Beiträge von johu

    Man erhält von Weltsparen schon eine Einlagebestätigung. Die deutsche Einlagensicherung gilt aber nur wenn die Bank auch in Deutschland ansässig ist.

    Die Raisin Bank hat auch eine Bankenlizenz und wir von der Bafin überwacht. Zusätzlich fungiert die Rasin GmbH als Finanzanlagenvermittler, so dass eine regelmäßige Prüfung stattfinden muss. Das schließt zwar Betrug nicht vollkommen aus, aber das gleiche Problem habe ich ja mit Banken: mein Guthaben ist nur eine Zahl die mir mein Computer anzeigt.

    Ich fand in diesem Zusammenhang Kaufen/Mieten dieses Video ganz gut, da es m.M. eine sehr differenzierte Betrachtung liefert:

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    Wie bei allem: nur wenn man eine funktionierende Glaskugel hat, weiß man was besser ist.

    Meines Wissens kann man nur Verlusttöpfe übertragen, einbehaltene Steuern für realisierte Gewinne kann man nicht übertragen. Diesen Ausgleich kann man nur bewerkstelligen, wenn man sich eine Verlustbescheinigung von Depot 2 erstellen lässt und diese dann zusammen mit der Bescheinigung der Gewinne aus Depot 1 bei der Steuererklärung ausgleicht.

    Ja, normalerweise werden die Gewinne und Verluste auch laufend verrechnet. Heißt, wenn man zuerst die Position mit Gewinn verkauft wird Steuer einbehalten. Nach der unterjährigen Realisierung von Verlusten erhält man eine teilweise Erstattung der einbehaltenen Steuer. Siehe auch den Finanztip Artikel (Punkt 7):

    ETF Steuern
    So viel Steuern musst Du von Deinem ETF abdrücken
    www.finanztip.de

    Wichtig ist nur dass Aktien und andere Gewinne/Verluste separat betrachtet werden (Verlusttopf Aktien & Sonstige)

    Der Link, den ich gepostet hatte, bezieht sich speziell auf die Kostenordnung der Schlichtungsstelle Energie.

    Genau, in meinem Link oben (Stand 2024) sind die Kosten bei den Schlichtungsstelle Energie noch gleich wie in deinem Link mit Stand 2017. Mit meinem Post wollte ich eigentlich nur den Beitrag von Pantoffelheld ergänzen: Es scheint bei Banken unterschiedlich geregelt zu sein. Ich fand die Übersicht generell interessant...

    Google findet das hier: Kostenordnung (schlichtungsstelle-energie.de) Ob das noch aktuell ist, weiß nicht. Jedenfalls ist darin vorgesehen, dass die Unternehmen die Kosten der Schlichtung zahlen, je nach Fallkonstellation und Art der Beendigung / Beilegung des Schlichtungsverfahrens fällt pro Schlichtung eine Fallpauschale von 100 EUR bis 450 EUR an, ggf. zzgl. 100 EUR Zuschlag bei besonders aufwändigen Fällen bzw. Möglichkeit der Reduktion bei mehreren gleichgelagerten Fällen.

    Hatte das mal interessehalber auch gegoogelt:

    https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verbraucherschutz/Liste_Verbraucherschlichtungsstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=15

    Es scheint auf die Schlichtungsstelle anzukommen: z.B. Private Banken keine Kosten für die Bank, Sparkassen und genossenschaftliche Banken müssen eine Fallpauschale zahlen. Wie zuverlässig die Infos sind weiß ich aber auch nicht.

    Die Antwort vom April ist meiner Meinung nach immer noch korrekt:

    rero
    16. April 2024 um 11:10

    Ich habe mich ehrlicherweise auch schon gefragt, wie das im Detail funktioniert, bin aber auf keinen gruenen Zweig gekommen. Folgender ex-ante Kostennachweis am Beispiel eines Neobrokers:

    1. Kauf:

    Der Vermittler erhält 0,33%, gewährt aber eine Rabatt von 0,27%. Bleiben 0,06% was als angerechnete Zahlungen Dritter auftaucht.

    Die Bank erhält 0,01%, was wiederum, durch Zuwendungen dritter ausgeglichen wird.

    Ich verstehe das so, dass beim Kauf ein cash-flow von 0,07% erzeugt wird.

    2. Haltezeit: weder Vermittler noch Bank erhalten etwas

    3. Verkauf:

    Vermittler erhält 0,33% minus 0,31% Rabatt

    Bank nochmals 0,01%


    Der Spread beträgt nur 0,04%. Letztendlich wird von den Provisionen nichts auf mich umgelegt aber ich interpretiere es so, dass 0,1% Provisionen fließen. Fließen da bei Kauf/Verkauf mehr Provisionen als der Spread beträgt? Wenn ja, wo kommen die dann her?

    Ich komme nicht ganz auf das gleiche Ergebnis wie johu, in der normalen Sparplanvariante komme ich auf ca. 52k (Teilfreistellung der Erträge, dafür noch Soli?), aber von der Schlussfolgerung macht das keinen Unterschied:

    Ja Teilfreistellung, Soli, Freibetrag,.... habe ich der Einfachheit halber ignoriert und nur 25% Steuer auf Ertraege angenommen.

    Das kann man einfach mit einem Sparplanrechner ausrechnen:

    Bei Variante a) (100Euro Sparrate, 6%p.a.) sind es nach 30 Jahren 98,5k, die dann noch voll versteuert werden muessen.

    Bei eine Sparplan von 60 Euro (100Euro Brutto mit 40% Grenzzsteuersatz, Variante b) hat man bei 6%p.a. nach 30 Jahren ~21,6k Sparraten, ~37,4k Ertraege vor Steuern . Nach ~25% Steuern auf die Ertraege bleiben ~49,7k

    Heisst, dass erst ab einem Grenzsteuersatz von ~50% im Rentenalter diese Variante a) fuer den Buerger schlechter waere: Unter normalen Umstaenden hat man da mehr. Aber: 1. Dem Staat entgehen natuerlich bis zur Nachversteuerung einiges an Steuereinnahmen. 2. Bezueglich sozialer Gerechtigeit: Es profitieren Leute mit hohem Grenzsteuersatz in der Einzahlphase.

    Jetzt geht das WLAN. Bei mein Vodafone, dass ich bei Check 24 dann den Cashback einreichen kann.

    1.Mein Vodafone Account erstellen, oder bestehenden verwenden.

    2. Neuen Vertrag hinzufügen

    3. Online Registrierungscode aus dem Brief eingeben

    Aber du wirst doch noch gar keine Rechnung haben, wenn der Vertrag erst in 2 Wochen beginnt.

    Ich habe die 2 Briefe im Briefkasten gehabt. Aber ich kann mich nicht anmelden da ich keine Kundennummer habe> bzw. Stehen da 6×X und 3 zahlen. Sprich die ist nicht sichtbar. Passwort habe ich. Wo finde ich jetzt die Kundennummer?

    Wo willst du dich denn genau anmelden, wofür du die Kundennummer brauchst?

    OK, dann probiere ich es mal. Aber Kundennummer habe ich keine. Nur die Check 24 Auftragsnummer. Kann mich nicht registrieren. Bzw. in der mein Vodafone App ist nur mein Prepaid Tarif sonst nichts hinterlegt. Da steige ich nicht durch...

    Zugangsdaten kamen bei mir per Post. Dabei ist dann auch ein Code mit dem du den Vertrag zu deinem Kundenkonto (App) hinzufügen kannst


    Deshalb gilt unverändert mein alter Spruch:

    „Wer Geld hat kauft Aktien

    Wer kein Geld hat Immobilien“

    Finde ich eine interessante Aussage dahingehend, dass ich kuerzlich mal ueber diese Studie gestolpert bin: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1149340

    Laut den Autoren waere es sinnvoll in jungen Jahren (wenn man noch nicht viel Geld zum Investieren aber noch viel Zeit bis zur Rente hat) in gehebelte Produkte zu investieren. Bezieht sich aber alles auf Aktien.

    Ist das wirklich so? Bin kein Bitcoin Experte, aber nach meinem Wissen sind die Verlusttöpfe für Aktien/Wertpapiere und beziehen sich auf die Kapitalertragsteuer.

    Bei Bitcoin handelt es sich aber um ein privates Veräußerungsgeschäft, das mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet wird und nicht mit der Kapitalertragsteuer.

    Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Meines Wissens haben Crypto-Geschäfte nichts mit dem Verlusttopf Sonstige zu tun. Aber man kann laut Haufe einen Verlustvortrag/Verlustrücktrag machen, was letztendlich auf ein ähnliches Szenario hinausläuft (https://www.haufe.de/steuern/steuer…170_587866.html).