[...] nach erneuter Prüfung und entgegen unserer bisherigen Mitteilung werden wir Ihnen das von uns vereinnahmte Entgelt für das Servicepaket für die Jahre 2019 bis 2023 mit den von Ihnen geltend gemachten Zinsen auf Ihre uns bekannte Bankverbindung zurückerstatten.
2019 2020 2021 2022 2023 Gebührensumme Nutzungsersatz Gesamtbetrag
12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 60,00 6,10 66,10
Alle Betragsangaben in EUR
Gesamtbetrag aller Erstattungen 66,10 EUR
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Zahlung eines Nutzungsersatzes auf das rückerstattete Entgelt für das Servicepaket um einen einkommensteuerpflichtigen Kapitalertrag handelt und eine Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug besteht. Eine Kopie unseres Schreibens an das zuständige Finanzamt erhalten Sie mit separater Post.
Unsere vor dem Jahr 2019 erhobenen Entgelte für das Servicepaket bewerten wir als verjährt und erheben insoweit die Einrede der Verjährung.
Derzeit wenden sich viele Bausparende infolge des BGH-Urteils an uns. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, falls die Erstattung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.