Beiträge von Buntbart

    Hallo Eva Helene ,

    für den Fall, dass sich der Vermieter sich nicht an Recht und Gesetz hält, hab ich vor einiger Zeit das Sanktionsinstrument Zurückbehaltungsrecht (gemäß § 273 BGB) entdeckt.

    Beispiel: der Vermieter ist verpflichtet, in einer bestimmten Frist eine formal korrekte Heizkostenabrechnung vorzulegen. Dazu zählt, dass klar erkennbar ist, ob die Wärmeverbrauchsmenge per Messung (Wärmemesser bzw. Heizkostenverteiler) oder per "Formel" (Verbrauch wird hochgerechnet anhand von z.B. beheizter Wohnfläche). Wenn das nicht erkennbar ist, ist die HK-Abrechnung formal falsch und damit nichtig. Selbst wenn es erkennbar ist und dabei hervorgeht, dass per "Formel" ermittelt wurde, wäre auch der Fall formal falsch und damit nichtig.

    Hier setzt jetzt das Zurückbehaltungsrecht ein: Wenn der Vermieter seine Pflichten (formal korrekte Abrechnung) nicht erfüllt, kann ihn der Mieter dazu "zwingen", indem er auch seine Mieterpflicht verweigert.

    Du kannst also sowohl etwaige geforderte Nachzahlungen verweigern als auch die laufenden Heizkostenvorauszahlungen verweigern (zurückbehalten). Das ist natürlich ein hartes Vorgehen und du solltest das immer erstmal schriftlich ankündigen ("Wenn bis ... keine formal korrekte HK-Abrechnung vorliegt, sehe ich mich gezwungen, von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen").

    Ich hab es bei meinem Vermieter erfolgreich eingesetzt.

    Die einbehaltenen Vorauszahlungen müssen dann natürlich sofort nachgezahlt werden, sobald eine formal ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt.

    Vanguard FTSE All-World, der mit seinen astronomischen Kosten die mit Abstand schlechteste Rendite seit mindestens zwei Jahren auf dem Welt-ETF-Markt hat)

    0,19% TER sind für dich "astronomische Kosten"?

    die Differenz zu 0,07% oder 0,12% spürst du erst ab einem 7stelligen Portfolio. Und diese Differenz hat weit weniger Einfluss auf die Gesamtperformance als die Zusammensetzung des Index und die die Art des "Nachbaus" im ETF.

    Noch eine andere Frage: verkauft ihr jetzt alle eure ETFs mit vielen amerikanischen Anteilen, wegen der Neubesetzung des Notenbank Chef

    Nein. Es weiß keiner, wie sich das tatsächlich auf die Kurse auswirkt. Weder auf die von US-Anteilen, noch auf die von Non-US-Anteilen. Alles Spekulation und clickbait. Dazu gehört auch, dass es dann steil ach oben geht mit den Kursen (weil der Herr im Sinne Trumps die Zinsen senkt, "Liebling der Märkte" und so). Ich persönlich halte die Wirkung einer neuen Personalie an der Spitze der FED langfristig für vernachlässigbar, im Vergleich zu Megatrends wie Demografie, Klimawandel, KI, etc.

    Also lieber den alten Riester-Vertragspartner die Beitragsgarantie erfüllen lassen und einen neuen Vorsorgevertrag abschließen.

    Da bin ich bei dir. Ich bin in der glücklichen Position, dass ich mir um das Erreichen der Beitragsgarantie aktuell keine Sorgen machen muss. Daher auch meine vielleicht etwas beschränkte Sicht nur darauf, was mir aktuell mehr Verlust bescheren würde: die förderschädliche Kündigung jetzt oder der mögliche förderunschädliche Wechsel.

    Oder wie seid ihr selbst ungefähr zwischen Depot und Tages-/Festgeld aufgestellt?

    Ich fühle mich mittlerweile mit einem Notgroschen von 4-5 Netto-Monatsgehältern auf dem Tagesgeld-Konto recht wohl. Alles darüber hinaus liegt im Depot. Bis Mitte 40 allerdings war mein TG/FG-Anteil sehr viel höher und das Vertrauen in die Börse nur begrenzt vorhanden. Mit zunehmendem Wissen (auch über Portale wie Finanztip) und wachsenden eigenen Erfahrungen mit meinem kleinen Depot (ja, hab alle Fehler gemacht, die man machen kann) ist das Vertrauen gewachsen und der TG/FG-Anteil gesunken. Beschleunigt wurde die Entwicklung durch die Niedrigzinsphase nach Covid.

    Hauptgrund ist natürlich die Verrentungszwang- Pflicht bis zum Lebensende

    Die hauptsächliche Motivation, jetzt noch in Riester einzusteigen, war ja, wenn ich es richtig verstanden habe, die für kinderreiche Familien sehr hohe Förderquote auszunutzen, vor dem Hintergrund, dass diese Förderquote in den aktuellen Reform-Ideen (aus dem Referenten-Entwurf) so nicht mehr angedacht war.

    Das ist aber nur die Perspektive Zulagenquote. Und nur anhand dieses Aspektes Geld zu investieren, wäre etwas kurz gedacht. Ein Riester-Vertrag sollte in seiner Gesamtbeurteilung aller Aspekte in deine/Eure Finanz- und Lebensplanung passen.


    Zumal es ja mittlerweile auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren Bestrebungen von den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats gibt, diesen Nachteil im neuen Förderregime zu beseitigen. 0768-1-25=1061.BR-30.01.26

    Also vielleicht doch nochmal abwarten und neben dem Aspekt Förderquote (der sich scheinbar auch gerade in Bewegung befindet) noch ein paar andere Belange berücksichtigen.

    Tages-/Festgeld: Abwägen, ob das Geld weiterhin wie bisher geparkt oder ein Großteil einmalig in ETFs investiert werden sollte – ein Balanceakt zwischen pragmatischer Vernunft und der Verlockung höherer Renditen.

    Hallo Sparzwerg, willkommen im Forum und auch von mir erstmal Glückwunsch zu diesem Lebensalter/Vermögens-Koeffizienten! ;)

    Zum Depot haben sich ja schon einige ausgelassen.

    Für meinen Geschmack ist dein Tagesgeld-Festgeld-Betrag zu hoch. Wenn du aktuell keinen Verwendungszweck dafür hast, dann würd ich es auf den Notgroschen beschränken.

    Ich würde auch den Gesetzgebungsprozess in 2026 abwarten und dann neu bewerten, wenn alle Rahmenbedingungen feststehen und vor allem schon konkrete Produkte auf dem Markt sind. Die "max. 1,5% Kosten" schrecken mich nicht. Viele Neo-Broker bringen sich bereits in Stellung und hier wird die Konkurrenz dafür sorgen, dass die tatsächlichen Kosten drunter liegen. So zumindest meine Hoffnung.

    Du stehst vor der Alternativen a) jetzt förderschädlich kündigen und Zulagen und Steuerermäßigung zurückzahlen oder b) 11 Monate abwarten mit der Chance, förderunschädlich in ein nues Produkt wechseln zu können. Kündigen kannst du auch in 11 Monaten noch.

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    Ist nur die Frage, ob das endlos möglich ist, oder ob der Gesetzgeber eine Frist einräumt, innerhalb derer der Wechsel möglich ist.

    das dürfte sich im Laufe des Jahres ja herauskristallisieren. Aktuell ist jedenfalls nicht von einer Frist die Rede. Und wenn man über so eine Frist nachdenkt, müsste man dieser Frist ja alle Alt-Verträge von 2002 bis 2026 unterordnen. Das halte ich für unwahrscheinlich (Stichwort Vertrauensschutz). Ich denke es wird bei der aktuellen Reform-Idee bleiben: Wechsel möglich aber kein Zwang.

    sondern eine Kapitallebensversicherung. ;)

    Meintest du dann mit "steuerfreie Rente", dass du eine Kapitalauszahlung aus der KLV bekommst, die du dann quasi selber "verrenten" kannst? Oder hat deine KLV eine Verrentungsoption?

    Und auch bei einer alten Rentenversicherung von vor 2005 kann man i.d.R. auch die Option einer einmaligen Kapitalabfindung statt der Rentenzahlung wählen.

    ja, das geht und dann ist diese Kapitalabfindung wohl auch immer noch steuerfrei.

    Wenn man vom Alten ins neue System wechseln kann sprich ja eigentlich alles dafür jetzt noch was zu machen, wechseln oder stilllegen kann man ihn ja dann immer noch?

    ja, so hätte ich auch gedacht. In 2026 noch einen Vertrag mit dem alten Förderregime abschließen und so lange drin bleiben, wie die Zulagenquote (Zulagen im Verhältnis zu den Eigenbeiträgen) signifikant höher sind als die Zulagenquote aus dem neuen Förderregime. Und dann ggf. wechseln bzw. neu entscheiden.

    Das ist aber nur die Perspektive Zulagenquote. Und nur anhand dieses Aspektes Geld zu investieren, wäre etwas kurz gedacht. Ein Riester-Vertrag sollte in seiner Gesamtbeurteilung aller Aspekte in deine/Eure Finanz- und Lebensplanung passen.

    und liefert mir eine garantierte steuerfreie Rendite von 2,8x% p.a.

    Hallo monstermania, ich befürchte, da freust du dich zu früh. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch Renten aus privaten RV von vor 2005 versteuert werden und zwar nach § 22 Nr. 1 EStG (Ertragsanteilsbesteuerung).

    Das BFH-Urteil von 2021 (nachdem diese Renten steuerfrei sind und analog der Kapitalauszahlung zu behandeln sind) wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 ausdrücklich überholt.

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    "Ein Riester-Vertrag mit so hoher Förderung ist unter Renditegesichtspunkten ziemlich unschlagbar, selbst wenn der Finanzdienstleister, der Ihnen den Riester-Vertrag verkauft hat, dann nur magere zwei Prozent Rendite für Sie als Kunde erwirtschaftet. Und der Reformplan stellt für diese Haushalte eine Verschlechterung dar."

    Das spricht eher gegen "auf 2027" warten, weil die staatliche Förderung im neuen Förderregime für kinderreiche Familien geringer ausfällt im alten Förderregime. Die Frage wäre für mich, wie alt sind denn die Kinder und wie lange kann man also von der Kinderzulage des alten Förderregimes noch profitieren?

    Genau, mich stört die Unflexibilität, ich kann hier nicht eingreifen / umschichten / was anderes wählen... Auch die zukünftige Zwangsverrentung hat einen faden Beigeschmack

    Die sind nun mal der Preis für die staatliche Förderung. Der Deal war ja gerade: Vater Staat gibt dir Kohle dazu, du verpflichtest dich aber, nicht die ganze Kohle nach Gutdünken zu verjubeln und ihm bzw. der Solidargemeinschaft in der Rente nicht auf der Tasche zu liegen. Ja, an der Ausgestaltung der Details des Deals und der Umsetzung kann man Kritik äußern und er hat einen inhärenten erzieherischen Ansatz. Aber der Deal war bei Abschluss des Vertrages ja bekannt.

    umschichten

    Bist du dir da sicher? Bei meinem Vertrag kann ich jederzeit in anderen Fonds umschichten. Die Auswahl ist zwar limitiert aber immerhin ca 50 Fonds sind möglich. Ich kann auch eine prozentuale Aufteilung auf mehrere Fonds vornehmen.