Gerade erfahren, dass ich eine Honorarkraft bin, was muss ich nun tun?

  • Liebes Finanztip Forum,


    ich bin gerade ziemlich aufgeregt und habe Angst etwas stark verbockt zu haben. Ich bin 21 Jahre alt und übe neben meinem Studium seit 2 Jahren eine Tätigkeit als Nachhilfelehrer bei einem Institut aus, diese mache ich nun noch einen Monat. Ich habe jetzt aber erfahren, dass ich nicht angestellt bin sondern eine Honorarkraft. Bisher wurde das nie angesprochen von meiner Institution, ich hatte sogar bei meinem Bewerbungsgespräch nachgefragt, ob es etwas speziell zu beachten gibt , dies wurde verneint und ich habe die Sache dann abgehakt. Dennoch hätte ich mich natürlich Anfang besser informieren müssen.

    In meiner Honorarabrechnung steht, dass ich nach §4 Nr. 21 b,bb UStG von der Umsatzsteuer befreit bin, daher dachte ich zusätzlich, dass mein Institut das mit dem Finanzamt regelt.

    Nun habe ich recherchiert und herausgelesen, dass ich eventuell doch eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, ist das richtig?

    Ich habe jeden Monat zwischen 200 und 350 Euro verdient. Nach meiner Recherche ist das dann keine Steuerhinterziehung (Gott sei dank), da ich ja unter dem Freibetrag geblieben bin.

    Was drohen mir jetzt für Strafen, sind das hohe Geldstrafen, weil ich es ja versäumt habe das dem Finanzamt oder anderen Behörden rechtzeitig mitzuteilen?

    Und was muss ich tun? Meiner Auffassung nach muss ich dem Finanzamt nun rückwirkend für die letzten 2 Jahre eine Steuererklärung übermitteln. Muss ich auch eine Selbstständigkeit anmelden? Vor allem weil ich doch jetzt nur noch einen Monat beschäftigt bin. Das Ganze belastet mich jetzt schon sehr...

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Um ganz ehrlich zu sein würde ich prüfen (lassen), ob nicht doch ein Anstellungsverhältnis vorgelegen hat. Ein sehr grosser Teil der Lehrer, Dozenten und Übungsleiter in diesem Lande sind wie Angestellte unterwegs, selbst wenn sie ständig Rechnungen an ihren "Auftraggeber" schreiben. Im Falle eine rückwirkend festgestellten Versicherungspflicht wäre der Auftraggeber/Arbeitgeber Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und bei ausgeschiedenen Mitarbeitern kann er keinen Rückgriff nehmen.

  • Hallo,


    wenn du nicht noch deutlich höhere Monatseinkommen hast, liegst du so oder so unter dem Grundfreibetrag, auch wenn sämtliche Einkommen angegeben werden müssen....


    "Das bedeutet, dass für den Anteil des Einkommens bis zur Höhe des Grundfreibetrags keine Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer anfällt. Der Betrag wird dabei jährlich aufgrund der Inflation angepasst. Für 2025 beträgt der jährliche Grundfreibetrag 12.084 Euro (11.784 Euro in 2024)."

  • Um ganz ehrlich zu sein würde ich prüfen (lassen), ob nicht doch ein Anstellungsverhältnis vorgelegen hat. Ein sehr grosser Teil der Lehrer, Dozenten und Übungsleiter in diesem Lande sind wie Angestellte unterwegs, selbst wenn sie ständig Rechnungen an ihren "Auftraggeber" schreiben.


    Tatsächlich hat meine Vorgesetzte mir gesagt ich sei ein "freier Mitarbeiter" und sie müsse selbst erstmal nachfragen bei ihrer Chefin. Freier Mitarbeiter klingt aber auch nicht nach Angestelltem...

  • Bitte nicht in das Zitat hinein schreiben !


    Grundsätzlich gilt erst mal folgendes:

    Was irgendein Chef oder sonstiger behauptet, muss überhaupt nicht stimmen.

    Da sind in den letzten Jahren einige dieser Firmen ganz schön auf die Nase gefallen.

    Dann musste eben nach versichert werden.


    Motto: man hat es eben einfach mal probiert…

  • An wen könnte ich mich denn dann wenden? Und was heißt "nach versichert", sorry ich kenne mich da wirklich absolut nicht aus.

  • Hallo zusammen,

    letztes Jahr hatten wir eine ähnliche Situation:

    Unter „Selbständigkeit“ gibt es auch Beiträge.

    LG

  • An wen könnte ich mich denn dann wenden? Und was heißt "nach versichert", sorry ich kenne mich da wirklich absolut nicht aus.

    Hier kann und darf niemand eine Rechtsberatung anbieten, aber Du könntest Dich zB einfach an die Deutsche Rentenversicherung wenden und um Prüfung bitten, ob hier nicht ein Angestelltenverhältnis vorliegt/ vorlag (= Scheinselbständigkeit!).


    Am besten schilderst Du alles so wie hier im Forum:

    - Du hättest nach zwei Jahren erfahren, dass Du nicht angestellt, sondern angeblich „gegen Honorar“ beschäftigt gewesen seist,

    - Deine „Vorgesetzte“ (sic!) hätte sich erst bei ihrer Chefin erkundigen müssen und Dich als „freien Mitarbeiter“ bezeichnet.


    Die DRV wird dann wahrscheinlich fragen, wie Dein Arbeitsalltag aussah, ob Du denn noch andere „Auftraggeber/Kunden“ außer dem Nachhilfeinstitut hattest, ob Du den Ort und die Zeit Deiner Dienstleistung völlig frei bestimmen konntest oder ob Du zB Vorgesetzte (s.o.) hattest und in Dienstpläne oder Stundenpläne eingeteilt wurdest und/oder Weisungen bekamst.


    Selbstständige haben normalerweise verschiedene Kunden und vor allem keine Vorgesetzten…. Sie entscheiden selbst, wann, wo und wie sie einen Auftrag ausführen oder Termine anbieten. Angestellte arbeiten dagegen für einen Arbeitgeber und nach dessen Weisungen oder Vorgaben.

  • Müsste als Angestellter nicht eine entsprechende Lohnabrechnung monatlich ausgehändigt werden? Dort sind doch alle Abgaben aufgelistet und wer welche Anteile gezahlt hat. Uaubsanspruch, etc... Hast du denn nichts erhalten? Nur Geld überwiesen bekommen? Oder gar Bargeld? Was besagt der Arbeitsvertrag?


    Du schreibst Honorarabrechnung, das geht doch gleich in die falsche Richtung, ist das nie aufgefallen?

  • Ich bin 21 Jahre alt und übe neben meinem Studium seit 2 Jahren eine Tätigkeit als Nachhilfelehrer bei einem Institut aus, diese mache ich nun noch einen Monat.


    Ich habe jetzt aber erfahren, dass ich nicht angestellt bin, sondern eine Honorarkraft.


    Bisher wurde das nie angesprochen von meiner Institution, ich hatte sogar bei meinem Bewerbungsgespräch nachgefragt, ob es etwas speziell zu beachten gibt , dies wurde verneint und ich habe die Sache dann abgehakt. Dennoch hätte ich mich natürlich Anfang besser informieren müssen.

    Angesichts der Tatsache, daß gerade vor Gymnasiasten quasi alles ferngehalten wird, was irgendwie mit Arbeitsverhältnis zu tun hat, ist das etwas viel verlangt. Du wirst im Freundeskreis vermutlich keinen Lehrling haben, der Dich in den Dschungel der deutschen Staatsbürokratie einführt.

    In meiner Honorarabrechnung steht, dass ich nach §4 Nr. 21 b,bb UStG von der Umsatzsteuer befreit bin, daher dachte ich zusätzlich, dass mein Institut das mit dem Finanzamt regelt.


    Nun habe ich recherchiert und herausgelesen, dass ich eventuell doch eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, ist das richtig?


    Ich habe jeden Monat zwischen 200 und 350 Euro verdient. Nach meiner Recherche ist das dann keine Steuerhinterziehung (Gott sei dank), da ich ja unter dem Freibetrag geblieben bin.

    Wenn Du weißt, daß Du weniger als den Grundfreibetrag verdienst, mußt Du keine Steuererklärung abgeben. Wenn Du in der GKV familienversichert bist, darfst Du nicht mehr als 535 € verdienen (oder 556 €, wenn es ein Minijob ist). Verdienst Du drüber, mußt Du Dich selbst krankenversichern.


    Streng genommen bist Du Angestellter, kein Selbständiger. Dein Arbeitgeber hätte das bürokratisch Notwendige unternehmen müssen. In Deinem Fall wäre in der Tat keine Steuer angefallen, bzw. nur eine minimale, die der Arbeitgeber zahlt. So kleine Arbeitsverhältnisse wie Deins werden typischerweise als Minijobs abgerechnet, wenn kein weiteres Arbeitsverhältnis dazukommt.


    Haken der Geschichte: Bei dieser Abrechnungsart kommen auf Deinen Lohn etwa 30% obendrauf, der Arbeitgeber zahlt also etwa 130 € dafür, daß Du 100 € bekommst. Die zugehörige Bürokratie ist auch aufwendiger als wenn er einfach ein Honorar auszahlt.

    Wenn im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung aufkommt, daß der Arbeitgeber so abgerechnet hat, wie er es getan hat, dann zahlt er die entsprechenden Abgaben nach.

    1. Was drohen mir jetzt für Strafen, sind das hohe Geldstrafen, weil ich es ja versäumt habe das dem Finanzamt oder anderen Behörden rechtzeitig mitzuteilen?

    2. Und was muss ich tun?

    3. Meiner Auffassung nach muss ich dem Finanzamt nun rückwirkend für die letzten 2 Jahre eine Steuererklärung übermitteln.
    4. Muss ich auch eine Selbstständigkeit anmelden? Vor allem weil ich doch jetzt nur noch einen Monat beschäftigt bin.

    Ich würde an Deiner Stelle die Füße stillhalten.


    1. Meines Wissens keine.

    2. Meines Erachtens nichts.

    3. Meiner Kenntnis nach nicht.

    4. Meiner Kenntnis nach nichts.


    Wenn Du berufstätig bist, geht das prinzipiell auf 2 Arten: Entweder Du bist angestellt oder Du bist selbständig. Wenn Du angestellt bist (das sind die allermeisten, frag mal Deine Eltern!), dann bezahlt Dich Dein Arbeitgeber. Gleichzeitig führt er aber für Dich die Steuer und die Sozialabgaben ab, so daß der Angestellte damit zuerst einmal nichts zu tun hat. Vor allem die Sozialabgaben sind mächtig hoch, um die 40%, sie verringern sich mit geringem Lohn nur wenig. Steuern sind bis etwa 1300 €/Monat 0.


    Ein Selbständiger schreibt eine Rechnung, bekommt sein Geld und muß sich dann um Steuer und Sozialabgaben selber kümmern. Das kostet ihn Geld, was bedeutet, daß der Betrag auf seiner Rechnung im Endeffekt viel kleiner ist.


    Gerade Nachhilfeinstitute gehen gern diesen Weg: Sie beschäftigen ihre Lehrkräfte als Honorarkräfte. Der Lohn wirkt auf den ersten Blick relativ hoch, die Lehrkräfte sind oft Studenten wie Du, die von der Sache keine Ahnung haben. Die denken: Wow! 20 € sind aber ein toller Stundenlohn! und haben nicht im Blick, daß dieses Geld eigentlich versteuert und verbeitragt gehört. Dann ist es gleich erheblich weniger.


    Weil die Bürokratie erheblich ist und die Abzüge auch, gibt es als Zwischending den sog. Minijob (bis 556 €/Monat). Dazu kommen 15% Rentenbeitrag (von dem der Angestellte später mal eine Winzigkeit Rente bekommt - besser als nichts), 13% Krankenkassenbeitrag bei gesetzlich Versicherten, 2% Steuern und noch ein paar Kleinigkeiten. Wie oben geschrieben, zahlt der Arbeitgeber 130 € dafür, daß beim Angestellten 100 € ankommen oder 100 €, von denen beim Arbeitnehmer 77 € ankommen.


    Du siehst das Problem?


    Wenn das aufkommt, zahlt der Arbeitgeber nach. Ob er an seine Angestellten, die er als Selbständige bezeichnet hat, nachträglich herantreten kann, weiß ich nicht. Wenn sie weg sind (wie Du in 1 Monat) dann eher ohnehin nicht. Er wird aber in Zukunft seinen Nachhilfelehrern weniger bezahlen wollen, wodurch dieser Job weniger attraktiv wird.


    Dir wird nichts passieren, eher sogar könnte es sein, daß man für Dich nachträglich Rentenbeiträge entrichtet, wenn Dein Arbeitgeber auffliegt.


    Wenn ich in der Situation wäre, würde ich (wie gesagt) meine Füße stillhalten. Zur Sorge andererseits sehe ich keinen Anlaß.

  • Dazu kommen 15% Rentenbeitrag (von dem der Angestellte später mal eine Winzigkeit Rente bekommt - besser als nichts),

    Zählt das als Beitragsjahre?

    Das wäre dann doch (nach heutiger Regelung) der spannendere Vorteil als die paar Cent Rente abzüglich Inflation über 46 Jahre (auch nach heutiger Regelung).

  • Zählt das als Beitragsjahre?

    Das wäre dann doch (nach heutiger Regelung) der spannendere Vorteil als die paar Cent Rente abzüglich Inflation über 46 Jahre (auch nach heutiger Regelung).

    Die Pauschalbeiträge, die der Arbeitgeber zahlt, zählen zu den Wartezeiten dazu, aber es ergeben sich nur irgendwo zwischen 1 und 4 Wartezeitmonate pro Jahr (abhängig vom Verdienst).


    Nur wenn man die Differenz zum regulären Beitrag zahlt (aktuell 3,6%) reden wir über reguläre Pflichtbeitragszeiten und 12 Monate Wartezeit aus einem Jahr Beschäftigung.