Neues Pauschalreiserecht: Wer Hotel und Auto zusammen bucht, ist jetzt besser geschützt

Berlin, 21. Juni 2018 – Wer eine Pauschalreise bucht, kann bereits jetzt bei Mängeln den Preis mindern und Schadensersatz einfordern. Ab dem 1. Juli 2018 gelten neue Regeln für Pauschalreisen, die mitunter noch mehr Schutz bieten, teilweise die Reisenden aber auch schlechter stellen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und erklärt, was die Änderungen für Verbraucher bedeuten.

69,6 Millionen Reisen buchten die Deutschen laut Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) 2017 über Reiseveranstalter und Reisebüros, davon deutlich mehr als 40 Prozent Pauschalreisen. Bisher hatten Pauschalreisende nach ihrem Urlaub lediglich einen Monat Zeit, um ihre Ansprüche anzumelden, falls die Reise mangelhaft war. Jetzt hat der Gesetzgeber die kurze Ausschlussfrist gestrichen, so dass Urlauber künftig bis zu zwei Jahre nach Reiseende Ansprüche anmelden können. „Für Reisende ist das ein großer Vorteil“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „An der kurzen Ausschlussfrist sind viele Urlauber in der Vergangenheit gescheitert.“ Trotzdem gilt: Vor Ort muss der Reisende einen Mangel sofort anzeigen und den Veranstalter auffordern, Abhilfe zu schaffen.

Was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise

Außerdem neu: Bisher haben Veranstalter die Kosten für Übernachtungen oft nur aus Kulanz übernommen, wenn Reisende nicht zurückfliegen konnten, beispielsweise aufgrund einer Naturkatastrophe. Zukünftig sind Reisveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, in solchen Fällen bis zu drei Übernachtungen zu bezahlen. Und diese Fälle können sich häufen, denn es wird möglicherweise mehr unverhoffte Pauschalreisen geben: „Alles, was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise“, sagt Schön. „Werden für Flug und Hotel ein gemeinsamer Preis ausgewiesen, haftet die Plattform oder das Reisebüro nach dem neuen Pauschalreiserecht.“

Kostenlose Stornierung nach Preiserhöhung wird schwieriger

Doch nicht alle Neuerungen stärken den Verbraucher. Erhöhen sich beispielsweise die Treibstoffkosten für den Flug, darf der Veranstalter die Kosten jetzt leichter an den Reisenden weitergeben. „Früher konnten Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter den Preis nach der Buchung um mehr als 5 Prozent erhöht hat“, erklärt Schön. Die Hürde ist mittlerweile höher: „Ab dem 1. Juli können Urlauber erst dann kostenlos stornieren, wenn sich der Preis um 8 Prozent erhöht.“ Ebenfalls schlechter gestellt sind Reisende, die ein Ferienhaus oder eine Hotelübernachtung einzeln gebucht haben. Denn dann gilt der Schutz des Pauschalreiserechts nicht mehr. Doch Schön hat einen Tipp: „Um in den Genuss des Pauschalreiserechts zu kommen, schließen Sie einfach eine weitere Leistung ab!“

Auch Tagesreisende sind schlechter gestellt: „Das Pauschalreiserecht gilt künftig bei Tagesreisen nur noch ab Kosten von 500 Euro. Ist die Reise nicht so teuer, entfällt der Schutz“, sagt Schön.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat