LBS Bausparvertrag

  • Eine frage mein neuer AG zahlt die 40€ nicht mehr daher dieser brief. Muss ich auf 330€ aufstocken so wie es da steht? Kann ich nicht auf 290€ abändern? Ich habe einen immokredit wo der angesammelte betrag 2027 reinfließt. Noch als anmerkung.


    Dachte daran die 40€ mehr in ETFS zu investieren statt dort tot liegen zu lassen. Wusste nicht das ich auf 330€ selber aufstocken muss. Ist das echt so? Danke schonmal für eure Antworten

  • Muss ich auf 330€ aufstocken so wie es da steht?

    Scheinbar hast Du den Vertrag mit 330€ abgeschlossen, zahlst aber nur noch 290€ ein. Es ist also keine Aufstockung, sondern Du hast die Gesamteinzahlung ohne jede Kommunikation reduziert.


    Wenn es sich nur um den BSV handelt, kann man den Beitrag prinzipiell schon reduzieren. Bei Dir ist diese BSV aber wohl in eine Gesamtfinanzierung (FaeH=Finanzierung aus einer Hand) eingebunden und der BSV soll zuteilungsreif sein, wenn er 2027 gebraucht wird. Das ist möglicherweise jetzt nicht mehr sichergestellt.


    Wenn Du die Gesamteinzahlung bei 330€ belässt, klappt das mit der geplanten Zuteilung. Daraus folgt jedoch noch nicht, dass es mit 290€ nicht klappt. Oft werden die FaeH sehr großzügig gerechnet, d.h. bei Zuteilung hast Du schon viel zu viel eingezahlt und/oder eine zu hohe Bewertungszahl. Das ist natürlich zu Deinem Nachteil.


    Warum gehst Du nicht einfach zu deiner Sparkasse, die möchten Dir mit einer aktuellen Hochrechnung bitte zeigen, warum die 290€ nicht ausreichend sein sollen. Vielleicht akzeptieren sie ja dann Deine Änderung.

  • Wiso zahlt Dein neuer AG nicht? Zur Durchführung ist er verpflichtet!

    Soweit ich es kenne, ist die Zahlung von VL eine freiwillige Angelegenheit. Zur Pflicht könnte es durch Tarif-, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen kommen.


    Vielleicht kannst Du das näher erläutern?


    Vielen Dank

  • Wiso zahlt Dein neuer AG nicht? Zur Durchführung ist er verpflichtet!
    Es kann jedoch sein das Du das aus deinem Netto begleichst, und keinen Zuschuß bekommst.

    Wir haben dafür andere leistungen wie betriebliche altersvorsorge usw. Dort zahlt der AG knapp 35 oder 40 € ein.

  • Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG) § 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns

    (1) Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen.


    https://www.gesetze-im-interne…rmbg_2/BJNR005850965.html

    Ja, der AG muss die Einzahlung (Einbehalt vom Lohn) durchführen, dazugeben muss er nichts.

    Wiso zahlt Dein neuer AG nicht? Zur Durchführung ist er verpflichtet!
    Es kann jedoch sein das Du das aus deinem Netto begleichst, und keinen Zuschuß bekommst.

    Wie Du schon selbst schriebst.

  • Wiso zahlt Dein neuer AG nicht? Zur Durchführung ist er verpflichtet!
    Es kann jedoch sein das Du das aus deinem Netto begleichst, und keinen Zuschuß bekommst.

    Kann es sein, dass du die VWL mit den 15% des AGs bei einer bAV verwechselst?


    VWL sind freiwillig

    https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/

    Zitat


    Die vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. In manchen Branchen sind sie für die Beschäftigten im Tarifvertrag festgeschrieben.


    Außerdem begleicht man die VWL immer aus seinem Netto. Man kriegt sie zwar brutto, aber sie werden dann aus dem Netto bezahlt ;)

  • Gerade mal in die Unterlagen geschaut, ich glaube ich muss 330€ zahlen ohne wenn und aber.