Vorsorgevollmacht So legst Du fest, wer im Notfall alles regeln soll

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst Du selbst einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für den Fall, dass Du Deine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kannst, weil Du zum Beispiel einen Unfall hattest, schwer erkrankt oder schon sehr alt bist.
  • Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht in so einem Fall einen rechtlichen Betreuer für Dich.
  • Verheiratete haben seit 1. Januar 2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht füreinander, aber nur eingeschränkt in Gesundheitsfragen und nur sechs Monate lang. Das reicht oft nicht.
  • Für alle – auch für Verheiratete – gilt: Eine Vorsorgevollmacht ist ein Muss.

So gehst Du vor

  • Überleg Dir, wer Dich im Notfall vertreten soll. Es sollte ein Mensch sein, dem Du  uneingeschränkt vertraust.
  • Du kannst Deine Vorsorgevollmacht selbst schreiben. Du kannst dazu das Muster des Bundesjustizministeriums oder das Online-Tool der Verbraucherzentralen nutzen.
  • Wer sich von einem Dienstleister unterstützen lassen will, ist mit Afilio und mit PatientenverfügungPlus gut beraten. Mithilfe eines Frage-Antwort-Systems erstellen die Anbieter ein Vorsorgepaket inklusive Vorsorgevollmacht mit Notfallabruf.

Wer kümmert sich um Deine Angelegenheiten, falls Du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist? Auch wenn Eheleute seit 1. Januar 2023 ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen haben, können sie sich in anderen Bereichen nicht gegenseitig vertreten. Auch Deine Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt. Deshalb solltest Du eine Vorsorgevollmacht haben. Wir erklären Dir, wie Du sie erstellst und was Du darin regeln solltest.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem Du eine Person benennst, die für Dich handeln soll, falls Du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Dieses Dokument muss Dein Vertreter vorlegen, wenn er beweisen muss, dass er für Dich handeln darf – zum Beispiel gegenüber der Kran­ken­kas­se oder einer Ver­si­che­rung.

Du legst mit der Vorsorgevollmacht nicht nur fest, wer Dein Stellvertreter oder Deine Stellvertreterin ist, sondern auch, was diese Person alles entscheiden darf. Die Vollmacht dient der Vorsorge, also nur für den Fall, dass Du zum Beispiel eine schwere Krankheit hast, sehr alt bist oder längere Zeit im Ausland bist. Sie ist allerdings sofort wirksam, also in dem Moment, in dem Du sie der bestimmten Person übergibst.

Übrigens: Eine Vorsorgevollmacht ist etwas anderes als eine Patientenverfügung. Mit dieser kannst Du verfügen, welche medizinischen Maßnahmen Ärzte bei einem Unfall oder einer unheilbaren Krankheit ergreifen sollen. Du legst mit der Patientenverfügung auch fest, wer Deine Wünsche gegenüber dem Krankenhaus durchsetzen soll. Das kann dieselbe Person sein, die Du auch mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigst.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Im Alter, nach einem Unfall oder im Krankheitsfall ist es gut, wenn Du Dich auf Menschen in Deiner Nähe verlassen kannst. Deine Kinder oder andere vertraute Personen können Dich nur dann wirksam vertreten, wenn Du sie bevollmächtigt hast.

Ohne Vorsorgevollmacht muss das Gericht für Dich einen Betreuer bestellen, falls Du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Dadurch entstehen Gerichtskosten, wenn der Betreute mehr als 25.000 Euro an Vermögen hat, und bürokratischer Aufwand. Beides kannst Du Dir mit einer Vorsorgevollmacht sparen. Denn wenn sie wirksam erteilt ist, darf das Gericht keine Betreuung anordnen (§ 1814 Abs. 3 BGB). Eine Vorsorgevollmacht ist daher sinnvoll, weil sich im Notfall Menschen um Dich kümmern, die Du kennst und Dir in der Regel weniger Kosten entstehen. Gerade das Vertrauensverhältnis ist wichtig, denn meist geht es bei einer Vorsorgevollmacht auch um Themen wie Vermögensverwaltung oder Deine finanzielle Absicherung.

Notvertretungsrecht ersetzt keine Vorsorgevollmacht

Ehepartner haben zwar seit 1. Januar 2023 füreinander ein gesetzliches Vertretungsrecht, wenn sich einer krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann – allerdings nur für sechs Monate und nur in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB). Dazu muss eine Ärztin oder Arzt bestätigen, dass der erkrankte Ehegatte oder die erkrankte Ehegattin nicht in der Lage ist, selbst die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Das Muster zur Ehegattennotvertretung der Bundesnotarkammer zeigt Dir, wie eine solche Bestätigung aussehen kann.

Das Ehegattenvertretungsrecht endet automatisch, sobald die erkrankte Person wieder so weit genesen ist, dass sie einwilligungs- und handlungsfähig ist. Sollte sie auch nach sechs Monaten noch eine rechtliche Vertretung benötigen, muss das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Dann greift das Notvertretungsrecht nicht mehr.

Wie wählst Du einen Bevollmächtigten aus?

Eine Vollmacht solltest Du nicht leichtfertig erteilen, denn sie ist praktisch sofort wirksam, wenn Du sie im Original an die von Dir bevollmächtigte Person übergibst. Niemand prüft, ob Du tatsächlich nicht mehr in der Lage bist, Deine Angelegenheiten selbst zu regeln. Falls Dir niemand einfällt, dem Du uneingeschränkt vertraust, solltest Du Dich eher für eine Betreuungsverfügung entscheiden. Dann bestimmst Du jemanden, der für Dich handeln soll, der aber vom Gericht kontrolliert wird.

Bedenke auch: Niemand ist verpflichtet, eine Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen zu übernehmen. Wir empfehlen Dir daher, mit der Person vorher zu sprechen, die Du bevollmächtigen möchtest und sie ebenfalls in der Vollmacht unterschreiben zu lassen, um sicherzugehen, dass sie tatsächlich dazu bereit ist.

Wie erstellst Du eine Vorsorgevollmacht?

Aus Beweisgründen solltest Du für die Vollmacht immer die Schriftform wählen, das bedeutet, Du musst die Vollmacht unterschreiben. Du hast verschiedene Möglichkeiten, um Deine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

1. Du verwendest das Muster des Bundesjustizministeriums

Für Deine Vorsorgevollmacht empfehlen wir das Muster des Justizministeriums. Das ist die preiswerteste Variante. In der Mustervollmacht sind die einzelnen Lebensbereiche detailliert aufgelistet, die Du nach Deinen Wünschen ankreuzen kannst. Bedenke jedoch, dass so ein Kreuzchen schnell gemacht ist. Besser ist es daher, die einzelnen Punkte der Vollmacht abzuschreiben und sich dabei zu überlegen, wie Du das regeln willst. Aber auch eine Vollmacht zum Ankreuzen ist rechtssicher.

Ob abgeschrieben oder angekreuzt, Du musst die Vollmacht eigenhändig unterschreiben. Die zusätzliche Unterschrift des Bevollmächtigten ist keine Pflicht, aber eine Emp­feh­lung. Damit die Vollmacht wirksam ist, muss sie der Bevollmächtigte in den Händen halten. Du solltest die Vollmacht im Original Deiner Vertrauensperson aushändigen und eine Kopie für Dich behalten.

Die Verbraucherzentralen bieten auf ihrer Website auch ein kostenloses interaktives Vorsorge-Tool an, mit dem Du Deine Vorsorgevollmacht erstellen kannst. Die basiert wiederum auf dem Muster des Bundesjustizministeriums. Die Anwendung führt Dich mit Hinweisen und Fragen hin zu Deinem persönlichen Vorsorgevollmachts-Text, den Du dann nur noch ausdrucken und unterschreiben musst. Willst Du mehrere Personen bevollmächtigen, musst Du die gesamten Fragen allerdings noch einmal beantworten. Was Du bei mehreren Stellvertretern beachten musst, erklären wir weiter unten.

2. Du beauftragst einen Rechtsdienstleister

Willst Du Deine Vorsorge-Dokumente nicht selbst verfassen, kannst Du Dich auch für einen Rechtsdienstleister entscheiden – das ist günstiger als eine anwaltliche Erstellung. Auf der Website des Dienstleisters musst Du online verschiedene Fragen beantworten. Aus Deinen Antworten erstellt der Anbieter dann auf Dich zugeschnittene Vorsorgedokumente inklusive Vorsorgevollmacht.

Der Online-Dialog enthält viele Hinweise und Erklärungen, die Dir die Entscheidung leichter machen. Diese Variante ist gegenüber einem starren Muster deutlich flexibler. Um Dir die Suche nach dem passenden Anbieter zu erleichtern, haben wir Rechtsdienstleister für den Vorsorgebereich untersucht.

Besonders überzeugt haben uns Afilio und PatientenverfügungPlus. Beide Online-Portale decken alle Aspekte der Vorsorge ab – von der Patientenverfügung bis zur Vorsorgevollmacht. Der Online-Dialog ist bei beiden einfach und gut verständlich.

Für die Erstellung der Vorsorgedokumente verlangt Afilio einmalig 25 Euro, Patientenverfügungplus stellt 19,90 Euro einmalig in Rechnung. Wir empfehlen Dir, neben der Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung zu erstellen. Dabei ist wichtig, dass die Verfügung im Notfall auch gefunden werden kann. Deshalb bieten beide Anbieter eine Hinterlegung und einen Notfall-Abruf der unterzeichneten Dokumente an. Das ist ein entscheidender Vorteil. Dafür zahlst Du jeweils eine Jahresgebühr. Nach welchen Kriterien wir die Unternehmen ausgewählt haben, erklären wir in unserem Ratgeber zur Patientenverfügung.

Afilio
Afilio Gesellschaft für Vorsorge mbH
Rechtsdienstleister für Vorsorgedokumente
  • Erfahrung seit 2018
  • fairer Preis für das gesamte Vorsorgepaket von 48 Euro im Jahr für zwei Personen mit Hinterlegung der Originaldokumente
  • Notfallpass mit Abrufmöglichkeit der Dokumente
  • Erinnerungsservice
Patientenverfügungplus
Plusrecht GmbH
Rechtsdienstleister für Vorsorgedokumente
  • Erfahrung seit 2014
  • fairer Preis für das gesamte Vorsorgepaket von 39,90 Euro im Jahr mit Hinterlegung der Originaldokumente
  • Notfallpass und Aufkleber für Gesundheitskarte mit Abrufmöglichkeit der Dokumente
  • Erinnerungsservice alle 2 Jahre

Bist Du rechts­schutz­ver­si­chert, solltest Du Dich bei Deiner Ver­si­che­rung erkundigen. Einige bieten Serviceleistungen über einen Kooperationspartner bei der Notfallvorsorge an. Falls Du nun eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für eine sinnvolle Angelegenheit für Dich hältst, dann schau doch mal in unserem passenden Ratgeber vorbei. Wir erklären Dir nicht nur, worauf Du achten solltest, sondern haben auch gleich die besten Anbieter von Rechts­schutz­ver­si­che­rungen für Dich untersucht. Mehr Infos im Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Sind mehrere Bevollmächtigte sinnvoll?

Häufig benennen sich Eheleute oder Partner gegenseitig als Bevollmächtigte. Üblich ist auch, die erwachsenen Kinder zusätzlich zu bevollmächtigen. Das ist sinnvoll, denn es kann durchaus sein, dass im Ernstfall auch der Partner gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, für den anderen zu entscheiden oder damit überfordert ist. Dann können immer noch die Kinder handeln. Außerdem ist es für einen Bevollmächtigten in der Regel eine Erleichterung, wenn er nicht alles allein schultern muss.

Wenn Du mehreren Menschen eine Vorsorgevollmacht erteilst, solltest Du festlegen, ob jeder allein handeln kann oder ob nur alle gemeinsam entscheiden dürfen. Die sogenannte Gesamtvertretung sichert zwar das Vier-Augen-Prinzip, ist im Alltag aber häufig nicht praktikabel. Der oder die Bevollmächtigte muss und soll handlungsfähig sein, deshalb sollte jede Person allein handeln können. Vor diesem Hintergrund raten wir von einer Gesamtvertretung ab.

Eine mögliche Lösung: Du benennst mehrere Bevollmächtigte für unterschiedliche Bereiche. Schließlich kennt sich nicht jeder gleich gut aus, wenn es um finanzielle Dinge geht. Anderen fehlt vielleicht die Empathie oder das Durchsetzungsvermögen in Fragen der medizinischen Behandlung oder Pflege. Sei Dir aber klar darüber, dass es zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung kommen kann – die Unterbringung im Pflegeheim ist zum Beispiel nicht nur eine Frage des Aufenthaltsorts, sondern auch eine finanzielle. Ist Dir ein Punkt besonders wichtig, kannst Du bestimmen, dass zwei Bevollmächtigte diese Frage gemeinsam entscheiden sollen.

Ist eine General- oder Teilvollmacht sinnvoll?

Die Vorsorgevollmacht sollte möglichst weit gefasst sein. Du kannst einer vertrauten Person eine Generalvollmacht geben oder einzelne Lebensbereiche benennen, in denen jemand für Dich entscheiden soll. Letzteres nennt sich Teilvollmacht. Es gibt fünf typische Bereiche, die Du in der Vorsorgevollmacht konkret regeln kannst.

1. Aufenthalt und Wohnung

Dein Vertreter soll alles im Zusammenhang mit Deinem Mietvertrag regeln. Er darf auch die Wohnung kündigen. Er darf auch einen Vertrag mit einem Pflegeheim für Dich abschließen.

2. Behörden, Ver­si­che­rungen, Gerichte

Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte Dich gegenüber der Ren­ten­ver­si­che­rung, dem Finanzamt sowie allen anderen Behörden und Ver­si­che­rungen vertreten kann. Du kannst bestimmen, ob Dein Vertreter Dich auch vor Gericht vertreten soll – etwa falls Du verklagt wirst oder in andere juristische Auseinandersetzungen verwickelt bist.

3. Vertretung in Vermögensfragen

Du kannst festlegen, ob Dein Stellvertreter die komplette Betreuung Deines Vermögens übernehmen soll oder ob er nur Rechnungen bezahlen darf. Falls Du sicher sein willst, dass Dein Vertreter Dein Vermögen im Extremfall nicht sogar verschenkt, kannst Du das ausschließen.

Für Bankangelegenheiten solltest Du auf eine Kontovollmacht Deiner Bank oder Sparkasse zurückgreifen oder unser Muster verwenden. Die Bank muss aber auch eine allgemeine Vorsorgevollmacht akzeptieren (LG Detmold, 14.01.2015, Az. 10 S 110/14).

Falls Du ein Wertpapierdepot besitzt, solltest Du festlegen, ob Du auch die Vollmacht erteilst, Aktien oder ETFs zu kaufen und zu verkaufen. Kläre, ob die Bank dazu eine besondere Form der Vollmacht benötigt.

Gehören Immobilien zu Deinem Vermögen, solltest Du in die Vollmacht schreiben, ob Dein Vertreter sie verkaufen oder mit einer Grundschuld belasten darf. In diesem Fall musst Du zu einem Notar, der die Vollmacht beurkundet (§ 311b BGB). Gleiches gilt für gesellschaftliche Beteiligungen an Unternehmen (§ 15 Abs. 4 GmbHG).

4. Post und Telefon

Soll Dein Bevollmächtigter die Post entgegennehmen und lesen, kannst Du das in die Vollmacht schreiben. Ist irgendwann etwa ein Internet- und Telefonanschluss nicht mehr notwendig, kannst Du bestimmen, dass er diesen kündigen darf.

5. Gesundheit und Pflege

Du kannst bestimmen, dass der Bevollmächtigte in alle medizinischen Maßnahmen einwilligen muss und Deine Wünsche aus der Patientenverfügung umsetzt und Einsicht in alle Krankenunterlagen nehmen darf. Du kannst auch festlegen, wer über freiheitsentziehende Maßnahmen wie Gitter am Pflegebett oder Fixierung und gefährliche Heilbehandlungen entscheiden darf. Diese Befugnisse müssen dann aber ausdrücklich in der Vollmacht stehen (§ 1820 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Eine medizinische Generalvollmacht reicht dafür nicht.

In wenigen, aber besonders wichtigen Fällen unterliegt auch Deine Vertretung der richterlichen Kontrolle: Eine Genehmigung des Gerichts ist nötig bei risikoreichen Operationen, beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen sowie bei regelmäßigen und über einen längeren Zeitraum andauernden freiheitsentziehenden Maßnahmen wie der Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Klinik. Dann muss die bevollmächtigte Person beim Betreuungsgericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Was ist eine Untervollmacht?

Wenn Du nicht möchtest, dass Dein Bevollmächtigter einem Dritten gestattet, in Deinem Namen zu handeln, solltest Du ausschließen, dass er Untervollmachten erteilen kann. Das ist üblich, da Du ja zu Deinem Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauen hast, zu einem Unterbevollmächtigten möglicherweise nicht.

Was ist ein In-sich-Geschäft?

Oft enthält die Vollmacht einen Satz dazu, ob die Vertretung vom Verbot des In-sich-Geschäfts befreit ist. Der Begriff klingt komplizierter als er ist (§ 181 BGB). Es geht um die Frage, ob der Bevollmächtigte in Deinem Namen mit sich selbst ein Geschäft abschließen darf.

Dazu ein Beispiel: Du hast den Pflegegrad 2 und bekommst das Pflegegeld auf Dein Konto, um den Pflegedienst zu bezahlen. Wirst Du von Deinem bevollmächtigten Ehepartner gepflegt, kann er sich das Pflegegeld auf sein Konto überweisen. Dies wäre ein In-sich-Geschäft. In Vorsorgevollmachten für den Ehepartner sind solche Geschäfte regelmäßig gestattet, damit Überweisungen innerhalb der Familie möglich sind.

Geltung der Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Es kann sinnvoll sein, die Vollmacht über den Tod hinaus gelten zu lassen. Dann können die Bevollmächtigten nach dem Todesfall auch ohne Erbschein zum Beispiel die Beerdigung organisieren und die Bestattungskosten bezahlen.

Tipp: Wer für seine Bestattung vorsorgen möchte, denkt meist an eine teure Sterbegeldversicherung. Doch es gibt bessere Alternativen.

Ist eine Registrierung der Vollmacht sinnvoll?

Wir empfehlen Dir, Deine Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren, wenn Du sie selbst erstellt hast. Nur so stellst Du sicher, dass sie gefunden wird und das Betreuungsgericht im Notfall keinen Betreuer bestellt. Denn bevor das Gericht jemanden bestellt, fragt es beim Register ab, ob und welche Vorsorgeurkunden eingetragen sind.

Die Registrierung geht online über die Website des Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer. Du kannst den Antrag aber auch schriftlich stellen. Vom Bundesjustizministerium gibt es dazu ein Formular P, das Du ausfüllen und per Post an das Register schicken kannst. Die Meldung einer Vollmacht kostet laut Gebührensatzung zwischen 20,50 Euro und 26 Euro. Die Gebühr hängt von der Form der Einreichung ab und der Art der Bezahlung (Stand: Dezember 2024).

Du trägst in das Formular P Deine Daten ein und die Namen, Adressen, Geburtsdaten und Telefonnummern der Bevollmächtigten. Bei der Registrierung gibst Du an, ob und wann Du eine Person bevollmächtigt hast, bestimmte Angelegenheiten, etwa Vermögensfragen, zu erledigen. Wie die Vollmacht konkret ausgestaltet ist, wird im Register nicht gespeichert.

Es wird jedoch abgefragt, ob die Genehmigung von besonderen ärztlichen Maßnahmen erfasst ist, für die ansonsten das Gericht einen Betreuer bestellen müsste. Darunter fallen Operationen, bei denen die Gefahr besteht, dass der Patient stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.

Tipp: Wenn Du mit Deiner Vertretung alle Angelegenheiten besprichst, solltest Du auch erklären, wo Du alle wichtigen Unterlagen wie Verträge, Ver­si­che­rungsscheine, Bank- und Steuerunterlagen aufbewahrst. Lege außerdem eine Liste mit Deinen verschiedenen Benutzernamen und Passwörtern von E-Mail- und anderen Konten im Internet an. Ein solches digitales Nachlassverzeichnis bedeutet im Ernstfall eine große Erleichterung für die Personen, die sich um Deine Angelegenheiten kümmern sollen.

Wann solltest Du wegen der Vollmacht zum Notar?

Es kann sinnvoll sein, wegen einer Vorsorgevollmacht zum Notar zu gehen. Er berät Dich, erläutert Vor- und Nachteile einzelner Regelungen und setzt den Text für Deine Vollmacht auf. Eine notarielle Beurkundung ist rechtlich sicherer als eine Beglaubigung (§ 128 BGB). Denn der Notar muss von Amts wegen im Gegensatz zu einer Behörde auch die Geschäftsfähigkeit prüfen. So gibt es keinen Zweifel darüber, ob Du noch geschäftsfähig warst, als Du die Vollmacht erteilt hast. Zudem gibt es dann auch keinen Anlass für Spekulationen, dass die Vollmacht unter Umständen gefälscht sein könnte oder nicht ganz freiwillig erteilt wurde. Das kann gerade bei Familien wichtig sein, bei denen Konflikte vorprogrammiert sind.

Für bestimmte Rechtsgeschäfte, zum Beispiel die Aufnahme eines Darlehens, um Pflegekosten vorzufinanzieren, ist die notarielle Beurkundung unumgänglich (§ 492 Abs. 4 BGB). Auch für Immobilienangelegenheiten muss die Vollmacht zumindest notariell beglaubigt sein.

Hat das Notariat die Vollmacht für Dich erstellt, behält es die Originalurkunde. Die Ausfertigung für den Rechtsverkehr gibt es nur an Dich oder auf Deine Anweisung an den Bevollmächtigten heraus. Für Deine eigenen Unterlagen kannst Du eine Abschrift bekommen, die aber keinesfalls als Vollmacht gilt. Sollte die Vollmacht verloren gehen, kann eine neue Ausfertigung erstellt werden. Damit ist die bei einer Notarin oder einem Notar hinterlegte Vorsorgevollmacht fälschungssicher.

Die Kosten einer Beurkundung sind abhängig vom Umfang Deines Vermögens. Bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro kostet die Beurkundung nach dem Notarkostengesetz rund 200 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Kosten für Auslagen und Porto (KV-Nr. 21200 GNotKG).

Beglaubigung durch Behörde

Falls Dir bei Deiner Vollmacht etwas nicht klar ist, kannst Du Dich auch an eine Beratungsstelle in Deiner Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis wenden – die ist meist dem Sozialamt angegliedert. Die Mitarbeiter der Behörde beglaubigen auch Vollmachten (§ 129 BGB). Betreuungsbehörden bieten in der Regel eine öffentliche Beglaubigung für zehn Euro an (§ 7 Abs. 4 BtOG). Eine solche von der Behörde beglaubigte Vollmacht endet mit dem Tod (OLG Köln, 30.10.2019, Az. 2 Wx 327/19).

Wann solltest Du die Vorsorgevollmacht überprüfen?

In regelmäßigen Abständen solltest Du überprüfen, ob Deine Vorsorgedokumente immer noch Deinen Wünschen entsprechen – mindestens alle zwei Jahre.

Du kannst die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Manchmal ist das notwendig: etwa wenn sich Eheleute gegenseitig als Bevollmächtigte eingesetzt haben und ein Partner so krank geworden ist, dass er sich nicht mehr um den anderen kümmern kann. Dann solltest Du alle ausgehändigten Vollmachtsurkunden zurückverlangen und einen anderen Bevollmächtigten einsetzen.

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7

Dienstleister Vorsorgedokumente

Wir haben sieben Rechtsdienstleister angeschrieben; vier Unternehmen haben unseren ausführlichen Fragebogen beantwortet.

6

Bewertungskriterien

Wir haben die Dienstleistung der Unternehmen anhand von sechs Kriterien bewertet. Die Dienstleister konnten insgesamt 130 Punkte erzielen.

2

Emp­feh­lung

Wir haben zwei konkrete Emp­feh­lungen herausgearbeitet, mit der Du Deine Vorsorgedokumente erstellen kannst: Afilio und PatientenverfügungPlus.

Mehr zu unseren Kriterien und unserer Bewertung erfährst Du im Ratgeber zur Patientenverfügung.

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