Genau da
Ein "Experte" hat (in einem anderen Gesprächs-Kontext) mir gegenüber mal beiläufig erwähnt, daß er darin (KVdR) eine Art "Schadensfreiheitsrabatt" für das Alter sowie eine Art "Belohnung für die Treue zur GKV" sieht sozusagen also eine "Treueprämie". Zudem ein gewisser "Ausgleich" im Alter für die sehr unterschiedliche KV-Verbeitragung von Einkommen im Erwerbsleben (beim Pflichtversicherten nur das Gehalt vs. beim freiwillig Versicherten alle Arten von Einkommen; siehe dazu das o. g. Beispiel). Auch mit der Idee bzw. der Anreizsetzung verbunden, daß Besserverdiener (die in die PKV wechseln könnten) so (also mit der Aussicht auf die KVdR) in der GKV gehalten werden können; was dann wohl auch analog für Selbständige gelten könnte als freiwillig gesetzlich Versicherte (statt zu PKV-Versicherten zu werden). Für die 90%-Regelung innerhalb der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zählt ja (neben dem Erhalt einer gesetzlichen Rente) sowohl die Pflichtversicherungszeit in der GKV als auch die Zeit in der GKV als freiwillig gesetzliche Versicherter.
liegt der Hase im Pfeffer bzw. liegt der genannte Experte richtig. Und nicht viel Phantasievermögen ist nötig, um sich auszumalen:
Ist die PKV erst mal weg, brauchts auch keine Treueprämie mehr. Und eine Beitragsbemessungsgrenze für die KV und die PV schon gleich gar nicht.
Gruß
Alexis