Enkelkinder
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Wer soll für Dich entscheiden, wenn Du nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage bist, Dich selbst um Deine Angelegenheiten zu kümmern? Wer erledigt Bankgeschäfte und spricht mit den Ärztinnen? Und wer erbt eigentlich, falls Dir etwas zustößt?

Heute kannst Du diese Fragen selbst entscheiden. Damit behältst Du Dein Leben in der Hand, kannst ruhiger schlafen und gibst Deiner Familie die nötige Sicherheit – auch und gerade in Corona-Zeiten.

Denn im Notfall können Ehegatten oder Kinder nicht automatisch für Dich handeln. Hast Du niemanden vorab bestimmt, würde das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmen. Das kann zwar auch ein Angehöriger sein, der wird aber vom Gericht kontrolliert. Jahr für Jahr ordnen Gerichte etwa 200.000 Betreuungen an. Das kostet Zeit und Geld und ist mit einer Vorsorgevollmacht nicht erforderlich.

Deshalb hier unsere Ratschläge – sprich das Thema am besten in Ruhe mit Familie und Freunden durch.

1. Selbst bestimmen, wer im Notfall entscheidet

Du solltest eine Vorsorgevollmacht aufsetzen und bestimmen, wer sich im Notfall um alles kümmern soll. Es ist sinnvoll, mehrere Personen zu bevollmächtigen – etwa den Ehepartner und die erwachsenen Kinder. So ist im Notfall immer einer erreichbar. Deine Vertreter sollten jeweils allein handeln können, damit der Alltag praktikabel bleibt: vom Öffnen der Post bis hin zur Überweisung von Rechnungen. Du kannst auch regeln, dass nur bei heiklen Fragen, zum Beispiel der Unterbringung in einem Pflegeheim, die Bevollmächtigten gemeinsam entscheiden müssen – und ansonsten allein.

Für Deine Vorsorgevollmacht empfehlen wir das Muster des Justizministeriums. Das steht zum Download bereit, nachdem Du die Hinweise dazu gelesen hast.

2. An die Kontovollmacht denken

Nicht alle Banken akzeptieren eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Einige verlangen die eigens angebotene Konto- oder Depotvollmacht, die auch der Bevollmächtigte unterschreiben muss, oder eine vom Notar beurkundete Vollmacht. Was Du genau benötigst, solltest Du mit Deiner Bank oder Sparkasse klären.

Familie
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3. Patientenverfügung erstellen

Du kannst selbst festlegen, welche ärztliche Behandlung Du in welchen Situationen wünschst – ob Du zum Beispiel immer lebensverlängernde Maßnahmen möchtest oder unter Umständen nicht. Mit einer Patientenverfügung erklärst Du Deinen Willen, den die behandelnden Ärzte und Deine Bevollmächtigten beachten müssen.

Wir empfehlen auch in diesem Fall das Muster des Bundesministeriums für Justiz. Es enthält Textbausteine, mit denen Du Deine individuelle Verfügung erstellen kannst. Du solltest die einzelnen Punkte auch mit Deiner Hausärztin besprechen. Eine zusätzliche juristische Beratung ist sinnvoll.

Tipp: Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du bei Deiner Versicherung anfragen, ob sie ein kostenloses Vorsorgepaket mit allen Dokumenten anbietet – viele haben diesen zusätzlichen Service.

4. Dokumente registrieren lassen

Du solltest sicherstellen, dass Deine Dokumente auch gefunden werden. Dabei hilft es, die Vorsorgevollmacht eventuell in Verbindung mit der Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen. Zudem ist es sinnvoll, einen Notfallordner anzulegen. Dort kannst Du alle Vorsorgedokumente aufbewahren.

Sinnvoll ist auch eine Übersicht über Deine E-Mail-Adressen, Deine Accounts bei den sozialen Netzwerken und die entsprechenden Passwörter, die Du an einem sicheren Ort für Deine Angehörigen verwahrst. Nur so können sie die Accounts nach Deinem Tod schließen.

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5. Ein (einfaches) Testament machen

Du kannst bestimmen, was mit Deinem Nachlass passieren soll. Falls Dir die gesetzliche Erbfolge nicht passt, solltest Du ein Testament verfassen. Unsere Checkliste hilft Dir dabei. Vor allem Ehepaare mit Kindern sollten über eine Regelung nachdenken: Denn sobald ein Partner stirbt, erben nach dem Gesetz die Kinder stets die Hälfte.

Das kann schwierig werden, wenn das Vermögen im Wesentlichen aus einer Immobilie besteht. Verlangen die Kinder dann ihren Erbteil, bleibt dem verbliebenen Gatten oft nur der Verkauf – und gerade das ist in den allermeisten Fällen nicht gewollt.

Eine einfache und rechtlich unkomplizierte Abhilfe schafft das Berliner Testament. Darin setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, und die Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern.

6. Alle Jahre wieder: Deine Entscheidungen überprüfen

Mindestens alle zwei Jahre solltest Du Deinen Notfallordner aus dem Regal nehmen und kurz durchschauen. Vielleicht hat sich Deine Meinung zu den Bevollmächtigten geändert oder Deine Einstellung in einer anderen Frage. Passen alle Angaben noch, dann ist es gut, das Dokument nochmal zu unterschreiben und mit dem neuen Datum zu versehen. Damit bestätigst Du Deine Entscheidungen – und das gibt Dir und Deinen Lieben Sicherheit.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

1 Kommentar

  1. Man kann nicht früh genug Vorsorge treffen. Wie sinnvoll eine Patientenverfügung sein kann, erfährt man meist nach dem Tode des betroffenen Angehörigen. Es ist gut, dass im Internet immer mehr Berichte und Aufklärungen zu finden sind, was aber sicherlich nicht den Fachmann zur Beratung und Abwicklung überflüssig macht.

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