Beiträge von Nireno
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M.E. kommt da noch einiges auf uns zu.
Viele Büro- und Gewerbeflächen sind mit langjährigen Mietverträgen angemietet. Das ganze Ausmaß der Home-Office Welle ist noch längst nicht in Gänze auf dem Markt angekommen!
Das bedeutet, ein Ausmaß würde erst dann sichtbar, wenn Mietverträge auslaufen, nicht weiter verlängert werden und sich daraus Leerstände ergeben?
Dann hätte man sozusagen noch eine Art "Galgenfrist", denn die Verträge laufen ja nicht nächste Woche geballt aus. Aber vielleicht auch nicht mehr zu lange zögern... Dazu tendiere ich. Ohnehin hätte ich eine Wartezeit von 12 Monaten... -
Du schreibst, dass du den Fonds schon seit vielen Jahren hältst. D.h. du könntest ihn ganz normal über die Gesellschaft zurückgeben und musst nicht über die Börse "zwangsverkaufen"?
Genau so ist es. Ich könnte innerhalb von 12 Monaten über die Gesellschaft verkaufen.
Und in den USA scheint die Entwicklung (bereits?) tatsächlich eine andere zu sein als in D oder EU. -
Liebes Forum,
vor einigen Monaten gab es Artikel mit Risikowarnungen in Bezug auf offene Immobilienfonds, auch hier bei Finanztip:
https://www.finanztip.de/investmentfonds/immobilienfonds/ oder auch hier
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-ve…re-anlage-11429Ich selbst habe Anteile bei der Union Investment UniImmo: Deutschland und UniImmo: Europa; schon seit Jahren habe ich keine Anteile mehr gekauft, aber sie sind noch im Depot.
Mittlerweile kann man wohl sagen, dass selbst die Rendite bei Festgeld um einiges höher ist als die der OiF.
Aber haben sich die Warnungen als richtig herausgestellt? Die Börsenkurse schwanken, ja, und auch ein Verkauf an der Börse ist immer mit einem deutlich geringeren Preis verbunden als direkt bei beim Fondsanbieter. Aber von dramatischen Leerständen bei den Immobilienbeständen kann ich nichts erkennen. Ist das vielleicht zufällig nur bei der UnionInvest ganz okay?Zumindest liest man über dieses Thema gar nichts mehr... Saisi hat vor einiger Zeit bei Youtube ein Video gepostet, das manche User doch recht scharf kritisiert haben.
Viele von euch haben sich schon seit Jahren von den OiF getrennt habe ich hier im Forum gelesen. In einem Radiobeitrag (BR24) habe ich neulich gehört, dass auch die befürchteten Leerstände bei Büros (wg. Homeoffice) und größeren Kaufhäusern in den Innenstädten sich nicht bewahrheiten...Was würdet ihr Leuten wie mir raten, die noch Anteile halten? Es handelt sich um einen mittleren 5stelligen Betrag...
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Sollten die Beitragszeiten als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden, wäre es wahrscheinlich nicht besonders klug, sich diese erstatten zu lassen, da sie damit auch hinsichtlich der Beamtenversorgung wegfallen.
Genau das trifft auf einen Teil der geleisteten Beitragszeiten zu - sie sind ruhegehaltsfähig.
Vor allem aber habe ich aber 13 Monate Zivildienst geleistet - dafür gibt es auch anteilig Rentenpunkte, die ich nicht ungenutzt lassen möchte - sehe ich das richtig? Diesen "Zivi-Rentenpunkte-Anspruch" könnte ich mir auch gar nicht in Euro erstatten lassen, meine ich.
Ich tendiere also dazu, die noch fehlenden 12 Monate freiwillig mit dem Mindestbetrag zu versichern.
Mein Plan wäre, rückwirkend für das Jahr 2023 zu zahlen - da ist der Mindestbetrag ein bisschen niedriger als 2024 und ich kann das bis 31. März für das Vorjahr beantragen.Ist das Formular "Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung - V0060" bei der Rentenversicherung da das richtige, Referat Janders? (Ich bin so frei, bei dir um Rat zu fragen, du bist sehr wissend!)
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Wenn der Höchstversorgungssatz nicht erreicht wird, dann ist auch keine Gegenrechnung bei der Pension zu fürchten.
Die beiden Systeme würde sich ganz bestimmt nicht in die Quere kommen. Sprich: Mit der gesetzlichen Rente würde ich sicher nicht über die 71,75 % Höchstversorgungssatz kommen. Aber danke für den Hinweis - da müsste man ggf. aufpassen. Soweit habe ich mich bisher belesen.
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1) Entweder auffüllen oder erstatten lassen.
Dann habe ich das richtig verstanden. Eine Erstattung könnte ich natürlich in den ETF-Sparplan stecken. Das ist jetzt die Frage... Ein Aufstocken der 48 Beitragsmonate auf die geforderten 60 könnte ich natürlich steuerlich geltend machen.
2)
SV-Entgelt / Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres = Entgeltpunkte für dieses Jahr
Danke, dann kann ich das selbst berechnen! Hoch würde der Anteil der gesetzlichen Rente ohnehin nicht ausfallen...
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Liebe Leute,
ich bin 44 und Beamter. Wenn das weiterhin so bleibt, werde ich den Großteil meiner Altersbezüge als Pension bekommen, das wäre auch mein Plan. Das Maximum der Pension von ca. 71% der letzten Bruttobezüge werde ich nicht bestimmt nicht erreichen, weil ich nicht auf 40 Dienstjahre komme.
Ich habe vor der Verbeamtung auch in gesetzliche Rente einbezahlt: 48 Monate; damit ich eine Rente beziehen könnte, fehlten also noch 12 Monate an Einzahlungen, wenn ich das richtig sehe. Die gesetzliche Rente wäre wohl nicht besonders hoch, nehme ich an. Über die 48 Monate hinweg ging es um 33.000 € Gehalt, auf die Rentenbeiträge eingezahlt wurden.
Ich tendiere zu einer freiwilligen Nachzahlung, schon deshalb, weil ich eben nicht auf meine voll Pension kommen werde. Bei Renten-/Pensionseintritt gäbe es dann eine Kombi aus Pension (Löwenanteil) und Rente (sehr kleiner Teil).
1) Wenn ich die 60 Monate Wartezeit durch freiwillige Nachzahlung nicht "voll mache", verfallen doch auch die bisher eingezahlten Beträge der 48 Monate. Sehe ich das richtig?
2) Gibt es einen Rechner, der mir ungefähr sagen kann, wie hoch meine gesetzliche Rente wäre bei den oben genannten 33.000€ Lohn? (Hinzu käme noch die freiwillige Einzahlung.)
3) Ich könnte ("regulär") freiwillig einzahlen oder vor dem 45. Lebensjahr noch für die Ausbildungszeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr nachzahlen. Das wären dann auch 12 Monate, die mir ja noch fehlen. Ich habe gesehen, dass es jeweils ein anderes Formular braucht, aber gibt es da sonst noch einen Unterschied?Hoffentlich habe ich mich verständlich mache können.
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Beiträge!
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Google mal nach Amundi / Lyxor Verschmelzung.
Vor allem die Informationspolitik von Amundi wird bemängelt.
Da werden recht kurzfristig ETF miteinander verschmolzen oder eingestellt oder bei bestehenden ETF die Ausschüttungsmodalitäten geändert.
Gerade aktuell in meinem Depot.
Ich habe Anteile von LU1681043599; nun soll eine Verschmelzung mit dem Fonds AIS-AM.MSCI WORLD DLC (ISIN LU1681043672 erfolgen.
So eine Verschmelzung erlebe ich zum ersten Mal.
Nachdem der LU 1681043599 auch von Finanztest empfohlen wurde, bin ich da nicht der einzige. Gibt es in solchen Fällen spezielle DInge zu beachten oder muss ich das Ganze einfach laufen lassen.
(Ohne Verschemelzung wäre ich nicht auf die Idee gekommen, zu verkaufen.)
Vielleicht habt Ihr Erfahrungsberichte und Tipps für mich. Oder vielleicht einen Link zum Thema "Verschmelzung" hier im Forum oder bei Finanztip? -
Liebe Leute im Forum,
ich lese gerne die Artikel auf der HP von finanztip.de, egal zu welchem Thema.
Vielleicht habe ich es bisher übersehen und ihr könnt mir helfen:
Kann ich irgendwo sehen, wenn ein Autor / eine Autorin einen neuen Artikel verfasst hat?Nehmen wir mal diesen Artikel, der am 11. Januar erschienen ist:
https://www.finanztip.de/bausparvertrag/
Hat mir die Homepage am 11. Januar irgendwo angezeigt, dass es da jetzt einen neuen Artikel gibt? Ich komme bisher immer nur per Zufall auf neue Artikel.(Unter "Daily" scheinen das nur kurze Artikelchen zu sein, so wie ich sie auf der App finde, nicht die ausführlichen, die ich sehr schätze.)
Viele Grüße
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Hallo!
Nicht außer Acht lassen, dass eine vor 2005 geschlossene RV in der Regel steuerfrei ist, wenn ich es richtig weiß.(Das steht ja eh schon oben - ich habe schlampig gelesen...)Und: Ja, beider R+V ist eine jährliche Zahlung i.d.R auch möglich, und diese reduziert die Verwaltungskosten - gar nicht mal so wenig.
Viele Grüße -
Ich glaube, dass die Angelegenheit wegen der insgesamt recht pädagogisch ausgerichteten Tätigkeit unter die Übungsleiterpauschale fällt. (Bei deutschen Wettbewerben war das bisher so.)
Aber ob Übungsleiter oder Ehrenamt wäre wahrscheinlich fast egal. Entscheidend ist in diesem Fall, dass der Wettbewerb in Österreich stattfindet und ich von dort aus bezahlt werde.Eine Nachfrage beim FA ist aber sicher hilfreich. Wollte hier nur im Vorfeld fragen, ob vielleicht jemand bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt hat.
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Liebes Forum,
gleich vorweg: Es ist klar, dass Ihr keine Steuerberater seid. Vielleicht hat aber jemand von euch ähnliche Erfahrungen im ehrenamtlichen und pädagogischen Bereich (Sport, Kunst o.a.).
Es geht um den Übungsleiterfreibetrag in der Steuererklärung, den ich bisher in Deutschland ohne Probleme nutzen konnte: als Leiter eines Orchesters / Jugendorchesters und Jurymitglied bei einem musikalischen Jugendwettbewerb.
Nun bin ich wieder als Jurymitglied eingeladen, allerdings in Österreich. Wie gebe ich die Aufwandsentschädigung, die ich dort erhalten werde, bei der Steuer an? Und kann dieser Betrag zur Übungsleiterpauschale zählen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Oder geht das doch?
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen?Das schreibt Finanztip:
Den Übungsleiterfreibetrag beanspruchen kannst Du, wenn Du nebenberuflich als Übungsleiterin, Ausbilder, Erzieherin oder Betreuer arbeitest oder wenn Du im künstlerischen Bereich tätig bist. Gemeinsames Merkmal dieser Beschäftigungen ist eine pädagogische Ausrichtung.
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Das mit dem Steuervorteil habe ich gerade auch nochmal länger nachgerechnet bzw. recherchiert.
Bin ich ganz schief gewickelt mit der steuerlichen Entlastung?
Bei 1925 € Eigenleistung und 175 € staatlicher Zulage gehen doch 1925 € vom zu versteuernden Einkommen weg und dienen somit der steuerlichen Entlastung, oder nicht?
Ich lese aus diesem Grund hier interessiert mit! -
Ich klinke mich interessiert ein und bin gespannt, ob jemand von euch mit der Info, die er oder sie von einer Bank direkt erhalten hat, aufwarten kann.
Mich würde es auch interessieren, wie es ist bei einer ausländischen Bank und deutscher IBAN.
Bei ausländischer Bank und ausländischer IBAN scheint der Fall ja klar zu sein. -
In Sachen Private Haftpflichtvers. vertraue ich sehr den Artikeln, die Finanztest herausbringt (Heft 09/2023). Wenn ich es richtig weiß, finden dort sogar nur die Tarife Aufnahme in den Artikel, die eine solide Basisabsicherung darstellen. Die Kriterien dafür werden im Heft beschrieben.
Davon ausgehend kann man dann Tarife vergleichen, die mit weiteren Bausteinen aufwarten und natürlich auch die Preise vergleichen. Ich leihe die Hefte immer über unseren digitalen Bibliotheksverbund. Eine Alternative dazu ist das Freischalten der Testergebnisse von über 400 Tarifen online für 4,90 €. Die paar Euro sind in diesem Fall gut investiert, denke ich. Die Tests sind ganz aktuell.Die Googlestichworte (in der Hoffnung, dass ich das hier posten darf!) sind: Privathaftpflicht im Vergleich Stiftung Warentest
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Die Differenz Börsen- zu NAV-Kurs geht ja in Richtung 10 %, diesen Verlust bin ich nicht bereit hinzunehmen
So geht es mir auch! Ich wüsste auch gar nicht, ob bei meinem Depot bei der Union unkompliziert ein Verkauf an der Börse möglich wäre oder ob das nur über die KAG geht. Ich hoffe jetzt eifach mal, dass sich innerhalb der 12monatigen Haltefrist die Kurse nicht um mehr als 10% verschlechtern.
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Ich habe in meinem Thread in etwa die gleiche Frage gestellt wie du, Chris.
User 12345 hat mir dazu auf meinen Post folgendes geantwortet:
Die Kommunalkredit Invest erhöht am 30.10. bei 5 Jahren auf 4,5%, so lange solltest du auf jeden Fall noch warten!Edit: Quelle https://www.modern-banking.de/festzinsanlage.php
Die Quelle ist informativ, finde ich.
Außerdem gibt es zu dem Thema der EZB-Entscheidung einen Kommentar in der App von Finanztip. -
Liebe Leute,
auf diversen Seiten (auch verlinkt in anderen Threads) sind die Ratings unterschiedlicher europäischer Banken zu sehen, die von verschiedenen Ratingagenturen vorgenommen werden.
Ein BBB- von S&P wirkt da auf den ersten Blick ja nicht ganz so vertrauenserweckend.
Nun erscheinen solche Banken aber durcaus bei als Empfehlung bei Finanztip und Finanztest (konkret meine ich z.B. Kommunalkredit Invest, Österreich und pbb, Deutschland).Was muss mich als Kunde denn nun leiten?
Entweder die Einlagensicherung: Wenn es nach der geht, könnte ich doch in vielen EU-Ländern bis 100.000 € sorgenfrei agieren.
Oder die Ratings: Denen zufolge würde ich längst nicht jeder (auch nicht deutschen oder österreichischen) Bank trauen.
Woran orientieren sich denn Finanztip und Finanztest bei ihren Empfehlungen? Und was sollte ich Eurer Meinung nach tun?
Beste Grüße