GRV ungleich Investment

  • Genau da

    Ein "Experte" hat (in einem anderen Gesprächs-Kontext) mir gegenüber mal beiläufig erwähnt, daß er darin (KVdR) eine Art "Schadensfreiheitsrabatt" für das Alter sowie eine Art "Belohnung für die Treue zur GKV" sieht sozusagen also eine "Treueprämie". Zudem ein gewisser "Ausgleich" im Alter für die sehr unterschiedliche KV-Verbeitragung von Einkommen im Erwerbsleben (beim Pflichtversicherten nur das Gehalt vs. beim freiwillig Versicherten alle Arten von Einkommen; siehe dazu das o. g. Beispiel). Auch mit der Idee bzw. der Anreizsetzung verbunden, daß Besserverdiener (die in die PKV wechseln könnten) so (also mit der Aussicht auf die KVdR) in der GKV gehalten werden können; was dann wohl auch analog für Selbständige gelten könnte als freiwillig gesetzlich Versicherte (statt zu PKV-Versicherten zu werden). Für die 90%-Regelung innerhalb der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zählt ja (neben dem Erhalt einer gesetzlichen Rente) sowohl die Pflichtversicherungszeit in der GKV als auch die Zeit in der GKV als freiwillig gesetzliche Versicherter.

    liegt der Hase im Pfeffer bzw. liegt der genannte Experte richtig. Und nicht viel Phantasievermögen ist nötig, um sich auszumalen:

    Ist die PKV erst mal weg, brauchts auch keine Treueprämie mehr. Und eine Beitragsbemessungsgrenze für die KV und die PV schon gleich gar nicht.

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Nach meiner groben Erinnerung ... hat das BVerfG (... 2006) in einer Entscheidung nochmals das sog. "Äquivalenzprinzip" (der gesetzlichen Rente in Deutschland) herausgehoben ... Tenor (in etwa): "Die gesetzliche Rente ist in besonderem Maß vom Äquivalenzprinzip geprägt"

    Gerichtsurteile soll man auch umstoßen können, selbst Urteile des BVerfG. Auf Ewigkeiten in Stein gemeißelt ist da nichts.

    Die Systeme (GRV und GKV) sind ja unbestreitbar (mehr oder weniger) schon jetzt "marode" oder sachlich-nüchtern formuliert tendenziell defizitär.

    "Pleite" solltest Du nicht sagen, denn der unerschöpfliche Steuertopf wird jedes Defizit dieser Bereiche ausgleichen.

    Mit Mühe hat sich der Staat durchgerungen, eine Schuldenbremse in die Verfassung zu schreiben, hat sich dabei aber ein Hintertürchen offengelassen: In Notfällen darf man dann eben doch. Und prompt stellen akut die ersten Landesparlamente in einer Situation, die ich als Laie nicht als so außergewöhnlich betrachte, die "Notlage" fest. Was passiert dann erst in einer echten Notlage? Ich vermute mal, wir werden aus der Notlage nicht mehr herauskommen, nicht in normalen Jahren, nicht in guten Jahren, nicht in tatsächlich schlechten Jahren. Ein Politiker, der kein Geld zum Umverteilen hat, wird sich immer in Not sehen.

    Wir sprachen damals über einen Sachverhalt innerhalb der GKV und zwei dort Versicherte.

    Die Frau hatte als fest Angestellte mit [einem relativ] geringen Gehalt (aber sehr hohen anderen Einnahmen; sechs- oder siebenstellig p. a.) nur einen geringen KV-Beitrag (von dem ihr Arbeitgeber auch noch die Hälfte beisteuerte, wodurch ihr Beitrag noch geringer wurde).

    Der Mann (ein sich abstrampelnder Selbständiger) hatte dagegen im Vergleich ein ... überschaubares Einkommen, zahlte aber fast den dreifachen KV-Beitrag wie die Dame, noch dazu ohne jeden Anteil eines Arbeitgebers - wohlgemerkt beide gesetzlich krankenversichert.

    Die Frau war gesetzlich pflichtversichert (bei ihr zählte nur das kleine Gehalt) und der Mann war freiwillig gesetzlich krankenversichert (bei ihm wurde alles verbeitragt, auch die Erträge aus seiner (unabdingbaren) privaten Altersvorsorge).

    Es gehört zu den Legenden der Sozialpartnerschaft, daß sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zu den Sozialversicherungen teilen, der Arbeitgeber also zum Arbeitnehmerbeitrag nochmal den gleichen Betrag drauflegt. Das ist natürlich Augenwischerei, denn letztlich verursacht Personal Kosten beim Arbeitgeber, mit denen er zu kalkulieren hat, von diesen Personalkosten geht der Block "Sozialversicherungsbeiträge" ab, die letztlich komplett der Arbeitgeber bezahlt. Damit die Legende aber aufrechterhalten wird, bekommt der gesetzliche Rentner einen "Arbeitgeberzuschuß" immerhin zur Krankenversicherung. In Wirklichkeit ist die Bruttorente schlichtweg 8% höher als ausgewiesen.

    Der Selbständige sieht logischerweise den ganzen Beitrag.

    Ich halte es für unsystematisch und auch für ungerecht, daß in der aktiven Zeit, wie auch im Rentenalter bei Pflichtversicherten nicht die vollständigen Einkünfte verbeitragt werden, sondern nur ein Teil davon, wohingegen freiwillig Versicherte von allen Einkünfte Beiträge zahlen müssen.

    Nach den Paragraphen war das damals korrekt - verstehen kann man das als Betroffener (in dem Fall der selbständig Tätige) aber wohl eher nur schwer.

    Zu der speziellen Thematik "KVdR" fehlt mir schlicht das Grundwissen, um mich da auch nur ansatzweise fundiert oder gar pointiert-sportlich (wie "eklatant ungerecht") äußern zu können.

    Mit dem Renteneintritt werden die Karten neu ausgegeben. Wer von der zweiten Hälfte seiner Berufstätigkeit 90% in der GKV versichert war, bekommt im Ruhestand den Status "pflichtversichert". Man sagt, diese Leute seien Mitglieder der "KVdR", der Krankenversicherung der Rentner. Dabei ist das keine spezielle Krankenkasse, sondern nur ein besonderer Status, den alle GKV-Kassen bieten.

    Wer diese Bedingung nicht erfüllt, kann im Ruhestand auch in der GKV bleiben, aber dann halt als freiwillig versichertes Mitglied.

    Es gilt dann wie oben: Der Pflichtversicherte zahlt Beiträge nur auf Renteneinkünfte etc.; Kapitaleinkünfte etc. bleiben beitragsfrei. Freiwillig Versicherte hingegen zahlen auf alle Einkünfte Beiträge.

  • Ich halte es für unsystematisch und auch für ungerecht, daß in der aktiven Zeit, wie auch im Rentenalter bei Pflichtversicherten nicht die vollständigen Einkünfte verbeitragt werden, sondern nur ein Teil davon, wohingegen freiwillig Versicherte von allen Einkünfte Beiträge zahlen müssen.

    Mit etwas Fantasie könnte man auf die Idee kommen, dass hinter solchen schizophrenen Regelungen die Absicht steckt, Leute aus der freiwilligen GKV in die PKV zu treiben ;)

  • Gerichtsurteile soll man auch umstoßen können, selbst Urteile des BVerfG.

    Sorry, aber diese konkrete Formulierung halte ich für abwegig, da Urteile des höchsten Gerichtes immer zu respektieren sind (und nicht "umgestoßen" werden können). Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat. Als solchen sieht und versteht sich Deutschland (noch).

    Selbst unser Bundeskanzler hat nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit seines Bundeshaushalts (bzw. dem seiner Regierung) durch das BVerfG verlauten lassen, daß er/die Regierung das Urteil selbstverständlich respektieren würde ^^ Übrigens: Was auch sonst ? =O

    Dann wäre dieser Staat - in seiner bisherigen Form als Rechtsstaat jedenfalls - am Ende bzw. Geschichte.

    Urteile des BVerfG kann - sozusagen inhaltlich bzw. vom Tenor her - nur das BVerfG selbst durch eine später modifizierte Rspr. verändern (die Terminologie "umstoßen" finde ich im Kontext mit Gerichtsurteilen - insbesondere höchstrichterlichen - etwas problematisch).

    Auf Ewigkeiten in Stein gemeißelt ist da nichts.

    Eine Binse.

    Zudem kann - im Rahmen der Verfassung/GG - natürlich auch der Gesetzgeber die Regeln rund um die Gesetzliche Rente ändern. Ebenfalls eine Binse.

    Daher hatte ich ja auch - dies berücksichtigend - mir lediglich den folgenden Hinweis erlaubt

    Ganz so einfach dürfte das, nach meinem Dafürhalten, vermutlich nicht sein ... hat das BVerfG ... in 2006) ... in einer Entscheidung nochmals das sog. "Äquivalenzprinzip" (der Gesetzlichen Rente in Deutschland) herausgehoben und ausdrücklich betont.

    Nur der guten Ordnung halber

    "Pleite" solltest Du nicht sagen,

    Habe ich auch nicht sondern nur darauf hingewiesen, daß diese Systeme

    (mehr oder weniger) schon jetzt "marode" oder sachlich-nüchtern formuliert tendenziell defizitär sind.

    Weiterhin

    der unerschöpfliche Steuertopf wird jedes Defizit dieser Bereiche ausgleichen.

    Ebenfalls eine Binse (jedenfalls so lange der (insbesondere steuerzahlende) Bürger/Wähler da mitspielt (bzw. u. U. bei Wahlen sich nicht sein Unmut manifestiert) siehe daher

    Wenn man etwa allein an den (extrem hohen ...) Bundeszuschuss in Höhe von ca. 100 Mrd. Euro (?!) p. a. für die Gesetzliche Rente denkt ...

    Schließlich

    Es gehört zu den Legenden der Sozialpartnerschaft, daß sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zu den Sozialversicherungen teilen, der Arbeitgeber also zum Arbeitnehmerbeitrag nochmal den gleichen Betrag drauflegt. Das ist natürlich Augenwischerei, denn letztlich verursacht Personal Kosten beim Arbeitgeber, mit denen er zu kalkulieren hat, von diesen Personalkosten geht der Block "Sozialversicherungsbeiträge" ab, die letztlich komplett der Arbeitgeber bezahlt.

    Der jeweilige Arbeitsplatz (und damit auch der Arbeitnehmer) muß die gesamten Kosten (auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen) erbringen bzw. erwirtschaften - sonst gibt es diesen Arbeitsplatz gar nicht (mehr).

    Der Selbständige sieht logischerweise den ganzen Beitrag.

    Was für Transparenz sorgt und den Blick für die Kosten/Nutzen-Relation dieser Systeme schärft.

  • Bin zwar nicht in der PKV sondern seit Geburt in der GKV, dennoch würde mich interessieren, wie das zu verstehen bzw. gemeint ist

    Ist die PKV erst mal weg,

    Wie sollte die (plötzlich) "weg" sein bzw. verschwinden ?

    Es gibt zig Millionen in der PKV versicherte Menschen (m. W. ca. 8-9 Millionen (!?)) mit diesbezüglichen rechtsgültigen Verträgen (Assekuranz/Versicherungsnehmer). Sowie in dem Bereich PKV sog. Altersrückstellungen in Höhe von m. W. ca. 300 Milliarden (?!) - sind die dann auch "weg" ?

    Da ich in meinem Umfeld einige Mediziner habe, ist mir bewußt, daß so manche Praxis (präziser vielleicht nicht wenige Praxen) überhaupt nur noch da sind, weil sie via den PKV-Patienten quersubventioniert werden. Die wären dann wohl auch "weg" ?

    Oder ist das nur als

    liegt der Hase im Pfeffer bzw. liegt der genannte Experte richtig. Und nicht viel Phantasievermögen ist nötig, um sich auszumalen:


    Ist die PKV erst mal weg, brauchts auch keine Treueprämie mehr. Und eine Beitragsbemessungsgrenze für die KV und die PV schon gleich gar nicht.

    ein pointiert-ironischer Ausblick auf ein mögliches Szenario zu verstehen ?

  • Oder ist das nur als

    ein pointiert-ironischer Ausblick auf ein mögliches Szenario zu verstehen ?

    Zumindest ist es so zu verstehen, dass die im weitesten Sinne Abschaffung der PKV - und sei es im Wege der Austrocknung oder Kaltstellung durch die Erschwerung des Zugangs für neue und damit i.d.R. jüngere Versicherte - als "substitutive", d.h. die Mitgliedschaft in der GKV potentiell ersetzende KV ein politisches Ziel von immerhin drei derzeit im Bundestag vertretenen Parteien ist. Nur haben bisher noch keine entsprechenden Mehrheiten zusammengefunden.

    Wenn es aber mal soweit sein sollte, dann - ich wiederhole mich - brauchts keine Treueprämie für KVdR-ler in Form von beitragsfreien Einkunftsarten und generell auch keine KV-Beitragsbemessungsgrenze mehr, jedenfalls nicht bei immer knapper werdenden Kassen. Nur gibt das natürlich keiner zu.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Zumindest ist es so zu verstehen, dass die im weitesten Sinne Abschaffung der PKV - und sei es im Wege der Austrocknung oder Kaltstellung durch die Erschwerung des Zugangs für neue und damit i.d.R. jüngere Versicherte - als "substitutive", d.h. die Mitgliedschaft in der GKV potentiell ersetzende KV ein politisches Ziel ...

    Verstehe ... Vielen Dank für Deine Erläuterung. Das sehe ich (wenn auch nur als Laie das Thema KV betreffend) übrigens ähnlich.

    ... von immerhin drei derzeit im Bundestag vertretenen Parteien ist.

    Damit sind vermutlich die Parteien SPD, Grüne und die Linke gemeint ... ?

    Nur haben bisher noch keine entsprechenden Mehrheiten zusammengefunden.

    Beim Blick auf die Zustimmungswerte der SPD sowie der Grünen (insbesondere letztgenannter Partei könnten zudem - jedenfalls wenn sie so weitermachen - bei kommenden Wahlen "Überraschungen" bevorstehen) scheint mir eine solche Mehrheit eher fragil bis unwahrscheinlich. Die dritte Partei (Die Linke) befindet sich zudem m. W. bereits in der Auflösung ...

    Wenn es aber mal soweit sein sollte, dann - ich wiederhole mich - brauchts keine Treueprämie für KVdR-ler in Form von beitragsfreien Einkunftsarten und generell auch keine KV-Beitragsbemessungsgrenze mehr, jedenfalls nicht bei immer knapper werdenden Kassen.

    Das ist ja wie immer, wenn es ein einheitliches und noch dazu zwangsweise organisiertes System gibt (in dem Fall die "Zwangs-Einheitskrankenkasse") und damit sozusagen der Wettbewerb - und jede Alternative - ausgeschaltet wird. Liegt erstmal eine Art "Monopol" vor, können die Bedingungen praktisch nach Belieben ausgestaltet werden.

    Ein Knackpunkt könnten dabei, aus meiner Sicht, die Politiker selbst sein - und zwar über alle Parteien hinweg (kenne so einige hierzulande aber auch in Brüssel oder Straßburg tätige). Bei manchen fällt es mir schwer zu glauben, daß sie selbst gerne Mitglied einer solchen zwangsweise organisierten Einheitskrankenkasse sein wollen ...

    Nur gibt das natürlich keiner zu.

    Was in der Politik für diverse Themen Gültigkeit haben dürfte ...

  • Gerichtsurteile soll man auch umstoßen können, selbst Urteile des BVerfG. Auf Ewigkeiten in Stein gemeißelt ist da nichts.

    Sorry, aber diese konkrete Formulierung halte ich für abwegig, da Urteile des höchsten Gerichtes immer zu respektieren sind (und nicht "umgestoßen" werden können).

    Es hat schon Fälle gegeben, in denen das BVerfG seine eigene Rechtssprechung "korrigiert" hat (wie das dann immer so heißt). Wer darauf vertraut hat, daß ein Urteil des BVerfG von anno dunnemals auf Ewigkeiten gilt, hat dann verblüfft die Augen aufgemacht.

    Das BVerfG hat beispielsweise den sog. "Halbteilungsgrundsatz" - an den sich der Staat seitdem hält! - hinreichend weich formuliert, so daß es sich in meinen laienhaften Augen in diesem Punkt sehr wohl selbst "korrigieren" kann, worauf dann der Maximalsatz an direkten Steuern auf Einkommen dann eben doch über 50% geht.

  • Es hat schon Fälle gegeben, in denen das BVerfG seine eigene Rechtssprechung "korrigiert" hat (wie das dann immer so heißt). Wer darauf vertraut hat, daß ein Urteil des BVerfG von anno dunnemals auf Ewigkeiten gilt, hat dann verblüfft die Augen aufgemacht.

    Den Hinweis verstehe ich nicht. Hatte ich doch schon explizit ausgeführt

    Urteile des BVerfG kann - sozusagen inhaltlich bzw. vom Tenor her - nur das BVerfG selbst durch eine später modifizierte Rspr. verändern

    ... ?

  • Zumindest ist es so zu verstehen, dass die im weitesten Sinne Abschaffung der PKV - und sei es im Wege der Austrocknung oder Kaltstellung durch die Erschwerung des Zugangs für neue und damit i.d.R. jüngere Versicherte - als "substitutive", d.h. die Mitgliedschaft in der GKV potentiell ersetzende KV ein politisches Ziel von immerhin drei derzeit im Bundestag vertretenen Parteien ist. Nur haben bisher noch keine entsprechenden Mehrheiten zusammengefunden.

    Das "Austrocknen" der PKV ist noch verhältnismäßig einfach. Zwei Schritte in diese Richtung sind Bundesregierungen ja bereits gegangen (mit der Einführung einer speziellen Versicherungspflichtgrenze, die höher liegt als die Beitragsbemessungsgrenze 2003 und mit der Bestimmung, daß ein Wechsel in die PKV bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze erst nach 3 Jahren erfolgen darf 2007-2010).

    Rechtlich schwieriger wäre eine Überführung des gesamten Versichertenbestandes der PKV in die GKV, da die Versicherungsunternehmen erhebliche Rückstellungen haben, die auf diese Weise praktisch enteignet würden. Daran hat sich bisher keine Regierung herangetraut, das kommt nur in den Sonntagsreden fortschrittlich denkender Parteien vor.

    Es gibt auch einen weiteren gravierenden Sachgrund: Privatversicherte zahlen beim Arzt teilweise ein Vielfaches des Honorars von gesetzlichen Versicherten, was in der Mischkalkulation jeder Arztpraxis eine gravierende Rolle spielt. Wären von heute auf morgen per Erlaß alle Privatversicherten weg, gäbe das in allen Arztpraxen mächtige finanzielle Verschiebungen, die kein Politiker übersieht. Es dürfte sich kein Politiker ans Hemd heften wollen, das Gesundheitssystem des Landes aus der Balance gebracht zu haben.

    Wenn es aber mal soweit sein sollte, dann - ich wiederhole mich - brauchts keine Treueprämie für KVdR-ler in Form von beitragsfreien Einkunftsarten und generell auch keine KV-Beitragsbemessungsgrenze mehr, jedenfalls nicht bei immer knapper werdenden Kassen. Nur gibt das natürlich keiner zu.

    Die Verbeitragung von sonstigen Einkünften in der GKV steht aber auf einem ganz anderen Blatt. Die wäre meines Erachtens rechtlich unproblematisch, vielleicht sogar geboten. Ich sehe da nur einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, den man durch eine passende Gestaltung minimieren müßte, etwa durch ein Andocken an die Abgeltungssteuer.

  • Rechtlich schwieriger wäre eine Überführung des gesamten Versichertenbestandes der PKV in die GKV, da die Versicherungsunternehmen erhebliche Rückstellungen haben, die auf diese Weise praktisch enteignet würden. Daran hat sich bisher keine Regierung herangetraut, das kommt nur in den Sonntagsreden fortschrittlich denkender Parteien vor.

    (nachträglich gefettet von mir)

    Die Überführung eines recht gut funktionierenden Systems (wie ich aus meinem Umfeld weiß) mit zudem vernünftigerweise relevanten und über lange Zeit aufgebauten Altersrückstellungen (Stichworte: Lebenserwartung, Demographie, medizinischer Fortschritt usw.) in ein Zwangs-Einheitssystem, welches schon heute (in Form der GKV) mehr schlecht als recht funktioniert (wie mir ebenfalls aus meinem Umfeld gut bekannt ist), keinerlei solche Rückstellungen gebildet hat, schon heute mit Defiziten zu kämpfen hat usw. unter "fortschrittlich" zu subsumieren - entfaltet einen ganz eigenen "Charme" ...

    Selbst bei mir als seit Geburt in der GKV befindlicher Bürger.

    Es gibt auch einen weiteren gravierenden Sachgrund: Privatversicherte zahlen beim Arzt teilweise ein Vielfaches des Honorars von gesetzlichen Versicherten, was in der Mischkalkulation jeder Arztpraxis eine gravierende Rolle spielt. Wären von heute auf morgen per Erlaß alle Privatversicherten weg, gäbe das in allen Arztpraxen mächtige finanzielle Verschiebungen, die kein Politiker übersieht.

    Ein "weiterer" gravierender Sachgrund ? Steht doch hier schon

    Da ich in meinem Umfeld einige Mediziner habe, ist mir bewußt, daß so manche Praxis (präziser vielleicht nicht wenige Praxen) überhaupt nur noch da sind, weil sie via den PKV-Patienten quersubventioniert werden.

    Ansonsten

    Wenn Du Dir selbst widersprichst, was kann ich dazu?

    fällt mir dazu nur noch ein: Laß mal gut sein ...

  • Wenn Du Dir selbst widersprichst, was kann ich dazu?

    Ansonsten fällt mir dazu nur noch ein: Laß mal gut sein ...

    Ich hatte angemerkt, daß Urteile revidiert werden können, selbst höchstgerichtliche, man also gut daran tut, sie nicht als in Stein gemeißelt zu betrachten.

    Du hattest widersprochen, im weiteren dann aber von "modifizierter Rspr." geschrieben (Beitrag # 1445). Was anderes ist das?

  • Ich hatte angemerkt, daß Urteile revidiert werden können, selbst höchstgerichtliche, man also gut daran tut, sie nicht als in Stein gemeißelt zu betrachten.

    (nachträglich gefettet von mir)

    Nein, hattest Du nicht, Du hattest explizit

    Gerichtsurteile soll man auch umstoßen können, selbst Urteile des BVerfG.

    (nachträglich gefettet von mir)

    von "umstoßen" gesprochen.

    Zudem von "man" (womit insbesondere jedermann bzw. fremde Dritte inkludiert sind). Dies kann - in einem Rechtsstaat jedenfalls - mit seinen Urteilen via modifizierter Rspr. nur das BVerfG selbst. Siehe schon hier

    Urteile des BVerfG kann - sozusagen inhaltlich bzw. vom Tenor her - nur das BVerfG selbst durch eine später modifizierte Rspr. verändern

    An der Stelle bin ich - bezüglich dieses Themas - mit Dir raus.

  • Was soll bloß dieser Privatdisput in einem öffentlichen Forum? Für die Nachwelt, die schon begonnen hat, sinnlos. Ist die Deplacierung nicht wahrnehmbar?

    Auch in einem öffentlichen Forum gibt es m. W. keinen Lesezwang ... ?

    Auch von einem "Privatdisput" - nur um Deine Begrifflichkeit zu verwenden - kann (wenn auch nicht muß) ein geneigter Leser profitieren. Jedenfalls, wenn es so wie hier um sachliche Inhalte geht.

    Unterschiedliche und differenzierte Meinungen sind doch Basis eines jeden Austauschs und jeder Diskussion ... ?

    Anhand solcher (mehr oder weniger) unterschiedlicher Meinungen kann man (so ging es mir in der Vergangenheit nicht selten) sich - diese gegeneinander abwägend - besser eine eigene Meinung bilden. Und das ist ja immer zu empfehlen. Oder diese unterschiedlichen Meinungen können ggf. zur eigenen vertiefenden Recherche dienen. Was ebenfalls immer nur wünschenswert sein kann.

    Überhand sollte das natürlich nicht nehmen. Daher auch

    An der Stelle bin ich - bezüglich dieses Themas - mit Dir raus.

    In diesem Sinne ...