Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Altersteilzeit und ehrlich gesagt konnte oder wollte mir dazu nicht einmal die IG Metall eine Auskunft erteilen.
Bin in der passiven Phase meiner Altersteilzeit (drei Jahre) und gehe als langjährig Versicherter (Jahrgang Sep. 1962) am 01.06.2027 in abschlagsfreie Rente. Mit Beginn meiner Ausbildung am 01.09.1978 habe ich dann 2027 49 Beitragsjahre voll. Derzeit bin ich noch 63 Jahre.
Jetzt hat aber unsere Regierung dieses Jahr noch eine Rentenreform vor. Falls dort beschlossen wird, dass für langjährig Versicherte das "Aus" kommt, habe ich keine Rechtssicherheit und stehe hilflos da. Auch für jetzige Versicherte, die sich in der aktiven oder passiven ATZ befinden oder dies Jahr abschließen wollen, besteht dieses Problem...! ![]()
Nun suche ich hilflos im Internet herum, um etwas in Erfahrung zu bringen für mein (dies) Problem. Dann habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung etwas über "Vertrauensschutz“ gefunden: § 236 SGB VI: Altersrente für langjährig Versicherte. URL: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvR…77224bodyText12
Ich kann mir nun vorstellen, dass nach einer Rentenreform eine Übergangsfrist bestehen könnte für Menschen wie mich, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben. Es gibt ja auch noch das Altersteilzeitgesetz und dafür habe ich gestern sogar noch das Bundesministerium für Justiz angeschrieben. Es muss doch irgendwo Fallbeispiele geben oder Gesetze, welche diese Art von Fällen regeln. Vielleicht kann mir hier von Euch jemand weiterhelfen, wie so was gehandhabt wird oder vielleicht auch schon mal so gehandhabt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da nichts gibt, weil ansonsten ja keiner mehr einen ATZ-Vertrag eingehen würde! Vielleicht sind auch Menschen hier denen es derzeit auch so ergeht? Für die Antwort/en meinen Dank im Voraus.