Beiträge von Sovereign

    Nordnordlicht

    Aus meiner bescheidenen Sicht auf den besagten § 577 BGB läuft die in der Zeitschrift "Capital" dargestellte Ansicht (vereinfachter Tenor wohl: Es gibt - abgesehen von der Einschränkung wie dem Verkauf an Familien-Angehörige bzw. Angehörige des eigenen Haushalts (siehe § 557, Abs. 1, Satz 2) und damit nicht an sog. (fremde) "Dritte" - immer und generell ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters) ins Leere bzw. fällt gerade nicht in den Anwendungsbereich dieses Paragraphen.

    Siehe auch bereits hier Nr. 51 insbesondere dort Abs. 2.

    Bei dem von Capital genannten § 577 BGB ließe sich das - aus meiner Sicht - nämlich nur aus Abs. 1 Satz 1 entnehmen. Dies gilt aber - meines Erachtens, weil dort auch wörtlich so normiert - nämlich nur dann und für den speziellen Fall, daß - vereinfacht gesagt - eine zuvor angemietete Wohnung später d. h. im Verlauf (und damit erstmalig) in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde oder umgewandelt werden soll und Dritten zum Verkauf angeboten wird. Und damit eben nicht für eine vermietete Wohnung, die zuvor schon eine Eigentumswohnung war (was wohl der viel häufigere Fall bzw. Regelfall sein dürfte). Ein generelles gesetzliches Vorkaufsrecht für den Mieter vermag ich aus § 577 daher nicht zu entnehmen.

    Zum Dazulernen bin ich stets bereit und lasse ich mich daher - wie immer - aber gerne eines besseren belehren ... !

    Der Capital-Artikel kann dies aber - aus meiner Sicht jedenfalls - nicht leisten. Unter expliziter Bezugnahme auf § 577 BGB läuft der Artikel m. E. mit seiner pauschalen Aussage - Zitat aus dem Artikel: "Das Vorkaufsrecht ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt daher für jeden Mieter" - sogar fast auf ein "contra legem" hinaus. Eine im rechtlichen Zusammenhang praktisch vernichtende Zuschreibung.

    Aber vielleicht könnten bei dem Themenbereich Kundigere zur Aufklärung beitragen ... ?

    "Soweit mir bekannt..." impliziert nicht gerade den Anspruch auf eine exakte Fundstelle im Gesetz.

    Nur mal so nebenbei...

    In Beitrag Nr. 58 wird doch eine "exakte Fundstelle im Gesetzt" explizit (und mit Link) genannt ?

    Nur mal so nebenbei ...

    PS: Wenn Du Dich schon vom Thema angesprochen fühlst - hast Du denn eine Antwort auf meine in Nr. 51 Abs. 1 gestellte einfache Frage ?

    Das kann ich daraus aber nicht erkennen, das Gesetz spricht nicht von Mietshäusern: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html ??‍♂️

    §577 Abs. 1:

    "Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt"

    Dabei ist es übrigens wohl völlig gleichgültig, ob es sich um eine einzelne Wohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ganze Wohnblocks handelt.

    Genau das ("Bildung von Wohnungseigentum nach der Überlassung an den Mieter") war aber - meines Wissens jedenfalls - bei der her diskutierten Causa im Strang nicht der Fall (oder der Fragende mocky hätte dies - wie so manches andere auch - nicht offengelegt). Wird vom Eigentümer also eine Wohnung bei der bereits Wohnungseigentum besteht (Eigentumswohnung) an den Mieter überlassen (vermietet) - ist dies nicht der Sachverhalt des § 557. Jedenfalls nach meinem Verständnis.

    Daher hatte ich auf Deinen Hinweis hin zu einem generellen sprich "gesetzlichen Vorkaufsrecht" des Mieters

    Soweit mir bekannt ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, einem Mieter beim geplanten Verkauf einer Immobilie diese ihm zuerst anzubieten, bevor er sie bei Ablehnung durch seinen Mieter auf dem freien Markt anbietet.

    die folgende Frage gestellt

    Nur aus Interesse: Auf welchem Paragraph beruht diese gesetzliche Verpflichtung ?

    Mir ist immer noch nicht klar, auf welcher konkreten Regelung dieses allgemeine "gesetzliche Vorkaufsrecht" beruhen soll ?

    nimmt es schon seit geraumer Zeit.

    Dein persönlicher Eindruck ist Dir natürlich und selbstverständlich unbenommen.

    Nur am Rande aber dennoch zur Sache und generell: Eine ganz allgemeine Rubrik (wie anders kann man - neben den vielen anderen, ganz konkreten Themen zugeordneten Rubriken - eine sog. "Gesprächsecke" sonst verstehen ?) sollte doch - nach meinem Dafürhalten - einen gewissen inhaltlichen und auch intensiv-vertiefenden Diskussions-Korridor zulassen ?!

    Im Speziellen: Kann in einem (sehr bis extrem langen Strang mit bislang schon 1.462 Beiträgen) mit der "GRV im Titel" eine Diskussion (auch mit unterschiedlichen Meinungen) zu einem höchstrichterlichen Urteil des BVerfG ausgerechnet das - noch dazu die "GRV im Wesentlichen bestimmende" - Äquivalenzprinzip" betreffend "überhand" nehmen ? Noch dazu, wenn es dabei nur um einige wenige diesbezügliche Beiträge geht. Eine Frage, die man sich ernsthaft stellen kann bzw. muß.

    In diesem Sinne ...

    Was soll bloß dieser Privatdisput in einem öffentlichen Forum? Für die Nachwelt, die schon begonnen hat, sinnlos. Ist die Deplacierung nicht wahrnehmbar?

    Auch in einem öffentlichen Forum gibt es m. W. keinen Lesezwang ... ?

    Auch von einem "Privatdisput" - nur um Deine Begrifflichkeit zu verwenden - kann (wenn auch nicht muß) ein geneigter Leser profitieren. Jedenfalls, wenn es so wie hier um sachliche Inhalte geht.

    Unterschiedliche und differenzierte Meinungen sind doch Basis eines jeden Austauschs und jeder Diskussion ... ?

    Anhand solcher (mehr oder weniger) unterschiedlicher Meinungen kann man (so ging es mir in der Vergangenheit nicht selten) sich - diese gegeneinander abwägend - besser eine eigene Meinung bilden. Und das ist ja immer zu empfehlen. Oder diese unterschiedlichen Meinungen können ggf. zur eigenen vertiefenden Recherche dienen. Was ebenfalls immer nur wünschenswert sein kann.

    Überhand sollte das natürlich nicht nehmen. Daher auch

    An der Stelle bin ich - bezüglich dieses Themas - mit Dir raus.

    In diesem Sinne ...

    Ich hatte angemerkt, daß Urteile revidiert werden können, selbst höchstgerichtliche, man also gut daran tut, sie nicht als in Stein gemeißelt zu betrachten.

    (nachträglich gefettet von mir)

    Nein, hattest Du nicht, Du hattest explizit

    Gerichtsurteile soll man auch umstoßen können, selbst Urteile des BVerfG.

    (nachträglich gefettet von mir)

    von "umstoßen" gesprochen.

    Zudem von "man" (womit insbesondere jedermann bzw. fremde Dritte inkludiert sind). Dies kann - in einem Rechtsstaat jedenfalls - mit seinen Urteilen via modifizierter Rspr. nur das BVerfG selbst. Siehe schon hier

    Urteile des BVerfG kann - sozusagen inhaltlich bzw. vom Tenor her - nur das BVerfG selbst durch eine später modifizierte Rspr. verändern

    An der Stelle bin ich - bezüglich dieses Themas - mit Dir raus.

    Rechtlich schwieriger wäre eine Überführung des gesamten Versichertenbestandes der PKV in die GKV, da die Versicherungsunternehmen erhebliche Rückstellungen haben, die auf diese Weise praktisch enteignet würden. Daran hat sich bisher keine Regierung herangetraut, das kommt nur in den Sonntagsreden fortschrittlich denkender Parteien vor.

    (nachträglich gefettet von mir)

    Die Überführung eines recht gut funktionierenden Systems (wie ich aus meinem Umfeld weiß) mit zudem vernünftigerweise relevanten und über lange Zeit aufgebauten Altersrückstellungen (Stichworte: Lebenserwartung, Demographie, medizinischer Fortschritt usw.) in ein Zwangs-Einheitssystem, welches schon heute (in Form der GKV) mehr schlecht als recht funktioniert (wie mir ebenfalls aus meinem Umfeld gut bekannt ist), keinerlei solche Rückstellungen gebildet hat, schon heute mit Defiziten zu kämpfen hat usw. unter "fortschrittlich" zu subsumieren - entfaltet einen ganz eigenen "Charme" ...

    Selbst bei mir als seit Geburt in der GKV befindlicher Bürger.

    Es gibt auch einen weiteren gravierenden Sachgrund: Privatversicherte zahlen beim Arzt teilweise ein Vielfaches des Honorars von gesetzlichen Versicherten, was in der Mischkalkulation jeder Arztpraxis eine gravierende Rolle spielt. Wären von heute auf morgen per Erlaß alle Privatversicherten weg, gäbe das in allen Arztpraxen mächtige finanzielle Verschiebungen, die kein Politiker übersieht.

    Ein "weiterer" gravierender Sachgrund ? Steht doch hier schon

    Da ich in meinem Umfeld einige Mediziner habe, ist mir bewußt, daß so manche Praxis (präziser vielleicht nicht wenige Praxen) überhaupt nur noch da sind, weil sie via den PKV-Patienten quersubventioniert werden.

    Ansonsten

    Wenn Du Dir selbst widersprichst, was kann ich dazu?

    fällt mir dazu nur noch ein: Laß mal gut sein ...

    Es hat schon Fälle gegeben, in denen das BVerfG seine eigene Rechtssprechung "korrigiert" hat (wie das dann immer so heißt). Wer darauf vertraut hat, daß ein Urteil des BVerfG von anno dunnemals auf Ewigkeiten gilt, hat dann verblüfft die Augen aufgemacht.

    Den Hinweis verstehe ich nicht. Hatte ich doch schon explizit ausgeführt

    Urteile des BVerfG kann - sozusagen inhaltlich bzw. vom Tenor her - nur das BVerfG selbst durch eine später modifizierte Rspr. verändern

    ... ?

    Das gilt dann, wenn ein bisheriges Mehrfamilienmietshaus rechtlich in einzelne Wohnungen aufgeteilt wird, die dann einzeln verkauft werden sollen. Dieser Fall ist hier nicht gegeben.

    577 BGB. Das sind aber Fälle, in denen ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.

    Daher auch schon mein Beitrag Nr. 51 Abs. 2. ("Umwandlung bestehender Wohnung in ETW")

    Nordnordlicht spricht aber von einer allgemeinen "gesetzlichen Pflicht" (s. Nr. 50), die demnach in jedem Fall greift. Das war mir so nicht bekannt. Daher hatte ich nach dem entsprechenden Paragraph gefragt, der dies normiert.

    Zumindest ist es so zu verstehen, dass die im weitesten Sinne Abschaffung der PKV - und sei es im Wege der Austrocknung oder Kaltstellung durch die Erschwerung des Zugangs für neue und damit i.d.R. jüngere Versicherte - als "substitutive", d.h. die Mitgliedschaft in der GKV potentiell ersetzende KV ein politisches Ziel ...

    Verstehe ... Vielen Dank für Deine Erläuterung. Das sehe ich (wenn auch nur als Laie das Thema KV betreffend) übrigens ähnlich.

    ... von immerhin drei derzeit im Bundestag vertretenen Parteien ist.

    Damit sind vermutlich die Parteien SPD, Grüne und die Linke gemeint ... ?

    Nur haben bisher noch keine entsprechenden Mehrheiten zusammengefunden.

    Beim Blick auf die Zustimmungswerte der SPD sowie der Grünen (insbesondere letztgenannter Partei könnten zudem - jedenfalls wenn sie so weitermachen - bei kommenden Wahlen "Überraschungen" bevorstehen) scheint mir eine solche Mehrheit eher fragil bis unwahrscheinlich. Die dritte Partei (Die Linke) befindet sich zudem m. W. bereits in der Auflösung ...

    Wenn es aber mal soweit sein sollte, dann - ich wiederhole mich - brauchts keine Treueprämie für KVdR-ler in Form von beitragsfreien Einkunftsarten und generell auch keine KV-Beitragsbemessungsgrenze mehr, jedenfalls nicht bei immer knapper werdenden Kassen.

    Das ist ja wie immer, wenn es ein einheitliches und noch dazu zwangsweise organisiertes System gibt (in dem Fall die "Zwangs-Einheitskrankenkasse") und damit sozusagen der Wettbewerb - und jede Alternative - ausgeschaltet wird. Liegt erstmal eine Art "Monopol" vor, können die Bedingungen praktisch nach Belieben ausgestaltet werden.

    Ein Knackpunkt könnten dabei, aus meiner Sicht, die Politiker selbst sein - und zwar über alle Parteien hinweg (kenne so einige hierzulande aber auch in Brüssel oder Straßburg tätige). Bei manchen fällt es mir schwer zu glauben, daß sie selbst gerne Mitglied einer solchen zwangsweise organisierten Einheitskrankenkasse sein wollen ...

    Nur gibt das natürlich keiner zu.

    Was in der Politik für diverse Themen Gültigkeit haben dürfte ...

    Soweit mir bekannt ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, einem Mieter beim geplanten Verkauf einer Immobilie diese ihm zuerst anzubieten, bevor er sie bei Ablehnung durch seinen Mieter auf dem freien Markt anbietet...

    (nachträglich gefettet von mir)

    Nur aus Interesse: Auf welchem Paragraph beruht diese gesetzliche Verpflichtung ?

    Aus meiner Erinnerung greift dieser Fall (beim Verkauf einer Immobilie muß diese zuerst dem Mieter derselben angeboten werden) nur, wenn entweder ein dingliches bzw. eingetragenes Vorkaufsrecht im Grundbuch (der besagten Immobilie) steht oder eine bestehende Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird ... ?

    Von einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht dem Mieter der Immobilie diese (im Fall des Verkaufes) immer zuerst zum Kauf anzubieten, war mir bislang nix bekannt.

    Bin zwar nicht in der PKV sondern seit Geburt in der GKV, dennoch würde mich interessieren, wie das zu verstehen bzw. gemeint ist

    Ist die PKV erst mal weg,

    Wie sollte die (plötzlich) "weg" sein bzw. verschwinden ?

    Es gibt zig Millionen in der PKV versicherte Menschen (m. W. ca. 8-9 Millionen (!?)) mit diesbezüglichen rechtsgültigen Verträgen (Assekuranz/Versicherungsnehmer). Sowie in dem Bereich PKV sog. Altersrückstellungen in Höhe von m. W. ca. 300 Milliarden (?!) - sind die dann auch "weg" ?

    Da ich in meinem Umfeld einige Mediziner habe, ist mir bewußt, daß so manche Praxis (präziser vielleicht nicht wenige Praxen) überhaupt nur noch da sind, weil sie via den PKV-Patienten quersubventioniert werden. Die wären dann wohl auch "weg" ?

    Oder ist das nur als

    liegt der Hase im Pfeffer bzw. liegt der genannte Experte richtig. Und nicht viel Phantasievermögen ist nötig, um sich auszumalen:


    Ist die PKV erst mal weg, brauchts auch keine Treueprämie mehr. Und eine Beitragsbemessungsgrenze für die KV und die PV schon gleich gar nicht.

    ein pointiert-ironischer Ausblick auf ein mögliches Szenario zu verstehen ?

    Gerichtsurteile soll man auch umstoßen können, selbst Urteile des BVerfG.

    Sorry, aber diese konkrete Formulierung halte ich für abwegig, da Urteile des höchsten Gerichtes immer zu respektieren sind (und nicht "umgestoßen" werden können). Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat. Als solchen sieht und versteht sich Deutschland (noch).

    Selbst unser Bundeskanzler hat nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit seines Bundeshaushalts (bzw. dem seiner Regierung) durch das BVerfG verlauten lassen, daß er/die Regierung das Urteil selbstverständlich respektieren würde ^^ Übrigens: Was auch sonst ? =O

    Dann wäre dieser Staat - in seiner bisherigen Form als Rechtsstaat jedenfalls - am Ende bzw. Geschichte.

    Urteile des BVerfG kann - sozusagen inhaltlich bzw. vom Tenor her - nur das BVerfG selbst durch eine später modifizierte Rspr. verändern (die Terminologie "umstoßen" finde ich im Kontext mit Gerichtsurteilen - insbesondere höchstrichterlichen - etwas problematisch).

    Auf Ewigkeiten in Stein gemeißelt ist da nichts.

    Eine Binse.

    Zudem kann - im Rahmen der Verfassung/GG - natürlich auch der Gesetzgeber die Regeln rund um die Gesetzliche Rente ändern. Ebenfalls eine Binse.

    Daher hatte ich ja auch - dies berücksichtigend - mir lediglich den folgenden Hinweis erlaubt

    Ganz so einfach dürfte das, nach meinem Dafürhalten, vermutlich nicht sein ... hat das BVerfG ... in 2006) ... in einer Entscheidung nochmals das sog. "Äquivalenzprinzip" (der Gesetzlichen Rente in Deutschland) herausgehoben und ausdrücklich betont.

    Nur der guten Ordnung halber

    "Pleite" solltest Du nicht sagen,

    Habe ich auch nicht sondern nur darauf hingewiesen, daß diese Systeme

    (mehr oder weniger) schon jetzt "marode" oder sachlich-nüchtern formuliert tendenziell defizitär sind.

    Weiterhin

    der unerschöpfliche Steuertopf wird jedes Defizit dieser Bereiche ausgleichen.

    Ebenfalls eine Binse (jedenfalls so lange der (insbesondere steuerzahlende) Bürger/Wähler da mitspielt (bzw. u. U. bei Wahlen sich nicht sein Unmut manifestiert) siehe daher

    Wenn man etwa allein an den (extrem hohen ...) Bundeszuschuss in Höhe von ca. 100 Mrd. Euro (?!) p. a. für die Gesetzliche Rente denkt ...

    Schließlich

    Es gehört zu den Legenden der Sozialpartnerschaft, daß sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zu den Sozialversicherungen teilen, der Arbeitgeber also zum Arbeitnehmerbeitrag nochmal den gleichen Betrag drauflegt. Das ist natürlich Augenwischerei, denn letztlich verursacht Personal Kosten beim Arbeitgeber, mit denen er zu kalkulieren hat, von diesen Personalkosten geht der Block "Sozialversicherungsbeiträge" ab, die letztlich komplett der Arbeitgeber bezahlt.

    Der jeweilige Arbeitsplatz (und damit auch der Arbeitnehmer) muß die gesamten Kosten (auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen) erbringen bzw. erwirtschaften - sonst gibt es diesen Arbeitsplatz gar nicht (mehr).

    Der Selbständige sieht logischerweise den ganzen Beitrag.

    Was für Transparenz sorgt und den Blick für die Kosten/Nutzen-Relation dieser Systeme schärft.

    In der Schweiz ist die Rentenhöhe begrenzt, die Beitragshöhe aber nicht. Ob eine vergleichbare Regelung hierzulande verfassungsfest wäre, darüber will ich nicht spekulieren. Möglich ist sie jedenfalls, die Schweiz bestätigt das ja.

    Ganz so einfach dürfte das, nach meinem Dafürhalten, vermutlich nicht sein - auch wenn in Deutschland (wie schon länger in der EU) immer häufiger das Toyota-Motto zu gelten scheint ("Nichts ist (mehr) unmöglich ...).

    Nach meiner groben Erinnerung (das umfangreiche, komplexe und verminte Gelände des SGB interessiert mich wirklich nur ganz am Rande) hat das BVerfG (meine das war in 2006) in einer Entscheidung nochmals das sog. "Äquivalenzprinzip" (der Gesetzlichen Rente in Deutschland) herausgehoben und ausdrücklich betont. Tenor (in etwa): "Die gesetzliche Rente ist in besonderem Maß vom Äquivalenzprinzip geprägt" und "die Höhe der Gesetzlichen Rente richtet sich vorrangig nach der Höhe des während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgeltes und Arbeitseinkommen (oder so ähnlich jedenfalls - basiert wohl irgendwie auf § 63 Abs. 1 SGB, 6. Buch ?).

    Über andere "Ansätze" und "Versuche" hatte ich hier vor geraumer Zeit schon mal was geschrieben. Stammte damals vom - in der Wolle links gefärbten - DIW (dessen Präsident Fratzscher trommelt seit Jahren für noch mehr Umverteilung - sozusagen auf allen Ebenen also auch im Steuerrecht).

    In meinem Leben war die Reihenfolge allerdings immer die, daß ich nur das verteilen konnte, was ich zuvor erwirtschaftet und erarbeitet hatte. Und das auch in der Reihenfolge also zuerst erwirtschaften dann verteilen. Den Fokus auf diese Sachgesetzlichkeit scheint man schon seit Jahren hierzulande etwas aus den Augen verloren zu haben. Oder ganz schlicht: Mit einer stärkeren Wirtschaftsleistung kann man auch (noch) mehr umverteilen. Wenn ich an das jüngste Gutachten des Sachverständigenrats denke, in dem der Rat für Deutschland für die kommenden 10 Jahre (!) noch eine Trendwachstumsrate von durchschnittlich nur noch anämischen 0,4% p. a. (!) erwartet - da wünsche ich zukünftig viel Spaß beim (Um)Verteilen ...

    Es gibt den alten Spruch: Glaub keiner Statistik, die Du nicht selbst gestaltet hast.

    Dieses Systeme (GRV und GKV) sind ja unbestreitbar (mehr oder weniger) schon jetzt "marode" oder sachlich-nüchtern formuliert tendenziell defizitär. Wenn man etwa allein an den (extrem hohen um nicht zu sagen aberwitzigen) Bundeszuschuss in Höhe von ca. 100 Mrd. Euro (?!) p. a. für die Gesetzliche Rente denkt, um das System irgendwie weiter am Leben zu halten. Auch in der GKV samt Pflegeversicherung gibt es m. W. signifikante Defizite.

    Unbedingt in sich schlüssig und kohärent dürften diese Systeme auch nicht immer sein. Ein "hohes Tier" in dem Bereich hat mir mal gesagt: "Das System (in dem Fall ging es um die GKV) ist in sich nicht ganz widerspruchsfrei". Eine Formulierung mit fast britischer Zurückhaltung gepaart mit fast französischer Spracheleganz. Hat sich mir jedenfalls als Formulierung eingeprägt.

    Wir sprachen damals über einen Sachverhalt innerhalb der GKV und zwei dort Versicherte. Die eine Frau hatte als fest Angestellte mit geringem Gehalt (aber sehr hohen anderen Einnahmen; sechs- oder siebenstellig p. a.) nur einen geringen KV-Beitrag (von dem ihr Arbeitgeber auch noch die Hälfte beisteuerte, wodurch ihr Beitrag noch geringer wurde). Der Mann (ein sich abstrampelnder Selbständiger) hatte dagegen im Vergleich ein extrem überschaubares Einkommen, zahlte aber fast den dreifachen KV-Beitrag wie die Dame noch dazu ohne jeden Anteil eines Arbeitgebers - wohlgemerkt beide gesetzlich krankenversichert. Die Frau war gesetzlich pflichtversichert (bei ihr zählte nur das kleine Gehalt) und der Mann war freiwillig gesetzlich krankenversichert (bei ihm wurde alles verbeitragt auch die Erträge aus seiner (unabdingbaren) privaten Altersvorsorge). Beide waren Mitglied der GKV mit den gleichen (eher mediokeren) "Leistungen" (siehe z. B. Wartezeiten bezüglich Terminen). Nach den Paragraphen war das damals korrekt - verstehen kann man das als Betroffener (in dem Fall der selbständig Tätige) aber wohl eher nur schwer.

    Führt man sich vor Augen, wie häufig "Krankenversicherung für Rentner" hier ein Thema ist, muß es auf diesem Bereich sehr wohl ein Potential geben. Ich persönlich glaube auch, daß die "Beitragsfreiheit" von Zusatzeinkünften irgendwann mal fällt. In meinen Augen ist es eklatant ungerecht, daß (bei gleichem Einkommen) die einen Zusatzeinkünfte verbeitragen müssen, die anderen aber nicht.

    Zu der speziellen Thematik "KVdR" fehlt mir schlicht das Grundwissen, um mich da auch nur ansatzweise fundiert oder gar pointiert-sportlich (wie "eklatant ungerecht") äußern zu können.

    Um da jedem Mißverständns vorzubeugen: Mir ist das komplett gleichgültig - solange nicht auch noch die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben würde (und ich dann z. B. fünfstellige Beträge im Monat allein für die GKV und deren "Leistungen" abdrücken müßte).

    Ein "Experte" hat (in einem anderen Gesprächs-Kontext) mir gegenüber mal beiläufig erwähnt, daß er darin (KVdR) eine Art "Schadensfreiheitsrabatt" für das Alter sowie eine Art "Belohnung für die Treue zur GKV" sieht sozusagen also eine "Treueprämie". Zudem ein gewisser "Ausgleich" im Alter für die sehr unterschiedliche KV-Verbeitragung von Einkommen im Erwerbsleben (beim Pflichtversicherten nur das Gehalt vs. beim freiwillig Versicherten alle Arten von Einkommen; siehe dazu das o. g. Beispiel). Auch mit der Idee bzw. der Anreizsetzung verbunden, daß Besserverdiener (die in die PKV wechseln könnten) so (also mit der Aussicht auf die KVdR) in der GKV gehalten werden können; was dann wohl auch analog für Selbständige gelten könnte als freiwillig gesetzlich Versicherte (statt zu PKV-Versicherten zu werden). Für die 90%-Regelung innerhalb der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zählt ja (neben dem Erhalt einer gesetzlichen Rente) sowohl die Pflichtversicherungszeit in der GKV als auch die Zeit in der GKV als freiwillig gesetzliche Versicherter.

    Ob das eine schlüssige Sicht ist und es valide Gründe für diese Erklärung gibt bzw. dies überhaupt eine haltbare Argumentation ist, vermag ich nicht (ansatzweise) zu beurteilen. Kann auch Quark sein. Völlig abwegig klingt es - aus Laiensicht - zunächst aber nicht.

    Eine ganz andere Frage würde sich wohl in der Praxis stellen: Nicht alle Selbständigen gehen mit sehr hohen Vermögen in den Ruhestand - kenne genug Fälle, wo auf 50 oder 100 Euro genau gerechnet und kalkuliert wurde (werden mußte). Wenn dann nachträglich sozusagen "mitten im Spiel" (z. B. schon als Rentner) die Regeln signifikant geändert würden, könnte es für solche Leute zu ernsthaften Problemen kommen.

    Nur am Rande: Nach meiner Erinnerung wurden bis 1983 (?!) für pflichtversicherte Rentner (KVdR) überhaupt keine KV-Beiträge fällig ...

    Vorab

    Ohne Deine/Eure genaue finanzielle Situation zu analysieren, macht es m.E. ohnehin keinen Sinn irgendeine Empfehlung auszusprechen!

    Das dürfte ja hier für nicht ganz wenige (eher wohl für recht viele) "Fälle" gelten. Da sind wir uns einig.

    Ich erachte Gold ähnlich wie Sovereign als eine Versicherung.

    Daß wir uns gleich zweimal so einig sind ...

    Wobei ich Gold nicht nur als eine "Versicherung" gegen das staatliche Zettel- und Papiergeld sehe samt assoziierter jeweiliger Notenbank (Stichwort: Schleichende Erosion des Geldwertes) sondern auch als eine solche gegen noch unangenehmere und/oder auch eher mal schneller bis plötzlich eintretende Ereignisse. Ganz so solide (wie oft suggeriert) scheint nämlich weder unser Geldsystem im Allgemeinen noch unsere Währung im Speziellen zu sein ...

    Um nur zwei Beispiele (aus der jüngeren Vergangenheit) zu nennen:

    Wenn beispielsweise eine Bundeskanzlerin und ihr Finanzminister an einem Sonntag gemeinsam im TV auftreten (müssen), um die Spareinlagen aller Sparer für sicher zu erklären und als Bundesregierung dafür sozusagen zu garantieren (sprich einzustehen) - dann spricht das nicht gerade für die Solidität des Systems und der Währung - um es noch ganz zurückhaltend zu formulieren (nach meiner Erinnerung so geschehen am 5. Oktober 2008).

    Wenn beispielsweise der Chef (Mario Draghi) einer Notenbank (EZB) bei einer Investorenkonferenz (in London) den historischen Satz "Whatever it takes" (also koste es, was es wolle bzw. was auch immer nötig ist) raushaut (raushauen muß), um den Euro irgendwie zu retten, dann scheint es um die Solidität dieser Währungsunion samt dem Euro nicht zum Besten bestellt - um es noch ganz zurückhaltend zu formulieren (nach meiner Erinnerung so geschehen am 26. Juli 2012).

    Nur am Rande : Nach dem ersten Tabubruch und auch permanenten Bruch der den Euro betreffenden Verträge (Vertrag von Maastricht, Maastricht-Kriterien, beginnend schon vor und weiter mit Euroeinführung) und dem zweiten Tabubruch im Rahmen der Griechenland-Rettung via eines gigantischen Rettungsfonds (entgegen Art. 125 "Nichtbeistandsklausel" AEUV) - nach meiner Erinnerung so geschehen und beschlossen in der Nacht vom 8. auf den 9. 2010 - war dies der dritte Tabu- und Vertragsbruch (s. Art. 123 AEUV "Verbot der monetären Staatfinanzierung") womit die EZB zudem von einer "unabhängigen" zu einer "politischen" (unter fiskalischem Druck stehenden) Notenbank mutierte. Weitere Tabubrüche sollten folgen: Z. B. iRd Corona-Krise ein 750 Milliarden-Fonds als Gemeinschaftsanleihe eingerichtet und entgegen der Regelung des Art. 311 AEUV (wonach sich die EU samt Haushalt ausschließlich aus "Eigenmittel" zu finanzieren hat sprich eine gemeinsame Verschuldung untersagt ist).

    M.E. aber eine Versicherung, die erst greift, wenn man auch überhaupt etwas zu verlieren hat!

    Die Gretchenfrage wäre halt, wie man das "etwas" definiert. Für manche ist der (reale) (Wert)Verlust von vielen Millionen sehr ärgerlich aber gut bis bestens verkraftbar - anderen tun schon einige Tausend oder Zehntausend (sehr) weh. Aus meiner Sicht ist es daher eher eine individuelle Frage, ab welcher Vermögenshöhe (in Deinen Worten "ab wann man überhaupt etwas zu verlieren hat") Gold als "Versicherung" einen Sinn entfalten kann (wenn man eine solche "Versicherung" denn überhaupt für nötig oder gar für unverzichtbar hält - in meinem Fall ist das so; Stichworte: Fiat-Money System im Allgemeinen plus Experiment einer Europäischen Einheitswährung im Speziellen).

    Aktien haben sich langfristig als deutlich renditestärker erwiesen als Gold.

    Keine Frage, das ist zweifellos so. Aktien sind de facto - auf längere Sicht jedenfalls - die renditestärkste und damit attraktivste Anlageklasse. Einerseits. Nichtsdestotrotz sind mir nur ganze zwei oder drei Menschen bekannt, die zu 100% in Aktien investiert sind. Es scheint also noch andere (sehr wesentliche) Kriterien für die jeweils passende Asset-Allocation zu geben als ausnahmslos nur die Rendite. Andererseits.

    Da wird letztlich jeder die für sich passende und damit individuell richtige Mischung samt Gewichtung der Anlageklassen finden müssen.

    Damit wir sogar dreimal hintereinander übereinstimmen

    Wenn jemand mit 25 anfängt, kann er sich auch mal 10 Jahre leisten in denen es mit dem Vermögensaufbau eher schlecht läuft (finanzielle Lehrjahre). Das sieht bei Dir eher anders aus. Da sollte der 1. Schuss schon sitzen.

    Sehe ich ebenso. Wenn man erst > 20 Jahre später startet (in dem Fall wohl mit 46 Jahren ?) sollte man möglichst keine großen Fehler mehr machen (ohne jetzt wirklich was über die Gesamtsituation des Fragenden zu wissen - womit wir wieder am Anfang angekommen wären). Und sonderlich interessiert am Thema schien und scheint der/die Fragende auch nicht zu sein.

    Es mag sein, daß der Kauf der Allianz-Aktie die lukrativere Anlage ist als der Abschluß einer Lebensversicherung der Allianz.

    Das mag nicht nur so sein, das ist de facto so. Jedenfalls (und nur darum ging es in meinem Vergleich), wenn man eine Rentenversicherung der Allianz in Relation zu der Aktie der Allianz noch dazu samt Dividendenzahlungen betrachtet. In dem Vergleich ist die Aktie wahrhaft ein "Highflyer". Daher auch mein kurzer Hinweis diesbezüglich an den Fragesteller Frosty (siehe Nr. 25 letzter Absatz).

    Aber ein Börsenhighflyer ist die Allianz-Aktie auch nicht.

    Kommt immer auf die individuelle Sichtweise und Situation an. In die Allianz Aktie rein bin ich Ende der 70er, glaube 1979. Der Kurs damals müßte (nach meiner Erinnerung; ist extrem lange her) umgerechnet von DM auf Euro um die 8 oder 9 Euro gewesen sein (was einstellig in Euro bedeuten würde). Bei aktuell um die 232,00 Euro ist die Entwicklung über die Jahre gesehen sooo schlecht nicht. Von den jahrelangen Dividendenzahlungen (die mich deutlich mehr interessieren als der Kurs) ganz abgesehen.

    Am Rande: Mir sind zwei Anleger bekannt (dagegen bin ich ein Aktien-"Elementarteilchen" - die haben ein eigenes Research-Team), die den Dax betreffend (der macht ihren Aktienanteil betreffend auch nur noch ca. 2% vom Gesamtbestand aus) überhaupt nur noch in zwei deutsche Werte investieren - nämlich in die Munich Re und die Allianz. So schlecht kann es also vermutlich um diese Aktie nicht bestellt sein.

    Dazu kommt: Laut meinem Steuerbüro (von Steuern verstehe ich fast gar nix) haben solche Aktien-Altbestände (meine, es geht da um das Stichjahr vor 2009) den Vorteil, daß Gewinne bei einem Verkauf wohl noch steuerfrei sind. Die Bedingungen wurden danach wohl immer weiter verschlechtert (was mir vor dem Hintergrund der sehr unterentwickelten Aktienkultur in Deutschland kontraproduktiv erscheint - das wäre aber wieder ein anderes Thema).

    Es gibt hier meines Wissens keinen Lesezwang - also bist doch doch gar nicht gezwungen "wirres Zeug" zu lesen ... ?!

    Dass Ulrike Herrmann im Gegensatz zu dir eine hoch angesehene Journalistin ist, deren Expertise geschätzt wird, solltest du nicht vergessen.

    Die Frage wäre nur von wem und wo sie "hoch angesehen" wird ... und von wem und wo ihre Expertise geschätzt wird ?!

    Allzu viele können es jedenfalls nicht sein, denn die taz ist sowohl von der verkauften Auflage als auch von der Reichweite her eher unter die Rubrik "Nischenblättchen" zu subsumieren.

    Daß dieses Blättchen - bei solchen Finanz-Fragen - international Beachtung findet und/oder häufig zitiert wird - wäre mir völlig neu ... ?

    By the way: Von derartigen fehlerhaften Vergleichen bitte ich Abstand zu nehmen. Journalismus habe ich nicht studiert und war und bin demzufolge auch nicht als Journalist tätig (wobei ja eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium heutzutage und hierzulande keine Voraussetzung mehr zu sein scheint, um in bestimmten Bereichen tätig zu sein und/oder sich zu bestimmten Themen prominent zu äußern; siehe beispielsweise diverse Protagonisten in der deutschen Politik ...).

    Während sie an ihrem nächsten Buch schreibt, schreibst du hier nur wirres Zeug.

    Apropos "wirres Zeug": Begrifflichkeiten wie "Backsteine", "Hefe", "Repetierarmbrust" etc. in dem Finanz-Kontext kamen doch nicht von mir sondern von anderen Schreibern ... ? Ich hatte dagegen lediglich sachlich von dem Fiat-Money-System, den Notenbanken und deren Goldreserven geschrieben ... ?

    Um nur kurz einen Realitätsbezug (so weit Du Realitäten zugänglich bist ... ?) zu dieser "Versicherung" (Gold) gegen staatliches Zettel- zw. Papiergeld herzustellen: Bei meinem ersten Kontakt mit Goldmünzen waren für einen Krügerrand (1 Unze sprich 31,1 Gramm - für den Laien) ziemlich genau 27 ZAR (Südafrikanische Rand - für den Laien) aufzubringen. Bei aktuellen Kursen (Gold und ZAR) sind dies nun aber etwas > 37.370 ZAR. Das ist ein Faktor von etwas über dem

    1. 380-fachen ... ("etwas", da Kopfrechnen nicht zu meinen Stärken zählt). Wobei beim ZAR - neben dem Status Papiergeld - auch noch politische Gründe hinzukommen bzw. für diese Entwicklung der dramatischen Devaluierung gegen Gold verantwortlich sind.

    Bei meinem ersten Kontakt mit dem "Esperantogeld" Euro (1999) lag der Preis in Euro für den besagten Krügerrand bei ca. 260/270 Euro; nach meiner Erinnerung - nunmehr bei etwas über 1.820 Euro (Kilopreise in 1999 waren um die 7.800/7.900 Euro - aktuell wohl um die 60.000). Das ist ein Faktor von um die 7 herum iVz Euroeinführung. Wie schon gesagt, Kopfrechnen ist bei mir schwach. Oder: Der Euro hat in seiner (für eine Währung extrem kurzen) Lebenszeit bislang bereits ebenfalls massiv gegen Gold devaluiert (um die 85%).

    Diese Beispiele machen mir bezüglich des staatlichen Zettel- bzw. Papiergeldes nicht allzu viel Mut und können mir auch diesbezüglich nur sehr bedingt Vertrauen einflößen. Zu den Geldfunktionen, die Geld definieren, gehört - nach meinem Kenntnisstand, da es so in allen mir bekannten Lehrbüchern zu finden ist - die Funktion als "Wertaufbewahrungsmittel" ... ? Dies Funktion scheint mir der Euro (s. o.) nicht mehr ansatzweise zu erfüllen.

    Da Du Dich offensichtlich mit solchen Themen hervorragend auskennst: Ist Dir denn eine andere Definition des Geldes als über die drei Geldfunktionen Zahlungsmittel, Verrechnungsmittel (Wertmaßstab) und Wertaufbewahrungsmittel bekannt ? Und falls ja, welche ?

    Zudem: Meines Wissens mußte Gold - im Gegensatz zum Euro beispielsweise - auch noch nie "gerettet" werden ... ?

    Es wäre daher - um Deine nette und freundliche Formulierung aufzugreifen - eher "wirres Zeug" auf eine solche "Versicherung" (wie Gold) zu verzichten. Jedenfalls innerhalb eines reines Fiat-Money-Systems und erst recht bei einem Währungsexperiment wie der Einheitswährung Euro.

    In diesem Sinne ...


    PS: Alle Zahlen nur aus der Erinnerung. Dafür einen Taschenrechner zu bemühen oder gar uralte Kaufbelege aus meinen Ordnern heraus zu kramen, schien mir im Kontext mit ohnehin "wirrem Zeug" - offen gesagt - etwas überdimensioniert und zu viel des Aufwands.

    Mir scheint, Dein Vorschlag wird nicht richtig gewertschätzt. :(

    Wieso das ? Von meiner Seite beispielsweise wurde dieser Vorschlag (s. Nr. 24) wörtlich und damit explizit als "hoch schlüssig" und zudem sogar als "genial" eingestuft ... ?!

    Als Mensch mit Realitätsbezug in Sachen Finanzen - und damit stets auch pragmatischer Herangehensweise - bin ich denknotwendig weder lern- noch beratungsresistent in solchen (noch dazu grundlegenden) Fragen.

    Sollten also die Notenbanken weltweit der Empfehlung von Hornie folgen sprich von Gold auf Backsteine umsteigen, dann werde auch ich meine Vorgehensweise diesbezüglich überdenken.

    (Zumal ich Gold nicht gerade mag - außer iZm Schmuck für die Damenwelt - und mir ein Geldsystem viel lieber wäre, bei dem ich darauf verzichten könnte; ebenso natürlich eine solche Währung).

    Allerdings auch erst dann ... ^^

    Werde die Medienlandschaft aufmerksam verfolgen. Der Umstieg der Notenbanken von Gold auf Backsteine - sicherlich in Form einer konzertierte Aktion - wird der internationalen Presse bestimmt eine oder mehrere Meldungen wert sein. Mal sehen, was dann übrigens Frau Herrmann von der legendären und in solchen Finanz-Fragen auch international hoch geschätzten taz dazu schreibt.