Altersteilzeit

  • Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Altersteilzeit und ehrlich gesagt konnte oder wollte mir dazu nicht einmal die IG Metall eine Auskunft erteilen.

    Bin in der passiven Phase meiner Altersteilzeit (drei Jahre) und gehe als langjährig Versicherter (Jahrgang Sep. 1962) am 01.06.2027 in abschlagsfreie Rente. Mit Beginn meiner Ausbildung am 01.09.1978 habe ich dann 2027 49 Beitragsjahre voll. Derzeit bin ich noch 63 Jahre.

    Jetzt hat aber unsere Regierung dieses Jahr noch eine Rentenreform vor. Falls dort beschlossen wird, dass für langjährig Versicherte das "Aus" kommt, habe ich keine Rechtssicherheit und stehe hilflos da. Auch für jetzige Versicherte, die sich in der aktiven oder passiven ATZ befinden oder dies Jahr abschließen wollen, besteht dieses Problem...! ;(

    Nun suche ich hilflos im Internet herum, um etwas in Erfahrung zu bringen für mein (dies) Problem. Dann habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung etwas über "Vertrauensschutz“ gefunden: § 236 SGB VI: Altersrente für langjährig Versicherte. URL: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvR…77224bodyText12

    Ich kann mir nun vorstellen, dass nach einer Rentenreform eine Übergangsfrist bestehen könnte für Menschen wie mich, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben. Es gibt ja auch noch das Altersteilzeitgesetz und dafür habe ich gestern sogar noch das Bundesministerium für Justiz angeschrieben. Es muss doch irgendwo Fallbeispiele geben oder Gesetze, welche diese Art von Fällen regeln. Vielleicht kann mir hier von Euch jemand weiterhelfen, wie so was gehandhabt wird oder vielleicht auch schon mal so gehandhabt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da nichts gibt, weil ansonsten ja keiner mehr einen ATZ-Vertrag eingehen würde! Vielleicht sind auch Menschen hier denen es derzeit auch so ergeht? Für die Antwort/en meinen Dank im Voraus.

  • Kater.Ka 23. April 2026 um 10:22

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Anasazi

    Ich komme schon mit Deinen Begriffen nicht zurecht:

    Du bist Jahrgang 09/1962, hast also eine Regelaltersgrenze von 66 Jahre und 8 Monate, womit sich für mich 06/2029 ergeben würde.
    Gehst Du zum 01.06.2027 abschlagsfrei in Rente, ist das die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren (was bei Dir wohl erfüllt ist).

    ehrlich gesagt konnte oder wollte mir dazu nicht einmal die IG Metall eine Auskunft erteilen.

    Das kann derzeit niemand. Wer soll Dir über ungelegte Eier mit unbekannter Formulierung und unbekannten sowie ggf. weiteren denkbaren Gesetzesänderungen eine rechtssichere Auskunft geben können? Ich habe noch nicht einmal einen Referentenentwurf zu dem Thema gesehen.

    Das ist ja noch mehr erwarte wie die Leute hier im Forum, die schon heute konkrete Infos zu einem fiiktiven Altersvorsorgedepot erwarten. Und zu dem Thema gibt es immerhin ein verabschiedetes Gesetz, aber noch kein einziges Produkt.

    Jetzt hat aber unsere Regierung dieses Jahr noch eine Rentenreform vor. Falls dort beschlossen wird, dass für langjährig Versicherte das "Aus" kommt, habe ich keine Rechtssicherheit und stehe hilflos da.

    Vieles ist denkbar, nichts bekannt. Was, wenn die Rentenart (besonsders jangjährig Versicherte) bei den zwei Jahren vor Regelaltrersgrenze (für alle mit 45 BJ) bleibt, die Regelaltresgrenze aber ohne Übergangsfrist auf 70 hochgesetzt wird?

    Dein zitiertes § 236 SGB VI bezieht sich nach meiner laienhaften Interpretation nur auf die in Abschnitt 8 angegebenen Fälle, in denen die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren blieb (und ATZ Verträge von vor 01.01.2007, ist also für Dich irrelevant, ATZ über 20 Jahre dürfte es auch damals nicht gegeben haben). Ob der Gesetzgeber dort bei einer erneuten Anhebung der Regelaltersgrenze ebenfalls Änderungen vornimmt dürfte heute noch nicht einmal die Arbeitsgruppe wissen, die etwas Neues formulieren könnte.

    Selbst Dinge wie einen Vertrauensschutz kann der Gesetzgeber mit passenden Mehrheiten mal so eben während der nächsten Fussball-WM (wenn die Deutschen noch weniger auf die Poilitik achten wie sonst, natürlich auch sonst jederzeit) ändern. Dass der Gesetzgeber sowas liebend gerne ausnutzt, hat er in anderen Bereichen immer wieder gezeigt.

    Ich kann mir nun vorstellen, dass nach einer Rentenreform eine Übergangsfrist bestehen könnte für Menschen wie mich, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben.

    Warum nur für die. Es gibt z.B. auch Personen, die sowas mit anderen, gesetzlich zulässigen Mitteln abgeschlossen haben. Das Lebensarbeitzeitkonto (gibt es auch von der DRV) ist genauso gesetzlich zulässig.

    Es muss doch irgendwo Fallbeispiele geben oder Gesetze, welche diese Art von Fällen regeln.

    Welche Fallbeispiele? Das einzige (mir) Bekannte aus der Vergangenheit ist die Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Das Gesetz wurde 2007 verabschiedet, in Kraft trat es 2012 mit den allseits bekannten Stufenweisen Anpassung. Den Vertrauensschutz zu exakt diesen ATZ-Verträgen hast Du erwähnt, da stehen aber konkrete Daten, die auf Dich nicht zutreffen.

    Die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde m.W.n. erst 2014 eingeführt. Da war die Stufenweise Anpassung der Regelaltersgrenze schon aktiv.

    Damit gibt es nach meiner Einschätzung nur Ideen, aber weder Fallbeispiele oder Gesetzliche Vorgaben. Wie dann das Bundesverfassungsgericht (oder andere, je nahcdem, wer zuständig sein sollte) die unbekannten Gesetze auslegen werden, weiss heute auch niemand.

    Vielleicht sind auch Menschen hier denen es derzeit auch so ergeht?

    Ja, nur mit dem Unterschied, dass ich akzeptiert habe, bisher keine rechtssichere Auskunft zu einem Thema zu erhalten, für das es bisher keine Anwort geben kann.

    Ich lege als juristische Laie einige Paragraphen des GG und andere Gesetze in D komplett anders aus wie es das Verfassungsgericht tut. Warum sollte ich dann zufällig hier mal Glück haben, dass etwas zu meinen Gunsten ausgeht.

    Tritt der Fall ein und ich kann im Jahr 2035 nicht die Rente für langjährig Versicherte mit Abschägen antreten, obwohl ich dies in meinem Vertrag zur Langzeitfreistelung auf Lebensabreibtszeitkonto so angegeben habe, muss ich mich selber darum kümmern.

    Das habe ich schon ein paar Jahre vor Beginn der öffentlichen Diskussionen über eine Rentenänderung mit einkalkuliert. Ich erhalte heute auch keine Auskunft darüber, wie es mit der DRV weiter geht, ob diese mir im Alter einen ähnlichen prozentualen Anteil zu meinem Alterseinkommen bieten wird wie das heute der Fall wäre.

    Ich kenne einige Kollegen, die sich genauso Gedanken dazu machen. Antworten gibt es nicht. Wann sich etwas ändert, ob es eine Übergangszeit geben wird, wie lang diese ist, ob die Kollegen in 3 Jahren mit 67 in Rente gehen dürfen, ob ich in 7 Jahren, wenn die Übergangszeit nicht lang genug für mich ist, mit 63 und Abschlägen weiss heute niemand.

    Es weiss auch niemand, dann ich ansonsten ohne Sperrzeit ALG1 beantragen kann, da ich zwar bewusst und eigenständig gekündigt habe, aber unter anderen rechtlichen Voraussetzungen wie sie 2033 gelten werden.

    Gesetze ändern sich, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rente extremst schlecht ist/sein wird, weiss ich seit den 1990ern und bei jedem weitern Rentengeschenk seitdem noch viel mehr. Etwa ebenso lange habe ihc mitbekommen, dass die Politik nahezu beliebig (ein paar Mehrheiten voraus gesetzt) Gesetze nach ihrem Gutdünken ändern darf und es auch tut.

  • Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Altersteilzeit und ehrlich gesagt konnte oder wollte mir dazu nicht einmal die IG Metall eine Auskunft erteilen.

    Bin in der passiven Phase meiner Altersteilzeit (drei Jahre) und gehe als langjährig Versicherter (Jahrgang Sep. 1962) am 01.06.2027 in abschlagsfreie Rente. Mit Beginn meiner Ausbildung am 01.09.1978 habe ich dann 2027 49 Beitragsjahre voll. Derzeit bin ich noch 63 Jahre.

    Jetzt hat aber unsere Regierung dieses Jahr noch eine Rentenreform vor. Falls dort beschlossen wird, dass für langjährig Versicherte das "Aus" kommt, habe ich keine Rechtssicherheit und stehe hilflos da. Auch für jetzige Versicherte, die sich in der aktiven oder passiven ATZ befinden oder dies Jahr abschließen wollen, besteht dieses Problem...! ;(

    Nun suche ich hilflos im Internet herum, um etwas in Erfahrung zu bringen für mein (dies) Problem. Dann habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung etwas über "Vertrauensschutz“ gefunden: § 236 SGB VI: Altersrente für langjährig Versicherte. URL: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvR…77224bodyText12

    Ich kann mir nun vorstellen, dass nach einer Rentenreform eine Übergangsfrist bestehen könnte für Menschen wie mich, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben. Es gibt ja auch noch das Altersteilzeitgesetz und dafür habe ich gestern sogar noch das Bundesministerium für Justiz angeschrieben. Es muss doch irgendwo Fallbeispiele geben oder Gesetze, welche diese Art von Fällen regeln. Vielleicht kann mir hier von Euch jemand weiterhelfen, wie so was gehandhabt wird oder vielleicht auch schon mal so gehandhabt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da nichts gibt, weil ansonsten ja keiner mehr einen ATZ-Vertrag eingehen würde! Vielleicht sind auch Menschen hier denen es derzeit auch so ergeht? Für die Antwort/en meinen Dank im Voraus.

    Hallo.

    Bei laufender ATZ und einem Rentenbeginn in knapp einem Jahr würde ich mir keine Gedanken machen.

    Theoretisch könnte die Rentenkommission Vorschläge machen, die gegen den ursprünglichen Plan sprechen. Vorschläge sind aber keine Gesetze. Bis ein Gesetz kommt, dürfte es schon 2027 sein und das Gesetz würde (spätestens wenn ein Erwachsener darüber schaut) entsprechende Übergangsfristen und Vertrauensschutzregelungen enthalten.

  • Ja, vielen Dank. Natürlich war mir vieles nicht bekannt und mit Gesetzen kenne ich mich nicht aus. Als ich vor 5 Jahren den ATZ-Vertrag machte, waren die Gesetze so wie heute auch. Es gibt ein Altersteilzeitgesetz und deswegen habe ich heute auch noch mal meine Frage im Blog beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Jetzt, wo es aktuell wird, sollte sich zumindest jeder, der ATZ beantragen möchte, diese Frage stellen. Wäre es bei mir jetzt aktuell, würde ich nicht mehr unterzeichnen und verzichten! Aber dafür sind Foren/Blogs oder anderes da, um Fragen vielleicht beantwortet zu bekommen. Es ist ja kein Verbrechen, wenn man sich darüber Sorgen macht …!

  • Nachtrag: Man zieht ja als Betroffener einiges in sein Sichtfeld, durchsucht Gesetze und nutzt das Internet. Ich habe eben etwas gemacht, wo ich nur spontan drauf gekommen bin. Warum soll ich das ganze Netz durchleuchten, dachte ich mir, wenn es doch dafür künstliche Intelligenz (KI) gibt. Und da kamen für mich interessante Begebenheiten heraus! Was ich davon selber für mich mitnehme kann ich noch nicht sagen, ich warte aber noch auf die Antwort aus dem Bundesministerium.

    Zitat KI.:

    Ihre Sorge um die Rechtssicherheit bei einer laufenden Altersteilzeit (ATZ) ist verständlich. Gerade im Blockmodell, in dem Sie bereits in der Vorleistung (passive Phase) sind, wäre eine plötzliche Gesetzesänderung ohne Schutzregeln existenzbedrohend.

    Basierend auf der aktuellen Rechtslage (Stand April 2026) und den Erfahrungen früherer Rentenreformen gibt es jedoch wichtige Punkte, die für Ihre Sicherheit sprechen:

    Aktueller Stand der Rentenreform 2026

    Das im März 2026 verabschiedete Rentenpaket II konzentriert sich primär auf die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % und den Aufbau des sogenannten Generationenkapitals.

    • Keine Abschaffung für Bestandsfälle: Es gibt aktuell kein Gesetz, das die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (die sog. „Rente mit 63/65“) für bereits laufende ATZ-Verträge oder rentennahe Jahrgänge kurzfristig abschafft.
    • Zukunftsszenarien: Politische Diskussionen über eine Anhebung des Renteneintrittsalters oder das Auslaufen der abschlagsfreien Rente beziehen sich in der Regel auf zukünftige Generationen (oft Jahrgänge ab 1964 oder später).

    Warum Sie Vertrauensschutz genießen

    In Deutschland ist das Prinzip des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlich verankert. Wenn der Staat tiefgreifende Änderungen im Rentenrecht vornimmt, müssen Übergangsregelungen für diejenigen geschaffen werden, die ihre Lebensplanung bereits unumkehrbar darauf ausgerichtet haben.

    • Präzedenzfall: Bei der Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre gab es explizite Vertrauensschutzregelungen für Arbeitnehmer, die vor einem bestimmten Stichtag Altersteilzeit vereinbart hatten.
    • Passive Phase: Da Sie sich bereits in der passiven Phase befinden, haben Sie Ihren Teil des Vertrags (die Vollzeitarbeit in der aktiven Phase für halbes Geld) bereits erfüllt. Ein Wegfall der geplanten Rente am Ende der ATZ würde gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.
    • Ihre konkrete Situation (Jahrgang 1962)

      Für Ihren Geburtsjahrgang 09/1962 gilt nach heutigem Recht (§ 236b SGB VI):

      • Altersgrenze: Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei beziehen.
      • Termin: Da Sie im September 2026 Ihr 64. Lebensjahr vollenden, erreichen Sie die 64 Jahre und 8 Monate im Mai 2027. Ihr geplanter Rentenbeginn am 01.06.2027 ist also exakt auf die aktuelle Gesetzeslage abgestimmt.
      • Obwohl die politische Debatte (besonders vor Wahlen) oft Unsicherheit schürt, blieb die Rente für besonders langjährig Versicherte bisher unangetastet. Für Personen in laufender ATZ ist das Risiko einer rückwirkenden Verschlechterung ohne Kompensation extrem gering.

        Sollten Sie dennoch unsicher sein, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung, um eine verbindliche Rentenauskunft unter Berücksichtigung Ihres ATZ-Vertrages einzuholen.

        Haben Sie bereits eine schriftliche Renteninformation oder einen Bescheid vorliegen, der diesen Termin (01.06.2027) bestätigt?

      • Ja.
      • Das ist eine sehr gute Nachricht und die wichtigste Basis für Ihre Sicherheit. Ein schriftlicher Bescheid oder eine detaillierte Rentenauskunft, die Ihren Termin zum 01.06.2027 bestätigt, ist weit mehr als nur ein Informationsblatt – es ist die Dokumentation Ihres erworbenen Rechtsanspruchs.

        Hier ist, warum Sie trotz der aktuellen politischen Debatten beruhigt sein können:

        1. Bindungswirkung von Auskünften

        Auch wenn Gesetze theoretisch geändert werden können, genießt ein Bürger, der auf Basis behördlicher Auskünfte (Rentenversicherung) und privatrechtlicher Verträge (ATZ-Vertrag mit dem Arbeitgeber) unumkehrbare Dispositionen getroffen hat, besonderen Schutz. Würde man Ihnen jetzt den abschlagsfreien Zugang verwehren, wäre das ein massiver Eingriff in Ihre Lebensleistung, gegen den die Sozialgerichte in der Vergangenheit oft zugunsten der Versicherten entschieden haben.

      • Mit Ihren 49 Beitragsjahren liegen Sie weit über der geforderten Grenze. Selbst wenn die Politik die Anforderungen an die "besonders langjährige Versicherung" verschärfen würde (z.B. Anhebung auf 47 Jahre), wären Sie durch Ihre extrem lange Erwerbsbiografie (Beginn 1978!) weiterhin abgesichert.

        4. Ihr Vorteil: Die passive Phase

        Da Sie bereits in der passiven Phase sind, ist der Fall für Sie "besiegelt". Sie haben Ihre Vorleistung (die Vollzeitarbeit in der ersten Phase) bereits erbracht. Der Staat kann Sie nicht zwingen, länger zu arbeiten, da Sie faktisch gar kein Arbeitsverhältnis mehr haben, in das Sie zurückkehren könnten (der Arbeitsplatz ist in der Regel bereits nachbesetzt).

      • Mein Rat für Ihre Sicherheit:
        • Bewahren Sie Ihren ATZ-Vertrag und die Renteninformation gut zusammen auf.
        • Lassen Sie sich nicht von Schlagzeilen über "Renten-Aus" verunsichern; diese beziehen sich fast immer auf die ferne Zukunft oder auf Menschen, die noch gar nicht in Altersteilzeit sind.
        • Etwa ein halbes Jahr vor dem 01.06.2027 (also Ende 2026) sollten Sie den formellen Rentenantrag stellen.
        • Warum Sie geschützt sind

          Selbst wenn die Politik heute beschließen würde, die Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, greift bei Ihnen die unechte Rückwirkung. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt:

          • Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ihre abgeschlossenen Lebenssachverhalte (wie ein laufender ATZ-Vertrag) nicht nachträglich durch Gesetzesänderungen entwertet werden.
          • Speziell für die Altersteilzeit im Blockmodell gilt: Wer die Arbeitsleistung bereits voll erbracht hat (Ihre aktive Phase), hat einen besonderen Vertrauensschutz.

          Was im schlimmsten (unwahrscheinlichen) Fall passieren würde

          Angenommen, die abschlagsfreie Rente würde für 1962er theoretisch gestrichen:

          1. Sie könnten zum 01.06.2027 trotzdem in Rente gehen (als "langjährig Versicherter" mit 35 Jahren Wartezeit).
          2. Sie müssten dann jedoch Abschläge in Kauf nehmen.
          3. ABER: In einem solchen (extrem unwahrscheinlichen) Szenario müsste der Gesetzgeber Übergangsfristen schaffen. Bei der letzten großen Erhöhung (Rente mit 67) wurden alle Personen, die vor dem Stichtag bereits Altersteilzeit vereinbart hatten, komplett ausgenommen (Vertrauensschutzregelung).
          4. Quelle.: https://www.haufe.de/id/beitrag/alt…-HI2906356.html
          5. KI-Ende
  • Nun ja, muss man auch nicht! Aber daraus bezogene Informationen lassen sich zusammengesetzt durch Quellen belegen, dass wird auch die Zukunft sein wie jeder es heute schon erkennen kann! Selber suchen viel zu aufwendig bei den ganzen Gesetzen und Bestimmungen.

  • Es ist ja kein Verbrechen, wenn man sich darüber Sorgen macht

    Stimmt, die Fragen stellen sich bei uns schon seit mind. 6 Monaten alle, die sowas neu vorhaben. Egal, ob gerade jetzt oder zumindest in diesem oder im kommenden Jahr. Eine rechtssichere Antwort gibt es nicht, wie lang ein Vertrauensschutz sein könnte, weiss auch keiner.

    Warum soll ich das ganze Netz durchleuchten, dachte ich mir, wenn es doch dafür künstliche Intelligenz (KI) gibt.

    Weil mittlerweile jeder mitbekommen haben sollte, dass jede aktuelle KI haluzinieren kann. Also ist die Prüfung und Interpretation jeder Quelle nötig, wenn es um so nicht-triviale Dinge wie die finanzielle Absicherung geht.

    besonderen Schutz. Würde man Ihnen jetzt den abschlagsfreien Zugang verwehren, wäre das ein massiver Eingriff in Ihre Lebensleistung, gegen den die Sozialgerichte in der Vergangenheit oft zugunsten der Versicherten entschieden haben.

    Das mag die KI so sehen. Wenn ich mir die (bis heute) chaotische Gesetzeslage und Rechtssprechung bzgl. der Versteuerung von privaten Renten ansehe, die vor 2005 abgeschlossen wurden, dann würde ich mich jedenfalls nicht auf die Aussagen einer KI verlassen. Die persönliche Abschätzung über die Länge des möglichen Vertraunesschutzes könnte dazu eher helfen.

  • Stimmt, die Fragen stellen sich bei uns schon seit mind. 6 Monaten alle, die sowas neu vorhaben. Egal, ob gerade jetzt oder zumindest in diesem oder im kommenden Jahr. Eine rechtssichere Antwort gibt es nicht, wie lang ein Vertrauensschutz sein könnte, weiss auch keiner.

    Weil mittlerweile jeder mitbekommen haben sollte, dass jede aktuelle KI haluzinieren kann. Also ist die Prüfung und Interpretation jeder Quelle nötig, wenn es um so nicht-triviale Dinge wie die finanzielle Absicherung geht.

    Das mag die KI so sehen. Wenn ich mir die (bis heute) chaotische Gesetzeslage und Rechtssprechung bzgl. der Versteuerung von privaten Renten ansehe, die vor 2005 abgeschlossen wurden, dann würde ich mich jedenfalls nicht auf die Aussagen einer KI verlassen. Die persönliche Abschätzung über die Länge des möglichen Vertraunesschutzes könnte dazu eher helfen.

    Meinst Du Verbeitragung oder wirklich Versteuerung?

  • Stimmt, die Fragen stellen sich bei uns schon seit mind. 6 Monaten alle, die sowas neu vorhaben. Egal, ob gerade jetzt oder zumindest in diesem oder im kommenden Jahr. Eine rechtssichere Antwort gibt es nicht, wie lang ein Vertrauensschutz sein könnte, weiss auch keiner.

    Weil mittlerweile jeder mitbekommen haben sollte, dass jede aktuelle KI haluzinieren kann. Also ist die Prüfung und Interpretation jeder Quelle nötig, wenn es um so nicht-triviale Dinge wie die finanzielle Absicherung geht.

    Das mag die KI so sehen. Wenn ich mir die (bis heute) chaotische Gesetzeslage und Rechtssprechung bzgl. der Versteuerung von privaten Renten ansehe, die vor 2005 abgeschlossen wurden, dann würde ich mich jedenfalls nicht auf die Aussagen einer KI verlassen. Die persönliche Abschätzung über die Länge des möglichen Vertraunesschutzes könnte dazu eher helfen.

    Danke für die Rückmeldung! Ich habe auch schon länger versucht, im Internet oder wie oben beschrieben bei der IG Metall einige Infos zu bekommen. Vermutlich drücke ich mich fälschlich aus und bekomme meist die Rückmeldungen, mit denen ich nicht gerechnet hatte. Mich interessierte nicht die zukünftige Gesetzeslage, sondern nur die jetzige, und da hat mir die KI mehr geholfen als in einigen Foren die Nutzer. Informationen erhalten mit Quellenangaben, wo ich diese nur noch selber überprüfen muss. Ich musste aber nicht Tage danach suchen. Vermutlich hätte ich besagte Infos gar nicht gefunden, weil ich von der Existenz derer im Dunkeln saß.

    Ich musste in vielen Foren zu verschiedenen Anliegen immer wieder feststellen, dass sich sehr viele User nur negativ und undeutlich äußerten! In meinem Betrieb, wo ich über 40 Arbeitsjahre verbrachte, waren sogar einige Betriebsräte so drauf und hüllten sich sehr oft in Schweigen und gaben nur auf Nachfragen Infos raus. Es wird sehr oft im Leben bei Anfragen mit den Ängsten dieser Personen gespielt, wie ich selber erfahren musste! Da ist so ein Werkzeug wie eine KI 100 Mal besser, und wir alle werden uns gewöhnen müssen. Auch das ist die Zukunft, die viele nicht für wahr nehmen wollen und sich verweigern, ein großer Fehler.

    Ein Freund war von November bis März in Thailand und hatte im Smartphone seine KI immer dabei. Allein seine Bahnreisen quer durch Thailand mit den günstigsten Verbindungen, die ansonsten nur den Einheimischen zugänglich waren, haben ihm Vorteile gebracht, obwohl er der Landessprache nicht mächtig ist. Es waren Verbindungen, die nicht im Netz der Betreiber oder an den Bahnhöfen standen, nur auf Anfragen zugänglich. Er hat jede Verbindung genutzt mit Hilfe der KI und es gab nie Probleme … Teilweise konnte er Verbindungen nutzen für 100 Baht, nur für Einheimische und nicht für Touristen, 120 km 2,64 €.

    Eine chaotische Gesetzeslage ist damit indiskutabel. Ich habe die Quellenangaben und wusste nichts von Übergangsfristen und/oder Vertrauensschutz etc. oder was Gerichte geurteilt haben im Sozialgesetzbuch usw. Allein dort liegt riesiges Potenzial, um sein Recht zu bekommen, wovon einem keiner vorab etwas sagte, um Gelder zu sparen oder anderes. Das kommt teilweise einer Rechtsauskunft gleich. Und wie gesagt, man hat die Quellen anbei.

    Ich finde es nicht nur praktisch, sondern wie beschrieben auch von Vorteil für einen selber, in eine Behörde zu gehen und sich vorab vorbereitet zu haben, mit nachweislichen Tatsachen und §§, die man im Gespräch einbringen kann. Wie oft wird Otto Normalverbraucher über den Tisch gezogen??? Für mich ab gestern Standard auf dem Smartphone und am Laptop, ich verzichte nicht mehr drauf und überlege mir, die Pay-Version zu kaufen! Da braucht man nicht einmal mehr Verivox um seine Tarife zu wechseln...

  • Die KI macht auch nichts anderes als aus den öffentlichen Quellen und Forenbeiträgen Infos zu sammeln und so aneinander zu Reihen, dass es für Dich gut klingt. Ob das stimmt steht auf einem anderen Blatt. Es ist einfach nur gefällig. Fakt ist: Du hast eine sehr gute Lösung für Deinen Übergang in die Rente gefunden (basierend auf deinen beachtlichen Beitragsjahren).

    Jetzt lass Dich nicht von irgendwelchen Diskussionen in Berlin kirre machen. Die mehrfach von Dir angesprochene IG Metall wird sich auf dafür einsetzen, dass Leute mit bestehendem Vertrag nicht schlechter gestellt werden.

  • Die KI macht auch nichts anderes als aus den öffentlichen Quellen und Forenbeiträgen Infos zu sammeln und so aneinander zu Reihen, dass es für Dich gut klingt. Ob das stimmt steht auf einem anderen Blatt. Es ist einfach nur gefällig. Fakt ist: Du hast eine sehr gute Lösung für Deinen Übergang in die Rente gefunden (basierend auf deinen beachtlichen Beitragsjahren).

    Jetzt lass Dich nicht von irgendwelchen Diskussionen in Berlin kirre machen. Die mehrfach von Dir angesprochene IG Metall wird sich auf dafür einsetzen, dass Leute mit bestehendem Vertrag nicht schlechter gestellt werden.

    Gut klingen sollen nur die Quellangaben weil die sind wichtig! Nur wie finde ich besagte wenn man keinen blassen Schimmer hat, ich habe auch immer auf andere gehofft wenn da jemand gefällig war! Und wie beschrieben ist für mich die jetzige Gesetzeslage ausschlaggebend, nicht die mal vielleicht kommt. Aber danke, ich habe hier und gestern/heute viel für mich mitnehmen können...!

  • Tja, das wirkt sich derzeit auf vielerlei Lebensplanungen aus.

    Ich zum Beispiel, plane in 2031 als langjährig Versicherter mit dann 63 und 14,4% Abschlägen in Rente zu gehen. Ich habe auf Antrag auch schon freiwillige Zahlungen geleistet, um die genannten Abschläge auszugleichen. Diese Zahlungen habe ich aus steuerlichen Gründen auf mehrere Jahre gestreckt und habe bisher ca. 60% davon erbracht.

    In meiner Renteninformation steht das zwar so drin, aber das ist eben nur eine Information auf Basis des jetzt gültigen Rechts und kein Bescheid. Ich bin im Moment komplett verunsichert, ob das denn Bestand haben wird und was mit meinen Zahlungen ist. Eigentlich wollte ich demnächst, die nächste Tranche überweisen, zögere aber noch.

    Bitte sei vorsichtig mit den KI Elaboraten, das macht es auf den ersten Blick einfach, aber die KI prüft die Quellen nicht und baut sich irgendetwas zusammen, was sich schlüssig liest. Und bitte erwarte nicht, dass hier jemand diesen Seitenlangen Kram liest.

  • Danke dir, ja ich war mein Leben lang Vorsichtig in allen Lagen, habe mich aber immer für die Zukunft und deren Technik stark gemacht, meinen ersten PC und 10 Jahre Mitglied beim CCC war 1990. Dafür war ich aber auf der anderen Seite ein Versager mit Themen wie diesem hier.

    Ich wusste nicht, was Vertrauensschutz ist, dass man beispielsweise vor einem Strafgericht für ein Vergehen, welches man 1996 begangen hat, aber erst 1999 als eine Straftat anerkannt wurde, nicht nachträglich deswegen verurteilt werden kann. Oder auch einmal ein Urteil gesprochen bedeutet auch rechtssicher und man kann deswegen nicht noch mal vor Gericht verurteilt werden, nicht wegen dem gleichen Delikt. Unschuldig bedeutet dauerhaft unschuldig, auch wenn man es nicht ist.

    Ein ganz neues Eldorado für mich. Vielleicht komme ich hier noch mal dauf zurück, wenn im kommenden Jahr alles gut verläuft?! Dank und Grüße.-

  • Tja, das wirkt sich derzeit auf vielerlei Lebensplanungen aus.

    Ich zum Beispiel, plane in 2031 als langjährig Versicherter mit dann 63 und 14,4% Abschlägen in Rente zu gehen. Ich habe auf Antrag auch schon freiwillige Zahlungen geleistet, um die genannten Abschläge auszugleichen. Diese Zahlungen habe ich aus steuerlichen Gründen auf mehrere Jahre gestreckt und habe bisher ca. 60% davon erbracht.

    In meiner Renteninformation steht das zwar so drin, aber das ist eben nur eine Information auf Basis des jetzt gültigen Rechts und kein Bescheid. Ich bin im Moment komplett verunsichert, ob das denn Bestand haben wird und was mit meinen Zahlungen ist. Eigentlich wollte ich demnächst, die nächste Tranche überweisen, zögere aber noch.

    Bitte sei vorsichtig mit den KI Elaboraten, das macht es auf den ersten Blick einfach, aber die KI prüft die Quellen nicht und baut sich irgendetwas zusammen, was sich schlüssig liest. Und bitte erwarte nicht, dass hier jemand diesen Seitenlangen Kram liest.

    Bis Jahrgang 1964 gibt es eine fertige Tabelle um das Renteneintrittsalter seit 2012 anzuheben. Wenn der 64er in Regelaltersrente geht, dann ist die volle Wirkung erst 2031 zu spüren.

    Falls wir unterstellen wollen, dass der Gesetzgeber an die alte Tabelle direkt die nächste zu klatschen, dann können wir davon ausgehen, dass die Renteneintrittsalter für den Jahrgang 1965 nicht mehr bei 62/63/65/67 liegen, sondern jeweils bei 2 Monaten mehr. Für den Jahrgang 1966 wären es 4 Monate mehr und so weiter. Dafür müssten aber Mehrheiten gefunden werden. Daher gehe ich eher davon aus, dass die neue Tabelle eher mit dem Jahrgang 1967 oder 1968 beginnt und nicht direkt mit dem Jahrgang 1965.

    Im Worst-Case müsste der alte 68er mit einem acht Monate späterem Rentenbeginn rechnen, im etwas realistischeren Szenario mit zwei bis vier Monaten Aufschub.

    Hinterher sind wir schlauer.

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