Debeka - Empfehlenswerte PKV?

  • Gibt es so einen Laden bei der in der nähe, dass dein "Unterstützer" mit Vollmacht dort vorbeifahren kann? Oder sogar mit dir?

    Den habe ich ja schon per Mail angeschrieben, kam aber keine Antwort. Vorbeikommen kann man da nur mit Termin. Ist hier kein kleines Büro, sondern eher ein großes mit mindestens zwei Zweigstellen, wo man dann bei der Terminvereinbarung klären muss, in welcher Zweigstelle man sich trifft. Mein Helfer könnte aber dort anrufen, um vielleicht mal eine Antwort zu bekommen.


    Mir fiel noch was ein: was ist das mit der Pflegeberatung? Ich höre von anderen, dass sie Pflegeberatung bekommen, das hatte ich noch nie. Muss die Pflegeberatung regelmäßig stattfinden, damit der Entlastungsbetrag weitergezahlt wird? (hat mir allerdings auch keiner gesagt, falls es so wäre).


    Gibt es Belege für die Monate 4/2023 und früher?

    In der Zeit hatte ich einen Pflegedienst, für den die Pflegekassen nichts zahlen. Ihm fehlte ein notwendiger Vertrag dafür. Deshalb habe ich die Rechnungen immer selbst bezahlt und nicht eingereicht. (Die allerersten hatte ich eingereicht, mit dem Ergebnis, dass nicht gezahlt wurde wegen dem fehlenden Vertrag)

    Der Mensch, den ich damals hatte, war aber so gut als Haushaltshilfe, dass es mir lieber war, ihn selbst zu zahlen, als zu einem anderen zu wechseln. Ich habe erst gewechselt, als er weggezogen ist, 2023.

  • Hallo liebe Freunde der gepflegten Diskussion,


    ich würde gerne auch mal meine Erfahrungen zur debeka teilen. Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch seit 2001 bei der debeka. Ich war grundsätzlich auch immer zufrieden, leider hat diese Zufriedenheit in den letzten Jahren etwas abgenommen. Zum einen natürlich wegen der Beitragsentwicklung - meine Beiträge haben sich in den letzten acht Jahren auf inzwischen 371,24 Euro/Monat verdoppelt - zum anderen auch wegen der Leistungen. Immer wieder kommt es vor, dass Leistungen gekürzt werden, die früher anstandslos bezahlt wurden. Zuletzt rund 200 Euro bei der Krankengymnastik, mit dem Hinweis, dass die Beihilfe auch nicht mehr zahlt. Was mich wundert, weil dafür bin ich doch eigentlich privat versichert mit Beihilfeergänzungstarif?


    Auf Grund dieser Punkte habe ich mich entsprechend den Finanztip-Empfehlungen mal bei der debeka erkundigt, welche Möglichkeiten zur Beitragssenkung denn bestehen. Spoiler: fast keine:

    - Basis- und Standardtarif stehen mir nicht offen (und würde ich wohl auch nicht wollen),

    - Tarif mit Selbstbeteiligung bietet die debeka nicht an (zumindest nicht bei Beamten),

    - Verzicht auf Wahlleistungen (bringt ca. 10 Euro/Monat).


    Da ich immer wieder lese, u.a. auf der Homepage von Dr. Schlemann, dass es bessere Alternativen geben könnte, fange ich langsam an, über einen Wechsel zumindest nachzudenken. Bisher haben mich zwei Punkte davon abgehalten: die Altersrückstellungen und die erneute Gesundheitsprüfung. Bezüglich Altersrückstellungen habe ich den Stand abgefragt: anscheinend bestehen diese nicht individuell, sondern für das Kollektiv. Auf Grund meiner Versicherungsdauer betragen diese im Augenblick 78,20 Euro im Monat. Die Übertragungswerte liegen bei mächtigen 563,63 Euro (KV) und 1.763,03 Euro (PV). Gesundheitlich war das ein oder andere (v.a. am Sprunggelenk), aber nichts "Schlimmeres..."


    Nun stellt sich die Frage, wie konkret ich den Wechsel mit 44 Jahren angehen soll?

  • Da ich immer wieder lese, u.a. auf der Homepage von Dr. Schlemann, dass es bessere Alternativen geben könnte, fange ich langsam an, über einen Wechsel zumindest nachzudenken. Bisher haben mich zwei Punkte davon abgehalten: die Altersrückstellungen und die erneute Gesundheitsprüfung. Bezüglich Altersrückstellungen habe ich den Stand abgefragt: anscheinend bestehen diese nicht individuell, sondern für das Kollektiv. Auf Grund meiner Versicherungsdauer betragen diese im Augenblick 78,20 Euro im Monat. Die Übertragungswerte liegen bei mächtigen 563,63 Euro (KV) und 1.763,03 Euro (PV). Gesundheitlich war das ein oder andere (v.a. am Sprunggelenk), aber nichts "Schlimmeres..."

    Bei einer so langen Versicherungsdauer bin ich immer sehr zurückhaltend mit einem Wechsel. Genau aus den genannten Gründen: Alterungsrückstellungen und Gesundheit. Gesundheit lässt sich klären. Dass die Alterungsrückstellungen wirklich so niedrig sind kann ich mir kaum vorstellen - selbst bei der Debeka. Übertragungswerte gibt's bei Verträgen vor 2009 eigentlich gar nicht, da man nichts mitnehmen kann. Also wichtig zu wissen: Alle Alterungsrückstellungen gehen verloren!


    Am einfachsten lassen Sie

    • sich von der Debeka noch ein Angebot zum Wechsel in Unisex geben (kostet etwas mehr, kann aber auch etwas mehr, Details dazu stehen auf unserer Website),
    • prüfen, ob ein Wechsel gesundheitlich möglich und
    • sich ausrechnen, was Sie bei (leistungsstärkeren) Alternativen zahlen würden. Mit 1-Bettzimmer gibt's gute Lösungen für um die 400 EUR.

    Damit haben Sie dann eine gute Entscheidungsgrundlage. Hilft das?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Am einfachsten lassen Sie

    • sich von der Debeka noch ein Angebot zum Wechsel in Unisex geben (kostet etwas mehr, kann aber auch etwas mehr, Details dazu stehen auf unserer Website),
    • prüfen, ob ein Wechsel gesundheitlich möglich und
    • sich ausrechnen, was Sie bei (leistungsstärkeren) Alternativen zahlen würden. Mit 1-Bettzimmer gibt's gute Lösungen für um die 400 EUR.

    Damit haben Sie dann eine gute Entscheidungsgrundlage. Hilft das?

    Hallo Dr. Schlemann, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ihre Ausführungen haben mich insofern bestärkt, dass ein Wechsel der Krankenkasse inzwischen eigentlich kaum mehr einen Sinn macht. Auch das ist eine Erkenntnis ^^


    In den Unisex-Tarif bin ich tatsächlich schon vor rund einem Jahr gewechselt.

  • Hallo liebe Freunde der gepflegten Diskussion,


    ich würde gerne auch mal meine Erfahrungen zur debeka teilen. Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch seit 2001 bei der debeka. Ich war grundsätzlich auch immer zufrieden, leider hat diese Zufriedenheit in den letzten Jahren etwas abgenommen. Zum einen natürlich wegen der Beitragsentwicklung - meine Beiträge haben sich in den letzten acht Jahren auf inzwischen 371,24 Euro/Monat verdoppelt - zum anderen auch wegen der Leistungen. Immer wieder kommt es vor, dass Leistungen gekürzt werden, die früher anstandslos bezahlt wurden. Zuletzt rund 200 Euro bei der Krankengymnastik, mit dem Hinweis, dass die Beihilfe auch nicht mehr zahlt. Was mich wundert, weil dafür bin ich doch eigentlich privat versichert mit Beihilfeergänzungstarif?


    Das ist mal ein interessanter Punkt und zwei Fragen an Dr. Schlemann


    1. Der Beitrag kommt mir äußerst günstig vor (ja, ich weiß, Beihilfe) und die Frage ist dann, ob andere Versicherer nicht eine ähnliche "Erhöhungshistorie" aufweisen.

    2. Das. was der User dort beschreibt, ist ein Problem der Beihilfe und nicht der DeBeKa. Also wenn der "Leistungskatalog" der Beihilfe eingeschränkt wird, kann die ausführende Krankenkasse nichts dafür, da sie keine Erstattung bekommt.


    Oder habe ich das Beihilfesystem falsch verstanden.

  • Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch seit 2001 bei der debeka. [...] meine Beiträge haben sich in den letzten acht Jahren auf inzwischen 371,24 Euro/Monat verdoppelt.


    Immer wieder kommt es vor, dass Leistungen gekürzt werden, die früher anstandslos bezahlt wurden. Zuletzt rund 200 Euro bei der Krankengymnastik, mit dem Hinweis, dass die Beihilfe auch nicht mehr zahlt. Was mich wundert, weil dafür bin ich doch eigentlich privat versichert mit Beihilfeergänzungstarif?

    1. Der Beitrag kommt mir äußerst günstig vor (ja, ich weiß, Beihilfe) und die Frage ist dann, ob andere Versicherer nicht eine ähnliche "Erhöhungshistorie" aufweisen.


    2. Das. was der User dort beschreibt, ist ein Problem der Beihilfe und nicht der DeBeKa. Also wenn der "Leistungskatalog" der Beihilfe eingeschränkt wird, kann die ausführende Krankenkasse nichts dafür, da sie keine Erstattung bekommt.


    Oder habe ich das Beihilfesystem falsch verstanden.

    Ich habe den Eindruck, daß letzteres zutrifft. :)


    Der durchschnittliche Beamte hat Anspruch auf Beihilfe, das heißt: Im Rahmen eines Katalogs von erstattungsfähigen Leistungen bekommt er seine Arztrechnungen in der Regel zu 50% erstattet (Der Prozentsatz der Erstattung hängt vom Status ab, für Kinder wird mehr erstattet, für Pensionäre wird mehr erstattet). Es ist üblich, daß der Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht abdeckt, durch eine spezielle private Krankenversicherung abzudecken. Das ist aber keine Vollversicherung, die die Arztrechnungen zu 100% bezahlt, sondern nur zur Hälfte.


    Rechnerisch ist das nicht so grundsätzlich anders als bei einem Angestellten, der sich vollversichert, vom Arbeitgeber aber die Hälfte der Prämie erstattet bekommt. Der Beamte zahlt seine 50%-Beihilfeversicherung voll, bekommt aber die Krankheitskosten zur Hälfte vom öffentlichen Arbeitgeber erstattet.


    Daß eine solche Beihilfeversicherung 371 €/m kostet, also grob die Hälfte einer privaten Vollversicherung, scheint mir logisch.


    Krankenversicherungsbeiträge sind in den letzten Jahren steil angestiegen (deutlich über der Inflation). Eine Verdoppelung in den letzten acht Jahren haut mich jetzt nicht vom Sockel.


    Was schon ärgerlich ist und dem ich auch nachgehen würde, ist die Ablehnung einer Erstattung einer Leistung, die der öffentliche Arbeitgeber wohl aus dem Katalog der erstattungsfähigen Leistungen herausgenommen hat. So etwas ist in den letzten Jahren immer wieder passiert (offenbar wollen die Beihilfestellen auch sparen). Man müßte durch passendes Studium der Vertragsunterlagen der privaten Versicherungsgesellschaft klären, ob diese sich an eine solche Kürzung dranhängen kann. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das eine einseitige Vertragsänderung, hier eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Steht in den Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung wirklich drin: Wir bezuschussen nur die Leistungen, die der Staat auch bezahlt? Das müßte der Anfrager mal klären.

  • Ich habe den Eindruck, daß letzteres zutrifft. :)


    Was schon ärgerlich ist und dem ich auch nachgehen würde, ist die Ablehnung einer Erstattung einer Leistung, die der öffentliche Arbeitgeber wohl aus dem Katalog der erstattungsfähigen Leistungen herausgenommen hat. So etwas ist in den letzten Jahren immer wieder passiert (offenbar wollen die Beihilfestellen auch sparen).


    Moment, wenn die Beihilfe die Krankengymnastik eh nicht zahlt, sondern nur die Zusatzversicherung der DeBeka, dann ist es kein "Beihilfeproblem", sondern eine Leistungsminderung der Krankenkasse?

  • Moment, wenn die Beihilfe die Krankengymnastik eh nicht zahlt, sondern nur die Zusatzversicherung der DeBeka, dann ist es kein "Beihilfeproblem", sondern eine Leistungsminderung der Krankenkasse?

    Im fraglichen Teil der Anfrage hieß es:

    Immer wieder kommt es vor, dass Leistungen gekürzt werden, die früher anstandslos bezahlt wurden. Zuletzt rund 200 Euro bei der Krankengymnastik, mit dem Hinweis, dass die Beihilfe auch nicht mehr zahlt.

    Ich interpretiere das so:


    Der Versicherte hat sich Krankengymnastik verschreiben lassen, wie früher schon einmal. Früher hat er die Rechnung eingereicht, sowohl die Beihilfe, also auch die Versicherung haben damals erstattet.


    Das hat er nun wieder gemacht. Wie die Beihilfe reagiert hat, schreibt er nicht, die Versicherung jedenfalls erstattet nun nicht mehr mit dem Hinweis, daß die Beihilfe auch nicht mehr zahle (vermutlich also die Leistung aus dem Leistungskatalog der Behilfe herausgefallen ist).


    Der Anfrager wundert sich darüber in meinen Augen zu Recht, denn eine Änderung der Bezuschussungsrichtlinien der Beihilfe sollte auf einen unabhängig davon abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Vertrag keine Auswirkung haben. Ich habe daher angeregt, in den Versicherungsbedingungen nachzulesen, ob das dort so vorgesehen ist.


    Du hast schon recht: Das ist kein Beihilfeproblem, sondern ein Versicherungsproblem. Aber darum ging es brauninho ja.

  • Immer wieder kommt es vor, dass Leistungen gekürzt werden, die früher anstandslos bezahlt wurden. Zuletzt rund 200 Euro bei der Krankengymnastik, mit dem Hinweis, dass die Beihilfe auch nicht mehr zahlt. Was mich wundert, weil dafür bin ich doch eigentlich privat versichert mit Beihilfeergänzungstarif?

    Aber, sieht der Ergänzungstarif der Debeka nicht ausdrücklich eine Begrenzung analog Beihilfe vor?

    Es ist ja nicht so, dass Physio überhaupt nicht übernommen wird. Das wird sie im Rahmen von Verordnungen und Notwendigkeit.


    In der GKV werden nach der Heilmittel-Richtlinie max 6 Sitzungen übernommen, mit Folgerezept bis zu 12. In besonderen Fällen max 18 gesamt.


    Alles darüber hinaus ist privat zu begleichen.


    Und so gibt es auch bei der Beihilfe Höchstkosten und Höchstbehandlungsdauern.

  • Das. was der User dort beschreibt, ist ein Problem der Beihilfe und nicht der DeBeKa. Also wenn der "Leistungskatalog" der Beihilfe eingeschränkt wird, kann die ausführende Krankenkasse nichts dafür, da sie keine Erstattung bekommt.

    Eigentlich sollte da der Beihilfeergänzungstarif einspringen. Warum das in dem Fall nicht so ist, müsste man schauen.



    Aber, sieht der Ergänzungstarif der Debeka nicht ausdrücklich eine Begrenzung analog Beihilfe vor?

    Dazu müsste man den betreffenden Tarif kennen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Was schon ärgerlich ist und dem ich auch nachgehen würde, ist die Ablehnung einer Erstattung einer Leistung, die der öffentliche Arbeitgeber wohl aus dem Katalog der erstattungsfähigen Leistungen herausgenommen hat. So etwas ist in den letzten Jahren immer wieder passiert (offenbar wollen die Beihilfestellen auch sparen). Man müßte durch passendes Studium der Vertragsunterlagen der privaten Versicherungsgesellschaft klären, ob diese sich an eine solche Kürzung dranhängen kann. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das eine einseitige Vertragsänderung, hier eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Steht in den Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung wirklich drin: Wir bezuschussen nur die Leistungen, die der Staat auch bezahlt? Das müßte der Anfrager mal klären.

    Ich schaue heute Abend gerne mal in den Unterlagen nach...

    Genau so ist es. Die Beihilfe hat den Rechnungsbetrag um 153,30 Euro gekürzt mit dem Hinweis, dass man maximal 26,80 Euro je Krankengymnastik und 32,50 Euro je Lymphdrainage berücksichtigt wird. Die debeka glich diese Kürzung dann nicht (wie von mir erwartet, da ja Beihilfeergänzungstarif), sondern nahm ebenfalls eine Kürzung vor. Hier mit dem Hinweis, dass die Leistung der debeka dem "beihilfefähigen Höchstsätzen" entspreche, plus Verweis auf das Bedingungswerk.


    Wie gesagt, unabhängig von der einen Rechnung fällt mir auf, das die Kürzungen zunehmen. Angeblich, also laut meiner debeka-Beraterin, wurde früher einiges aus Kulanz übernommen...

  • Ich schaue heute Abend gerne mal in den Unterlagen nach...

    Genau so ist es. Die Beihilfe hat den Rechnungsbetrag um 153,30 Euro gekürzt mit dem Hinweis, dass man maximal 26,80 Euro je Krankengymnastik und 32,50 Euro je Lymphdrainage berücksichtigt wird. Die debeka glich diese Kürzung dann nicht (wie von mir erwartet, da ja Beihilfeergänzungstarif), sondern nahm ebenfalls eine Kürzung vor. Hier mit dem Hinweis, dass die Leistung der debeka dem "beihilfefähigen Höchstsätzen" entspreche, plus Verweis auf das Bedingungswerk.


    Wie gesagt, unabhängig von der einen Rechnung fällt mir auf, das die Kürzungen zunehmen. Angeblich, also laut meiner debeka-Beraterin, wurde früher einiges aus Kulanz übernommen...

    Kürzungen im Bereich Physiotherapie sind in der PKV allgemein nichts Unübliches. Da liegt einfach daran, dass es für Physiotherapeuten keine Gebührenordnung gibt. Die können ihre Preise frei festlegen. Eine PKV nimmt daher Durchschnittspreise einer Region als Basis für die Erstattung. Daher wundert mich in deinem Fall nicht, dass hier Höchstbeträge für diese Behandlungen genannt werden. Das dürfte keine spezielle Regelung der Beihilfe sein.


    Das Gleiche ist mir auch vor einigen Jahren passiert. Da hatte ein Physiotherapeut bei der Rechnung gut zugelangt (doppelt so hoch wie ortsüblich), so dass meine PKV auch nur einen Teil übernommen hat.

  • Das Gleiche ist mir auch vor einigen Jahren passiert. Da hatte ein Physiotherapeut bei der Rechnung gut zugelangt (doppelt so hoch wie ortsüblich), so dass meine PKV auch nur einen Teil übernommen hat.

    Damit kannst du durchaus recht haben - obwohl wir hier doch noch in der tiefsten Provinz leben... ;(

  • Das ist mal ein interessanter Punkt und zwei Fragen an Dr. Schlemann


    1. Der Beitrag kommt mir äußerst günstig vor (ja, ich weiß, Beihilfe) und die Frage ist dann, ob andere Versicherer nicht eine ähnliche "Erhöhungshistorie" aufweisen.

    2. Das. was der User dort beschreibt, ist ein Problem der Beihilfe und nicht der DeBeKa. Also wenn der "Leistungskatalog" der Beihilfe eingeschränkt wird, kann die ausführende Krankenkasse nichts dafür, da sie keine Erstattung bekommt.

    Beantworte ich gerne:

    1. Der Beitrag ist ok, aber nicht äußerst günstig. Deutlich leistungsstärkere Tarife kosten für einen Gleichaltrigen bei Neuabschluss auch nur rund 400 EUR. Regelmäßige Beitragserhöhungen aufgrund "medizinischer Inflation" (ggf. plus Sondereffekte wie Zinsentwicklung) sind bei allen Anbieter normal. Langfristig liegt die Steigerung auch bei der Debeka im Rahmen. In den letzten Jahren fielen die Erhöhungen dort aber deutlich überdurchschnittlich aus. Dabei dürfte auch die im Marktvergleich sehr hohe Schadenquote eine Rolle spielen.
    2. "Probleme der Beihilfe" löst bei leistungsstärkeren Tarifen der Beihilfeergänzungstarif!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • In den Unisex-Tarif bin ich tatsächlich schon vor rund einem Jahr gewechselt.

    Das sollte der Grund für die sehr geringen Altersrückstellungen sein. Die Debeka weist diese erst bei den Unisex Tarifen richtig aus, in der alten Bisex Welt wurde das wohl nicht, oder anders berechnet.

  • Angeblich, also laut meiner debeka-Beraterin, wurde früher einiges aus Kulanz übernommen...

    Das ist wirklich so gewesen, allerdings haben sich die Zeiten geändert und finanziell sieht es bei den Koblenzern nicht mehr so gut aus wie früher.

    Dass die generell aus "Kulanz" Leistungen bezahlt haben ist ein riesiges Unding - rechtlich nicht nur m.E. mehr als fragwürdig - sondern höchst unfair dem Kollektiv und allen Versicherten gegenüber. Da wurden Beträge bezahlt, die lt. Versicherungsbedingungen nie hätten gezahlt werden dürfen aber wurden - so sind schlussfolgernd die sogenannten auslösenden Faktoren erreicht und die Beiträge entsprechend angepasst worden.

    Außerdem hat die Debeka eine wenn nicht sogar zu lasche Annahmepolitik mit einigen Sonderaktionen, bei denen viele gesundheitliche Fragen nicht gestellt werden.

    Versicherungstechnisch und finanzmathematisch eine Katastrophe, weil so keine vernünftige und beitragsstabile Kalkulation von Tarifen möglich ist.


    Daher bin ich kein Fan von den Koblenzern und rate tendenziell von denen ab - es sei denn man hat gesundheitliche Probleme und will in die PKV - dann go-for-it, aber wundere und meckere nicht.

    Weiterhin tritt die Debeka an den Verwaltungsschulen analog zu MLP/DEVAG/tecis an Hochschulen/Universitäten auf - es kommt nicht von ungefähr, dass die so viele Beamte versichert haben.

  • Ich kann diese Negativnarrative über die Debeka nicht nachvollziehen und frage mich, ob sie evtl. von Versicherungsmaklern kommen könnten, weil die Debeka nicht mit Maklern zusammenarbeitet bzw. die Provisionen nicht attraktiv sind.


    Ich habe mehrere Familienmitglieder mit Debeka PKV, z.T. auch mit hohen Leistungsausgaben. Weder über die Beiträge noch über die Leistungen habe ich Klagen gehört, eher im Gegenteil.


    Dass die generell aus "Kulanz" Leistungen bezahlt haben ist ein riesiges Unding - rechtlich nicht nur m.E. mehr als fragwürdig - sondern höchst unfair dem Kollektiv und allen Versicherten gegenüber.

    Das würde ich dezidiert anders bewerten. Die Debeka ist ja ein Verein (keine AG) und gehört letztlich ihren Mitgliedern (Versicherten). Ich würde mich wundern, wenn die Mitglieder sich über kulante Leistungen aufregen würden, zumal sie gerade in komplexen Einzelfällen mehr (oft sinnvolles) Ermessen ermöglichen können als vorgegebene KI-Entscheidungen nach Schema F.


    Außerdem hat die Debeka eine wenn nicht sogar zu lasche Annahmepolitik mit einigen Sonderaktionen, bei denen viele gesundheitliche Fragen nicht gestellt werden.

    Versicherungstechnisch und finanzmathematisch eine Katastrophe, weil so keine vernünftige und beitragsstabile Kalkulation von Tarifen möglich ist.


    Diese Aussage ist m.E. nicht haltbar und wird nicht von der Beitragshöhe im langfristigen Vergleich unterstützt.


    Anders als bei den meisten anderen PKVs gab es bei der Debeka nicht alle paar Jahre ein neues (unterkalkuliertes) Lockvogel-Tarifwerk. Es gibt seit Jahrzehnten im Wesentlichen ein Bisex-Tarifwerk und seit 2012 zusätzlich ein Unisex-Tarifwerk. Das ist mE eher ein Zeichen von solider Kalkulation.


    Bei der Annahmepolitik fällt zugunsten der Debeka der hohe Beamtenanteil positiv ins Gewicht. Beamte sind zum Zeitpunkt ihrer Einstellung überdurchschnittlich gesund, denn vor einer Verbeamtung steht meist eine Untersuchung beim Amtsarzt. Außerdem zahlen Beamte in der Regel ihre Beiträge stets pünktlich und vollständig.


    Beamte sind auch fast nie in den sog. Notlagentarifen versichert, die ja von den Beiträgen der übrigen Versicherten quersubventioniert werden müssen. Alles Punkte, die die Kalkulation eher erleichtern als erschweren dürften.


    Meine 5 Cents - dies ist keine Werbung, sich privat oder bei der Debeka zu versichern. Aber auch kein gezieltes (?) Schlechtreden einer einzelnen Versicherung - noch dazu der größten und einer der ältesten und beständigsten PKVs.

  • Ich glaube nicht, dass deine Familienmitglieder die massiven Beitragserhöhungen seit dem Jahr 2020 erfreulich fanden. Diese waren schon verdächtig hoch im Vergleich zu den Wettbewerbern. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Debeka aber definitiv eine gute Beitragsstabilität gehabt. Aber seitdem??


    Bei der Annahmepolitik sollte erwähnt werden, dass die Debeka neben einigen anderen Versicherern an der Öffnungsklausel für Beamte teilnimmt und daher Personen mit Vorerkrankungen versichert (zum Teil mit Risikozuschlag). Aber im Nicht-Beihilfebereich ist die Debeka meines Wissens nach die einzige PKV, die eine Öffnungsklausel hat. Und dies bereits seit dem Jahr 2013, als ein paar weitere Versicherer befristet (für 1-2 Jahre) auch an der Aktion teilgenommen hatten. Daher gehe ich davon aus, dass der Risikoanteil unter den Versicherten bei der Debeka höher sein wird als bei den meisten anderen Versicherern.

  • Ich glaube nicht, dass deine Familienmitglieder die massiven Beitragserhöhungen seit dem Jahr 2020 erfreulich fanden. Diese waren schon verdächtig hoch im Vergleich zu den Wettbewerbern. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Debeka aber definitiv eine gute Beitragsstabilität gehabt. Aber seitdem??


    Bei der Annahmepolitik sollte erwähnt werden, dass die Debeka neben einigen anderen Versicherern an der Öffnungsklausel für Beamte teilnimmt und daher Personen mit Vorerkrankungen versichert (zum Teil mit Risikozuschlag). Aber im Nicht-Beihilfebereich ist die Debeka meines Wissens nach die einzige PKV, die eine Öffnungsklausel hat. Und dies bereits seit dem Jahr 2013, als ein paar weitere Versicherer befristet (für 1-2 Jahre) auch an der Aktion teilgenommen hatten. Daher gehe ich davon aus, dass der Risikoanteil unter den Versicherten bei der Debeka höher sein wird als bei den meisten anderen Versicherern.

    Wer findet schon Beitragserhöhungen erfreulich? Tatsache ist aber, dass die Beiträge auf breiter Front gestiegen sind, sogar in der GKV. Das ist kein Debeka-Problem.


    Die Debeka gehörte nie zu den Billig-Versicherungen und liegt auch heute preislich im absoluten Mittelfeld, auch für Angestellte:
    https://www.kv-fux.de/rechner/…nsuranceType=1&autoload=1


    Deine Behauptungen kann ich daher nicht nachvollziehen. Auch die behaupteten angeblichen Auswirkungen der Annahmepolitik lassen sich weder in meinem Familienkreis noch anhand öffentlich zugänglicher Preisvergleiche belegen.


    Aus dem Familienkreis kann ich aber von teils extremen Beitragssprüngen u.a. bei der AXA berichten. Die meisten anderen Versicherer (so auch die AXA) bringen deshalb ständig neue Tarife heraus, die dann ein paar Jahre besonders günstig aussehen und stark beworben werden.


    Die Debeka hält sich noch immer mit demselben einheitlichen Tarifwerk im Wettbewerb als größte deutsche PKV. Offenbar geizt sie aber mit Maklercourtagen. ;)

  • Ich schaue heute Abend gerne mal in den Unterlagen nach...

    Genau so ist es. Die Beihilfe hat den Rechnungsbetrag um 153,30 Euro gekürzt mit dem Hinweis, dass man maximal 26,80 Euro je Krankengymnastik und 32,50 Euro je Lymphdrainage berücksichtigt wird. Die debeka glich diese Kürzung dann nicht (wie von mir erwartet, da ja Beihilfeergänzungstarif), sondern nahm ebenfalls eine Kürzung vor. Hier mit dem Hinweis, dass die Leistung der debeka dem "beihilfefähigen Höchstsätzen" entspreche, plus Verweis auf das Bedingungswerk.


    Wie gesagt, unabhängig von der einen Rechnung fällt mir auf, das die Kürzungen zunehmen. Angeblich, also laut meiner debeka-Beraterin, wurde früher einiges aus Kulanz übernommen...

    Um hier mal als Laie reinzuspringen, der Beihilfergänzungstarif der Debeka "Tarif BC" in der Unisex-Welt zahlt nichts für Heilmittel. Nix nada, ist nicht vorgesehen in den Tarifbedingungen.


    Demnach hat man hier nur die Beihilfe und den Grundtarif der Debeka zur Verfügung. Man darf nicht verwechseln, früher hat man zwar vom Beihilfeergänzungstarif gesprochen weil die Restkostenverischerung ja die Beihilfe "ergänzen" soll, dass beide auf 100% kommen. Heutzutage ist die "Beihilfeergänzung" in der Regel ein zusätzlicher Baustein, der nach den jeweiligen Tarifbedingungen je nach Krankenversicherer dann die Differenz ausgleicht welche die Beihilfe nicht mehr trägt. Es handelt sich dem Grunde nach um eine Zusatzversicherung die der jeweilige Versicherungsnehmer selbst trägt und nicht erforderlich ist um "beihilfekonform" zu sein - beihilfekonform müssen nur der Grundtarif und ggf. der Wahltarif sein.


    Die Beihilfe orientiert sich immer an den den beihilfefähigen Höchstsätzen die in den jeweiligen Beihilfeverordnungen stehen. Da ich auf die Schnelle das Bundesland nicht herauslesen konnte habe ich hier einfach die Höchstsätze des Bundes genommen, dran orientieren sich auch in der Regel die meisten Bundesländer.


    Im Debeka Grundtarif steht auch deutlich: "Zugrunde gelegt werden Aufwendungen bis zur jeweils beihilfefähigen Höhe."


    Demnach stellen die Leistungen der Beihilfe und die Leistungen des Grundtarifes zusammen eine 100%ige Krankenversicherungsabsicherung dar und ist somit beihilfekonform.


    26,80 Euro je Krankengymnastik und 32,50 Euro je Lymphdrainage kann hier bestätigt werden, hier handelt es sich um die Höchstsätze vor der Anpassung vom 11/2024.


    Bei 50% Beihilfe werden eben die benannten Höchstsätze eben jeweils zur Hälfte von der Beihilfe und der Debeka erstattet.


    Daher sehe ich hier keinen Fehler oder Fehlverhalten seitens der Debeka oder der Beihilfe.


    Keiner Exkurs:


    Sollte die Beihilfe in den Beihilfeleistungen Leistungen streichen, kann der jeweilige Versicherungsnehmer nach §199 VVG jederzeit eine Anpassung der Privaten Krankenversicherung verlangen, dass damit die wegfallende Leistung der Beihilfe ausgeglichen wird. Innerhalb der 6 Monatsfrist ohne Gesundheitsfragen. Jedoch kostet diese Kompensation natürlich auch den entsprechenden Mehrbeitrag.