Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Nicht grundsätzlich in Vorkasse gehen zu müssen, ist ja durchaus ein wichtiger Vorteil der GKV.

    In 30J PKV musste ich kaum mal in Vorkasse gehen. Ich wechselte, weil meine PKV mich mehrfach übers Ohr hauen wollte, und sowas wollte ich mir im Alter nicht mehr antun.
    Ich fand es gut zu sehen, was in Rechnung gestellt wurde, und begrüße, dass das durch die ePA auch für GKV-Versicherte einsehbar wird.

    Die Erstattungen der PKV kamen vor Ende des Zahlungsziels der Ärzte. Ich erledige Rechnungen immer sofort: Bei Arztrechnungen per Terminüberweisung für ein paar Tage nach erwartetem Zahlungsengang von der KV. Ich mache generell keine "Liegenlasserei".

  • Nicht wirklich. Die PKV erstattet im Regelfall innerhalb von 2-3 Tagen, bei Zahlungsfristen von 30 Tagen.

    Hallesche 30-60 Tage + 50% Chance dass man sich nochmal beschweren muss weil falsch abgerechnet wurde seitens PKV. VKB ähnlich, vielleicht eine Woche schneller.

    Dem Geld hinterherrennen zu müssen und mit den Ärzten und deren Rechnungen zu diskutieren ist mit der größte Nachteil von PKV zu GKV, den ich seit dem Wechsel (mit von Dr Schlemann empfohlenen Versicherungen) erlebe.

  • Hallesche 30-60 Tage + 50% Chance dass man sich nochmal beschweren muss weil falsch abgerechnet wurde seitens PKV. VKB ähnlich, vielleicht eine Woche schneller.

    Dem Geld hinterherrennen zu müssen und mit den Ärzten und deren Rechnungen zu diskutieren ist mit der größte Nachteil von PKV zu GKV, den ich seit dem Wechsel (mit von Dr Schlemann empfohlenen Versicherungen) erlebe.

    Das hängt offenbar davon ab, bei welcher PKV man versichert ist. Die DKV z.B. hat schon vor einigen Jahren die Bearbeitung von Abrechnungen stark automatisiert. Daher habe ich in den meisten Fällen die Erstattung schon nach 3-4 Tagen auf dem Konto. Nur bei komplexeren Rechnungen wie z.B. bei Zahnersatz wird wohl noch manuell geprüft. Dann kann die Bearbeitung 2-3 Wochen dauern. Zahlungsziel bei Arztrechnungen ist in der Regel 14-30 Tage.

    Auch habe ich in mehr als 30 Jahren weder mit der Versicherung noch mit Ärzten Diskussionen über Rechnungen und deren Erstattungen führen müssen. In den ganz wenigen Fällen, in denen es Unklarheiten gab, waren diese mit einem Anruf beseitigt.

  • Dem Geld hinterherrennen zu müssen und mit den Ärzten und deren Rechnungen zu diskutieren ist mit der größte Nachteil von PKV zu GKV

    Merkwürdig, das habe ich als zeitlebens privat Versicherter bislang nur äußerst selten erlebt. Rechnen Ihre Ärzte vielleicht besonders kreativ ab?

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  • Merkwürdig, das habe ich als zeitlebens privat Versicherter bislang nur äußerst selten erlebt. Rechnen Ihre Ärzte vielleicht besonders kreativ ab?

    Das kommt wohl häufiger vor als man denkt. Wegen einer chronischen Erkrankung muss ich regelmäßig in einer Klinik behandelt werden. Mit der Zeit lernt man auch die anderen wegen eines solchen Leidens behandelten Patienten kennen. Geschätzt 2/3 von ihnen sind Beamte, meist im Pensionsalter. Die berichten dann übereinstimmend über genau die geschilderten Probleme, sowohl mit der Beihilfe als auch mit ihrer PKV (ich glaube, in den meisten Fällen die Barmenia). Da gibt es dann nur teilweise Erstattungen und lange Bearbeitungszeiten.

    Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass offenbar eine vertragliche Vereinbarung wie "100% bei ambulanten Leistungen" bei manchen Versicherungen interpretationsfähig ist. Hier meinen Versicherer, beurteilen zu können, ob ein Bestandteil einer Behandlung, z.B. ein bildgebendes Verfahren, überhaupt notwendig sei. Obwohl die Leistung erbracht wurde, wird sie dann nicht erstattet.

    Allerdings läuft es auch manchmal anders herum. In meinem Fall wurden für die genannte Behandlung grundsätzlich alle Kosten erstattet. Wie mir mein behandelnder Arzt einmal erzählte, versuchte jedoch die DKV, sich das Honorar für ihrer Meinung nach nicht notwendige Behandlungsschritte per Regress vom behandelnden Arzt zurückzuholen.

  • Das kommt wohl häufiger vor als man denkt. Wegen einer chronischen Erkrankung muss ich regelmäßig in einer Klinik behandelt werden.

    Wenn ich beim Einchecken in Kliniken mein PKV-Kärtchen vorlegte und mich mit deren direkter Abrechnung mit meiner PKV einverstanden erklärte, war ich, wenn ich mich recht erinnere, von dem Gezerfte befreit.

  • Liebe Leute, bleibt doch bitte beim Thema. Das ein PKV Versicherter mal Rechnungen reklamieren muss ist doch nun wirklich keine Neuerung in der gesetzliche Krankenversicherung.

    Selbst mit einer Promotion in Phantasie bekommt wahrscheinlich keiner mehr die Verknüpfung zum eigentlichen Thema dieses Thread hin.

  • Muss wohl daran liegen, dass Hilfsmittel immer haptisch sind. Dann muss das Rezept dafür offenbar auch ein haptisches sein.

    Ob ich nun bestimmte Medikamente (e-Rezept möglich) oder eben Dinge aus dem Sanitäts bzw. Orthopädi Bereich benötige (kein e-Rezept) sind durchaus beides Hauptsiche physisch vorhandene und keine virtuellen Gegenstände

  • Wenn ich beim Einchecken in Kliniken mein PKV-Kärtchen vorlegte und mich mit deren direkter Abrechnung mit meiner PKV einverstanden erklärte, war ich, wenn ich mich recht erinnere, von dem Gezerfte befreit.

    Das gilt bei stationären Aufenthalten, und auch da nur für die reinen Unterbringungskosten. Die Rechnungen der behandelnden Ärzte laufen nicht über die Klinik.

  • Mich nervt, dass ich nur wegen Rezepten quartalsweise mit den eGK meiner Eltern und von mir in Praxen muss.

    Das nervt mich auch mit dem notwendigen Kartenstecken anfang jeden Quartals.
    Da wäre doch eine Verbesserungsmöglichkeit und ggf auch Einsparung für die GKV möglich.
    Wenn jemand jedes Quartal die selben Medikamente benötigt, dann sollte es möglich sein die Gültigkeit der eGK nach Stecken beim Arzt automatisch oder durch z.B. Erlaubnis durch den Zugang zur ePA zu verlängern.

  • Merkwürdig, das habe ich als zeitlebens privat Versicherter bislang nur äußerst selten erlebt. Rechnen Ihre Ärzte vielleicht besonders kreativ ab?

    Zur Hälfte Ärger wegen der Ärzte. Z.B. Ausschlussziffern nicht berücksichtigt, Nicht-Vorsorgeziffern bei Impfung oder anderer Vorsorge oder mal drei Kiefer beim Zahnarzt abgerechnet - da meinte die Versicherung zurecht, dass mir bekannt sein sollte, wenn ich mehr als zwei Kiefer habe

    Zur anderen Hälfte Ärger mit der Versicherung weil Vorsorgeleistungen entgegen der Vertragsvereinbarung gegen den Selbstbehalt berechnet werden oder andere Leistungen nicht erstattet werden. Bei U-Untersuchungen von meiner Tochter ist die Untersuchung abgedeckt, die Dokumentation im U-Heft nicht. Oder verschriebene "Nahrungsergänzungsmittel" (Eisenmangel) von meiner Frau während der Schwangerschaft erst nach Diskussion erstattet. Am Ende nach Diskussion kriegt man das Geld schließlich doch, aber die Zeit hierfür (Wartezeit in der Telefonhotline min. 10 Minuten je Case) erstattet mir niemand.

    Diese Diskussionen hat man einfach nicht in der GKV. Ich würde trotzdem wieder in die PKV und finde Ihre Betreuung auch sehr gut - aber ich fürchte mich tatsächlich im Alter nicht vor den steigenden Beiträgen der PKV sondern wie ich mich im Krankheitsfall dann mit der PKV auseinandersetzen soll, insb. wenn man irgendwann nicht mehr so fit im Kopf ist.

  • Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass offenbar eine vertragliche Vereinbarung wie "100% bei ambulanten Leistungen" bei manchen Versicherungen interpretationsfähig ist. Hier meinen Versicherer, beurteilen zu können, ob ein Bestandteil einer Behandlung, z.B. ein bildgebendes Verfahren, überhaupt notwendig sei. Obwohl die Leistung erbracht wurde, wird sie dann nicht erstattet.

    Diese Diskussionen hat man einfach nicht in der GKV. Ich würde trotzdem wieder in die PKV und finde Ihre Betreuung auch sehr gut - aber ich fürchte mich tatsächlich im Alter nicht vor den steigenden Beiträgen der PKV sondern wie ich mich im Krankheitsfall dann mit der PKV auseinandersetzen soll, insb. wenn man irgendwann nicht mehr so fit im Kopf ist.

    Das ist in der Tat ein gravierender Nachteil der PKV gegenüber der GKV: Auch wenn ein Arzt eine Maßnahme durchführt, weil er sie für medizinisch notwendig betrachtet, kann es der Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung der PKV wiederum anders sehen und die Erstattung ablehnen mit der Begründung, dass die Maßnahme nicht notwendig war oder dass es eine kostengünstigere Maßnahme gegeben hätte. Als Patient bzw. PKV-Versicherter steht man dann zwischen den Fronten und hat die Aufgabe, die Angelegenheit zu regeln, z. B. per Anwalt. Hier ein interessanter Artikel zu dem Thema: Medizinische Notwendigkeit: Häufigster Streitpunkt mit der PKV

    Tragisch ist es natürlich, wenn solch ein Streitfall mit der PKV auftritt, wenn der Versicherte sich gerade einer Behandlung aufgrund einer ernsten Krankheit unterziehen muss, die hohe Behandlungskosten zur Folge hat. Gerade dann benötigt man nicht noch Ärger mit seiner Krankenversicherung.