Vorsorgevollmacht So legst Du fest, wer im Notfall alles regeln soll
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Wer kümmert sich um Deine Angelegenheiten, falls Du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist? Auch wenn Eheleute seit 1. Januar 2023 ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen haben, können sie sich in anderen Bereichen nicht gegenseitig vertreten. Auch Deine Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt. Deshalb solltest Du eine Vorsorgevollmacht haben. Wir erklären Dir, wie Du sie erstellst und was Du darin regeln solltest.
Im Alter, nach einem Unfall oder im Krankheitsfall ist es gut, wenn Du Dich auf Menschen in Deiner Nähe verlassen kannst. Mit einer Vorsorgevollmacht kannst Du in gesunden Tagen bestimmen, wer für Dich handeln und entscheiden soll, wenn Du es nicht mehr kannst. Rechtlich wirksam handeln können Deine Kinder oder eine andere vertraute Person nur dann für Dich, wenn Du sie wirksam bevollmächtigt hast.
Ansonsten muss ein Gericht für Dich einen Betreuer bestellen. Dadurch entstehen Kosten und bürokratischer Aufwand. Das Gericht und das Geld kannst Du Dir mit einer Vorsorgevollmacht sparen. Denn wenn sie wirksam erteilt ist, darf das Gericht keine Betreuung anordnen (§ 1814 Abs. 3 GB). Deshalb solltest Du eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Ehepartner haben zwar seit 1. Januar 2023 füreinander ein gesetzliches Vertretungsrecht, wenn sich einer krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann – allerdings nur für sechs Monate und nur in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB).
Voraussetzung für die Notvertretung ist, dass eine Ärztin oder Arzt bestätigt, dass der erkrankte Ehegatte nicht in der Lage ist, selbst seine Angelegenheiten zu regeln. Dazu kann sie oder er dieses Muster zur Ehegattennotvertretung der Bundesnotarkammer verwenden.
Das Ehegattenvertretungsrecht endet automatisch, sobald die erkrankte Person wieder so weit genesen ist, dass sie einwilligungs- und handlungsfähig ist. Sollte sie auch nach sechs Monaten noch eine rechtliche Vertretung benötigen, muss das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Dann hilft das Notvertretungsrecht nicht mehr.
Eine Vollmacht solltest Du nicht leichtfertig erteilen, denn sie ist praktisch sofort wirksam, wenn Du sie im Original an Deine Vertretung übergeben hast. Niemand prüft, ob Du tatsächlich nicht mehr in der Lage bist, Deine Angelegenheiten selbst zu regeln. Falls Dir niemand einfällt, dem Du uneingeschränkt vertraust, solltest Du Dich eher für eine Betreuungsverfügung entscheiden.
Bedenke auch: Niemand ist verpflichtet, eine Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen zu übernehmen. Wir empfehlen Dir daher, den Bevollmächtigten ebenfalls unterschreiben zu lassen, um sicherzugehen, dass er tatsächlich dazu bereit ist.
Häufig benennen sich Eheleute oder Partner gegenseitig als Bevollmächtigte. Üblich ist auch, die erwachsenen Kinder zusätzlich zu bevollmächtigen. Das ist sinnvoll, denn es kann durchaus sein, dass im Ernstfall auch der Partner gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, für den anderen zu entscheiden oder damit überfordert ist. Dann können immer noch die Kinder handeln. Außerdem ist es für einen Bevollmächtigten in der Regel eine Erleichterung, wenn er nicht alles allein schultern muss.
Wenn Du mehreren Menschen eine Vorsorgevollmacht erteilst, solltest Du festlegen, ob jeder allein handeln kann oder ob nur alle gemeinsam entscheiden dürfen. Die sogenannte Gesamtvertretung sichert zwar das Vier-Augen-Prinzip, ist im Alltag aber häufig nicht praktikabel. Der Bevollmächtigte muss und soll handlungsfähig sein, deshalb sollte jeder allein handeln können. Deshalb raten viele Notarinnen und Notare grundsätzlich von einer Gesamtvertretung ab.
Eine mögliche Lösung: Du benennst mehrere Bevollmächtigte für unterschiedliche Bereiche. Schließlich ist nicht jeder gleich talentiert, wenn es um finanzielle Dinge geht. Anderen fehlt die Empathie oder das Durchsetzungsvermögen in Fragen der medizinischen Behandlung oder Pflege. Sei Dir aber klar darüber, dass es zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung kommen kann – die Unterbringung im Pflegeheim ist zum Beispiel nicht nur eine Frage des Aufenthaltsorts, sondern auch eine finanzielle. Ist Dir ein Punkt besonders wichtig, kannst Du bestimmen, dass zwei Bevollmächtigte diese Frage gemeinsam entscheiden sollen.
Aus Beweisgründen solltest Du für die Vollmacht immer die Schriftform wählen. Du hast verschiedene Möglichkeiten, um Deine Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Es gibt gute Vorlagen, die Du verwenden kannst. Für Deine Vorsorgevollmacht empfehlen wir das Muster des Justizministeriums. Das ist die preiswerteste Variante.
In der Mustervollmacht sind die einzelnen Lebensbereiche detailliert aufgelistet, die Du nach Deinen Wünschen ankreuzen kannst. Bedenke jedoch, dass so ein Kreuzchen schnell gemacht ist. Besser ist es daher, die einzelnen Punkte der Vollmacht abzuschreiben und sich dabei zu überlegen, wie Du das regeln willst. Aber auch eine Vollmacht zum Ankreuzen ist rechtssicher.
Ob abgeschrieben oder angekreuzt, Du musst die Vollmacht eigenhändig unterschreiben. Die zusätzliche Unterschrift des Bevollmächtigten ist keine Pflicht, aber eine Empfehlung. Damit die Vollmacht wirksam ist, muss sie der Bevollmächtigte in den Händen halten. Du solltest die Vollmacht im Original Deiner Vertrauensperson aushändigen und eine Kopie für Dich behalten.
Die Verbraucherzentralen bieten auf ihrer Website auch ein kostenloses interaktives Online-Tool zur Erstellung der Vorsorgevollmacht an. Die Anwendung führt Dich mit Hinweisen und Fragen hin zu einer Vorsorgevollmacht, die Du dann nur noch ausdrucken und unterschreiben musst. Willst Du mehrere Personen bevollmächtigen, musst Du die gesamten Fragen allerdings noch einmal beantworten.
Willst Du Deine Vorsorge-Dokumente nicht selbst verfassen, kannst Du Dich auch für einen Rechtsdienstleister entscheiden – das ist günstiger als eine anwaltliche Erstellung. Auf der Website des Dienstleisters musst Du online verschiedene Fragen beantworten. Aus Deinen Antworten erstellt der Anbieter dann auf Dich zugeschnittene Vorsorgedokumente.
Der Dialog enthält viele Hinweise und Erklärungen, die Dir die Entscheidung leichter machen. Diese Variante ist gegenüber einem starren Muster deutlich flexibler. Sie ersetzt allerdings keine Rechtsberatung. Um Dir die Suche nach dem passenden Anbieter zu erleichtern, haben wir Rechtsdienstleister für den Vorsorgebereich untersucht.
Besonders überzeugt hat uns PatientenverfügungPlus. Das Online-Portal deckt alle Aspekte der Vorsorge ab – von der Patientenverfügung bis zur Vorsorgevollmacht. Der Online-Dialog ist einfach und gut verständlich. Den Preis von insgesamt 19,90 Euro für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, die Du unbegrenzt und jederzeit ändern kannst, finden wir fair und angemessen. Auch den Notfallabruf halten wir für sinnvoll.
Bist Du rechtsschutzversichert, solltest Du Dich bei Deiner Versicherung erkundigen. Einige bieten Serviceleistungen über einen Kooperationspartner bei der Notfallvorsorge an. Falls Du nun eine Rechtsschutzversicherung für eine sinnvolle Angelegenheit für Dich hältst, dann schau doch mal in unserem passenden Ratgeber vorbei. Wir erklären Dir nicht nur, worauf Du achten solltest, sondern haben auch gleich die besten Anbieter von Rechtsschutzversicherungen für Dich untersucht. Mehr Infos im Ratgeber Rechtsschutzversicherung.
Falls Dir bei Deiner Vollmacht etwas nicht klar ist, kannst Du Dich an eine Beratungsstelle in Deiner Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis wenden – die ist meist dem Sozialamt angegliedert und beglaubigt Deine Vollmacht auch (§ 129 BGB). Betreuungsbehörden bieten in der Regel eine öffentliche Beglaubigung für 10 Euro an (§ 7 Abs. 4 BtOG). Eine solche von der Behörde beglaubigte Vollmacht endet mit dem Tod (OLG Köln, 30.10.2019, Az. 2 Wx 327/19).
Übrigens: Eine Vorsorgevollmacht ist etwas anderes als eine Patientenverfügung. Mit dieser kannst Du verfügen, welche medizinischen Maßnahmen Ärzte bei einem Unfall oder einer unheilbaren Krankheit ergreifen sollen. Du legst auch fest, wer Deine Wünsche gegenüber dem Krankenhaus durchsetzen soll. Das kann dieselbe Person sein, die Du auch mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigst.
Die Vorsorgevollmacht sollte möglichst weit gefasst sein. Du kannst einer vertrauten Person eine Generalvollmacht geben oder einzelne Lebensbereiche benennen, in denen jemand für Dich entscheiden soll. Letzteres nennt sich Teilvollmacht. Hier sind fünf typische Situationen, die Du in der Vorsorgevollmacht konkret regeln kannst:
In der Vorsorgevollmacht kannst Du bestimmen, dass Dein Vertreter alles im Zusammenhang mit Deinem Mietvertrag regeln darf, also auch die Wohnung kündigen. Wenn Du möchtest, dass er auch einen Vertrag mit einem Pflegeheim für Dich abschließen kann, kannst Du das angeben.
Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte Dich gegenüber der Rentenversicherung, dem Finanzamt sowie allen anderen Behörden und Versicherungen vertreten kann. Du kannst bestimmen, ob Dein Vertreter Dich auch vor Gericht vertreten soll – etwa falls Du verklagt wirst oder in andere juristische Auseinandersetzungen verwickelt bist.
Du solltest festlegen, ob Du dem Bevollmächtigten die komplette Betreuung Deines Vermögens überlässt oder ob er nur Rechnungen bezahlen darf. Falls Du nicht willst, dass Dein Vertreter Dein Vermögen verschenkt, kannst Du das ausschließen. Für Bankangelegenheiten solltest Du auf eine Kontovollmacht Deiner Bank oder Sparkasse zurückgreifen oder unser Muster verwenden. Die Bank muss aber auch eine allgemeine Vorsorgevollmacht akzeptieren (LG Detmold, 14.01.2015, Az. 10 S 110/14).
Gehören Immobilien zu Deinem Vermögen, solltest Du in die Vollmacht schreiben, ob Dein Vertreter sie verkaufen oder mit einer Grundschuld belasten darf. In diesem Fall musst Du zu einem Notar, der die Vollmacht beurkundet (§ 311b BGB). Gleiches gilt für gesellschaftliche Beteiligungen an Unternehmen (§ 15 Abs. 4 GmbHG).
Soll Dein Bevollmächtigter die Post entgegennehmen und lesen, kannst Du das in die Vollmacht schreiben. Ist etwa ein Internet- und Telefonanschluss nicht mehr notwendig, kannst Du bestimmen, dass Deine Vertrauensperson diesen kündigen darf.
Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kannst Du bestimmen, dass der Bevollmächtigte in alle medizinischen Maßnahmen einwilligen kann und Deine Wünsche aus der Patientenverfügung umsetzt, aber auch Einsicht in alle Krankenunterlagen nehmen darf. In der Vorsorgevollmacht kannst Du auch festlegen, wer über freiheitsentziehende Maßnahmen wie Gitter am Pflegebett oder Fixierung und gefährliche Heilbehandlungen entscheiden darf. Sofern Du das willst, müssen genau diese Befugnisse ausdrücklich in der Vollmacht enthalten sein. Eine medizinische Generalvollmacht reicht dafür nicht aus.
In wenigen, aber besonders wichtigen Fällen unterliegt auch Deine Vertretung der richterlichen Kontrolle: Eine Genehmigung des Gerichts ist nötig bei risikoreichen Operationen, beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen sowie regelmäßig bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wie der Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Klinik.
Sofern Du nicht möchtest, dass Dein Bevollmächtigter einem Dritten gestattet, in Deinem Namen zu handeln, solltest Du ausschließen, dass er Untervollmachten erteilen kann. Das ist üblich, da Du ja zu Deinem Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauen hast, zu einem Unterbevollmächtigten möglicherweise nicht.
Oft enthält die Vollmacht einen Satz dazu, ob die Vertretung vom Verbot des In-sich-Geschäfts befreit ist. Der Begriff klingt komplizierter als er ist (§ 181 BGB). Es geht um die Frage, ob der Bevollmächtigte in Deinem Namen mit sich selbst ein Geschäft abschließen darf.
Dazu ein Beispiel: Du hast einen Pflegegrad und bekommst das Pflegegeld auf Dein Konto, um eine Pflegekraft zu bezahlen. Wirst Du von Deinem bevollmächtigten Ehepartner gepflegt, kann er sich das Pflegegeld auf sein Konto überweisen. Dies wäre ein In-sich-Geschäft. In Vorsorgevollmachten für den Ehepartner sind solche Geschäfte regelmäßig gestattet, damit Überweisungen innerhalb der Familie möglich sind.
Es kann sinnvoll sein, die Vollmacht über den Tod hinaus gelten zu lassen. Dann können die Bevollmächtigten nach dem Todesfall auch ohne Erbschein zum Beispiel die Beerdigung organisieren und die Bestattungskosten bezahlen.
Tipp: Wer für seine Bestattung vorsorgen möchte, denkt meist an eine teure Sterbegeldversicherung. Doch es gibt bessere Alternativen.
Es kann sinnvoll sein, wegen einer Vorsorgevollmacht zum Notar zu gehen. Er berät Dich, erläutert Vor- und Nachteile einzelner Regelungen und setzt den Text für Deine Vollmacht auf. Eine notarielle Beurkundung ist rechtlich sicherer als eine Beglaubigung (§ 128 BGB). Denn der Notar muss von Amts wegen im Gegensatz zu einer Behörde auch die Geschäftsfähigkeit prüfen. So gibt es keinen Zweifel darüber, ob Du noch geschäftsfähig warst, als Du die Vollmacht erteilt hast.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte, zum Beispiel die Aufnahme eines Darlehens, um Pflegekosten vorzufinanzieren, ist die notarielle Beurkundung unumgänglich (§ 492 Abs. 4 BGB). Auch für Immobilienangelegenheiten muss die Vollmacht zumindest notariell beglaubigt sein.
Hat das Notariat die Vollmacht für Dich erstellt, behält es die Originalurkunde. Die Ausfertigung für den Rechtsverkehr gibt es nur an Dich oder auf Deine Anweisung an den Bevollmächtigten heraus. Für Deine eigenen Unterlagen kannst Du eine Abschrift bekommen, die aber keinesfalls als Vollmacht gilt. Sollte die Vollmacht verloren gehen, kann eine neue Ausfertigung erstellt werden. Damit ist die bei einer Notarin oder einem Notar hinterlegte Vorsorgevollmacht fälschungssicher.
Die Kosten einer Beurkundung sind abhängig vom Umfang Deines Vermögens. Bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro kostet die Beurkundung nach dem Notarkostengesetz rund 200 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Kosten für Auslagen und Porto (KV-Nr. 21200 GNotKG).
Wir empfehlen Dir, Deine Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren, wenn Du sie selbst erstellt hast. Nur so stellst Du sicher, dass sie gefunden wird und das Betreuungsgericht im Notfall keinen Betreuer bestellt. Denn bevor das Gericht jemanden bestellt, fragt es beim Register ab, ob und welche Vorsorgeurkunden eingetragen sind. Im Jahr 2022 haben die Gerichte in rund 200.000 Fällen um Auskunft gefragt. Im Zentralen Vorsorgeregister waren laut Jahresbericht 2022 rund 5,74 Millionen Vollmachten registriert – das heißt, nur etwa 7 Prozent der Erwachsenen in Deutschland haben dort eine Vorsorgevollmacht gemeldet.
Die Registrierung geht online über die Website des Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer. Du kannst den Antrag aber auch schriftlich stellen. Vom Bundesjustizministerium gibt es dazu ein Formular P, das Du ausfüllen und per Post an das Register schicken kannst. Die Meldung einer Vollmacht kostet laut Gebührensatzung zwischen 20,50 Euro und 26 Euro. Die Gebühr hängt von der Form der Einreichung ab und der Art der Bezahlung (Stand: Dezember 2023).
Du trägst in das Formular P Deine Daten ein und die Namen, Adressen, Geburtsdaten und Telefonnummern der Bevollmächtigten. Bei der Registrierung gibst Du an, ob und wann Du eine Person bevollmächtigt hast, bestimmte Angelegenheiten, etwa Vermögensfragen, zu erledigen. Wie die Vollmacht konkret ausgestaltet ist, erfährt das Register nicht.
Es wird jedoch abgefragt, ob die Genehmigung von besonderen ärztlichen Maßnahmen erfasst ist, für die ansonsten das Gericht einen Betreuer bestellen müsste. Darunter fallen Operationen, bei denen die Gefahr besteht, dass der Patient stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.
Tipp: Wenn Du mit Deiner Vertretung alle Angelegenheiten besprichst, solltest Du auch erklären, wo Du alle wichtigen Unterlagen wie Verträge, Versicherungsscheine, Bank- und Steuerunterlagen aufbewahrst. Lege außerdem eine Liste mit Deinen verschiedenen Benutzernamen und Passwörtern von E-Mail- und anderen Konten im Internet an. Ein solches digitales Nachlassverzeichnis bedeutet im Ernstfall eine große Erleichterung für die Personen, die sich um Deine Angelegenheiten kümmern sollen.
In regelmäßigen Abständen solltest Du überprüfen, ob Deine Vorsorgedokumente immer noch Deinen Wünschen entsprechen – mindestens alle zwei Jahre.
Du kannst die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Manchmal ist das notwendig: etwa wenn sich Eheleute gegenseitig als Bevollmächtigte eingesetzt haben und ein Partner so krank geworden ist, dass er sich nicht mehr um den anderen kümmern kann. Dann solltest Du alle ausgehändigten Vollmachtsurkunden zurückverlangen und einen anderen Bevollmächtigten einsetzen.
Wir haben acht Rechtsdienstleister angeschrieben; fünf Unternehmen haben unseren ausführlichen Fragebogen beantwortet.
Wir haben die Dienstleistung der Unternehmen anhand von sechs Kriterien bewertet. Die Dienstleister konnten insgesamt 130 Punkte erzielen.
Wir haben eine konkrete Empfehlung herausgearbeitet, mit der Du Deine Vorsorgedokumente erstellen kannst: PatientenverfügungPlus.
Mehr zu unseren Kriterien und unserer Bewertung erfährst Du im Ratgeber zur Patientenverfügung.
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