Beiträge von Referat Janders

    Die 15 Jahre ergeben sich aus Betrachtungen der Vergangenheit. Wenn zwischen Zeitpunkt X und Zeitpunkt Y mindestens 15 Jahre liegen, hast Du, egal welcher Einstiegszeitpunkt gewählt wurde, am Ende der 15 Jahre keinen Verlust gemacht, selbst wenn Du genau 15 Jahre vorm Corona-Zacken eingestiegen bist.

    Bei 10 Jahren Haltedauer ergeben sich Zeiträume über die man Verluste gemacht hätte.

    Somit wird es für die Zukunft als hinreichend wahrscheinlich angenommen, dass eine Haltedauer von mindestens 15 Jahren einen vor Verlusten schützen wird. Eine Garantie ist es aber nicht.

    Das liegt an der sogenannten Zilmerung. DIe Abschlusskosten werden auf 5 Jahre verteilt. Ab nächstem Jahr sollten die Kosten also runtergehen.

    Davon ab bin ich kein Fan von Riester. Ich war in einer ähnlichen Position wie du und hab gekündigt. Du kannst es aber auch schlicht selbst durchrechnen, was sich mehr lohnt. Einfach mal auf https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php gehen und die Zahlen eintippen. Dann siehst du, was die beste Option ist ;)

    Falls du den Riester behalten willst: Bei der Invest Flex kannst du als Fonds auch ETFs wählen. Ich hatte damals einfach den iShares MSCI World genommen. Dann bezahlst du nicht unnötig für irgendeinen aktiven Fonds

    Ah, glatt übersehen. :sleeping:

    Hallo.

    1.

    Du hast Richtung 40 Jahre bis zum Rentenbeginn. Die Auszahlung aus der Riesterrente (nach allen Abzügen) sollte bei einem Investment in so ziemlich jedem ETF bis zum Rentenbeginn deutlich mehr abwerfen als bei Ruhendstellen des Vertrages zu erwarten ist.

    Bei der Kostenquote macht das weitere Besparen des Vertrages augenscheinlich keinen Sinn.

    Freies ETF-Sparen dürfte deutlichst sinnvoller und ertragreicher sein.

    Ich bin kein Fan einer Entgeltumwandlung. Wenn die Umstände stimmen, kann diese Variante der bAV sinnvoll sein. Liegt Dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen bzw. wie bist Du krankenversichert?

    Kannst Du die VL auch zu einem normalen Sparplan bekommen?

    Hallo,

    ich hatte eine langwierigen Streit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber.

    Nun habe ich folgenden Sachverhalt: In Folge einer gerichtlichen Einigung (Januar 2024) wurden mir im März 2024 die Gehälter für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2023 nachgezahlt (Einmalzahlung). Der Arbeitgeber hat mehr abgezogen als bei einer fortlaufenden (monatlichen) Gehaltszahlung üblich wäre. Vom Netto-Verdienst wurden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ist das erlaubt? Falls ja, bekomme ich das durch die Steuererklärung in voller Höhe rückerstattet?

    Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann🙏

    Hallo.

    Das klingt nicht wirklich stimmig. Das Netto wäre ja nach sämtlichen Abzügen, aber das kann jetzt auch eine einfache Verwechslung sein. AG-Anteile dürften in der Abrechnung eigentlich gar nicht auftauchen. Die Steuererklärung wird auf den Beitragsabzug auch keinen Einfluss haben. Ggf. kannst Du die Abrechnung einmal bei Deiner Krankenkasse überprüfen lassen, alternativ sollte Deine anwaltliche Vertretung sich die Abrechnung auch noch einmal ansehen.

    Wenn Du magst kannst Du die Abrechnung mit entsprechenden Schwärzungen (!) hier hochladen, ggf. können wir dann bessere Hinweise geben.

    LebenimSueden

    Meiner Erfahrung nach bieten zumindest in Deutschland gerade Arbeitgeber die Mitarbeiter zu eher geringen Löhnen beschäftigen gar keine bAV an. :/

    Ob das in den USA anders aussieht vermag ich nicht zu beurteilen. Evtl. vermag dazu ja ein Experte des 401k etwas genaueres sagen.

    Naja, jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer hat (in seinem ersten Arbeitsverhältnis) das Recht auf eine bAV. Das kann etwas Vernünftiges sein, kann aber auch eine grottenschlechte Rentenversicherung per Entgeltumwandlung sein, bei der sich der Arbeitgeber noch einen Kickback vom Vermittler holt. Auch wenn der Arbeitgeber den Mindestzuschuss zahlt, kann er da fast noch mit Gewinn rauskommen.

    Bei den bAVen gibt es kein "Recht auf Qualität", auch wenn Arbeitgeber aus eigenem Interesse bAVen als Mittel der Personalbindung begreifen sollten und nicht als Cash-Grab.

    401K haben in weiten Teilen die Betriebsrenten ("pensions") abgelöst, damit wurden Verantwortlichkeit und Risiko vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen. Das kann man als empowerment des Arbeitnehmers feiern oder als Verdrückeritis des Arbeitgebers anprangern, je nach persönlichen Vorlieben.

    Hallo.

    Sicherlich kann man ein Testament auch ohne Beteiligung eines Notars aufsetzen. Die Beteiligung einer juristisch geschulten Fachkraft hilft aber Fehler zu vermeiden.

    Wenn das Testament einmal verfasst ist, lässt es sich ja auch in gewissen Abständen updaten (neu verfassen), auch wenn Organisation XY einem nach ein paar Jahren nicht mehr unterstützenswert erscheint.