an) ein klein wenig besser als das von Dir vorgeschlagene.

    Mein Vorschlag ist weiterhin bei einem Ansparriester zu bleiben, aber den Anbieter zu wechseln und das angesparte Kapital möglichst spät wohnwirtschaftlich zu entnehmen (um der Verrentung zu entgehen).


    @liebe Moderation, warum wurde mein Link zu fiseba als sog. Werbelink entfernt? Zu anderen Finanz-/Versicherungsseiten wird hier doch auch Munter verlinkt und sogar regelmäßig von gewissen Usern um Verlinkung gebettelt. Ich bin weder Makler, noch Berater oder sonstwas, ich habe den Link nur als persönliche Empfehlung gepostet, weil man dort relativ günstig Nettopolicen abschließen kann.

    ...denn wenn ein Kursverlust von 20% bei einem ETF-Vermögen von 500k€ kommt, heißt das 100k€ sind erstmal weg. Hat dann jeder die stoische Kraft nicht zu verkaufen, cool zu bleiben und sich einfach zu sagen „das Geld kommt ja eh wieder“?...

    Es hilft hier ein anderer Blickwinkel. Die 500.000€ sind nur ein Kurswert, kein realisierter Gewinn, also sind 100.000€ weniger auch erstmal kein Verlust.

    Halte Dir den Bausparer erstmal noch offen bis Dein Bauvorhaben abgeschlossen ist, bzw klar ist wie Du mit dem Geld hinkommst. Meistens ist beim Hausbau dann doch noch weiteres Kapital wünschenswert und sei es nur für Terrasse, Carport, etc. Eine Finanzierung kostet Dich aktuell deutlich mehr und so hätte der Vertrag vielleicht doch noch was gutes.

    Achim Weiss

    Sorry dass ich so verkürzt und auch irreführend gepostet habe, Wohnriester ist hier nämlich der falsche Begriff, von klassischem Wohnriester sollte man die Finger lassen.

    Natürlich braucht man IN DIESEM ZUSAMMENHANG keinen Anbieterwechsel. Da aber Riester ansich aufgrund der Garantie ohnehin keine Traumrenditen einfährt ist ein Vertrag mit möglichst niedrigen Kosten notwendig. Die WWK gehört da leider nicht dazu.

    Auch ist ein klassischer Wonriester (Also das Riesterdarlehen) im Prinzip niemals wirklich empfehlenswert. Der sinnvollste Weg ist es meiner Meinung nach in so einer Konstellation (Kinder und selbstgenutztes Wohneigentum) einen klassisch angesparten Riester letztlich für wohnwirtschaftliche Zwecke zu verwenden um eine Verrentung zu vermeiden. Dieses in meinen Augen mächtige Schwert ergibt sich aus §92a EStG

    Der klassische Wohnriester ist hingegen ein Darlehensvertrag bei dem die Beiträge und Zulagen zur Tilgung benutzt werden. Es wird bei wohnwirtschaftlicher Verwendung eines Riesters, sei es klassischer Wohnriester, oder Verwendung nach 92a EStG bei der ZfA ein sog. fiktives Wohnförderkonto gebildet auf dem alle Beiträge und Förderungen fiktiv eingezahlt und jährlich mit 2% verzinst werden. An Ende der Wohnriesterlaufzeit wird dieses Wohnförderkonto dann fiktiv aufgelöst und der dort aufgelaufene Betrag muss versteuert werden. Ein klassischer Wohnriester ist daher nicht besonders erstrebenswert, da lange Zeit das Wohnförderkonto mit 2% verzinst wird, wodurch im Laufe der Zeit eine höhere Steuerlast aufläuft.

    Sinnvoller ist es in meinen Augen einen normalen ETF Ansparriester als Nettopolice zu machen, aus dem man vor Renteintritt einfach das komplette bis dahin entstandene Guthaben förderunschädlich entnimmt. Ich hab meinen bei der Condor und der performt garnicht mal so schlecht. Aus dem Riester Frust den ich früher mal hatte ist zwar keine Riester Lust geworden, aber ich kann mit dem Vertrag inzwischen gut leben (hatte die Entwicklung der letzten Jahre hier auch mal irgendwo gepostet).

    Wenn man nun also einen sehr günstigen Anspar Riester kurz vor der Rentenphase zu einem in §92a genannten Zweck nutzt, vermeidet man die Verrentung und es wird "nur" das entnommene Gesamtguthaben versteuert (ohne jährlich fiktiv um 2% erhöht worden zu sein). Wenn man sich das leisten kann, sollte man zudem auch noch den 30% Rabatt mitnehmen, dann kann da bei zwei Kindern und wenn die ETFs halbwegs gelaufen sind ein gutes Geschäft daraus werden.

    Mit Riesterinfizierung meine ich die Voraussetzungen die erfüllt sein müssen um den Riester förderunschädlich wohnwirtschaftlich verwenden zu dürfen. Man muss die Immobilie bis zum Renteneintritt selbst bewohnen. (Teil)Vermietung, oder Verkauf ist nicht möglich. Bei Verstoss droht rückwirkender Wegfall der Förderung und Rückforderung, deshalb sollte das beachtet werden.


    Ich hoffe dass es jetzt etwas verständlicher war und ich nichts vergessen habe.

    NicoN3101 Du solltest auf jedenfall unbedingt herausfinden, ob die Barmenia bei den angefragten Versicherungen der Risikovoranfrage dabei war.

    Ich habe mich nun nochmal an Check24 gewendet, und dort konnte mir der Makler ein Angebot der Hanse Merkur für den "Be Fit Start" mit den Tarifbausteinen KB50 und KBE vorlegen. Risikozuschlag von fixen 42€, welche auch nach der Ausbildung so bleiben sollen, natürlich abgesehen von Beitragsanpassungen.

    Zur Ergänzung noch: Der Makler von Check24 hat nur eine anonyme Risikovoranfrage bei der Hanse Merkur gestellt, und bei keiner anderen Versicherung. Er fragt derzeit noch auf meine Bitte bei weiteren Versicherern an.

    Wenn das vorliegende Angebot nur ein anonymes Angebot ist, ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen.

    Wenn es tatsächlich nur über die Öffnungsaktion geht, solltest Du die Barmenia wählen.