
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Reisewarnungen für Länder außerhalb Europas bis Ende August zu verlängern. Mehr als 160 Nationen sind betroffen, darunter einige beliebte Reiseziele wie die Türkei, Ägypten und Tunesien.
Erst vergangene Woche hatte die Bundesregierung angekündigt, die Reisewarnung ab dem 15. Juni aufzuheben, allerdings nur für die meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie Länder wie Großbritannien und die Schweiz. Wer hoffte, eine ähnliche Entwarnung würde nun auch für Ziele jenseits Europas folgen, wurde enttäuscht. Auch die Reisewarnung für Kreuzfahrten wird aufrechterhalten. Hier die Reisewarnung im Wortlaut.
Damit sind Fernreisen nicht komplett ausgeschlossen: Die Bundesregierung will Warnungen für einzelne Länder aufheben, sobald die Infektionszahlen sinken, die Sicherheit und die Rückreise gesichert sind.
Reisewarnungen sind keine Reiseverbote. Wer unbedingt reisen will, kann das trotzdem tun; vorausgesetzt, das Zielland hat keine Einreisebeschränkungen für Touristen aus Deutschland verhängt. Aber: Wenn eine Reisewarnung vorliegt, werden kaum noch Flüge angeboten. Und die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt womöglich nicht.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, die von einer Reisewarnung betroffen ist, kann diese in der Regel kostenlos stornieren. Sofern das der Anbieter nicht von sich aus tut. Dasselbe gilt für Kreuzfahrten. Wer seine Reise individuell zusammengestellt hat, sollte sich mit dem Anbieter der Unterkunft einigen: Gutschein, Umbuchung, im besten Fall eine (Teil-)Erstattung.
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Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.
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