Beiträge von Hoffe

    Man kann also mit dem Eintrittsdatum in die Rente etwas "spielen", sprich den Eintritt so wählen, daß die 9/10-Regelung erfüllt ist.

    Und was, wenn man kurz vorher seine Arbeit verliert / das Arbeitsverhältnis endet oder enden muß, wenn man also für die "notwendige Restzeit" nicht erwerbstätig ist, dann wäre was angesagt? Sich einen kleinen versicherungspflichtigen Job suchen und irgendwie weiterarbeiten, damit man das 9/10-Zeitkriterium erfüllt, nehme ich an.

    Sorry für die vielen Fragen in der letzten Stunde, das ist schon ein dickes Brett das ganze Thema - zumindest für quasi-Laien. :huh:  :saint:

    Wenn die Vorversicherungszeiten (sprich die 9/10-Belegung) erfüllt sind, greift grundsätzlich die KVdR. Eine eventuelle freiwillige Mitgliedschaft (aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit oder hohem Verdienst) geht diesem aber vor und die Pflichtversicherung ruht.

    Das betrifft Rentenbezieher, die aktuell neben der Rente Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit erzielen.

    Warum man in der Vergangenheit gKV-versichert war, ist ohne Bedeutung.

    Dies gilt aber nur für genau die Zeit in der der Rentenbezieher weiterarbeitet, oder?
    Hört er/sie mit dem Hinzuverdienst auf, dann greift wieder die KvdR. Ist das so richtig?

    Danke & vG

    Wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihrer Lebensarbeitszeit zu 90 % gesetzlich versichert sind, werden Sie automatisch Pflichtmitglied als Rentnerin - auch wenn Sie während Ihrer aktiven Berufstätigkeit freiwilliges Mitglied waren.

    Auch als freiwillig Versicherter gelangen Sie "automatisch" mit Eintritt in den Ruhestand in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Machen Sie sich keine Sorgen! Sie müssen Ihr Gehalt nicht reduzieren. Und wenn Sie es reduzieren, spielt es auch keine Rolle.

    Die Bedingung lautet, dass die in der zweiten Hälfte Ihrer Erwerbstätigkeit zumindest zu 90 % Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Das ist bei Ihnen - nach dem, was Sie schreiben - erfüllt.

    Auch von mir vielen Dank für diese beiden Stellen in den jeweiligen Zitaten. Das war mir auch so nicht bewußt. Ich selbst bin privat versichert, es geht um eine Bekannte, welche beginnt sich für das nahende Alter Sorgen zu machen. Auch deshalb, weil ihr Arbeitsleben immer wieder länger unterbrochen war und sie während ihres gesamten Arbeitslebens anteilig auch immer mal wieder im EU-Ausland gearbeitet hat - dort aber (Gott sei Dank) jeweils nachweislich gesetzlich krankenversichert war.

    Ggfls. fällt ihre gesetzliche Rente ohnehin so gering aus, daß da wohl ohnehin nur ein sehr geringer Krankenversicherungsbeitrag errechnet werden kann (gibt es einen Mindestbeitrag?), aber das ist dann wieder ein anderes Thema. Zunächst ist es mal gut zu wissen, wie es sich mit der Thematik "pflicht-/freiwillig gesetzlich krankenversichert während der aktiven Arbeitszeit" verhält in puncto Eintritt in die KVdR.

    Vielen Dank. :thumbup:

    Wenn es eine Entgeltumwandlung ist, zahlst du heute darauf keine Beiträge zur Sozialversicherung, keine Steuern.

    Die Konsequenz ist, dass du all das in der Auszahlphase zahlst und in der KV zahlst du die vollen 15,x % (oder was auch immer in deiner Rentenphase dann der Beitrag ist), ...
    ...

    Wenn man privat krankenversichert ist, dann trifft das aber nicht zu, richtig?

    D.h. da fallen dann im Alter / in der Auszahlphase 0€ an, anders als bei gesetzlich versicherten Kunden, die mit den besagten vollen 15,x% beaufschlagt werden.

    Habe ich das richtig verstanden?

    Dann wären solche Produkte ja für privat Versicherte schon mal erheblich attraktiver, oder?

    VG

    ...
    Eine andere Möglichkeit wäre, den Job auf einen Midijob herunterzukürzen (also explizit oberhalb eines Minijobs) und im Zuge dessen zwei halbe Tage in der Woche für Lohn arbeiten zu gehen. Damit ist man sozialversichert, gerade dann, wenn die Krankenversicherung ganz ohne Arbeit mehrere hundert Euro Beitrag sehen möchte, lohnt sich ein solcher Job ganz besonders.

    Wenn Du gekündigt haben solltest, kannst Du Dir auch einen neuen passenden Job suchen.

    Möglichkeiten gibt es viele.

    Danke für den Tipp!

    Das wäre kein Problem, den Monat zu zahlen.

    Ich will hat nur nicht für weitere 12 Monate feststecken müssen, wenn es so kommt. Das will ich vermeiden.

    Von daher frage ich mich ob ich den Wechsel jetzt für den 1.1. anstoßen soll, oder einfach warten, bis die Kassen (überlicherweise im Dezember) alle reihum ihren Zusatzbeitrag veröffentlichen und halt dann erst kündigen soll. Das liefe dann auf den 1.3. als Vertragsbeginn hinaus.

    VG

    Bisex ist für langlebige Männer in der Regel besser.

    Vor allem wenn viele Altersrückstellungen in der Tarifgemeinschaft aufgrund von frühen Todesfällen bleiben.

    Für Frauen ist Unisex in der Regel besser (weil sich Männer am Frauenkrams beteiligen müssen und eben eine geringere Lebenserwartung haben). Das ist schlichtweg die Logik dahinter. Betraglich zeigt sich das oftmals nicht sofort, mal ist Unisex billiger mal Bisex. Die dieser stark vereinfachten Argumentation folgende Versicherungsmathematik entsteht vor allem langfristig.

    Falls das nicht passiert kann man immer noch in irgendwelche anderen Unisex-Tarife wechseln (minimal geringes Leistungsniveau sollte immer gehen).

    Versicherungsfritzen und Unternehmen kann man leider nicht trauen.

    Danke für diese klare Erläuterung. War mir bislang so nicht bewußt / ganz klar. Leuchtet ein.

    :thumbup:

    ...
    ... Und ggf. verliert man den Anspruch auf den in Notlagen günstigeren Standardtarif, der dann durch den Basistarif ersetzt wird.

    ...

    Danke für diese Info.

    Zwar bin ich nicht bei der Debeka versichert, aber von diesen Aspekten (die es dann ja mit Sicherheit bei anderen PKV-Versicherungen analog geben wird) wußte ich bislang nichts.

    Da muß ich mich mal schlau machen ... Statndardtarif, Basistarif.

    Mit Gruss