121 verkäufe bei ebay mit ca 11000 €

  • Guten Tag zusammen, ich habe in diesem Jahr 121 Artikel mit 11000 Euro auf ebay verkauft als Privatperson. Meine Frage lautet nun: wie muss ich das bei der Steuer angeben? Was kommen da an Steuern auf mich zu? Wäre glücklich wenn mir jemand helfen könnte.


    Vielen dank im vorraus

  • Meine Absicht war es nicht dies weiter zu mschen.es waren siemens industrie Produkte also Ersatzteile.die aber auch zu Preisen verkauft wurden , die sehr weit vom normalerweise Preisen waren ( günstiger) die mir übergeben wurden. Da zu schade zum entsorgen aber der bekannte keine Lust hatte sie zu verkaufen, sondern woltle sie entsorgen.hätte aber nie gedacht vorher das es so viel sein würde.

  • Es wurden siemens Komponenten verkauft, und vereinzelt Zangen ,imbusschlüssel.

    Muss es bestimmt bei der Steuer angeben oder?Wenn ja wie wird das vom Finanzamt berechnet? Damit ich mich vielleicht drauf vorbereiten kann was auf mich zu kommt. Will ja keine steuerhinterziehen oder sonst was.

  • Hallo,

    meine Empfehlung wäre, dass direkt mit Deinem Sachbearbeiter vom Finanzamt zu klären. Einmal anrufen und dann wollen sie es meist schriftlich. Du bekommst dann auch in den nächsten Wochen eine Antwort, welche Dir da Sicherheit verschafft.

    Bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht und auch nicht auf Dauerhaftigkeit ausgelegte Handlungen (so wie Du es beschreibst), kann es gut möglich sein, dass das Finanzamt zum Ergebnis kommt, dass es steuerlich nicht zu beachten ist. (Stichwort: Liebhaberei)

    Sollte sie einen gewerblichen Hintergrund annehmen, wird es sehr viel aufwendiger. Dann ist da nicht nur die Einkommenssteuer sondern auch die Umsatzsteuer zu beachten. Gewerbesteuer sollte aufgrund der Freibeträge nicht anfallen. Außerdem wäre dann eine Gewerbeanmeldung fällig, Mitgliedschaft in der IHK und die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung notwendig. (Oft abgekürzt EüR)

    Aber ich drücke Dir die Daumen, dass es in die erste Richtung geht und das Thema damit vom Tisch ist.

  • Erstmal vielen lieben dank für die ausführliche erklärung. Das Problem besteht bestimmt auch darin das die Artikel von mir nicht gekauft wurden. Ich werde dsnn mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen wie es sich verhält. Wieviel % vom gesamten müsste als Steuer abgegeben werden weis man das?

    Ich hoffe auf einen milden Ausgang. Denn Eigenständigkeit anmelden wäre nicht gut, da ich keine weiteren Artikel mehr verkaufen möchte

  • Aktueller Stand ist, ich habe beim Finanzamt angerufen und den Verlauf geschildert. Es war nicht mein Sachbearbeiter aber die junge Dame sagte mir am Telefon ich solle ein kontaktformular ausfüllen und den Sachverhalt schildern. Dann nimmt sich das jemand an sich und wird sich bei mir melden. Sie sagte das wäre die sicherste Methode etwas herauszufinden.

  • Ich würde das auch als sonstige Einnahme aus einem privaten Veräußerungsgeschäft sehen. Da du die Teile geschenkt bekommen hast, dürfte der Gewinn bei nahezu 100% liegen. Dieser Gewinn wird am Ende mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, also (in der Regel) höchstens 42%.


    Eine gewerbsmäßige Tätigkeit sehr ich hier nicht wirklich.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie in der Branche unterwegs, daher nur meinen Laienmeinung!

  • Ok vielen lieben dank für eure schnelle und tolle Einschätzung. Ich hoffe das es auch das es einfach nur als erwerbssteuer durchgeht.bin mal gespannt was ich für eine Antwort von dem kontaktformular bekomme. Ich hoffe das Amt sieht es genauso.

    Gerne mehr Ratschläge wenn noch jemand etwas weiß oder schätzt.habe schon vorher ein mulmiges unruhiges gefühl gehabt, was sich leicht gelegt hat.

  • Ich habe in diesem Jahr 121 Artikel mit 11.000 Euro auf ebay verkauft als Privatperson. Wie muss ich das bei der Steuer angeben? Was kommen da an Steuern auf mich zu?

    Du hast einen Batzen alte Sachen von einem Freund geschenkt bekommen, der diese Sachen eigentlich wegwerfen wollte. Du hast sie bei ebay verkauft und dabei erfreuliche 11.000 € eingenommen.

    Wäre ich in dieser Situation, würde ich mir eine Einnahmen-Überschußrechnung aufstellen. Das klingt schlimmer, als es ist: Du nimmst Dir Excel her und schreibst eine schöne Liste a) Deiner Einnahmen, b) Deiner Ausgaben. Viele Ausgaben wirst Du nicht gehabt haben, einige aber doch. Du wirst Verpackungsmaterial gekauft haben (hoffentlich mit Quittung!), vielleicht hast Du Porto bezahlt und nicht berechnet ("portofreie Lieferung", die für den Lieferanten natürlich trotzdem Geld kostet), auch dürften Fahrtkosten angefallen sein. Ausgaben müssen plausibel sein, besser ist natürlich, wenn Du Belege hast. Aber die lassen sich hinterher in vielen Fällen schlecht nacherstellen. Wenn Du Dir das Porto nicht jeweils hast belegen lassen, kannst Du es möglicherweise aus 121 Ebay-Abrechnungen hinterher herausrechnen. Du siehst das Problem, wenn man sowas nicht zeitnah macht?

    Steuerpflichtig als "sonstige Einkünfte" ist der Gewinn (also Einnahmen minus Kosten), nicht etwa die Einnahme.

    Das war vermutlich eine einmalige Angelegenheit, oder willst Du in Zukunft weiter Groß-Ebayer sein? Also würde ich an Deiner Stelle meiner Steuererklärung eine kurze Erklärung beifügen, daß diese Aktion eine einmalige war.

    Versteuert wird das mit Deinem persönlichen Steuersatz, also so, als ob Du die vermutlich 10.000 € (die vermutlich nach Kosten übrigbleiben werden) als Überstunden verdient hättest.

    Ich sag immer so: Es ist gut, wenn man viel Steuer zahlt, weil man dann nämlich auch viel eingenommen hat. Dabei verkenne ich Deine Lage als vermutlich Angestellter nicht. Als Angestellter zahlt man ja keine Steuer, sondern bekommt sie vom Arbeitgeber gleich abgezogen. Man hat als Angestellter also das Geld nicht auf dem eigenen Konto, das zum FInanzamt geht. Das ist im vorliegenden Fall aber anders: Du mußt Geld, was schon auf Deinem Konto ist, wieder hergeben. Hoffentlich hast Du Dir einen Teil davon zurückgelegt, damit Du die Steuer auch zahlen kannst, wenn die Steuererklärung kommt!

    Das gibt für Dich noch eine mäßige Schreiberei, und dann war es das.

    Sollte es wirklich ein nächstes Mal für Dich geben, dann achte gleich von Anfang an darauf, Belege zu sammeln und eine verständliche Liste zu führen. Das ist viel weniger Arbeit, als Dinge nach Monaten oder gar Jahren zu rekonstruieren.

    :)

  • Hast Du denn schon alles verkauft oder geht die Aktion noch weiter?

    Ich hatte Dir nahegelegt, eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung aufzustellen, also eine Liste, auf der Du (mit eigenen Rubriken) Deine Einnahmen und Deine Ausgaben (!) sauber aufschreibst. Deine Einnahmen hat Ebay, und man kann sie dort erfragen. Deine Ausgaben hast nur Du. Je vollständiger und sorgfältiger Du sie dokumentierst, desto weniger Steuer zahlst Du im Endeffekt. Durchschnittliches Angestellteneinkommen angenommen kommt von 1 € Ausgaben 25 bis 30 ct vom Finanzamt zurück - und Du hast nicht nur einmal 1 € ausgegeben, sondern hundert Mal.

    Dem Finanzamt ist es letztlich egal, unter welcher Rubrik Du Einkünfte deklarierst. Die darauf entfallende Steuer ist am Ende immer gleich.

    Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich die Summe der oben beschriebenen Aufstellung als "sonstige Einkünfte" angeben (und - wie beschrieben - dazuschreiben, daß das eine einmalige, nun abgeschlossene Aktion war). Man kann schon auf den Gedanken kommen, daß hier eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Steuer wäre die gleiche, aber die Schreiberei wäre deutlich mehr - und das möchte man als Betroffener ja nicht provozieren.

    :)

  • Ok das werde ich wohl so machen, schonmal vorsichtshalber. Die Auktionen sind schon erledigt und es befindet sich kein Angebot mehr online zum Verkauf.den text werde ich dann mal formulieren und bei steuererklärung befügen. Weißt du ob es dafür einen Vordruck gibt?