Einfach in den Splittingtarif geschaut (rote gestrichelte Linie) und die Grundrechenarten angewendet.
Datei:ESt D Splittingtarif 2025 zvE bis 150000.svg – Wikipedia
Einfach in den Splittingtarif geschaut (rote gestrichelte Linie) und die Grundrechenarten angewendet.
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Einfach in den Splittingtarif geschaut (rote gestrichelte Linie) und die Grundrechenarten angewendet.
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Oha das sieht kompliziert aus in der Grafik. Aber ok.dann weiß ich ja woraus ich mich einstellen kann im schlimmsten Fall. Habe nur wie gesagt ein mulmiges oder eher gesagt ein hibbelig Gefühl, da ich nicht weiß was auf mich genau zu kam.bevor sie mir was unterstellen, wo meine Absicht garnicht so gewesen ist.
Oha das sieht kompliziert aus in der Grafik. Aber ok.dann weiß ich ja woraus ich mich einstellen kann im schlimmsten Fall. Habe nur wie gesagt ein mulmiges oder eher gesagt ein hibbelig Gefühl, da ich nicht weiß was auf mich genau zu kam.bevor sie mir was unterstellen, wo meine Absicht garnicht so gewesen ist.
Mach einfach eine Steuererklärung und gibt alles nach bestem Wissen und Gewissen an. Finanzbeamte sind keine Bluthunde, die jedem Steuerpflichtigen direkt an den Hals springen.
Und beherzigen den Tipp von itschytoo und erstell zunächst die Steuererklärung für 2022 (wenn die noch nicht abgegeben wurde). Dann kannst du dich schon mal an die Formulare gewöhnen, so kompliziert ist das auch nicht. Ansonsten einfach mal eine Testversion von z.B. Tax besorgen (ruhig die Version für 2024) und geb da einfach mal alles ein. Dann siehst du die Auswirkungen und siehst, was dabei rauskommen soll. Danach kannst du die Daten auch bei Elster eingeben und guckst, ob das Ergebnis das gleiche ist.
Mach einfach eine Steuererklärung und gibt alles nach bestem Wissen und Gewissen an. Finanzbeamte sind keine Bluthunde, die jedem Steuerpflichtigen direkt an den Hals springen.
Und beherzigen den Tipp von itschytoo und erstell zunächst die Steuererklärung für 2022 (wenn die noch nicht abgegeben wurde). Dann kannst du dich schon mal an die Formulare gewöhnen, so kompliziert ist das auch nicht. Ansonsten einfach mal eine Testversion von z.B. Tax besorgen (ruhig die Version für 2024) und geb da einfach mal alles ein. Dann siehst du die Auswirkungen und siehst, was dabei rauskommen soll. Danach kannst du die Daten auch bei Elster eingeben und guckst, ob das Ergebnis das gleiche ist.
Ok alles klaro. Dann werd ich das am we mal durchforschen. Vielen dank. Werde dann bei der Steuererklärung auch den Text mit beilegen das es einmalig gewesen ist und nicht wieder so passiert.
"Daraus habe ich gelernt."
Bin den ganzen Tag sehr hibbelig wegen dem thema. Habe ja auch schon a gerufen bei FA und die Dame sagte ich solle online kontakt Formular ausfüllen und dort die fragen stellen, es wird sich jemand bei mir melden.
Ihr seid alle echt toll und habt ne Menge an Wissen drauf. Vielen dank dafüf
Hallo zusammen,
hier eine Zusammenfassung: https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/ Viel Erfolg.
LG
Wie kommst du denn darauf ?
Ich habe nur den günstigen Fall angenommen, z.B. wenn ich meinen PKW privat verkaufe, dann habe ich auch keine sonstigen Einkünfte.
Dieser Fall hier ist deutlich komplexer und undurchsichtiger. Daher mein Rat es mit dem Finanzamt zu klären.
Im ungünstigsten Fall darf er von seinen Einnahmen Umsatzsteuer zahlen und danach auf den Rest Einkommenssteuer. Er muss ein Gewerbe anmelden. Eventuell fallen Strafen an, weil er das Gewerbe zu spät angemeldet und die Umsatzsteuer zu spät abgeführt hat.
Aber das klärt alles das Finanzamt, daher würde ich wie von der Dame gewünscht, dem Amt die Anfrage schriftlich zukommen lassen.
Danach weiß man wie es das Finanzamt sieht.
Im ungünstigsten Fall darf er von seinen Einnahmen Umsatzsteuer zahlen und danach auf den Rest Einkommenssteuer. Er muss ein Gewerbe anmelden. Eventuell fallen Strafen an, weil er das Gewerbe zu spät angemeldet und die Umsatzsteuer zu spät abgeführt hat.
Naja, hier geht es um eine einmalige Aktion, da wird das Finanzamts nicht gleich mit Gewerbe um die Ecke kommen. Es wird ja auch bei der Auflösung des geerberten Haushaltes von Oma Erna nicht gleich eine gewerbsmäßige Tätigkeit angenommen.
Ich habe nur den günstigen Fall angenommen, z.B. wenn ich meinen PKW privat verkaufe, dann habe ich auch keine sonstigen Einkünfte.
Der Fall ist aber komplett anders gelagert. Wenn du dein Auto verkaufst, hast du es in der Regel vorher selber gekauft und bezahlt. Du machst also über die komplette Zeit, in der dir das Auto gehört, sehr wahrscheinlich einen Verlust. Hier wurden aber verschiedene Gegenstände kostenlos überlassen mit dem einzigen Zweck, diese zu verkaufen. Dadurch wurde es mich schon sehr wundern, wenn das Finanzamts hier keine Steuerpflicht sieht.
Naja, hier geht es um eine einmalige Aktion, da wird das Finanzamts nicht gleich mit Gewerbe um die Ecke kommen. Es wird ja auch bei der Auflösung des geerberten Haushaltes von Oma Erna nicht gleich eine gewerbsmäßige Tätigkeit angenommen.
Der Fall ist aber komplett anders gelagert. Wenn du dein Auto verkaufst, hast du es in der Regel vorher selber gekauft und bezahlt. Du machst also über die komplette Zeit, in der dir das Auto gehört, sehr wahrscheinlich einen Verlust. Hier wurden aber verschiedene Gegenstände kostenlos überlassen mit dem einzigen Zweck, diese zu verkaufen. Dadurch wurde es mich schon sehr wundern, wenn das Finanzamts hier keine Steuerpflicht sieht.
Wie gesgat ich bin ja bereit die Steuer zur begleichen. Und da es niemals meine Intension gewesen ist daraus ein Gewerbe zu machen und nicht vor habe dieses zu machen. Ich hoffe das das FA nach der Kontaktformular erklärung sich rasch melden würde. Damit ich gewissheit habe, was nun gemacht werden muss. Bin innerlich so hibbelig
Naja, hier geht es um eine einmalige Aktion, da wird das Finanzamts nicht gleich mit Gewerbe um die Ecke kommen. Es wird ja auch bei der Auflösung des geerberten Haushaltes von Oma Erna nicht gleich eine gewerbsmäßige Tätigkeit angenommen.
Streng genommen geht es um 120 einmalige Aktionen und den Verkauf von geschenkter Industrieware mit Gewinnerzielungsabsicht.
Die Bandbreite reicht halt von „Nichts“ bis Gewerbe. Was wir hier meinen und für sinnvoll erachten, wird dafür nicht ausschlaggebend sein.
Ich habe Erfahrungen in beide Richtungen mit dem Finanzamt gemacht und sehe hier einen nicht ganz so einfachen Fall.
Allerdings kann ich sagen, dass es in den meisten Fällen sinnvoll ist, dass Gespräch zu suchen.
Streng genommen geht es um 120 einmalige Aktionen und den Verkauf von geschenkter Industrieware mit Gewinnerzielungsabsicht.
Die Bandbreite reicht halt von „Nichts“ bis Gewerbe. Was wir hier meinen und für sinnvoll erachten, wird dafür nicht ausschlaggebend sein.
Ich habe Erfahrungen in beide Richtungen mit dem Finanzamt gemacht und sehe hier einen nicht ganz so einfachen Fall.
Allerdings kann ich sagen, dass es in den meisten Fällen sinnvoll ist, dass Gespräch zu suchen.
Vielen dank. Ja ich habe ja das kontsktformular benutzt und denke mal das fir sich bei mir melden werden oder?
Lg
Wie gesgat ich bin ja bereit die Steuer zur begleichen. Und da es niemals meine Intension gewesen ist daraus ein Gewerbe zu machen und nicht vor habe dieses zu machen. Ich hoffe das das FA nach der Kontaktformular erklärung sich rasch melden würde. Damit ich gewissheit habe, was nun gemacht werden muss. Bin innerlich so hibbelig
Ich denke nicht, dass man arg besorgt sein muss. Du hast ja bereits Willen gezeigt und Kontakt gesucht, auch würde aufgrund Deiner Erklärungen vermuten, dass es sich um eine Aktion handelt, welche nur in einem sehr kurzen Zeitraum stattgefunden hat.
Vieles spricht daher dafür, dass es sonstige Einkünfte sind, wie es auch hier von den geschätzten Mitforisten gesehen wird.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Sachbearbeiter zur Meinung kommt, dass hier ein Sachverhalt hinsichtlich Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung vorliegt.
Die Antwort wird Dir aber Gewissheit bringen, dass macht die Steuererklärung dann leichter. Sollte die Antwort Dich nicht zufrieden stellen, kannst Du dann immer noch weitere Schritte überlegen. (Z.B. Konsultation eines Steuerberaters)
Vielen dank. Ja ich habe ja das kontsktformular benutzt und denke mal das fir sich bei mir melden werden oder?
Lg
Ja kann aber manchmal ein paar Wochen dauern
Ich verstehe das so das wenn als Ehepaar über 133.520 Euro komme werden 42% fällig und unter 133.520 Euro die 14%. Oder liege ich da falsch?
Ja, du liegst falsch.
Hier kannst du für jedes Einkommen ganz grob aus der Grafik ablesen, wie hoch Grenz- und Durchschnittssteuersatz sind:
Einkommensteuer (Deutschland) – Wikipedia
(Das ist die Grafik für einen Alleinverdiener, du brauchst die für den Splittingtarif, die sich aber auch in diesem Wiki-Artikel findet.)
Ja, du liegst falsch.
Hier kannst du für jedes Einkommen ganz grob aus der Grafik ablesen, wie hoch Grenz- und Durchschnittssteuersatz sind:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen…%A732a_2025.svg
(Das ist die Grafik für einen Alleinverdiener, du brauchst die für den Splittingtarif, die sich aber auch in diesem Wiki-Artikel findet.)
Vielen lieben dank
Ich habe nur den günstigen Fall angenommen, z.B. wenn ich meinen PKW privat verkaufe, dann habe ich auch keine sonstigen Einkünfte.
Weil du den Kaufpreis als Ausgabe gegenrechnen müsstest und dann steht am Ende ein Verlust für dich, damit entfallen auch alle Folgefragen, z.B. ob du das Auto mit dem Zweck gekauft hast, über eine mögliche Wersteigerung Gewinne zu erzielen.
Bei einem Oldtimer, dessen Wert steigt, ist das schon spannender.
Der TE hat aber keinen Kaufpreis, den er gegenrechnen könnte, weil er die Gegenstände geschenkt bekommen hat.
Ich denke nicht, dass man arg besorgt sein muss. Du hast ja bereits Willen gezeigt und Kontakt gesucht, auch würde aufgrund Deiner Erklärungen vermuten, dass es sich um eine Aktion handelt, welche nur in einem sehr kurzen Zeitraum stattgefunden hat.
Vieles spricht daher dafür, dass es sonstige Einkünfte sind, wie es auch hier von den geschätzten Mitforisten gesehen wird.Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Sachbearbeiter zur Meinung kommt, dass hier ein Sachverhalt hinsichtlich Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung vorliegt.
Die Antwort wird Dir aber Gewissheit bringen, dass macht die Steuererklärung dann leichter. Sollte die Antwort Dich nicht zufrieden stellen, kannst Du dann immer noch weitere Schritte überlegen. (Z.B. Konsultation eines Steuerberaters)
Ich hoffe es so sehr das es normale Eintragung bei der Steuer kommt.
Wie gesgat ich bin ja bereit die Steuer zur begleichen. Und da es niemals meine Intension gewesen ist daraus ein Gewerbe zu machen und nicht vor habe dieses zu machen. Ich hoffe das das FA nach der Kontaktformular erklärung sich rasch melden würde. Damit ich gewissheit habe, was nun gemacht werden muss. Bin innerlich so hibbelig
Du hast ja jetzt über das Kontaktformular den Fall geschildert oder machst es demnächst. Damit ist der Fall dem Finanzamt bekannt und der Vorwurf "Steuerhinterziehung" wäre nicht haltbar.
Wann hast du denn die Sachen verkauft? 2024 oder 2025?
Wenn 2025, dann läuft die Frist für die Steuererklärung im Sommer 2026 ab. Dann bist du sowieso noch im grünen Bereich.
Wenn es schon 2024 war, bist du ziemlich genau 1 Monat über der Frist. Das kann je nach Finanzamt einen kleinen Verspätungszuschlag geben.
Wenn die Verkäufe in beiden Jahren stattfanden, wäre das sogar günstiger, weil du die 11.000 € dann nicht als Komlettbetrag versteuern musst sondern als 2 Teile, was zu niedrigerer Steuer führt.
Alles anzeigenDu hast ja jetzt über das Kontaktformular den Fall geschildert oder machst es demnächst. Damit ist der Fall dem Finanzamt bekannt und der Vorwurf "Steuerhinterziehung" wäre nicht haltbar.
Wann hast du denn die Sachen verkauft? 2024 oder 2025?
Wenn 2025, dann läuft die Frist für die Steuererklärung im Sommer 2026 ab. Dann bist du sowieso noch im grünen Bereich.
Wenn es schon 2024 war, bist du ziemlich genau 1 Monat über der Frist. Das kann je nach Finanzamt einen kleinen Verspätungszuschlag geben.
Wenn die Verkäufe in beiden Jahren stattfanden, wäre das sogar günstiger, weil du die 11.000 € dann nicht als Komlettbetrag versteuern musst sondern als 2 Teile, was zu niedrigerer Steuer führt.
Ja genau gestern wurde dad Formular online über Elster also online Formula abgeschickt.
Vielen Dank für deinen ausführlichen und verständlichen text.
Weil du den Kaufpreis als Ausgabe gegenrechnen müsstest und dann steht am Ende ein Verlust für dich, damit entfallen auch alle Folgefragen, z.B. ob du das Auto mit dem Zweck gekauft hast, über eine mögliche Wersteigerung Gewinne zu erzielen.
Bei einem Oldtimer, dessen Wert steigt, ist das schon spannender.Der TE hat aber keinen Kaufpreis, den er gegenrechnen könnte, weil er die Gegenstände geschenkt bekommen hat.
Ich wäre ja der Ansicht, dass es ein Thema der Spekulationsfrist ist. Nach einem Jahr bzw. 10 Jahren wäre dies dann steuerfrei, wenn es sich um Privatvermögen handelt. Innerhalb dieser Frist würde ich den von Dir angegebenen Weg wählen.
Ich wäre ja der Ansicht, dass es ein Thema der Spekulationsfrist ist. Nach einem Jahr bzw. 10 Jahren wäre dies dann steuerfrei, wenn es sich um Privatvermögen handelt. Innerhalb dieser Frist würde ich den von Dir angegebenen Weg wählen.
Ja genau.
Ich würde es nur umgekehrt machen: Erst schauen, ob überhaupt ein Gewinn entstanden ist. Bei Alltagsautos, Möbeln, Computern, Handys... dürfte das so gut wie nie der Fall sein.
Und wenn ein Gewinn entstanden ist, kann man schauen, unter welchen Umständen man die Besteuerung vermeiden kann.