Beiträge von Townless

    @Achim Weiss ich kann den brief der antwort gerne hier einfügen. Es geht um die vorfälligkeitsentschädigung genauso wie es im vertrag steht den die schlichtungstelle mit allen anderen dokumenten auch bekommen hat und so auch mit denen kommuniziert wurde. Und das was die ki hier zusammengefasst hat, ist das selbe was im brief steht. Ich sehe keine chance da irgendwas zu bekommen.


    Das hier ist die Erwiderung was über die Schlichtungsstelle an den Ombudsmann ging:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezugnehmend auf die Stellungnahme der Sparkasse und den Vertragsauszug (§6.3 „Vorzeitige Rückzahlung“) möchte ich erneut darauf hinweisen, dass im Vertrag lediglich die allgemeine "Aktiv/Passiv-Methode" sowie der pauschale Maximalsatz von 1 % (bzw. 0,5 %) erwähnt werden. Es fehlt eine konkrete Erläuterung im Vertrag, wie diese Methode in meinem Fall angewendet wird und anhand welcher Parameter (z.B. Kapitalmarktzins, Zinsentwicklung, individuelle Schadensberechnung) die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich berechnet wurde.

    Im Vertrag steht lediglich:
    „Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt maximal 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (bzw. 0,5 % bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit).“
    Außerdem wird die Aktiv/Passiv-Methode genannt, aber keine beispielhafte oder für mich als Verbraucher verständliche Berechnung angezeigt.

    Nach aktueller BGH-Rechtsprechung (u.a. XI ZR 75/23 und XI ZR 22/24), sowie §502 BGB und Art.247 §7 EGBGB, müssen Banken und Sparkassen die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag klar, konkret und nachvollziehbar erläutern. Die bloße Nennung einer Methode und einer pauschalen Obergrenze genügt diesen gesetzlichen Transparenz- und Informationspflichten oftmals nicht. Der Verbraucher muss erkennen können, wie sich die Entschädigung im Einzelfall zusammensetzt und ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, was in meinem Vertrag nicht möglich ist.

    Ich beantrage daher ausdrücklich:

    • Zu prüfen, ob die Sparkasse mit dieser Klausel und ohne echte Anleitung zur Berechnung die gesetzlichen Vorgaben zu Transparenz und Verständlichkeit erfüllt hat.
    • Zu bewerten, ob die Sparkasse berechtigt war, die Vorfälligkeitsentschädigung einzubehalten.
    • Gegebenenfalls die Rückerstattung des abgezogenen Betrags anzuordnen.

    Für Rückfragen, weitere Unterlagen und Ergänzungen stehe ich gerne zur Verfügung.

    @Achim Weiss  Hans 2024

    Als info ich habe es über die Schlichtungsstelle des Sparkassen und Giroverbandes probiert. Und die endgültige Antwort des Ombudsmannes bekommen und diese über Perplexitiy zusammengefasst:

    Danke für das Teilen der Antwort des Ombudsmanns (Schlichtungsvorschlag).

    ### Zusammenfassung der Entscheidung

    **Kernaussagen des Ombudsmanns:**

    - Der Ombudsmann stellt fest, dass für deinen Vertrag (Allgemeiner Verbraucherdarlehensvertrag) die Kriterien des BGH-Urteils (XI ZR 22/24) zu Immobiliardarlehen nicht anwendbar sind.

    - Für allgemeine Verbraucherkredite verlangt das Gesetz (Art. 247 § 7 Abs. 1 EGBGB) und die Rechtsprechung, dass die Berechnungsmethode genannt wird.

    - In deinem Vertrag wird die "Aktiv/Passiv-Methode" genannt, und das genügt nach Ansicht des Ombudsmanns den gesetzlichen Anforderungen zur Transparenz.

    - **Fazit:**

    Dein Anspruch auf Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung wird abgelehnt, weil der Vertrag nach der Ombudsperson ausreichend transparent ist und der Maximalsatz von 1% gesetzlich erlaubt ist.

    ### Was heißt das für dich?

    - Der Ombudsmann folgt der Argumentation der Sparkasse und sieht in deinem Fall keine Chance auf Rückerstattung, solange die Sparkasse die Berechnungsmethode genannt hat (auch ohne Beispielrechnung oder konkrete Zahlen).

    - Die Entscheidung orientiert sich streng am Wortlaut der EGBGB-Vorschriften, nicht an einer erweiterten Transparenzforderung wie beim Immobiliardarlehen.

    ### Weitere Optionen

    - Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist damit abgeschlossen. Die Entscheidung des Ombudsmanns ist für die Bank nicht bindend, wird aber in der Praxis häufig akzeptiert.

    - Wenn du weiterhin Zweifel hast, ob die Klausel wirklich ausreichend ist, könntest du dich rechtlich beraten lassen (z.B. bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt), da vereinzelt Gerichte (wie landgerichtliche Verbraucherentscheidungen) die Anforderungen an Transparenz strenger auslegen als die Schlichtungsstellen.

    - Eine weitere außergerichtliche Instanz gibt es aber nicht mehr.

    ***

    **Abschließendes Fazit:**

    Dein Vorgehen war korrekt und du hast alle Argumente vorgebracht. Der Ombudsmann sieht nach aktueller Rechtsprechung und Gesetz keine weitere Handhabe gegen die Sparkasse, da die Berechnungsmethode im Vertrag genannt wurde und der Entschädigungssatz gesetzlich gedeckelt ist.

    Wenn du möchtest, kann ich dir eine Musterantwort für deine Unterlagen formulieren – etwa für eine abschließende Bemerkung an die Schlichtungsstelle oder Sparkasse. Sag einfach Bescheid!


    Gibt wohl leider nichts zurück ausser ich gehe den nächsten Schritt und versuche es so. Aber wegen 150€ lohnt es nicht. Wenigstens hab ich es versucht.

    5325 das ist ein Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien. Meine Vermieterin ist im Beirat der Eigentümer. Es gibt ne Hausverwaltung. Wenn es ausgebaut werden soll, wird es sowieso für die ganze Liegenschaft ausgebaut. Meine Vermieterin würde es mir melden wenn sie etwas dergleichen von der Telekom gehört hätte. Wenn sie ausbauen wollen, sollen Sie ausbauen das ist doch nicht meine entscheidung. DSL ist bis 150mbits möglich hier. Ich wüsste nicht was ich nutzen soll das Glasfaser sinn macht.

    Mazen ich habe 50mbits dsl und möglich sind glaube 150mbits. Das reicht mir voll und ganz. Warum ruft er dann bei mir an statt beim Vermieter? Und er meinte ja wir müssten dann sowieso sobald ich das ja gebe, vom Vermieter die zustimmung holen.

    Guten Tag,

    Ich bin Mieter und wurde von einem Telekom Mitarbeiter angerufen. Der meinte wenn ich einen Glasfaserausbau in die Wohnung (Mehrfamilienhaus) haben will, könnte ich das beauftragen und es wäre kostenlos aber nur wenn ich einen Glasfaservertrag abschließe, der über 2Jahre . Ich bin aktuell bei der Telekom aber hab nur noch 1 jahr Laufzeit. Wenn ich ablehne und später Glasfaser will, muss ich den ausbau selbst zahlen. Stimmt das so?

    Gibt es einen weg diese kosten zu umgehen ohne einen neuen überteuerten Vertrag abzuschließen. Aktuell reichen mir 50mbits voll und ganz aber ich weiss nicht wie es in paar jahren aussieht. Und wenn ich dann einen Ausbau selbst zahlen muss, wäre das schon bitter.

    @Achim Weiss du hast recht. Ich werde die restsumme jetzt begleichen und dann wenn eine Gebühr automatisch von meinem Konto abgezogen wird, diese mit einer offiziellen Mail an die Sparkasse angreifen. Wenn die sich quer stellen dann an einen Ombudsmann oder schlichtungsstelle wenden. Sofern das Kostenlos ist. Danke für deine Zeit und die wichtigen Infos. Normalerweise ziehe ich sowas immer durch aber ich dachte dann legen die mir 2027 Steine in den weg. Was aber nicht der Fall ist.

    @Achim Weiss

    Es handelt sich um eine Sparkasse und das ist Ihre Antwort;

    Sie beziehen sich auf Regelungen eines Immobilienkredits.

    Bei Privatkrediten ist die Regelung der vorzeitigen Rückzahlung

    im Darlehensvertrag selbst enthalten unter Kapitel 6.2 folgende

    und gehört zu den Darlehensbedingungen, welche mit der Unterschrift

    vereinbart werden.

    Beste Grüße

    @Achim Weiss

    Vielen Dank für die Infos. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung hab ich noch eine Frage;

    • Grundsätzlich darf die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits während der Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist und der Bank ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

    • Der Anspruch ergibt sich aus § 502 BGB und gilt unabhängig davon, ob das aktuelle Zinsniveau höher oder niedriger ist als der vereinbarte Kreditzins.

    Was passiert bei gestiegenem Zinsniveau?

    • Wenn das allgemeine Zinsniveau aktuell höher ist als dein Vertragszins, entsteht der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung in der Regel kein Zinsschaden, weil sie das zurückgezahlte Geld zu besseren Konditionen neu verleihen könnte

    • In diesem Fall sinkt die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung deutlich oder entfällt sogar ganz, weil kein wirtschaftlicher Nachteil für die Bank besteht

    • Die Bank darf nur den tatsächlichen Schaden verlangen – ist dieser null oder negativ, steht ihr keine Entschädigung zu, auch wenn es im Vertrag steht


    Dazu gibt es auch ein BGH Urteil:

    Könnten Sie das eventuell prüfen und mir dann bescheid geben.

    Ich habe das jetzt an die Bank geschickt und warte auf antwort

    hans2204

    "Sie können jederzeit den offen stehenden Saldo direkt auf das Darlehenskonto

    mit der IBAN DE....... überweisen.

    Geben Sie den Verwendungszweck „Sondertilgung“ an.

    Die dann für den jeweiligen Monat noch ausstehenden Zinsen sowie das

    Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von von 1% werden dann automatisiert ermittelt und

    Ihrem Konto per Einzug separat belastet.

    Mit freundlichen Grüßen"


    Antwort der Bank.

    Guten Tag allerseits,

    Ich habe ein Privatkredit Konsum seit 5Jahren am laufen und der läuft noch 5Jahre, effektiver Jahreszins 4%. Hier ein paar daten;

    • Ursprünglicher Nettodarlehensbetrag: 30.000 EUR

    • Laufzeit: 120 Monate (10 Jahre), Beginn: 29.02.2020, reguläres Ende: 29.02.2030

    • Monatliche Rate: 305,44 EUR

    • Sollzinssatz: 3,95 % p.a.

    • Effektiver Jahreszins: 4,02 %

    Ich will die restliche Summe jetzt sofort begleichen ca. 15k + 1% Vorfälligkeitsentschädigung. Ich habe es mir grob ausgerechnet und würde dadurch wohl 1000€ an Zinsen sparen. Ob die KI das genau berechnet hat weiß ich nicht aber den sofort zu bezahlen macht am meisten Sinn oder? Da ja auf Tagesgeldkonten keine 4% mehr geboten werden, wäre das ja eine Rendite von 4%. :/

    Wenn deine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 im Jahr 2025 ankommt, musst du sie in der Steuererklärung für das Jahr 2025 angeben. Maßgeblich ist nämlich immer das Jahr, in dem du die Nebenkostenabrechnung tatsächlich erhältst und die Nachzahlung oder Rückerstattung leistest bzw. bekommst, nicht das Jahr, auf das sich die Abrechnung bezieht.

    Das bedeutet konkret:

    - Erhältst du die Nebenkostenabrechnung für 2024 im Jahr 2025, kannst du die darin enthaltenen Kosten (zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen) erst in deiner Steuererklärung für das Jahr 2025 ansetzen.

    - Die Steuererklärung für 2025 gibst du dann im Jahr 2026 ab.

    Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob du noch in der Wohnung wohnst oder bereits ausgezogen bist – entscheidend ist immer der Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs und der Zahlung der Kosten[1][2][3][4][5].

    **Zusammenfassung:**

    Die Nebenkostenabrechnung für 2024, die du im Jahr 2025 erhältst, gehört in die Steuererklärung für das Jahr 2025.

    Ist das so richtig oder oder wird die nk abrechnung 2025 für 2024 eingetragen??

    Alexis Auto wurde heute abgemeldet. Das angebot von dem gutachter. Habe die adresse auch von diesem im gutachten. Soll mich mit ihm in verbindung setzen falls ich es annehmen will. Habe es heute mal in kleinanzeigen gestellt. 5 min später bis jetzt rappelt mein handy ohne ende. Morgen kommt einer und holt es für 3600€ ab. Kaufvertrag und alles schon fertig gemacht

    monstermania  Christophausmuc  Referat Janders  DirkHSK

    nochmal als info für leute mit ähnlichen problemen mach ich mal ein update zum aktuellen status: also gutachten habe ich jetzt bekommen und die unfallgegnerversicherung zahlt auch dieses gutachten, warum auch immer aber es ist so und das finde ich top. Sieht nicht gut aus. Schadenhöhe 13.000€, wiederbeschaffungswert 10.000€. Also wirtschaftlicher totalschaden mit einem befristeten angebot eines potenziellen käufers bis 13.03.2024 garantiert. Er würde es für 3200€ mitnehmen. Die werkstatt wo es steht, würde eher weniger zahlen und meint damit wäre es sehr gut bezahlt. Er fragt nochmal jemanden der sich das heute anschaut und wenn er auch nicht mehr zahlt, dann denke ich, nehme ich das Angebot mit 3200€ an. Falls dann noch eine gewisse teilschuld entschieden wird, was irgendwie auch so den anschein erweckt als ich mit dem zuständigen der unfallgegnerversicherung gesprochen habe, dann sollte je nach gewichtung der teilschuld noch ein teil der resrlichen 9000€ erstattet werden. In allem wäre das ganz akzeptabel für mich. Jetzt über kleinanzeigen noch schnell einen käufer zu finden der mehr als 3200€ zahlt, finde ich macht auch nicht viel sinn wenn die werkstatt sogar findet das es damit gut bezahlt ist. Wie seht ihr das ganze? Habt ihr ne meinung dazu? Alles in allem ist es doch ganz im rahmen ausgegangen oder?