Betreuungsverfügung Entscheide, wer Deine Betreuung übernehmen soll

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du Deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst, weil Du krank oder stark beeinträchtigt bist, bestimmt das Gericht für Dich einen Betreuer, der für Dich entscheidet.
  • Mit einer Betreuungsverfügung kannst Du eine Person benennen, die Deine Betreuung übernehmen soll, falls es nötig wird. Das Gericht wird sich an Deinen Vorschlag halten.
  • Eine Vorsorgevollmacht ist aber oft die bessere Alternative. Damit spart man sich das gerichtliche Betreuungsverfahren. Hier hat die bestimmte Person aber weiter reichende Befugnisse.

So gehst Du vor

  • Überleg Dir, ob es jemanden gibt, der Dein volles Vertrauen genießt. Dann solltest Du dieser Person eine Vorsorgevollmacht erteilen.
  • Hast Du keinen besonders Vertrauten, kannst Du jemanden benennen, den das Gericht mit Deiner Betreuung beauftragen soll.
  • Verwende für Deine Betreuungsverfügung am besten das Muster des Bundesjustizministeriums. Oder Du erstellst sie mit Hilfe eines Vorsorgedienstleisters. Dazu empfehlen wir Afilio und PatientenverfügungPlus.

Was passiert, wenn Du eines Tages auch in bürokratischen Fragen oder bei den Finanzen auf Hilfe von anderen Menschen angewiesen bist. Wer soll sich dann um alles kümmern? Das kannst Du selbst entscheiden. Entweder Du benennst in einer Vorsorgevollmacht jemanden, der rechtlich Deine Vertretung übernimmt. Oder Du wählst eine Person aus, die das Amtsgericht im Notfall als Betreuerin oder Betreuer bestellt.

Wann brauchst Du eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn Du eine Person kennst, die Du als Betreuer oder Betreuerin an Deiner Seite wünschst, falls Du Dich nicht mehr allein um Deine Angelegenheiten kümmern kannst. Das kann passieren, wenn Du zum Beispiel ernsthaft krank wirst oder aufgrund Deines hohen Alters oder einer Behinderung sehr eingeschränkt bist.

Grundsätzlich empfehlen wir Dir, für eine solche Situation nicht nur eine Betreuungsverfügung, sondern eine weitergehende Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Damit bevollmächtigst Du eine Dir vertraute Person, zum Beispiel den Ehe- oder Lebenspartner oder erwachsene Kinder. So kannst Du nicht nur selbst bestimmen, wer Dich vertreten soll, sondern auch genau festlegen, für welche Bereiche wer zuständig sein soll. Eine Vorsorgevollmacht hat den Vorteil, dass kein Gericht eingeschaltet werden muss.

Hast Du niemanden eine Vorsorgevollmacht gegeben, bestimmt das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer. Aber erst dann, wenn es das für notwendig hält, weil Du Deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst (§ 1814 BGB). Es kann passieren, dass das Gericht einen Betreuer ernennt, den Du vielleicht gar nicht kennst – etwa ein Mitglied eines Betreuungsvereins oder einen selbstständigen Berufsbetreuer.

Möchtest Du das verhindern, dann brauchst Du eine Betreuungsverfügung, mit der Du eine Person konkret benennen kannst. Die Person, die Du darin nennst, bestimmt das Amtsgericht zu Deinem Betreuer, wenn das nötig sein sollte (§ 1816 Abs. 2 BGB).

Früher gab es übrigens in solchen Fällen Entmündigungen, heute gibt es rechtliche Betreuer. Das betrifft viele Menschen: 2021 standen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland unter einer solchen rechtlichen Betreuung. Das zeigt die zuletzt veröffentlichte Statistik des Bundesamts für Justiz.

Für Deine Entscheidung, ob Du eine Betreuungsverfügung brauchst, sind die rechtlichen Unterschiede zwischen einer von Dir bevollmächtigten Person und einem vom Gericht bestellten Betreuer wichtig.

Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung überschneiden sich teilweise. Sowohl Betreuer als auch Bevollmächtigte sind rechtliche Vertreter. Beide helfen, falls die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Hast Du jemandem eine Vorsorgevollmacht gegeben, so kann er alle Aufgaben übernehmen, die auch von der Betreuung übernommen werden. Es gibt aber wichtige Unterschiede:

Gericht benennt Betreuer - Wenn Du  keine Person selbst bevollmächtigst, wird Dein Betreuer oder Deine Betreuerin von einem Gericht bestimmt. Es gibt verschiedene Wege dahin: Das Pflegeheim oder Krankenhaus, in dem Du behandelt wirst, kann das Gericht informieren, dass Du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Auch Deine Familie oder jeder andere kann aktiv werden und Deine Betreuung anregen, wenn die Sorge besteht, dass Du mit allen geschäftlichen Dingen überfordert bist. Unter diesem Link findest Du ein Formblatt dazu, mit dem man das Gericht darüber informieren kann, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.

Das Betreuungsgericht beauftragt dann einen medizinischen Sachverständigen, der ein Gutachten zur Gesundheit und zur Lebenssituation der kranken oder behinderten Person erstellt (§ 280 FamFG). Derjenige, der einen Betreuer bekommen soll, wird dazu auch angehört, sofern das noch möglich ist. Benötigt eine Person nach Einschätzung des Gutachters Unterstützung in allen rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten, dann bestimmt das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin.

Gericht kontrolliert Betreuer - Die vom Gericht für die Betreuung bestimmte Person wird gleichzeitig vom Betreuungsgericht kontrolliert. Bei der Vorsorgevollmacht bist Du auf Vertrauen zur bevollmächtigten Person angewiesen, denn Du bist im Notfall nicht mehr in der Lage, zu prüfen, ob jene die Vorgaben einhält.

Soll der Betreuer auch die Vermögensangelegenheiten für den Betroffenen verwalten, muss er dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten und eventuell Vermögensverzeichnisse erstellen. Er muss Einnahmen und Ausgaben des Betreuten durch Kontoauszüge und Belege nachweisen.

Der Betreuer braucht darüber hinaus eine Genehmigung des Betreuungsgerichts, um einen Wohnungsmietvertrag zu kündigen, den der Betreute geschlossen hat (§ 1833 BGB). Anders bei einer Vorsorgevollmacht. Hier sind die Befugnisse weitreichender. Die Person wird nicht durch ein Gericht kontrolliert. Sie darf zum Beispiel in Deinem Namen Deine Wohnung kündigen, wenn Du zum Beispiel einen Platz in einer Wohngemeinschaft oder in einem Pflegeheim bekommst.

Gericht legt fest, ab wann der Betreuer handeln darf - Die Betreuungsverfügung allein berechtigt die vorgeschlagene Person noch nicht zum Handeln. Erst wenn sie vom Betreuungsgericht bestellt wurde, hat sie die dafür nötige Grundlage. Das geschieht erst, wenn klar ist, dass Du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Anders bei einer Vorsorgevollmacht. Diese ist weitreichender. Sie gilt ab dem Moment, in dem Du sie ausstellst. Die bevollmächtige Person könnte dann schon für Dich handeln. Deshalb solltest du ihr vertrauen, dass sie ihre Kompetenzen wirklich nur nutzt, wenn es notwendig ist.

Geschäftsfähigkeit nur für Vollmacht nötig - Wer eine Person als Betreuer benennen will, muss selbst nicht geschäftsfähig sein (§ 104 BGB). Die Wünsche muss das Gericht grundsätzlich auch dann beachten, wenn sie ein Mensch geäußert hat, der nicht geschäftsfähig war (BGH, 15.10.2010, Az. XII ZB 165/10). Das ist bei einer Vorsorgevollmacht anders – nur eine erwachsene, geschäftsfähige Person kann jemanden bevollmächtigen. Wir haben die Unterschiede in der nachfolgenden Tabelle noch einmal für Dich zusammengefasst:

Unterschiede: Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

 BetreuungsverfügungVorsorgevollmacht

Voraussetzungen

 

Du solltest der Person vertrauen, die Du für Deine Betreuung benennst.

 

Du musst nicht geschäftsfähig sein, um Deinen Wunsch-Betreuer zu benennen.

Du solltest dem Bevollmächtigten unbedingt vertrauen, da er weitgehende Befugnisse hat, sofort mit der Vollmacht für Dich entscheiden kann und nicht kontrolliert wird.

 

Du musst geschäftsfähig sein, wenn Du die Vorsorgevollmacht aufsetzt.

Vorteile

 

 

Ein Gericht kontrolliert den Betreuer.

 

Du sparst Zeit und Kosten, da kein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig ist.

Nachteile

 

 

Das Gerichtsverfahren mit medizinischen Gutachten kann anstrengend sein. Es fallen jährliche Kosten an.

Die bevollmächtigte Person unterliegt keiner Kontrolle.

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Dezember 2024)

Was kostet eine Betreuung?

Eine Betreuung kostet Geld. Die Kosten sind abhängig vom Vermögen der Person, die betreut werden muss. Nicht zum Vermögen zählen die Wohnung oder das Haus, in dem die hilfsbedürftige Person wohnt. Bei einem Vermögen von über 10.000 Euro zahlt der Betroffene die Kosten für den Verfahrenspfleger und die Kosten für den ehrenamtlichen oder berufsmäßigen Betreuer. Dann gilt die betreute Person nicht mehr als mittellos (§ 1880 Abs. 2 BGB, § 90 SGB 12). Das gilt auch, wenn Du selbst einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmst. Auch dann muss das Gericht diese überprüfen.

Bei einem Vermögen von über 25.000 Euro muss die betreute Person zusätzlich die Kosten des Sachverständigengutachtens und die Jahresgebühren des Gerichts zahlen (Vorbem. 1.1. zu Anlage 1 zum GNotKG). Die Mindestgebühr beläuft sich auf 230 Euro pro Jahr.

Das Geld, das Gutachten und das Gerichtsverfahren kann man sich sparen, wenn man eine Vorsorgevollmacht erteilt. Das Gericht sieht dann nämlich davon ab, einen Betreuer einzusetzen (§ 1814 Abs. 3 BGB).

Es kann aber auch sein, dass das Gericht trotz Vorsorgevollmacht einen Betreuer bestellt. Etwa wenn Eheleute sich gegenseitig bevollmächtigt hatten und der Verdacht besteht, dass auch der Bevollmächtigte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, alles selbst zu entscheiden.

Sollte es zwischen den Angehörigen und dem Bevollmächtigten dauernd Streit geben, kann das Gericht sogar zusätzlich einen Betreuer bestellen, obwohl eigentlich eine Vorsorgevollmacht vorliegt (BGH, 07.08.2013, Az. XII ZB 671/12). Oder wenn Geld verschwindet und Angehörige den Vorsorgebevollmächtigten im Verdacht haben (BGH, 26.02.2014, Az. XII ZB 301/13).

Wie erstellst Du eine Betreuungsverfügung?

Für eine Betreuungsverfügung musst Du nicht zum Anwalt oder zum Notar. Du hast zwei Möglichkeiten, wie Du einfach und schnell eine rechtssichere Betreuungsverfügung erstellst.

1. Muster für Betreuungsverfügung verwenden

Wir empfehlen Dir für eine Betreuungsverfügung das Muster des Justizministeriums. Wichtig ist, dass Du auch angibst, wann die Person geboren ist und wo, damit das Gericht Deinen Wunschbetreuer eindeutig identifizieren und finden kann. Deshalb sind auch die Kontaktdaten wichtig.

Gibt es eine Person, die auf keinen Fall Deine Betreuung übernehmen soll, kannst Du das auch in dem Muster vermerken.

In der Betreuungsverfügung kannst Du zum Beispiel auch festlegen, welche Wünsche und Gewohnheiten die Dich betreuende Person respektieren soll. Zum Beispiel, ob Du zuhause oder in einem Pflegeheim versorgt werden willst. Auch ein bestimmtes Senioren- oder Pflegeheim, in dem Du leben möchtest, kannst Du angeben.

Tipp: Hast Du Fragen rund um das Betreuungsrecht, sind die Betreuungsbehörden oder Seniorenämter am Wohnort mögliche Ansprechpartner. Die erstellen auch für das Betreuungsgericht den Bericht über Deine soziale Situation. Du kannst Dich auch an einen Betreuungsverein wenden. Das sind eingetragene Vereine, die alle Interessierten und auch ehrenamtliche Betreuer kostenlos beraten.

2. Einen Rechtsdienstleister beauftragen

Wer mit Hilfe eines Rechtsdienstleisters ein sogenanntes Vorsorgepaket erstellt, ist auf der sicheren Seite. Damit erstellst Du alle wichtigen Vorsorgedokumente auf einen Rutsch. Willst Du also neben der Betreuungsverfügung auch eine Patientenverfügung aufsetzen, empfehlen wir die beiden Anbieter Afilio und PatientenverfügungPlus.

Afilio
Afilio Gesellschaft für Vorsorge mbH
Rechtsdienstleister für Vorsorgedokumente
  • Erfahrung seit 2018
  • fairer Preis für das gesamte Vorsorgepaket von 48 Euro im Jahr für zwei Personen mit Hinterlegung der Originaldokumente
  • Notfallpass mit Abrufmöglichkeit der Dokumente
  • Erinnerungsservice
Patientenverfügungplus
Plusrecht GmbH
Rechtsdienstleister für Vorsorgedokumente
  • Erfahrung seit 2014
  • fairer Preis für das gesamte Vorsorgepaket von 39,90 Euro im Jahr mit Hinterlegung der Originaldokumente
  • Notfallpass und Aufkleber für Gesundheitskarte mit Abrufmöglichkeit der Dokumente
  • Erinnerungsservice alle 2 Jahre

Verfügung registrieren

Im Zentralen Vorsorgeregister kannst Du Deine Betreuungsverfügung auch registrieren lassen. Geht dann beim Gericht der Antrag ein, dass Du eine Betreuerin oder einen Betreuer bekommen sollst, fragt das Gericht bei der Bundesnotarkammer nach, ob dort eine Betreuungsverfügung registriert ist. Es erfährt so von Deinem Willen.

Um die Betreuungsverfügung registrieren zu lassen, musst Du eine Gebühr zahlen. Deren Höhe hängt vom gewählten Eintragungsverfahren ab und liegt zwischen 20,50 und 26 Euro. Unsere Emp­feh­lung Afilio kann die Registrierung für Dich übernehmen, wenn Du Dich für das Produkt Afilio Plus für 48 Euro pro Jahr entscheidest. Dafür bekommst Du alle Vorsorgedokumente, die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sowie die Möglichkeit, dass alle Dokumente im Notfall abrufbar sind.

Welche Aufgaben übernimmt ein Betreuer?

Dein Betreuer unterstützt Dich als Dein gesetzlicher Vertreter bei Deinen Finanzen, bei Papierkram, bei allen Anträgen für Sozialleistungen und auch bei der Organisation der Pflege. Dabei darf das Gericht nur für solche Aufgabenbereiche Betreuung anordnen, in denen Unterstützung tatsächlich erforderlich ist (§ 1815 Abs. 1 BGB). Dazu gehören zum Beispiel:

Eine Betreuung in allen Angelegenheiten darf das Gericht nicht pauschal anordnen.

Wichtig: Wer unter Betreuung steht, ist nach wie vor geschäftsfähig: Betreute können zum Beispiel Verträge unterzeichnen, eine Wohnung anmieten oder Reisen buchen.

Es kann sein, dass das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnet. Das bedeutet, dass die betreute Person für alle Rechtsgeschäfte, die nicht zum täglichen Leben gehören, die Einwilligung der betreuenden Person benötigt. Zu den Geschäften des täglichen Lebens gehört der Einkauf von Lebensmitteln genauso wie der Einkauf kleinerer Geschenke oder der Besuch im Restaurant. Langfristige Verträge und Verträge über größere Summen oder im Zusammenhang mit einer Immobilie kann der Betreute ohne Einwilligung nicht abschließen. Einem solche Einwilligungsvorbehalt stimmt das Gericht nur dann zu, wenn die erhebliche Gefahr besteht, dass die betreute Person sich selbst und ihrem Vermögen Schaden zufügt (§ 1825 BGB).

Dein Betreuer muss die ihm übertragenen Aufgaben so erledigen, wie es Deinen Wünschen und Deinem Wohl entspricht (§ 1821 BGB). Dazu gehört auch, dass er nichts über Deinen Kopf hinweg entscheidet.

Kümmert sich Dein Betreuer auch um Dein Vermögen, so darf er nur in Deinem Interesse handeln. Sein eigenes und Dein Geld muss er auf getrennten Konten verwalten. Außerdem darf er in Deinem Namen nur kleine Geschenke machen und auch nur dann, wenn Du es möchtest und die Geschenke üblich sind – etwa Geburtstagsgeschenke an Deine Familie.

Stirbt die betreute Person, endet auch die Betreuung. Alles, was mit der Bestattung zusammenhängt, gehört nicht mehr zu den Aufgaben des Betreuers. Darum müssen sich die Angehörigen kümmern.

Betreuungsverfügung regelmäßig überprüfen

Du kannst die Verfügung jederzeit ändern und jemand anderen als Betreuer bestimmen. Manchmal ist das erforderlich, gerade wenn sich Eheleute gegenseitig als Betreuer einsetzen. So kann es passieren, dass einer der beiden etwa an Demenz erkrankt ist und sich um den anderen nicht mehr kümmern kann. Überprüfe am besten alle zwei Jahre Deine Betreuungsverfügung und auch andere Vorsorgedokumente wie etwa eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die von uns emp­foh­lenen Dienstleister Afilio und PatientenverfügungPlus bieten einen regelmäßigen Erinnerungsservice an.

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Dienstleister Vorsorgedokumente

Wir haben sieben Rechtsdienstleister angeschrieben; vier Unternehmen haben unseren ausführlichen Fragebogen beantwortet.

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Bewertungskriterien

Wir haben die Dienstleistung der Unternehmen anhand von sechs Kriterien bewertet. Die Dienstleister konnten insgesamt 130 Punkte erzielen.

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Emp­feh­lung

Wir haben zwei konkrete Emp­feh­lungen herausgearbeitet, mit der Du Deine Vorsorgedokumente erstellen kannst: Afilio und PatientenverfügungPlus.

Mehr zu unseren Kriterien und unserer Bewertung erfährst Du im Ratgeber zur Patientenverfügung.

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