Reformgesetz Bewertungsreserven Bewertungsreserven retten

München, 9. Juli 2014 – Bisher unbekannt: Auch nach Inkrafttreten des Reformgesetzes zu Le­bens­ver­si­che­rung­en (LVRG) können Kunden noch einen Großteil der Bewertungsreserven retten. Das haben Recherchen der Verbraucher-Webseite Finanztip ergeben. Das Gesetz tritt zwar in den nächsten Wochen in Kraft, davon ist aber nur ein kleiner Teil der Bewertungsreserven unmittelbar betroffen. Der überwiegende Teil ist in der Jahresdeklaration der Versicherer bereits für 2014 festgelegt und kann erst ab nächstem Jahr aus den Verträgen gekürzt werden. Das bestätigen schriftliche Aussagen des Bundesfinanzministeriums und des Gesamtverbands der Deutschen Ver­si­che­rungswirtschaft (GDV) gegenüber der Finanztip-Redaktion. „Kunden haben damit doch noch Zeit, ihre Police zu prüfen und mit einer Kündigung möglicherweise mehrere Tausend Euro für sich zu retten“, sagt Ver­si­che­rungsexperte Saidi Sulilatu.

Der Bundestag hat vergangene Woche das LVRG beschlossen, dem der Bundesrat voraussichtlich am 11. Juli zustimmen wird. Mit dem Gesetz können Le­bens­ver­si­che­rung­en deutlich an Wert verlieren. Bisher ist man davon ausgegangen, dass es für eine Kündigung jetzt zu spät ist. Doch das stimmt nicht: Die Finanztip-Experten haben herausgefunden, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zunächst nur ein kleiner Teil der Bewertungsreserven gekürzt werden kann, nämlich die sogenannten freien Bewertungsreserven. Ein Großteil der Bewertungsreserven, die Mindest- oder Sockelbeteiligung, wird dem Kunden bei einer Kündigung bis zum 1. Dezember noch ausbezahlt. Das Finanzministerium erklärte gegenüber Finanztip: „Die Unternehmen legen die Sockelbeteiligung im Rahmen ihrer Jahresdeklaration fest. Daran sind die Unternehmen gebunden.“ Auch die Aufsichtsbehörde BaFin könne daran nichts ändern.

Im Jahr 2013 enthielt jede Le­bens­ver­si­che­rung laut Finanztip durchschnittlich 930 Euro an Bewertungsreserven, im Einzelfall sogar sehr viel mehr. Rund vier Millionen Verträge seien betroffen. „Insgesamt geht es hier um Milliardenbeträge, die sich Versicherte noch auszahlen lassen könnten. Die Ver­si­che­rungswirtschaft hat daher kein Interesse daran, bekannt zu machen, dass sich eine Kündigung auch nach Inkrafttreten des Gesetzes noch lohnen könnte“, sagt Sulilatu. „Nehmen wir an, ein Vertrag hat aktuell einen Wert von 40.000 Euro. Darin enthalten sind 2.000 Euro Bewertungsreserven. Von diesen fallen circa 400 Euro dem Gesetz zum Opfer. Die restlichen 1.600 Euro muss der Versicherer noch ausbezahlen, wenn der Kunde vor Ende des Jahres kündigt.“ Für wen sich allerdings eine Kündigung lohnt, müsse man im Einzelfall genau prüfen. Dafür stellt Finanztip auf seiner Internetseite einen Fragebogen und einen kostenlosen Excel-Rechner zur Verfügung.

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