Beiträge von Buntbart

    Ich habe es so verstanden, dass er noch gar keine Struktur und Ziele hat. Daher dieser Thread mit dem entsprechenden Titel.

    Gibt es denn eine dunkle Macht, die Dich dazu zwingt, den vollen Betrag, den Du jetzt in Festgeld hast, in Aktien-ETF zu investieren? Oder ist dieser Geldbetrag eventuell teilbar?

    Hat er nun gar keine Ziele oder doch? :/

    Laut Thread braucht er Unterstützung (vielleicht ja auch nur Bestätigung), Struktur und Ziele hat er ja schon.

    Das verstehe ich nicht? Du hast, wenn ich richtig gerechnet habe 156k. Wozu spielt es eine Rolle, wo 7500 liegen? Und wieso ist nur das Dein Notgroschen?

    ich hab die Idee so verstanden, dass satti45 alles (also Bank B, C und D) auflösen will und mehrheitlich in ETF stecken möchte, und nur einen kleinen Teil auf dem TG-Konto lassen möchte. Die 156k stecken dann in dem "unsicheren" Teil seines Vermögens, daher den Notgroschen von 7.500. (was mir zu klein wäre)

    Ich habe überlegt, mein Tagesgeld über Raisin abzudecken. Früher habe ich Tagesgeld-Hopping betrieben, aber das ist mir mittlerweile zu umständlich. Mit einer Investition in Tranchen würde ich mich wohler fühlen.

    Alternative zum Hopping wäre ein Geldmarkt-ETF. Hat den zusätzlichen Charme, dass dein Tagesgeld quasi mit im Depot integriert ist und du dich um eine "Bank" weniger kümmern musst.

    Mein Ziel und Vorschlag:

    Ziel: Konten/Banken übersichtlicher gestalten(verringern), regelmäßiges Sparen in einen Welt-ETF, wie z.B. SPDR ACWI IMI oder Vanguard FTSE ALL World um so versuchen die Rentenlücke zu schließen
    Vorschlag: ein Depot eröffnen, auf dem Tagesgeldkonto als Notgroschen 7.500 € halten und meine aktuell monatliche Sparrate gezielt in den ETF investieren s.o.

    Ja, ich würde in dem Fall auch vereinfachen und reduzieren auf Giro, Tagesgeld, ETF-Depot. Beim Tagesgeld gibt es aktuell wesentlich mehr als die 1,3 % deiner Bank B.

    Welche Rechtsgebiete deckt deine Rechtsschutz ab?

    Ganz generell, auch ohne die Zahlenwelt: aktuell tut sich ja einiges im Gesetzgebungsprozess zum sogenannten "Altersvorsorgedepot" (als Nachfolgeprodukt zu Riester). Ab dem 01.01.2027 soll es dann in Kraft treten.

    Ich bin der Meinung, man sollte abwarten, was dabei rauskommt. Es besteht zumindest die Chance, dass man ein schlechtes Riester-Produkt in ein besseres Altersvorsorgeprodukt überführen kann und damit alle bisher erworbenen Förderungen behalten kann.

    Viele hier sind da nicht so optimistisch, aber ich denke, man macht keinen Fehler, wenn man den Gesetzgebungsprozess in 2026 abwartet und beobachtet und Ende des Jahres auf Basis der finalen Gesetzeslage und der ersten drauf basierenden Produkte entscheidet. Kündigen kann man dann allemal noch.

    Hallo Skipaa

    Kann man das einfach stoppen?

    es müsste die Möglichkeit geben, dass du den Vertrag beitragsfrei stellst. Zum "wie genau?" müsstest du eigentlich Infos im Vertrag finden.

    Welche Angaben werden zu welchen Fakten benötigt ? diese kann ich gern Nachliefern

    Ich mache mir das ganze wie im screenhot gezeigt transparent (deine Zahlen sind vorgetragen). Darüber kann man sich so Indikatoren ableiten wie Förderquote oder auch "Kosten im Verhältnis der staatl. Förderung".

    "Bei gekündigten Riester-Verträgen besteuert das Finanz­amt nämlich nur den Betrag, der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Guthaben übrig bleibt – oft sogar nur die Hälfte davon, und zwar, wenn

    der Vertrag vor der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und
    das Kapital erst ab dem 60. oder – bei Verträgen ab 2012 – 62. Geburts­tag ausgezahlt wird. "

    Stimmt nicht. Bitte keine falschen Schlüsse ziehen,

    Danke für die hilfreichen Korrekturen.

    Mittlerweile hab ich (auch aus anderen Threads) gelernt, dass bei einer förderschädlichen Kündigung (und nach Rückzahlung der Förderung aus Zulagen und Steuerermäßigung) der Vertrag steuerlich wie eine private ungeförderte RV betrachtet wird. Und dort dann eben unter 12/60 bzw 12/62-Voraussetzungen das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommt, jedenfalls für die Kapitalauszahlung.

    Lernfrage: wenn nun der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde, wäre dann die Auszahlung nicht sogar komplett steuerfrei? Und zwar ohne Altersgrenze, allein nach Erfüllung der Bedingungen 12 Jahre Laufzeit, mindestens 5 Jahre eingezahlt? Nach der Logik oben müsste doch dann (nach Rückzahlung der Förderung) wie eine private ungeförderte RV von vor 2005 behandelt werden. (?)

    Weiß hier jemand Bescheid oder hat den Fall ggf. selbst "erlebt"?

    Über 60 wegen dem Halbeinkünfteverfahren, was dann anwendbar ist.

    bist du dir da sicher? Und für welchen Fall nimmst du das an, die 30% Auszahlung und eine Rente nehme oder die förderschädliche Kündigung?

    Meines Wissens gilt das Halb- und/oder Teileinkünfteverfahren nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, Beteiligungen) und Beteiligungserträge an Kapitalgesellschaften.

    Riester-Leistungen sind keine Kapitaleinkünfte, sondern in allen Auszahlungsfällen sonstige Einkünfte nach § 22 EStG.

    McProfit: Der Beitrag driftet von der eigentlichen Frage weg und entwickelt sich zu einer allgemeinen Rechtfertigungs- und Opfererzählung aus Vermietersicht. Das mag man so sehen oder auch nicht, hilft hier aber schlicht nicht weiter und hat mit dem konkreten Problem nichts zu tun.

    Eva Helene hat konkrete Handlungsmöglichkeiten gesucht, um an eine prüffähige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu kommen – nicht eine Grundsatzdebatte darüber, ob es mehr schwarze Schafe bei Mietern oder bei Vermietern gibt.

    Zur Diskussion steht ein klar geregelter Punkt:
    Eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar und prüfbar sein. Dazu gehört zwingend, dass erkennbar ist, ob der Verbrauch gemessen wurde oder rechnerisch ermittelt ist.
    Ist das nicht der Fall oder wird diese Information trotz Nachfrage nicht geliefert, ist die Abrechnung formell fehlerhaft.

    Für solche Fälle gilt:

    Die Heizkostenverordnung räumt dem Mieter ein 15-%-Kürzungsrecht ein.

    Bleibt der Vermieter trotz Aufforderung untätig, kann zur "Erzwingung" seiner Pflichten ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB in Betracht kommen.

    Ob die Beträge „ungefähr passen“ oder im Durchschnitt liegen, spielt rechtlich keine Rolle. Entscheidend ist allein, ob die Abrechnung den gesetzlichen Anforderungen genügt und überprüfbar ist.

    Damit ist der Sachverhalt klar umrissen. Alles Weitere führt von der eigentlichen Frage weg und ändert an der bestehenden Rechtslage nichts.

    Da wirst Du mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb weniger Jahre Pleite sein. Und zwar völlig unabhängig davon wie Du Dein Geld anlegst oder prozentual aufteilst. ;)

    Das ist mir durchaus bewusst. Mein Zahlenbeispiel sollte ja nur die "Mechanik" deutlich machen. Das geht nach meiner Erfahrung am besten mit "eingängigen" Beträgen und Verhältnissen. Auch wenn ich bei dieser Annahme natürlich stark von mir selbst ausgehe.

    Aber danke fürs Vorrechnen! ;) Das hilft sicherlich dem Fragenden dabei ...

    den "Cash-Puffer" eher etwas großzügiger bemessen

    Vor Gericht ziehen ist ja auch nochmal ne andere Hausnummer als den Vermieter an seine Pflichten und Verantwortung zu erinnern und ihm klar zu machen, dass man auch als Mieter ein paar Instrumente hat, um sich zu wehren.

    zumal es hier nicht um die 80jährige Mutter von Eva Helene ging, sondern um sie selbst. Und sie wird besser einschätzen können, ob und wann es sich lohnt, für ihr guten Recht einzustehen

    mmh, das hängt meiner Meinung nach in erster Linie davon ab, welcher Risikotyp du bist. Aber auch davon, wie hoch dein Gesamtvermögen ist und wie hoch deine erwarteten Ausgaben ab Rentenbeginn sind. Wenn du 2 Mio. Vermögen hast und ca. 50 T€ pro Jahr brauchst, um deine Ausgaben zu decken, wäre ein sicherer Anteil von ca. 500 T€ (also 25%) nach meinem persönlichen Empfinden okay. Bedeutet, ich kann 75% in ETFs angelegt lassen.

    Wenn mein Gesamtvermögen dagegen bei 500 T€ liegt, sollte der sichere Anteil prozentual natürlich um einiges höher sein.

    höhere Summen sollte man nicht auf dem Tages- oder Festgeldkonto haben", so der Tenor

    auch hier wieder die Frage, woher hast du das und in welchem Kontext?

    Ich kenne derartige pauschale Aussagen nicht von Finanztip. Hier wird doch eher meistens erstmal klar gefragt, in welcher Lebensphase ist man, wie ist die finanzielle Gesamtsituation und wann brauche ich welcher Summe. Erst bei Betrachtung aller relevanten und vor allem individuellen Faktoren und meinem eigenen Sicherheitsbedürfnis und meiner Risikoaversion kann man entscheiden wie hoch der Anteil in sicheren und unsicheren Anlage sein soll. So zumindest verstehe ich die Empfehlungen von Finanztip.

    ein, das sagt Finanztip nicht so wortwörtlich, das stimmt - andere tun das vielleicht konkreter

    dann wäre es vielleicht sachgerechter, diese "anderen" zu benennen und deren (konkrete) Aussagen zu kritisieren, als Finanztip pauschale Empfehlungen zu unterstellen, die Finanztip so in der Form gar nicht macht?

    Wird dieses sog. Sequenzrisiko nicht häufig unterschätzt oder zu wenig darauf hingewiesen - von Akteuren, die die ETF-Rente empfehlen – wie eben auch Finanztip?

    Nein. Meiner Meinung nach wird bei vertrauenswürdigen unabhängigen Portalen sehr oft und deutlich auf dieses Risiko hingewiesen, meist jedoch unter dem Stichwort Renditereihenfolgerisiko.

    Oft heißt es eher: auch im hohen Alter kann man noch weiter bis zu 50% in ETFs halten und von den Erträgen leben. ist das nicht viel zu optimistisch?

    es kommt ja auf die gesamte finanzielle Situation an, Wohneigentum, GRV, andere Renten, etc. Und ja auch ein Stück weit, wie risikoavers jeder einzelne ist.