Alles anzeigenHallo Fred_ ,
natürlich dürfen Paare eine getrennte Veranlagung wählen.
Dann musst Du das aber auch für den Fall III/V so annehmen. Und auch da muss dann einer massiv Steuern nachzahlen und der andere bekommt Steuern heraus. Wenn beide IV/IV wählen entsteht für jeden das identische steuerliche Ergebnis wie bei III/V nur mit weniger hohen individuellen Steuerzahlungen.
Wahrscheinlich kann man aber auch Fälle konstruieren, wo die Einzelveranlagung von III/V gegenüber der IV/IV einen Vorteil bringt. Dies sind aber nicht die Regelfälle.
Abseits der steuerlichen Exkursion möchte ich aber auch erwähnen, dass die von Maxim dargestellte Meinung leider sehr weit verbreitet ist. Der in Steuerklasse V eingetragene Partner hat leider häufig das Gefühl, dass er wenig zum Familieneinkommen beitragen kann. Das dies auf einer falschen Wahrnehmung beruht, ist den meisten gar nicht bewusst.
Dies kann man meiner Meinung nach eigentlich nur durch die Abschaffung dieser Kombination auflösen.
Hier gehts nicht um meine Meinung, sondern darum, warum auch neben fehlender Kinderbetreuung usw. oftmals die Frauen in Teilzeit arbeiten - weil wenn sie die Stunden erhöhen würden sich das steuerlich für das Familieneinkommen nicht rechnet -das ist schlecht für die Frau wenn es dann zur Scheidung kommen sollte - das ist ja grad das Problem wegen der Altersarmut -
aus diesen beiden Gründen bin ich wie viele andere dafür, dass Ehegattensplittung abzuschaffen - das ist ein Relikt der 60er/70er genauso wie die Witwenrente -