Beiträge von RNowotny

    Hallo,

    ob ich Unterhalt zahle oder nicht spielt eigentlich keine Rolle für Deine Frage. Kinder kosten auch Geld, wenn man nicht getrennt lebt, vielleicht rechnet man sich das nicht transparent genug aus.

    Die 50:30:20 Regel geht also nur hin und sagt: Versuche 50% für den Alltag, 30% für Spaß und 20% zum Sparen auszugeben.

    Wenn sich das nicht ausgeht, verändern sich die Gewichte halt. Und sind Ausgaben für Kinder nicht auch irgendwie allen 3 Töpfen zuzuordnen?

    Also vielleicht könntest Du schauen, dass Du den Unterhalt 50:30:20 auf Deine Töpfe verteilst.

    Hallo,

    aus meiner Sicht sollte die Ablehnung der Bank zu folgenden alternativen Überlegungen führen:

    1. Warum ist eine Bank der Meinung das ich nicht in der Lage sein werde, die Leasingrate zu leisten?

    2. Welche Hilfsmittel habe ich, die mir helfen es herauszufinden (z.B. kostenlose Schufaauskunft, Haushaltsplan)

    3. Falls ich Schwachstellen entdecke. Wie kann ich sie lösen? (z.B. Korrektur von Schufaeinträgen, Reduzierung von Krediten)

    4. Danach nachdenken über ein Auto/Roller

    Irgendwo in Deinen Daten steckt für die Bank ein Risiko. Der Versuch eine finanzierbare Alternative zu finden wird schwer bis unmöglich, da die gewünschte Rate ja auch nicht sonderlich hoch ist.

    Vielleicht verkauft auch jemand günstig eine Roller, welchen Du Dir zusammensparen kannst.

    Ich würde an Deiner Stelle aber dringend über meine Finanzen nachdenken. Selbst wenn Du eine Bank findest, welche Deinen Wunsch finanziert, führt es eher zu noch mehr Problemen.

    Viele Grüße

    Das Statement hat Fratzscher selbst auf seinem X Account gepostet ... :)

    Ja in meiner Quelle wurde es von ihm ausführlich und korrekt dargelegt. Es ist offensichtlich das der Post auf X in dieser Form falsch ist, aber meine Quelle zeigt ja, dass er es logischerweise richtig versteht. Das er volkswirtschaftlich sehr gut ist, daran kann man mit gesunden Menschenverstand auch eigentlich nicht zweifeln.

    Ob man alle seine Schlussfolgerungen mitträgt, ist allerdings eine andere Frage.

    Das Statement wurde interessanterweise um die Wort „so stark“ verkürzt. Im Original lautet es:


    "Eine geringe Inflation bedeutet jedoch nicht, daß die Preise sinken, sondern lediglich, daß sie nicht mehr so stark steigen"


    Quelle:

    DIW Berlin: Inflation sinkt, aber viele Lebensmittel bleiben teuer
    Das Statistische Bundesamt hat heute die vorläufige Inflationsrate für März 2024 veröffentlicht. Dies kommentiert DIW-Präsident Marcel Fratzscher:
    www.diw.de

    Das hat mein Freund mir gesagt, stimmt das?

    Hallo,

    ja die Tracking Differenz misst rückwirkend die Abweichung vom Index. Je besser diese ist, desto genauer hat ein ETF seinen Index verfolgt.

    Aber klar ist: Kosten sind sicher! Es macht in der Theorie daher Sinn diese gering zu halten. Allerdings macht es am Ende des Tages bei den Kosten und der Abbildungsgenauigkeit von weltweit streuenden ETFs keinen Unterschied, welchen Du nimmst.

    Der Vanguard ist eine sehr gute Wahl und Du kannst diesbezüglich der Einschätzung Deiner Freunde Glauben schenken.

    Nein, Fama/French erklären die Marktrendite an sich und die sich aus der Gewichtung nach Marktkap. ergebende Gesamtrendite mag man als die „natürliche“ sehen, aber eben nicht die durchschnittliche. Jede Aktie hat eine eigene Rendite und der math. Durchschnitt daraus kann nur eine gleichgewichtete Betrachtung sein, genau so wie der mit den 30 Einzelaktien nur dann den Durchschnitt am ehesten erreicht, wenn er gleichgewichtet einkauft.

    Tut mir leid, aber das stimmt aus meiner Sicht einfach nicht. Fama/French nehmen den value-weighted Return als Marktrendite. Was Du beschreibst ist die mathematisch ermittelte durchschnittliche Aktienrendite sein, aber eben nicht die durchschnittliche Marktrendite. Und daraus folgt eben, dass ein gleichgewichteter (Equal-weighted) Index kleinere Unternehmen aus Marktsicht (value-weighted) überbewertet.

    Wenn allgemein von der Marktrendite gesprochen wird, geht man immer von einer Gewichtung nach Marktkapitalisierung aus.

    Weil du den Kaufpreis als Ausgabe gegenrechnen müsstest und dann steht am Ende ein Verlust für dich, damit entfallen auch alle Folgefragen, z.B. ob du das Auto mit dem Zweck gekauft hast, über eine mögliche Wersteigerung Gewinne zu erzielen.

    Bei einem Oldtimer, dessen Wert steigt, ist das schon spannender.

    Der TE hat aber keinen Kaufpreis, den er gegenrechnen könnte, weil er die Gegenstände geschenkt bekommen hat.

    Ich wäre ja der Ansicht, dass es ein Thema der Spekulationsfrist ist. Nach einem Jahr bzw. 10 Jahren wäre dies dann steuerfrei, wenn es sich um Privatvermögen handelt. Innerhalb dieser Frist würde ich den von Dir angegebenen Weg wählen.

    Wie gesgat ich bin ja bereit die Steuer zur begleichen. Und da es niemals meine Intension gewesen ist daraus ein Gewerbe zu machen und nicht vor habe dieses zu machen. Ich hoffe das das FA nach der Kontaktformular erklärung sich rasch melden würde. Damit ich gewissheit habe, was nun gemacht werden muss. Bin innerlich so hibbelig :(

    Ich denke nicht, dass man arg besorgt sein muss. Du hast ja bereits Willen gezeigt und Kontakt gesucht, auch würde aufgrund Deiner Erklärungen vermuten, dass es sich um eine Aktion handelt, welche nur in einem sehr kurzen Zeitraum stattgefunden hat.

    Vieles spricht daher dafür, dass es sonstige Einkünfte sind, wie es auch hier von den geschätzten Mitforisten gesehen wird.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Sachbearbeiter zur Meinung kommt, dass hier ein Sachverhalt hinsichtlich Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung vorliegt.

    Die Antwort wird Dir aber Gewissheit bringen, dass macht die Steuererklärung dann leichter. Sollte die Antwort Dich nicht zufrieden stellen, kannst Du dann immer noch weitere Schritte überlegen. (Z.B. Konsultation eines Steuerberaters)

    Naja, hier geht es um eine einmalige Aktion, da wird das Finanzamts nicht gleich mit Gewerbe um die Ecke kommen. Es wird ja auch bei der Auflösung des geerberten Haushaltes von Oma Erna nicht gleich eine gewerbsmäßige Tätigkeit angenommen.

    Streng genommen geht es um 120 einmalige Aktionen und den Verkauf von geschenkter Industrieware mit Gewinnerzielungsabsicht.

    Die Bandbreite reicht halt von „Nichts“ bis Gewerbe. Was wir hier meinen und für sinnvoll erachten, wird dafür nicht ausschlaggebend sein.


    Ich habe Erfahrungen in beide Richtungen mit dem Finanzamt gemacht und sehe hier einen nicht ganz so einfachen Fall.

    Allerdings kann ich sagen, dass es in den meisten Fällen sinnvoll ist, dass Gespräch zu suchen.

    Wie kommst du denn darauf ?

    Ich habe nur den günstigen Fall angenommen, z.B. wenn ich meinen PKW privat verkaufe, dann habe ich auch keine sonstigen Einkünfte.


    Dieser Fall hier ist deutlich komplexer und undurchsichtiger. Daher mein Rat es mit dem Finanzamt zu klären.

    Im ungünstigsten Fall darf er von seinen Einnahmen Umsatzsteuer zahlen und danach auf den Rest Einkommenssteuer. Er muss ein Gewerbe anmelden. Eventuell fallen Strafen an, weil er das Gewerbe zu spät angemeldet und die Umsatzsteuer zu spät abgeführt hat.

    Aber das klärt alles das Finanzamt, daher würde ich wie von der Dame gewünscht, dem Amt die Anfrage schriftlich zukommen lassen.

    Danach weiß man wie es das Finanzamt sieht.

    Hallo,

    meine Empfehlung wäre, dass direkt mit Deinem Sachbearbeiter vom Finanzamt zu klären. Einmal anrufen und dann wollen sie es meist schriftlich. Du bekommst dann auch in den nächsten Wochen eine Antwort, welche Dir da Sicherheit verschafft.

    Bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht und auch nicht auf Dauerhaftigkeit ausgelegte Handlungen (so wie Du es beschreibst), kann es gut möglich sein, dass das Finanzamt zum Ergebnis kommt, dass es steuerlich nicht zu beachten ist. (Stichwort: Liebhaberei)

    Sollte sie einen gewerblichen Hintergrund annehmen, wird es sehr viel aufwendiger. Dann ist da nicht nur die Einkommenssteuer sondern auch die Umsatzsteuer zu beachten. Gewerbesteuer sollte aufgrund der Freibeträge nicht anfallen. Außerdem wäre dann eine Gewerbeanmeldung fällig, Mitgliedschaft in der IHK und die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung notwendig. (Oft abgekürzt EüR)

    Aber ich drücke Dir die Daumen, dass es in die erste Richtung geht und das Thema damit vom Tisch ist.

    Achim mag nicht antworten. Kann mir jemand anderes das erklären?

    Ich würde den Versuch einer Interpretation wagen. Die Einführung der Vorabpauschale hatte ja „nur“ den Zweck die Besteuerung eines Thesauriers schon in die Ansparphase zu legen und eine nicht vorhandene Ausschüttung zu versteuern.

    Man könnte also eventuell auch argumentieren, nur aus Neid, dass sie selbst versteuern müssen und ein anderer nicht wurde diese Pauschale eingeführt.
    Das wäre zumindest psychologisch ein gut erforschtes Ergebnis. Bevor einer mehr hat als ich, nehme ich lieber in Kauf, dass wir beide weniger haben.

    Ich glaube u.a. bei Kahnemann/Tversky hatte ich diesbezüglich ein Beispiel gelesen.

    Hallo,

    das Szenario des Users im Wertpapierforum ist aber m.E. anders aufgebaut.

    Nach meinem Verständnis hatte er Einzelaktien und ist in der Entsparphase auf einen thesaurierenden ETF gewechselt. Nun hat er berechnet ob dies in derartigen Szenarien steuerlich optimal ist.

    Es handelt sich also eher um eine Einmalanlage zum Beginn der Entsparphase. Daher könnte man die Berechnung eventuell dafür nutzen, um bei der Anlage von zum Beispiel Erbschaften zum Beginn der Entsparphase einen Ausschütter zu nutzen.


    Für junge User, welche in der Ansparphase auf Thesaurier setzen, ist dieses Ergebnis wahrscheinlich nicht relevant. Ein Verkauf der Thesaurier zum Beginn der Entsparphase in 30 Jahren zum Kauf von Ausschüttern, erscheint mir steuerlich auch nicht sinnvoll.

    Fazit wäre also Thesaurier in der Ansparphase und dann bleibt man auch in der Entnahmephase dabei. Hohe Einmalanlage kurz vor oder in der Entsparphase kann man in Ausschütter stecken, da die Dividende ja ohnehin zum Verzehr gebraucht wird.

    Hallo,

    das FA sammelt die jährlichen Beantragungen und zahlt am Ende der Laufzeit den Betrag aus. Wenn Du sie also 6 mal beantragt hast, dann bekommst Du im siebten Jahr 480 EUR ausgezahlt. Wenn Du sie nur einmal beantragt hast, dann halt nur 80 EUR.


    Falls Du sie vergessen hast, kannst Du sie glaube ich auch rückwirkend noch für einen gewissen Zeitraum beantragen.

    Dein FA hilft Dir sicher weiter.


    Viele Grüße