Beiträge von langerhans

    Zwar weiss ich immer noch nicht, wie sich die Steuer in der Klasse 3 oder 5 konkret berechnet, und ich konnte es trotz einiger Bemühungen nicht herausfinden - aber ich denke, ich habe den Passus im Gesetz gefunden, der das Mysterium erklärt, warum höhere Einkommen von den Nachteilen von Klasse 5 weniger betroffen sind, aus EStG § 39b :

    Zitat

    In den Steuerklassen V und VI ist die Jahreslohnsteuer zu berechnen, die sich aus dem Zweifachen des Unterschiedsbetrags zwischen dem Steuerbetrag für das Eineinviertelfache und dem Steuerbetrag für das Dreiviertelfache des zu versteuernden Jahresbetrags nach § 32a Absatz 1 ergibt; die Jahreslohnsteuer beträgt jedoch mindestens 14 Prozent des zu versteuernden Jahresbetrags, für den 13 785 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags höchstens 42 Prozent, für den 34 240 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags 42 Prozent und für den 222 260 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags 45 Prozent.

    Diese 1.25 / 0.75 Regelung sorgt im Endeffekt dafür, dass Steuerklasse 5 dann besonders "schlecht" ist, wenn die Steigung der Lohnsteuerkurve rund um das eigene Bruttogehalt besonders steil ist, in anderen Worten, je niedriger das Einkommen, desto stärker wirkt sich Klasse 5 prozentual aus, je höher, desto weniger wirkt sie sich prozentual aus, da die Steuerkurve abflacht.

    Wenn das Einkommen aber besonders niedrig ist, dann ist der hohen prozentuale Nachteil von 5 absolut gesehen aber gering; das erklärt, warum das 3/5 setup besonders dann interessant ist, wenn einer der beiden Ehegatten besonders wenig verdient.

    Wenn wir jetzt noch rausfinden könnten, wie genau die Steuer sich fuer 3 berechnet, dann wäre das Mysterium abschliessend gelöst :)

    Warum gleich klagen? Erst mal den Vermieter rügen und auffordern zu bezahlen. Nach 5 Jahren ist es allerdings ziemlich "zu spät". Der Grossteil ist verjährt.


    PS: hier ein bisschen copy paste dazu.


    Neu ab 1.1.2019: Der Vermieter muss in Textform von sich aus auf die Ausnahme hinweisen, anderenfalls kann er sich nicht auf die Ausnahme berufen. Holt er diesen Hinweis nach, gilt die Ausnahme erst nach 2 Jahren. Wichtig ist, dass die Erklärung des Vermieters über die Ausnahme dem Mieter in Textform vorliegt, bevor dieser den Mietvertrag unterschreibt. Kommt ein Vermieter der Auskunftspflicht nicht nach, kann er höchstens die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete (maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) verlangen, auch wenn eine Ausnahme vorliegt, die eine höhere Miete rechtfertigen würde.

    Für Mieter ist es nun einfacher, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu rügen. Während der Mieter nach alter Rechtslage eine qualifizierte Rüge erheben musste, reicht nun eine einfache Rüge aus. Eine qualifizierte Rüge musste die Tatsachen enthalten, auf denen die Beanstandung der Miethöhe beruht. Der Mieter braucht nun bei Mietverträgen, die ab dem 1.1.2019 geschlossen wurden, seine Rüge nicht mehr zu begründen. Ein einfaches „Ich rüge“ ist ausreichend. Trotzdem sollte eine Begründung sorgfältig vorbereitet werden, falls es zu einer Auseinandersetzung kommen sollte.

    Mieter haben seit dem 1.4.2020 die Möglichkeit, zu viel gezahlte Miete für bis zu 2,5 Jahre zurückzufordern. Und zwar für Mietverträge, die nach dem 31.3.2020 abgeschlossen wurden. Die Rüge an den Vermieter muss hierbei spätestens 30 Monate nach Vertragsabschluss dem Vermieter mitgeteilt werden, ansonsten gilt sie nur für die Zukunft.

    ...? und nun?

    Jetzt ist die Zeit gekommen, wo du uns erklärst, welche Rechnung richtig ist und warum. Angeblich weisst du es ja.

    PS: Bei deinem Rechner liegt die Grenze halt bei ca. 76k statt bei 84k. Ändert jetzt nicht wirklich viel am Gesamtbild hier und dem Mysterium, warum höhere Einkommen auch bei gleichem Einkommen der Ehegatten von 3/5 profitieren, und warum dieser Effekt erst ab einer gewissen Schwelle eintritt, nämlich bei ca. 76k-84k.

    PPS: Nachdem der Rechner des Bundesfinanzministeriums die gleichen Werte ausgibt, wie der von mir genutzte, kann man wohl davon ausgehen, dass steuertipps.de keine gute Quelle ist.

    Kommt es nach der letzte seiner zeitlich gestreckten Einzahlungen beispielsweise zum Crash, dann ist er auch dabei und hat vorher noch dazu schon Rendite verpasst. Mithin das Schlechteste aus beiden Welten.

    Verstehe ich nicht - nach einem Crash ist die komplette vorherige Rendite verpufft (ausser man hat Ausschuetter verwendet, aber DAS ist ja der echte Renditekiller durch den verpassten Zinseszinseffekt).

    Kommt es während der gestreckten Einzahlungen zum Crash, so ist die Rendite nach 10 Jahren viel besser fuer den, der gestreckt eingezahlt hat, als fuer den, der alles auf eine Karte gesetzt hat.

    Gestreckt einzahlen kann Sinn machen, besonders dann, wenn man auf einem Alltimehigh eine grosse Summe investieren will.

    Die "Steuerersparnis" ist bei 85k übrigens auch gegeben. Steuerklasse 3 zahlt weniger Lohnsteuer, als die Mehrsteuer in Steuerklasse 5 ausmacht...

    Bei 84k nicht mehr. Deine Erklärung bleibt damit weiterhin nicht komplett, irrefuehrend oder schlicht: falsch.

    und du glaubst du seist höflich. :)

    Wenn jemand nach mehrfacher Aufforderung, inhaltsleere Beiträge zu unterlassen, weiter laufend solche postet, endet die Höflichkeit irgendwann ;)

    Mehr als doppelter Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschbetrag, Sonderausgabenpauschale und Vorsorgepauschale wird nicht berücksichtigt. Der Rest ergibt sich dadurch, dass in Steuerklasse 3 ein größerer prozentualer Anteil gar nicht und der Rest mit geringerem Steuersatz berechnet wird. Das einem Laien in einem "Leitfaden" begrifflich zu machen, ist vergebene Liebesmüh.

    Aber vermutlich werde ich wieder verwirrt reactions kriegen. :thumbup::)

    Nach ca 10 Kommentaren hier im thread, die meisten davon ohne Inhalt, tust du jetzt plötzlich so, als ob du die Lösung des Problem hättest, ohne es wirklich zu erklären, da es „vergebene Liebesmüh“ sei.
    Leute gibt’s ..


    PS: deine „Erklärung“ ergibt leider keinen Sinn, da es nicht erklärt, warum dieser Effekt bei ca 85k nicht eintritt, darüber aber schon.

    Ein Ratgeber muss ja auch nicht auf die Hintergründe eingehen (die man nicht beeinflussen kann). Es ist wie es ist.

    Alle Ratgeber gehen - natürlich - schon auf die Hintergründe ein, und nennen das auch von dir erwähnte „Grundfreibetrag und effektive Auswirkung der Vorsorgepauschale“ als Grund für die geänderte steuerliche Betrachtung. Dies ist offensichtlich falsch, oder doch zumindest nur ein Teil der Geschichte. Es ist schon komisch, dass alle Ratgeber online so daneben liegen - inklusive Finanztip.

    Naja, verstehe den Unmut. Aber das Schlichtungsverfahren ist niederschwellig angelegt.

    "Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der Vertragsbeziehung auftreten. Sollten diese nicht unmittelbar zwischen der Bausparkasse und ihren Kunden geklärt werden können, steht den Kunden der privaten Bausparkassen seit mittlerweile 20 Jahren das Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Dieses Verfahren ermöglicht es, Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich und weitgehend kostenlos beizulegen."

    https://www.bausparkassen.de/service/streitschlichtung/


    Das soll keine parallele Rechtsprechung sein, sondern zielt eher auf außergerichtliche Einigung in sonst klaren Fragen ab...

    Meine persönliche Meinung ist - wäre es ein klarer Fall, dann brauche ich auch keine Schlichtungsstelle. Wenn sich diese also nur um klare Fälle kuemmert, so ist sie nutzlos. Aber du scheinst ja eine positive Erfahrung gesammelt zu haben, daher gilt wohl wie so häufig - ymmv.

    Scheinbar ist ein Schlichtungsverfahren nicht möglich, da ein entsprechendes Urteil nicht vorliegt. Bin jetzt nicht so im Thema drin, weiß daher nicht, ob die grundsätzlichen Fragen mittlerweile doch geklärt sind.

    - würde bedeuten, der Schlichter kann doch entscheiden

    Das sollte man meinen. Der Verweis auf eine fehlende Grundsatzentscheidung und ein BGH Urteil impliziert, dass die Schlichter so lange nicht aktiv werden, bis es kein BGH Urteil gibt, oder wenigstens ein Urteil zu genau diesem speziellen Fall (dh BHW). Ein Armutszeugnis.

    Gibts vlt Alternative Rechner, um das mal gegenchecken zu können?

    Ja, habe es direkt beim bmf versucht (https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2025/eingabeformbl2025.xhtml) - gleiches Ergebnis!


    Zitat

    Ich bleibe - ohne mich weiter ins Coding gelesen zu haben - bei der Vermutung, dass der Unterschied der Summen der Lohnsteuer (III/V zu IV/IV) daraus resultiert, dass eben nicht einfach wie zu erwarten der Grundfreibetrag von Person A nach B geschoben wird, sondern das dort das komplette zvE halbiert wird und damit auch deutlich weniger Einkommen im 42% Bereich versteuert wird.

    Ich finde es absolut mysteriös, dass nicht eine einzige der vielen Online Ratgeber zum Thema Steuerklassen dazu was sagt (inkl Finanztip)...

    Dem dürfte oftmals auch eine schlichte aber individuelle "Güter- bzw. Risikoabwägung" zugrunde liegen auf Basis der Ratio "mit gut gefülltem Konto" sterben" (schade über unglücklich bis doof) versus "am Ende des Geldes (Depots/Portfolios) noch reichlich Leben übrig" (bitter über sehr bitter bis tragisch).

    Kann auch (und/oder besonders) relevant werden bei (längerer) Pflegebedürftigkeit - mit zunehmendem und erst recht im höheren Alter (beim Blick auf die Statistik) jedenfalls keine Seltenheit oder der Ausnahmefall.

    Absolut! Die meisten Leute verschätzen sich aber bodenlos bei dieser Risikoabwägung und sind viel zu stark auf der "sicheren" Seite und sterben reich.

    Dem Fragesteller wird seine Sterblichkeit bekannt sein, daher halte ich düstere Sparstrumpfüberlegungen für unangebracht.

    Den meisten Leuten mag ihre Sterblichkeit grundsätzlich bewusst sein; den meisten ist aber nicht klar, wie kurz sie aller Voraussicht nach noch leben werden; das wird schon dann klar, wenn man mit 68 noch weiterarbeiten will(!) (nicht muss).

    Was fast niemand schafft, ist das vorhandene Vermögen in Richtung des Todes zu reduzieren. Die meisten Leute (in der Kohorte derer, die sich fuer Finanzen interessieren, also die Nutzer dieses Forums) sterben mit einem gut gefüllten Konto, weil sie (1) sich nicht trauen zu entnehmen und (2) weil sie unterschätzen, wie wenig sie im Alter Geld überhaupt noch sinnvoll ausgeben können, einfach weil der Körper es nicht mehr mitmacht.

    Ob nun 10 oder 15 Jahre. Du gehst stumpf nur Durchschnitt aus. Das ist der Fehler in Deiner Annahme.
    Die Alterskohorte meines Vaters hatte eine durchschnittliche Lebenserwartung von 59 Jahren! 8|
    Mein Vater ist aber 90 geworden. Mein Urgroßmutter sogar 101.

    Meine Annahme ist 100% korrekt. Deine Annahmen, anscheinend basierend auf anecdotal evidence, sind inkorrekt.

    Zitat

    Seinerzeit war halt die Kindersterblichkeit noch wesentlich größer usw. Der Durchschnitt sagt nicht viel über die individuelle Lebenserwartung aus. Und wer jetzt schon 68 ist, hat einfach noch eine tendenziell höhere Lebenserwartung als der Durchschnitt der Alterskohorte. :rolleyes:

    Das habe ich natürlich berücksichtigt. Ein heute 68 jähriger hat genau die von mir genannte 15 Jahre Lebenserwartung.

    Zitat

    Daher sollte man Geld, dass man absehbar benötigt auch nicht an der Börse anlegen.:rolleyes:

    Ich habe nichts anderes behauptet. Es ist nur so, dass man eher seinen Bedarf überdenken sollte als die Anlagestrategie, wenn Vermögen und Bedarf so weit auseinanderliegen ;)

    Wenn es ich tot bin brauche ich kein Geld.
    Deswegen ist einen Börsencrash zu meinem Ableben auch nicht schlimm. Das Langlebigkeitsrisiko und im hohen Alter zu verarmen weil sein Kapital von der Inflation aufgefressen wurde ist ein Risiko. Dies lässt sich durch entsprechende Wahl der Anlageformen und Anlageklassen jedoch schon ein wenig beeinflussen.

    Die schleichende Geldentwertung wird von Menschen oft nicht als Risiko erkannt.

    Blöd ist wenn der Börsencrash nicht zum Ablebezeitpunkt stattfindet, sondern morgen; und dann 15 Jahre braucht um zu recovern. Und dann ist man leider tot.

    Keine Ahnung wovon du redest - ich habe meinen Fehler mit 10 Jahren doch bereits korrigiert ;)

    Wer 5 mio hat und 2k Bedarf sollte seinen Bedarf überdenken und nicht die Anlagestrategie. Der Sarg hat kein Regal.