In der Schweiz ist die Rentenhöhe begrenzt, die Beitragshöhe aber nicht. Ob eine vergleichbare Regelung hierzulande verfassungsfest wäre, darüber will ich nicht spekulieren. Möglich ist sie jedenfalls, die Schweiz bestätigt das ja.
Ganz so einfach dürfte das, nach meinem Dafürhalten, vermutlich nicht sein - auch wenn in Deutschland (wie schon länger in der EU) immer häufiger das Toyota-Motto zu gelten scheint ("Nichts ist (mehr) unmöglich ...).
Nach meiner groben Erinnerung (das umfangreiche, komplexe und verminte Gelände des SGB interessiert mich wirklich nur ganz am Rande) hat das BVerfG (meine das war in 2006) in einer Entscheidung nochmals das sog. "Äquivalenzprinzip" (der Gesetzlichen Rente in Deutschland) herausgehoben und ausdrücklich betont. Tenor (in etwa): "Die gesetzliche Rente ist in besonderem Maß vom Äquivalenzprinzip geprägt" und "die Höhe der Gesetzlichen Rente richtet sich vorrangig nach der Höhe des während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgeltes und Arbeitseinkommen (oder so ähnlich jedenfalls - basiert wohl irgendwie auf § 63 Abs. 1 SGB, 6. Buch ?).
Über andere "Ansätze" und "Versuche" hatte ich hier vor geraumer Zeit schon mal was geschrieben. Stammte damals vom - in der Wolle links gefärbten - DIW (dessen Präsident Fratzscher trommelt seit Jahren für noch mehr Umverteilung - sozusagen auf allen Ebenen also auch im Steuerrecht).
In meinem Leben war die Reihenfolge allerdings immer die, daß ich nur das verteilen konnte, was ich zuvor erwirtschaftet und erarbeitet hatte. Und das auch in der Reihenfolge also zuerst erwirtschaften dann verteilen. Den Fokus auf diese Sachgesetzlichkeit scheint man schon seit Jahren hierzulande etwas aus den Augen verloren zu haben. Oder ganz schlicht: Mit einer stärkeren Wirtschaftsleistung kann man auch (noch) mehr umverteilen. Wenn ich an das jüngste Gutachten des Sachverständigenrats denke, in dem der Rat für Deutschland für die kommenden 10 Jahre (!) noch eine Trendwachstumsrate von durchschnittlich nur noch anämischen 0,4% p. a. (!) erwartet - da wünsche ich zukünftig viel Spaß beim (Um)Verteilen ...
Es gibt den alten Spruch: Glaub keiner Statistik, die Du nicht selbst gestaltet hast.
Dieses Systeme (GRV und GKV) sind ja unbestreitbar (mehr oder weniger) schon jetzt "marode" oder sachlich-nüchtern formuliert tendenziell defizitär. Wenn man etwa allein an den (extrem hohen um nicht zu sagen aberwitzigen) Bundeszuschuss in Höhe von ca. 100 Mrd. Euro (?!) p. a. für die Gesetzliche Rente denkt, um das System irgendwie weiter am Leben zu halten. Auch in der GKV samt Pflegeversicherung gibt es m. W. signifikante Defizite.
Unbedingt in sich schlüssig und kohärent dürften diese Systeme auch nicht immer sein. Ein "hohes Tier" in dem Bereich hat mir mal gesagt: "Das System (in dem Fall ging es um die GKV) ist in sich nicht ganz widerspruchsfrei". Eine Formulierung mit fast britischer Zurückhaltung gepaart mit fast französischer Spracheleganz. Hat sich mir jedenfalls als Formulierung eingeprägt.
Wir sprachen damals über einen Sachverhalt innerhalb der GKV und zwei dort Versicherte. Die eine Frau hatte als fest Angestellte mit geringem Gehalt (aber sehr hohen anderen Einnahmen; sechs- oder siebenstellig p. a.) nur einen geringen KV-Beitrag (von dem ihr Arbeitgeber auch noch die Hälfte beisteuerte, wodurch ihr Beitrag noch geringer wurde). Der Mann (ein sich abstrampelnder Selbständiger) hatte dagegen im Vergleich ein extrem überschaubares Einkommen, zahlte aber fast den dreifachen KV-Beitrag wie die Dame noch dazu ohne jeden Anteil eines Arbeitgebers - wohlgemerkt beide gesetzlich krankenversichert. Die Frau war gesetzlich pflichtversichert (bei ihr zählte nur das kleine Gehalt) und der Mann war freiwillig gesetzlich krankenversichert (bei ihm wurde alles verbeitragt auch die Erträge aus seiner (unabdingbaren) privaten Altersvorsorge). Beide waren Mitglied der GKV mit den gleichen (eher mediokeren) "Leistungen" (siehe z. B. Wartezeiten bezüglich Terminen). Nach den Paragraphen war das damals korrekt - verstehen kann man das als Betroffener (in dem Fall der selbständig Tätige) aber wohl eher nur schwer.
Führt man sich vor Augen, wie häufig "Krankenversicherung für Rentner" hier ein Thema ist, muß es auf diesem Bereich sehr wohl ein Potential geben. Ich persönlich glaube auch, daß die "Beitragsfreiheit" von Zusatzeinkünften irgendwann mal fällt. In meinen Augen ist es eklatant ungerecht, daß (bei gleichem Einkommen) die einen Zusatzeinkünfte verbeitragen müssen, die anderen aber nicht.
Zu der speziellen Thematik "KVdR" fehlt mir schlicht das Grundwissen, um mich da auch nur ansatzweise fundiert oder gar pointiert-sportlich (wie "eklatant ungerecht") äußern zu können.
Um da jedem Mißverständns vorzubeugen: Mir ist das komplett gleichgültig - solange nicht auch noch die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben würde (und ich dann z. B. fünfstellige Beträge im Monat allein für die GKV und deren "Leistungen" abdrücken müßte).
Ein "Experte" hat (in einem anderen Gesprächs-Kontext) mir gegenüber mal beiläufig erwähnt, daß er darin (KVdR) eine Art "Schadensfreiheitsrabatt" für das Alter sowie eine Art "Belohnung für die Treue zur GKV" sieht sozusagen also eine "Treueprämie". Zudem ein gewisser "Ausgleich" im Alter für die sehr unterschiedliche KV-Verbeitragung von Einkommen im Erwerbsleben (beim Pflichtversicherten nur das Gehalt vs. beim freiwillig Versicherten alle Arten von Einkommen; siehe dazu das o. g. Beispiel). Auch mit der Idee bzw. der Anreizsetzung verbunden, daß Besserverdiener (die in die PKV wechseln könnten) so (also mit der Aussicht auf die KVdR) in der GKV gehalten werden können; was dann wohl auch analog für Selbständige gelten könnte als freiwillig gesetzlich Versicherte (statt zu PKV-Versicherten zu werden). Für die 90%-Regelung innerhalb der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zählt ja (neben dem Erhalt einer gesetzlichen Rente) sowohl die Pflichtversicherungszeit in der GKV als auch die Zeit in der GKV als freiwillig gesetzliche Versicherter.
Ob das eine schlüssige Sicht ist und es valide Gründe für diese Erklärung gibt bzw. dies überhaupt eine haltbare Argumentation ist, vermag ich nicht (ansatzweise) zu beurteilen. Kann auch Quark sein. Völlig abwegig klingt es - aus Laiensicht - zunächst aber nicht.
Eine ganz andere Frage würde sich wohl in der Praxis stellen: Nicht alle Selbständigen gehen mit sehr hohen Vermögen in den Ruhestand - kenne genug Fälle, wo auf 50 oder 100 Euro genau gerechnet und kalkuliert wurde (werden mußte). Wenn dann nachträglich sozusagen "mitten im Spiel" (z. B. schon als Rentner) die Regeln signifikant geändert würden, könnte es für solche Leute zu ernsthaften Problemen kommen.
Nur am Rande: Nach meiner Erinnerung wurden bis 1983 (?!) für pflichtversicherte Rentner (KVdR) überhaupt keine KV-Beiträge fällig ...